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crash5 Kündigungen: Frist korrekt??


29.02.2008 15:36 - Gestartet von emuc
Ich habe auch praktisch gleichzeitig zwei Kündigungen für Crash5 bekommen, die aber zu deutlich unterschiedlichen Terminen (Wochen auseinander) abgeschlossen wurden.

Hab mal jemand die AGB überprüft ob das überhaupt rechtmäßig ist?

Zumindest andersherum kann ich mich erinnern, dass wenn man selbst nach bzw spätestens 4 Wochen VOR den 6 Monaten kündigt wird der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate Verlängert. Gilt das nicht auch für Debitel ????
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[1] postpaid antwortet auf emuc
29.02.2008 16:23
In den AGBs steht, dass der Vertrag beidseitig 1 Monat vor Ablauf gekündigt werden kann, anderenfalls verlängert er sich automatisch um 6 Monate. Das bedeutet im Klartext: die Kündigungen die Debitel jetzt verschickt sind grösstenteils NICHT fristgerecht und somit verlängern sich die Verträge zumindest um weitere 6 Monate.
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[1.1] zweitervonhinten antwortet auf postpaid
29.02.2008 16:38
Benutzer postpaid schrieb:
In den AGBs steht, dass der Vertrag beidseitig 1 Monat vor Ablauf gekündigt werden kann, anderenfalls verlängert er sich automatisch um 6 Monate. Das bedeutet im Klartext: die Kündigungen die Debitel jetzt verschickt sind grösstenteils NICHT fristgerecht und somit verlängern sich die Verträge zumindest um weitere 6 Monate.

Er verlängert sich lt. AGB um einen Monat: "Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, falls er nicht einen Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. zum Ende des Verlängerungsmonats schriftlich durch einen der Vertragspartner gekündigt wird."

Man kann das Leid also max. einen Monat herauszögern. Die Frage ist, ob man das will. Muss debitel eigentlich auch schriftlich kündigen, oder reicht eine email?
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[1.1.1] postpaid antwortet auf zweitervonhinten
29.02.2008 16:46
Du hast recht, es ist ein Monat, die 6 Monate standen in der Crash-9-Spalte, sorry! Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, die E-Mail war ohnehin nur eine Ankündigung.


Er verlängert sich lt. AGB um einen Monat: "Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, falls er nicht einen Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. zum Ende des Verlängerungsmonats schriftlich durch einen der Vertragspartner gekündigt wird."

Man kann das Leid also max. einen Monat herauszögern. Die Frage ist, ob man das will. Muss debitel eigentlich auch schriftlich kündigen, oder reicht eine email?
kündigen, oder reicht eine email?<BR>