Thread
Menü

DM 20.000 Telefonrechnung ist an sich sittenwidrig


13.07.2000 17:08 - Gestartet von ms
Ich finde, DM 20.000 Telefonrechnung ist an sich schon sittenwidrig. Ein Telefonanbieter müßte eigentlich von sich aus darauf achten, daß bei einem Privatkunden solche Unsummen erst gar nicht auflaufen können - auch im eigenen Interesse, denn schließlich will man die Rechnung ja auch bezahlt bekommen und sich vor evtl. Mißbrauch durch Kriminelle schützen.
Menü
[1] GrafKrolock antwortet auf ms
13.07.2000 17:39
Warum? Im Geschäftsbereich sind Rechnungen um 10000 DM/Monat nicht sooo ungewöhnlich. Wenn jemand pro Tag stundenlang auf ein Handy telefoniert und zudem noch öfter Dienstleistungen von 0190-Nummern (ich meine der seriösen Art...) in Anspruch nimmt, kommt er schnell in diese Bereiche.
Ich denke eher, daß jemand, der zu doof ist "nur 36 Pf pro 6 Sekunden" auf reale Werte hochzurechnen, die Finger vom Telefon lassen sollte. Oder aber er hat, ermutigt durch die Rechtsprechung der letzten Zeit ("sittenwidrig"), vorsätzlich gehandelt und dachte, er müsse ja eh nix bezahlen. In diesem Fall hoffe ich, daß ISIS noch Verzugszinsen draufschlägt.

Menü
[1.1] BerndSchneider antwortet auf GrafKrolock
13.07.2000 22:35
Jede Bank muß, wenn sie einen Kredit an eine Privatperson vergibt, prüfen ob die Person aufgrund ihres Einkommens, Lebensstandard usw. in der Lage ist, den Betrag zurückzuzahlen. Anderenfalls könnte das in der Tat sittenwiedrig sein.

Beim Anmelden eines Telefonanschlusses erhält man hingegen offenbar einen unbegrenzten Kredit ohne die Prüfung der Einkommensverhältnisse.

Wie bei Kreditkarten sollte auch hier ein Limit (von z.B. 1000,- DM/Monat bei Privatanschlüssen) gesetzt werden.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sollte das Limit natürlich erhöht werden können.

Bernd
Menü
[1.1.1] vickyc antwortet auf BerndSchneider
15.07.2000 14:33
hallo zusammen,

da wir ja momentan in einer phase des glaubens in diesen foren angekommen sind, möchte ich mal meinen glauben zu dieser ungeheuerlichen aussage im header vorbringen.

jeder tnb vergibt telefonanschlüsse nur an volljährige menschen in diesem land.
jeder volljährige sollte sich dadurch auszeichnen, daß er eben volljährig ist und dazu zählt eben auch die kontrolle seines eigenen telefones und ob er sich dinge leisten kann oder nicht.

wenn ich bei quelle etwas bestelle und weis das ich dies gar nicht bezahlen kann, ist das betrug.
wenn ich im kaufhaus was mitgehen lasse, bekomme ich zurecht eine anzeige.
nur für das telefon soll das nicht gelten???

es reden doch alle hier immer vom mündigen bürger, dazu zählt auch die kontrolle seiner telefonrechnung.
die konsequenz könnte ja nur sein, daß dieser bürger nicht mündig ist, also einen vormund bekommen muß!!!

wieso sollen leute die strassen unsicher machen dürfen, wählen dürfen usw...., aber beim telefon soll das nicht gelten?

ich glaube das könnt ihr nicht so gemeint haben, oder?


sehr bedenklich ist allerdings der verkauf der mobilfunkgesellschaften an kids, da sie das sms-problem immer noch nicht im griff haben, da sollte der gesetzgeber lieber einschreiten und dies unterbinden, denn das ist sträflich!


gruss
vicky