Dirty talk

Telefonsex bleibt weiterhin kostspieliges Vergnügen

Landgericht verurteilt Anrufer zur Zahlung von rund 21.000 Mark
Von Frank Rebenstock

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Kunden des regionalen Telefonnetzbetreibers ISIS Multimedia Net GmbH & Co. KG zur Zahlung von 21.336,54 Mark verurteilt (AZ 2 a 233/99 vom 9. Juni 2000). Für diese Summe hatte der Beklagte im Zeitraum von Mai bis Juni 1999 vorwiegend Telefonsexgespräche über diverse 0190er-Nummern geführt. Er blieb der Gesellschaft den Betrag jedoch schuldig. ISIS hatte geltend gemacht, dass ein Netzbetreiber nicht für das Nutzungsverhalten seiner Kunden verantwortlich gemacht werden könne.

Das Landesgericht Düsseldorf hat bei seiner Entscheidung den Aspekt der Sittenwidrigkeit, wie auch einige Gerichte davor, offen gelassen. Dieser Frage hatte sich Mitte August 1999 bereits das Oberlandesgericht Koblenz angenommen (AZ 8 U 970/99). Es legte eindeutig fest, dass die Telefonunternehmen auch bei Sexgesprächen ihr Netz nur im Sinne eines "wertneutralen Hilfsgeschäftes" zur Verfügung stellten. Es sei nicht ihr Ziel, Telefonsex kommerziell zu fördern. Dazu der Pressesprecher von ISIS: "Es ist weder Aufgabe noch Ziel von Netzbetreibern, auf die Inhalte von Telefonaten Einfluss zu nehmen. Eine Kontrolle wäre illegal."