Nur weil man über o2 redet, geht es nicht immer gleich um die 0180-Erhöhung!!!!
Ich bin weder Fan von o2, noch verfluche ich sie. Jeder kann selber entscheiden, welchen Netzbetreiber er wählt. Alle die kündigen wollten, wegen der 0180-Erhöhung, können das auch tun. Leider haben Sie mehr Mühe damit, als rechtlich zu lässig, aber meine volle Unterstützung. Habe damals gerne AGB von 2005 bereitgestellt.
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Worauf willst Du hinaus? Es ist total egal, seit wann o2 diesen Begriff anwendet.
Stimmt, fast egal. Du hattest behauptet, dass o2 es dieses Jahr gemacht hat, was falsch ist.
Das ist falsch! Es ging um die heimliche Preiserhöhung bei den 0180er Rufnummern! Die wurden Anfang des Jahres (sogar rückwirkend) erhöht unter dem Label Nebenleistungen, zumindest wurde diese Erhöhung im Januar/Februar 2007 bekannt.
Wir schauen zurück auf deinen Beitrag, welchen ich beantwortet habe.
https://www.teltarif.de/forum/s25251/37-...Da hast du geschrieben: "Und o2 hat ja gerade Anfang des Jahres den Begriff "Nebenleistung" erfunden."
Ich habe geschrieben: Weder hat o2 den Begriff erfunden, noch war es Anfang des Jahres. Wurde in folgenden Beiträgen von mir belegt.
Es ging eben nicht um 0180-Erhöhung, sondern nur um den Begriff Nebenleistungen.
Ich wollte wissen wann genau, weil es o2 wesentlich schwere fällt bei einer außerordentlichen Kündigung zu argumentieren.
Für juristische Laien mag Deine Sichtweise ja nach nachvollziehbar sein, das einem Unternehmen etwas "wesentlich schwerer fällt". Der Begriff "Nebenleistung" ist aber für Altverträge absolut irrelevant.
Altverträge ist zu ungenau. 2004 ist der Begriff Nebenleistungen drin, 1999 ist der Begriff nicht in den AGB. Deswegen meine Frage: Wann hat o2 den Begriff in die AGB aufgenommen?
Willst Du ablenken? Wenn hier ein anderer Zusammenhang vorliegt, ist es juristisch nicht relevant.
o2 hat den Begriff nicht erfunden.
Was ja total egal ist, wer diesen Begriff erfand.
Es gibt ihn, wie du siehst, auch im BGB.
Richtig! In einem ganz anderen Zusammenhang. Und ich würde gerne von Dir wissen, was das mit den "Nebenleistungen" von o2 zu tun hat. Sonst würdest Du das doch nicht immer hier so erwähnen.
Nichts. Habe nur gesagt das der Begriff Nebenleistungen schon im BGB vorkommt, aber in einem anderen Zusammenhang. Also hat o2 den Begriff nicht erfunden. Alles nachzulesen hier.
https://www.teltarif.de/forum/s25251/37-... Nebenleistungen gibt es in jedem Vertrag.
Ist juristisch für Altverträge aber nicht relevant. Ansonsten besteht bei Preiserhöhungen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Altverträge siehe oben. Außerordenliches Kündigungsrecht bei Preiserhöhung stimmt natürlich.
0180er Verbindungen gehören bei einem Mobilfunkvertrag aber sicherlich nicht dazu.
Das sieht o2 aber ganz anders. Aber das ist auch im juristischen Sinne total egal.
>
Der Begriff wird in einem völlig anders gelagerten Zusammenhang genutzt, deshalb ist die Erwähnung hier auch total überflüssig.
Alles andere ist reine juristische Phantasie seitens o2.
;-)
siehe oben.
Es wird mir leider immer noch nicht klar, in welchem Zusammenhang Deine erwähnten Passagen aus dem BGB mit den Nebenleistungen von o2 stehen.
In keinem. Hab ich auch klar gesagt. Es ging nur um den Begriff Nebenleistungen!
Gruß