Benutzer PeterSimlock schrieb:
Zitat:
>"Sie können mit dem Ding telefonieren", erklärt Maurer. Das
sei der ausschlaggebende Grund für das Verbot. Der Gesetzgeber
habe mit der Neuregelung in Paragraf 23, Absatz ein a der StVO explizit die Verwendung von Mobiltelefonen bei der Fahrt unter Strafe gestellt. Die Polizei könne zudem nicht erkennen, ob ein Autofahrer mit dem Gerät in der Hand seine Routenplanung vornimmt. Die Beamten müssten daher davon ausgehen, dass der Autofahrer mit dem Handy telefoniert.
Der Grundsatz „In dubio pro reo“ gilt nicht mehr in Deutschland!
>
Das stimmt nicht.
Der erwähnte Grundsatz betrifft lediglich Zweifel bzgl. der Verfehlung einer Norm.
In diesem Fall ist die Norm aber gerade deshalb so klar definiert, damit keine Zweifel auftreten können.
Ich selbst bin sowohl gegen diese Erweiterung, als auch gegen das Handybenutzungsverbot während des Fahrens an sich, das ist aber doch eine ganz andere Baustelle.