Benutzer LoLig schrieb:
Einfach nur lol,
Deine Mickymaus-Sprache beeindruckt mich immens.
dann hätten die Netzbetreiber schon in mehreren fällen Illegal gehandelt
Das kommt vor. In dem von dir angesprochenen Fall mit O2s Euro-Rundung wurde die Rechtswidrigkeit der Zwangsumstellung ja auch gerichtlich bestätigt (
https://www.teltarif.de/arch/2005/kw18/... ). Oder bei T-Online:
https://www.teltarif.de/arch/2006/kw10/...und das hätte sich keiner erlaubt
Dann, nehme ich mal an, glaubst du auch an den Weihnachtsmann. (Reimt sich sogar.)
da hätte sich die Verbraucherzentrale schon mehrmals eingeschaltet...
Haben sie auch, bspw.
https://www.teltarif.de/arch/2005/kw28/... .
Wenn du keine Nachrichten liest, bist du selbst schuld.
Geh am besten selbst mal zur Verbraucherzentrale lass dich beraten, die sagen dir das selbe.
Fragen wir doch gleich einen Anwalt. Mein Wettangebot steht.
Kneifst du jetzt?
0-Chance, end Wiederruf
Deine Lernresistenz scheint sich nicht nur auf Inhalte zu beschränken.
und hoffen das man die alten Konditionen behalten darf oder eben Kündigen was man bei Prepaid ja nicht zwangshaft muss und die können dir sogar noch die Rechtsquellen usw. nennen wieso das nicht verboten ist.
Ich bin selbst Jurist und kann dir als Rechtsquelle § 305 Abs. 2 BGB nennen, warum das *nicht* so ist ein Vertrag nur geschlossen oder geändert werden kann, wenn alle Parteien zustimmen.
Da du ja mit Recherchen ein bisschen überfordert zu sein scheinst:
BGB § 305
"(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn ... die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist."
Ist das selbe wie wenn die Telekom die Grundgebühren erhöhen würde,
Auch hier ist eine einseitige Preiserhöhung nicht möglich.
gabs in den letzten Jahren auch immer wieder, war sogar von der Netzagentur genehmigt(und glaub mir die genehmigen nix wenn was gegen geltendes Recht verstösst),
Du vergleichst Äpfen mit Birnen und hast offenbar auch keine Ahnung davon, was die BNetzA eigentlich genau genehmigt. Du hast weder die Beschlüsse noch die Anträge gelesen. Du hast weder das Telekommunikationsgesetz gelesen, auf dessen Grundlage die BNetzA beschließt, noch das BGB. Trotzdem stellst du munter ins Blaue hinein und ohne jeden Nachweis Behauptungen auf.
Die BNetzA genehmigt nur, dass die DTAG diese Preise *telekommunikationsrechtlich* überhaupt auf dem Markt anbieten darf. Wie sie das *vertragsrechtlich* im Einzelnen bei ihren Kunden einführt, ist ihre Sache und ist nicht genehmigungspflichtig.
Ob die DTAG auf Kundenwidersprüche hin ordentlich gekündigt hat oder die alten Konditionen weitergeführt hat, weiß ich nicht. Mit Sicherheit hat sie nicht gegen den Willen der Kunden höhere Preise eingeführt. Hätte sie das, wäre es rechtswidrig gewesen.
Preiserhöhungen sind nix verbotenes, wäre ja zu schön für den Verbraucher.
Ist es auch.
spl