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genereller Filmanspruch


13.04.2006 04:26 - Gestartet von d-dorfer
Der generelle Filmanspruch lässt sowieso immer mehr nach, dass ich weder den Download, die DVD noch das Kino brauche. Habe mir vor ein paar Tagen mit meinem Kumpel "Van Helsing" angesehen... für sowas gehen manche ins Kino. Man sollte die Produzenten wegen Zeitdiebstahl auf Schadenersatz verklagen...

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[1] 7VAMPIR antwortet auf d-dorfer
26.04.2006 22:41
Willkommen im Club.

Allerdings ist es nicht generell schlechter geworden. Es war von Anfang an schlecht.

Wenige Ausnahmen sind kaum der Rede wert.

CU 7VAMPIR



Ps.
Ich bevorzuge Kundenkontakt mit fairen Einwahlnummern.
Hotlines sollten einfache Rufnummern ohne Sonderkosten sein.
Die Kommunikation zwischen Vertragspartnern sollte nicht Ausschüttungen für den einen zu Lasten des anderen beinhalten.
Es gibt bessere Wege für Service zu bezahlen.

Meine Kaufentscheidungen berücksichtigen den Service.


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Benutzer d-dorfer schrieb:
Der generelle Filmanspruch lässt sowieso immer mehr nach, dass ich weder den Download, die DVD noch das Kino brauche. Habe mir vor ein paar Tagen mit meinem Kumpel "Van Helsing" angesehen... für sowas gehen manche ins Kino. Man sollte die Produzenten wegen Zeitdiebstahl auf Schadenersatz verklagen...