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Kunde hat Recht


07.04.2006 13:34 - Gestartet von dakota104
2x geändert, zuletzt am 07.04.2006 13:35
Also eine andere Gesetzeslage hätte ich auch nicht erwartet. Das wäre ein Freibrief für jeden Provider. Erst mit niedrigen Gebühren Kunden ködern, dann erhöhen und darauf hoffen, dass der Kunde das außerordentliche Kündigungsrecht nicht in Anspruch nimmt,weil er ja Sorge haben muss die Software/Hardware zurück geben zu müssen.

Dem Potsdamer Kunden von 1&1 der dieses nervende Gezerre mit Mahnungen , Inkasso durchlebt hat gebührt meine uneingeschränkte Anerkennung.

Wie viele von uns hätten aus Billigkeitsgründen die Box zurück gegeben.

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[1] Hightower antwortet auf dakota104
07.04.2006 13:56
Benutzer dakota104 schrieb:
Wie viele von uns hätten aus Billigkeitsgründen die Box zurück gegeben.

Mich wundert, daß 1&1 es auf ein Urteil hat ankommen lassen. Normalerweise einigt man sich doch auf einen Vergleich. 1&1 muß sich seiner Sache schon sehr sicher gewesen sein.
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[1.1] J.Breyer antwortet auf Hightower
07.04.2006 14:20
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer dakota104 schrieb:
Wie viele von uns hätten aus Billigkeitsgründen die Box zurück
gegeben.

Mich wundert, daß 1&1 es auf ein Urteil hat ankommen lassen. Normalerweise einigt man sich doch auf einen Vergleich. 1&1 muß sich seiner Sache schon sehr sicher gewesen sein.


wobei noch fraglich ist ob es bei dem urteil bleibt. aber vorerst mal ein grosser erfolg. endlich zeigts 1u1 mal einer.

j.
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[1.1.1] Björn Gottschalkson antwortet auf J.Breyer
07.04.2006 14:39
Hallo,

Benutzer J.Breyer schrieb:

wobei noch fraglich ist ob es bei dem urteil bleibt. aber vorerst mal ein grosser erfolg. endlich zeigts 1u1 mal einer.

Aus gut unterrichteter Quelle: Das Urteil ist rechtskräftig.

B. Gottschalkson
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[1.1.2] keksi antwortet auf J.Breyer
07.04.2006 14:40
Benutzer J.Breyer schrieb:

wobei noch fraglich ist ob es bei dem urteil bleibt.

Warum? Ist doch ein Anerkenntnisurteil.

Grüße
Keksi
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[1.1.2.1] spl antwortet auf keksi
07.04.2006 16:08
Benutzer keksi schrieb:
Ist doch ein Anerkenntnisurteil.

Stimmt das?

spl
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[1.1.2.1.1] keksi antwortet auf spl
07.04.2006 16:31
Benutzer spl schrieb:
Benutzer keksi schrieb:
Ist doch ein Anerkenntnisurteil.

Stimmt das?


Artikel, 2. Satz:
"Ein entsprechender Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Potsdam endete am 24. Februar mit einem jetzt veröffentlichten Anerkenntnisurteil gegen den Anbieter 1&1."

Gruß
Keksi
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[1.1.2.1.1.1] spl antwortet auf keksi
07.04.2006 16:48
Benutzer keksi schrieb:
'Ein entsprechender Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Potsdam endete am 24. Februar mit einem jetzt veröffentlichten Anerkenntnisurteil gegen den Anbieter 1&1.'

Ah. Hab ich nicht aufgepasst, danke.

Na doll. Da hat sich die Veröffentlichung ja gelohnt. :)

spl
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[1.1.3] schnorfel antwortet auf J.Breyer
09.04.2006 09:27


wobei noch fraglich ist ob es bei dem urteil bleibt.

wodurch sollte es denn abgeändert werden???
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[1.2] Björn Gottschalkson antwortet auf Hightower
07.04.2006 14:37
Hallo,

Mich wundert, daß 1&1 es auf ein Urteil hat ankommen lassen. Normalerweise einigt man sich doch auf einen Vergleich.

Der Kunde hatte geklagt und wollte durch das Verfahren Rechtssicherheit haben. Ohne die negative Feststellungsklage würde es vermutlich weiterhin Mahnungen und Schreiben von 1&1 geben.

1&1 muß sich seiner Sache schon sehr sicher gewesen sein.

Der Kunde war sich seiner Sache sicher.

B. Gottschalkson
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[1.2.1] Hightower antwortet auf Björn Gottschalkson
07.04.2006 15:54
Benutzer Björn Gottschalkson schrieb:
Hallo,

Mich wundert, daß 1&1 es auf ein Urteil hat ankommen lassen. Normalerweise einigt man sich doch auf einen Vergleich.

Der Kunde hatte geklagt und wollte durch das Verfahren Rechtssicherheit haben. Ohne die negative Feststellungsklage würde es vermutlich weiterhin Mahnungen und Schreiben von 1&1 geben.

1&1 muß sich seiner Sache schon sehr sicher gewesen sein.

Der Kunde war sich seiner Sache sicher.

B. Gottschalkson

Nun ja, ich hätte vermutet, daß 1&1 dann doch zurückzieht, dem Kunden die BOX plus Entschädigung zahlt, damit blos kein Präzedenzfall geschaffen wird.
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[1.2.1.1] CGa antwortet auf Hightower
08.04.2006 02:09
Gut ich bin auch für das Recht des Kunden. Was sich 1und1 da manchmal erlaubt, finde ich garnicht gut. Aber aufgrund welcher Situation entstand für den Kunden die Möglichkeit einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung. (Speziell jetzt in diesem Fall). Das kann vielleicht der Herr Gottschalkson erklären!

Würde mich echt interessieren, da man ja aus den Knebelverträgen von 1und1 schlecht bis garnicht rauskommt!

Cu
CGa
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[1.2.1.1.1] PixelHannes antwortet auf CGa
08.04.2006 03:30

einmal geändert am 08.04.2006 03:31
Benutzer CGa schrieb:
Gut ich bin auch für das Recht des Kunden. Was sich 1und1 da manchmal erlaubt, finde ich garnicht gut. Aber aufgrund welcher Situation entstand für den Kunden die Möglichkeit einer vorzeitigen außerordentlichen Kündigung. (Speziell jetzt in diesem Fall). Das kann vielleicht der Herr Gottschalkson erklären!

Würde mich echt interessieren, da man ja aus den Knebelverträgen von 1und1 schlecht bis garnicht rauskommt!

Cu
CGa
Ohne Herrn Gottschalkson vorgreifen zu wollen, was gibts denn da für Möglichkeiten?
Der berühmte goldene Handschlag wegen maßloser Übertreibung bei der Traffic-Erzeugung oder ein Umzug des Kunden in ein Gebiet ohne Dsl-Anschluss oder mit aus technischen Gründen verminderter Bandbreite?
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[1.2.1.1.1.1] kopfwunde antwortet auf PixelHannes
08.04.2006 07:10
es gab vo ca. 1 Jahr die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung wegen Wegfall von 100 VoIP Freiminuten, auch ich hatte damals bei 1und1 gekündigt, die Hardware wurde aber nicht zurückverlangt.
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[1.2.1.1.1.1.1] 1&1 - immer wieder Sonderkündigungen möglich gewesen
twix antwortet auf kopfwunde
08.04.2006 12:52
Ca. 2002 wurde die "Flatrate" in die 5GB-Flat "umgewandelt" = Sonderkündigung

Ca. 2004/2005 wurden die Preise für VoIP in die Mobilfunknetze geändert und die 100 Freiminuten/Monat fielen weg = Sonderkündigung

Vor ca. 1,5 Jahren hatte Schlund&Partner (=1&1) noch eine Klausel in den AGB, dass man innerhalb 90 Tage kostenlos vom Vertrag zurücktreten konnte (und Hardware NICHT zurückgegeben werden KONNTE ;-) = Kündigung

Ich (und einige Bekannte) haben so durch 1&1 immer supergünstig neueste Hardware, jedesmal hohe Startguthaben (100 EUR) und satte Provisionen (als Profiseller sich selbst geworben) kassiert. Und dank Sonderkündigung eigentlich nie wirklich was bezahlt.
Danke 1&1 - es war immer wieder toll, dass dieser Verein sich durch eigene Dummheit (einseitige Änderung der AGB/Verträge) selbst betrogen hat.

Twix
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[1.2.1.1.1.1.1.1] J.Malberg antwortet auf twix
10.04.2006 16:04
Benutzer twix schrieb:
Ca. 2002 wurde die "Flatrate" in die 5GB-Flat "umgewandelt" = Sonderkündigung

Ca. 2004/2005 wurden die Preise für VoIP in die Mobilfunknetze geändert und die 100 Freiminuten/Monat fielen weg = Sonderkündigung

Es heißt *außerordentliche Kündigung*. Der penetrant falsch gebraucht Begriff "Sonderkündigung" ist einfach zu auszurotten!!!
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[1.2.1.2] spl antwortet auf Hightower
08.04.2006 13:24

einmal geändert am 08.04.2006 13:37
Benutzer Hightower schrieb:
Nun ja, ich hätte vermutet, daß 1&1 dann doch zurückzieht, dem Kunden die BOX plus Entschädigung zahlt, damit blos kein Präzedenzfall geschaffen wird.

Haben sie doch, indem sie die Klage anerkannt haben.

Ein Anerkenntnisurteil ergeht nicht deswegen, weil das Gericht die Klage für begründet hält, sondern allein, weil der Beklagte den Anspruch anerkannt hat. Das *kann* zwar den Grund haben, dass er befürchtet zu unterliegen. Es kann aber auch andere Gründe haben, bei solch niedrigen Streitwerten vor allem prozessökonomische.

Vielleicht ist einen Tag vorher Herrn Dommermuths Großmutter gestorben, woraufhin er keine Lust mehr hatte zu prozessieren. Oder 1&1 fährt plötzlich eine kundenfreundliche Geschäftspolitik. Ok, da ist die Möglichkeit mit der Großmutter wahrscheinlicher... :) Jedenfalls kann man über die Gründe im Einzelnen sicher trefflich spekulieren; Fakt ist aber, dass das Gericht nichts darüber entschieden hat.

Ein Anerkenntnisurteil enthält folgerichtig weder eine Begründung noch sonst irgendeine gerichtliche Wertung über die Begründetheit der Klage. Von daher geht die Aussagekraft dieses Urteils, ohne 1&1 in irgendeiner Weise Öl ins Feuer gießen zu wollen, gegen null. Deswegen ist die Veröffentlichung von Anerkenntnisurteilen auch nicht üblich -- da weitgehend unsinnig.

Du hast oben von Rücknahme gesprochen. Die Klage zurücknehmen kann logischerweise nur der Kläger, hier also der Kunde. Das Anerkenntnis ist quasi das Äquivalent des Beklagten dazu.

spl
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[1.2.1.3] Marius04 antwortet auf Hightower
10.04.2006 15:22

einmal geändert am 10.04.2006 15:27
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer Björn Gottschalkson schrieb:
Hallo,

Mich wundert, daß 1&1 es auf ein Urteil hat ankommen lassen. Normalerweise einigt man sich doch auf einen Vergleich.

Der Kunde hatte geklagt und wollte durch das Verfahren Rechtssicherheit haben. Ohne die negative
Feststellungsklage würde es vermutlich weiterhin Mahnungen und Schreiben von 1&1 geben.

1&1 muß sich seiner Sache schon sehr sicher gewesen sein.

Der Kunde war sich seiner Sache sicher.

B. Gottschalkson

Nun ja, ich hätte vermutet, daß 1&1 dann doch zurückzieht, dem Kunden die BOX plus Entschädigung zahlt, damit blos kein Präzedenzfall geschaffen wird.

Ich bin zwar nur ein juristischer Laie, aber ich glaub mal irgendwo gelesen zu haben, das es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt.
Ergo Gericht Potsdam sagt Kunde hat Recht und brauch nichts zurückzugeben - aber Gericht in 'Schlagmichtodichweissnichtwo' sagt Kunde muss alles zurückgeben.
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[1.2.1.3.1] J.Malberg antwortet auf Marius04
10.04.2006 16:36

Ich bin zwar nur ein juristischer Laie, aber ich glaub mal irgendwo gelesen zu haben, das es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt.

Richtig!

Ein anderer Richter könnte anders entscheiden!

MfG.
Jürgen

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[1.2.1.3.1.1] J.Breyer antwortet auf J.Malberg
10.04.2006 17:49
Benutzer J.Malberg schrieb:

Ich bin zwar nur ein juristischer Laie, aber ich glaub mal irgendwo gelesen zu haben, das es in Deutschland keine Präzedenzfälle gibt.

Richtig!

Ein anderer Richter könnte anders entscheiden!

MfG.
Jürgen



meine ich auch. kommt ein anderer rechtsanwalt und belatscht nen anderen richter so lange bis der nur noch seine ruhe haben will. schon siehts ganz anders aus. alles dasselbe.

jonas