Benutzer Hightower schrieb:
Nun ja, ich hätte vermutet, daß 1&1 dann doch zurückzieht, dem Kunden die BOX plus Entschädigung zahlt, damit blos kein Präzedenzfall geschaffen wird.
Haben sie doch, indem sie die Klage anerkannt haben.
Ein Anerkenntnisurteil ergeht nicht deswegen, weil das Gericht die Klage für begründet hält, sondern allein, weil der Beklagte den Anspruch anerkannt hat. Das *kann* zwar den Grund haben, dass er befürchtet zu unterliegen. Es kann aber auch andere Gründe haben, bei solch niedrigen Streitwerten vor allem prozessökonomische.
Vielleicht ist einen Tag vorher Herrn Dommermuths Großmutter gestorben, woraufhin er keine Lust mehr hatte zu prozessieren. Oder 1&1 fährt plötzlich eine kundenfreundliche Geschäftspolitik. Ok, da ist die Möglichkeit mit der Großmutter wahrscheinlicher... :) Jedenfalls kann man über die Gründe im Einzelnen sicher trefflich spekulieren; Fakt ist aber, dass das Gericht nichts darüber entschieden hat.
Ein Anerkenntnisurteil enthält folgerichtig weder eine Begründung noch sonst irgendeine gerichtliche Wertung über die Begründetheit der Klage. Von daher geht die Aussagekraft dieses Urteils, ohne 1&1 in irgendeiner Weise Öl ins Feuer gießen zu wollen, gegen null. Deswegen ist die Veröffentlichung von Anerkenntnisurteilen auch nicht üblich -- da weitgehend unsinnig.
Du hast oben von Rücknahme gesprochen. Die Klage zurücknehmen kann logischerweise nur der Kläger, hier also der Kunde. Das Anerkenntnis ist quasi das Äquivalent des Beklagten dazu.
spl