Thread
Menü

Mindestgebühren auch für bisherige Kunden


06.05.2000 09:20 - Gestartet von Petra
Nach mehrfacher Rückfrage bei der Hotline von Tele2 (0800/0101300) wurde mir bestätigt, dass auch bisher freigeschaltete Kunden, die Tele2 womöglich seit längerer Zeit nicht mehr nutzten, ab Montag mit einer Belastung der Mindestumsatzgebühr von 3,- DM monatlich rechnen müssen.
Die einzige Möglichkeit bestehe darin, den Vertrag (und damit die Freischaltung) schriftlich zu kündigen.
Enttäuschend ist, dass, zumindest ich, von der Tarifänderung von Tele2 bisher nicht informiert wurde. Auch bei teltarif.de wurde der Mindestumsatz nicht angegeben. Lediglich durch billiger-telefonieren.de habe ich davon erfahren.
Ich mache von meinem Kündigungsrecht Gebrauch.
Viele Grüße
Petra.
Menü
[1] JFreak antwortet auf Petra
06.05.2000 11:15
Ich bin auch bei denen seit Anfang 1998 call-by-call angemeldet. Wenn sie auch bei mir mit Mindestumsatz ankommen, dann klar, sofort kündigen. Ist es auch nicht gesetzwidrig, wenn man als angemeldeter Kunde nicht informiert wurde?
Menü
[1.1] Petra antwortet auf JFreak
08.05.2000 16:32
Hallo JFreak,

gesetzwidrig? Allenfalls ein Verstoß gegen das AGBG käme in Betracht. Hier aber wurden die AGB's nicht geändert, sondern nur die Preisliste. Fraglich ist jedoch folgende Konstellation:
Nach den AGB's kann der Kunde mit einer Frist von 2 Wochen kündigen. Wenn der Kunde aber nach dieser Vorschrift kündigt, dann würden gleichwohl 3,- DM Mindestgebühren berechnet (denn der Kündigungszeitpunkt liegt mithin erst nach dem 08. Mai 2000). Demnach halte ich es für zwingend erforderlich, dass aufgrund der tariflichen Änderungen, über die Tele2 die Kunden gar nicht informiert hat, ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht besteht.
Notfalls lasse ich es auf einen Rechtsstreit ankommen.