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Erstattung statt Nicht-Berechnung


18.03.2006 16:47 - Gestartet von Martin Ramsch
Hallo,

im Artikel heißt es:
»Allerdings sei es nicht möglich, den aufgelaufenen Betrag auf der Telefonrechnung zu stornieren. "Wir schreiben den Kunden den fraglichen Betrag dann auf seinem Kundenkonto gut."«

Wenn Tele2 je nach Verlauf des Gesprächs unterschiedliche Minutenpreise (evtl. sogar unterschiedlich für Teile des Gesprächs?) berechnen kann, dann handelt es sich doch wohl nicht um Online-Billing, sondern um Offline-Billing, wo also Tele2 _nach_Ende_ des Gesprächs die Kosten an die DTAG in ihrer Funktion als Dienstleister für Rechnung und Erstinkasso weitergibt. Richtig soweit? (Bin kein Experte ...)

Dann sehe ich aber nicht, wieso eine schlichte Nicht-Berechnung von Kosten unmöglich sein soll, wenn sich im Verlauf des Gesprächs herausstellt, dass es sich um ein von Tele2 verschuldetes Problem handelt!

Tele2 sollte in dem Fall einfach nichts berechnen, dann müssen sie auch nichts erstatten ...

Wenn das Abrechnungssystem von Tele2 das nicht kann, dann muss Tele2 eben das System ändern!

Wieso sollte der Kunde grundlos Tele2 einen zinslosen Kredit geben? Geld erst gar nicht zu verlieren ist ja wohl 10-mal besser, als auf eine Erstattung warten zu müssen (bei der vielleicht auch was schiefgehen oder sich verzögern kann ...).

Ich denke, gegen diese sich immer mehr verbreitende Masche - nämlich "aus abrechnungstechnischen Gründen" oder ähnlichem unberechtigt dem Kunden erst Geld abzunehmen und es dann später erst wieder zu erstatten - sollten die Kunden im Sinne des Verbraucherschutzes lautstark protestieren!

Ciao,
Martin
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[1] klaussc antwortet auf Martin Ramsch
19.03.2006 11:16
Benutzer Martin Ramsch schrieb:
Hallo,

im Artikel heißt es:
»Allerdings sei es nicht möglich, den aufgelaufenen Betrag auf der Telefonrechnung zu stornieren. "Wir schreiben den Kunden den fraglichen Betrag dann auf seinem Kundenkonto gut."«

Wenn Tele2 je nach Verlauf des Gesprächs unterschiedliche Minutenpreise (evtl. sogar unterschiedlich für Teile des Gesprächs?) berechnen kann, dann handelt es sich doch wohl nicht um Online-Billing, sondern um Offline-Billing, wo also Tele2 _nach_Ende_ des Gesprächs die Kosten an die DTAG in ihrer Funktion als Dienstleister für Rechnung und Erstinkasso weitergibt. Richtig soweit? (Bin kein Experte ...)

Dann sehe ich aber nicht, wieso eine schlichte Nicht-Berechnung von Kosten unmöglich sein soll, wenn sich im Verlauf des Gesprächs herausstellt, dass es sich um ein von Tele2 verschuldetes Problem handelt!

Tele2 sollte in dem Fall einfach nichts berechnen, dann müssen sie auch nichts erstatten ...

Wenn das Abrechnungssystem von Tele2 das nicht kann, dann muss Tele2 eben das System ändern!

Wieso sollte der Kunde grundlos Tele2 einen zinslosen Kredit geben? Geld erst gar nicht zu verlieren ist ja wohl 10-mal besser, als auf eine Erstattung warten zu müssen (bei der vielleicht auch was schiefgehen oder sich verzögern kann ...).

Ich denke, gegen diese sich immer mehr verbreitende Masche - nämlich "aus abrechnungstechnischen Gründen" oder ähnlichem unberechtigt dem Kunden erst Geld abzunehmen und es dann später erst wieder zu erstatten - sollten die Kunden im Sinne des Verbraucherschutzes lautstark protestieren!

Das Problem ist gar nicht mal ein zinsloses Darlehn, sondern dass TELE2 (und andere) entscheiden, um welches Problem es sich beim Kunden handelt.

Bisher wurden Probleme, die ich dem Netzbetreiber zugeschrieben habe, eigentlich nie von den Mitarbeitern "zugegeben".

Probieren sie dies, machen sie das, sucht man dann bei Heise und co, stellt sich heraus, dass das Problem auch noch andere Kunden betraf (Erfahrungen mit T-DSL). Unter diesen Umständen hätte ich immer 0900 zahlen müssen obwohl das Problem eben nicht bei mir lag. Und welche Probleme es bei der Kommunikation mit dem Resaler geben kann, kann man hier in den Foren nachlesen...

Gruß
Klaus