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Kündigung


19.08.2007 21:55 - Gestartet von cosmic
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.
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[1] tcsmoers antwortet auf cosmic
19.08.2007 22:26
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.


nicht reden - machen - schwätzer haben wir hier genug.

peso
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[1.1] mister money in the bank antwortet auf tcsmoers
19.08.2007 23:12
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.


nicht reden - machen - schwätzer haben wir hier genug.

peso

Von dir haben wir hier langsam auch genug! Las doch mal die Leute hier in Ruhe, außerdem bist du hier der Schwätzer Mr. Piso
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[1.1.1] Zulu antwortet auf mister money in the bank
19.08.2007 23:17

einmal geändert am 19.08.2007 23:21
Benutzer mister money in the bank schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.


nicht reden - machen - schwätzer haben wir hier genug.

peso

Von dir haben wir hier langsam auch genug! Las doch mal die Leute hier in Ruhe, außerdem bist du hier der Schwätzer Mr. Piso
Was bist du denn für einer? Grad mal 14 Postings und schon so frech? Tstststs
Wärst du der Sprache mächtig, hättest du herauslesen können das er nicht ihn als Schwätzer betitulierte, sondern lediglich bemerkte, hier genug Schwätzer gesichtet zu haben.
Was mit deinem Posting nun tatsächlich untermauert wird.:-)

Zulu... jö wie se heute alle so agressiv sind. Trinkt mehr Baldriantee!
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[1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf Zulu
20.08.2007 00:03
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer mister money in the bank schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.


nicht reden - machen - schwätzer haben wir hier genug.

peso

Von dir haben wir hier langsam auch genug! Las doch mal die Leute hier in Ruhe, außerdem bist du hier der Schwätzer Mr. Piso
Was bist du denn für einer? Grad mal 14 Postings und schon so frech? Tstststs Wärst du der Sprache mächtig, hättest du herauslesen können das er nicht ihn als Schwätzer betitulierte, sondern lediglich bemerkte, hier genug Schwätzer gesichtet zu haben. Was mit deinem Posting nun tatsächlich untermauert wird.:-)

Zulu... jö wie se heute alle so agressiv sind. Trinkt mehr Baldriantee!

lass ihn. ein lieber kerl - hat nur probleme mit dem verstehen.

peso
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[1.1.1.2] Fanta antwortet auf Zulu
20.08.2007 14:06
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer mister money in the bank schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.


nicht reden - machen - schwätzer haben wir hier genug.

peso

Von dir haben wir hier langsam auch genug! Las doch mal die Leute hier in Ruhe, außerdem bist du hier der Schwätzer Mr. Piso
Was bist du denn für einer? Grad mal 14 Postings und schon so frech? Tstststs Wärst du der Sprache mächtig, hättest du herauslesen können das er nicht ihn als Schwätzer betitulierte, sondern lediglich bemerkte, hier genug Schwätzer gesichtet zu haben. Was mit deinem Posting nun tatsächlich untermauert wird.:-)

Zulu... jö wie se heute alle so agressiv sind. Trinkt mehr Baldriantee!

Warum hat Zulu seinen Beitrag geändert?
Hoffentlich stand da auch vorher schon "Baldriantee" und nichts anderes ;-)

Fanta
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[1.1.2] tcsmoers antwortet auf mister money in the bank
19.08.2007 23:58
Benutzer mister money in the bank schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.


nicht reden - machen - schwätzer haben wir hier genug.

peso

Von dir haben wir hier langsam auch genug! Las doch mal die Leute hier in Ruhe, außerdem bist du hier der Schwätzer Mr. Piso

wo hat man dich denn rausgelassen?

aber das mit schwätzer stimmt. hast du gerade bewiesen.

peso
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[1.2] 7VAMPIR antwortet auf tcsmoers
19.08.2007 23:48
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.


nicht reden - machen - schwätzer haben wir hier genug.

peso

Die Betonung liegt auf "WENN".
In meinem Bereich ist 02 gut genug. Nicht gut - aber gut genug.

Sich Geanken zu machen über realistische Möglichkeiten und den Umgang damit ist kein Geschwätz.

Vielmehr ist es der Sinn dieses Forums, wenn auch nicht der einzige.

CU 7VAMPIR
SMS º¹b³s²²²²s¹

https://www.teltarif.de/forum/s22749/3-1.html
http://pda.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22570.html


::::::::::::::::::­::::::::::­::::::::::::::::::
CenturyGothicUnicode


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[2] DenSch antwortet auf cosmic
20.08.2007 11:21
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.

Hat O2 nich in den AGb verankert, das kein recht auf D1 Roaming ebsteht und es jederzueit abgeschaltet werden kann ?

Weil SoKü gibts nich weil du kein Netz hast ....
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[2.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
20.08.2007 12:07
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.

Hat O2 nich in den AGb verankert, das kein recht auf D1 Roaming ebsteht und es jederzueit abgeschaltet werden kann ?

Weil SoKü gibts nich weil du kein Netz hast ....

in den agb steht nichts. es handelt sich hier um eine sehr freie rechtsauslegung von o2.

peso
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[2.1.1] nucleardirk antwortet auf tcsmoers
20.08.2007 16:41
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.

Hat O2 nich in den AGb verankert, das kein recht auf D1
Roaming ebsteht und es jederzueit abgeschaltet werden kann ?

Weil SoKü gibts nich weil du kein Netz hast ....

in den agb steht nichts. es handelt sich hier um eine sehr freie rechtsauslegung von o2.

peso

mag nicht ein junger aufstrebender anwalt unter uns sich dessen mal annehmen?
eigentlich schreit das nach einer sammelklage....
und - hat jemand eine ahnung ob o2 nicht gegen die zulassung bei der regtp damit verstösst? muss man nicht einen gewissen % satz mit seinem netz erreichen können?
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[2.1.1.1] LoLig antwortet auf nucleardirk
20.08.2007 17:34
eigentlich schreit das nach einer sammelklage....


lol, Sammelklagen gibt es in Deutschland net.. In den USA ja aber hier net....
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[2.1.1.1.1] spl antwortet auf LoLig
20.08.2007 22:39
Benutzer LoLig schrieb:
Sammelklagen gibt es in Deutschland net.

Spielverderber. Gerade wollte ich mitmachen.

spl
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[2.1.1.2] DenSch antwortet auf nucleardirk
20.08.2007 20:59
Benutzer nucleardirk schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.

Hat O2 nich in den AGb verankert, das kein recht auf D1
Roaming ebsteht und es jederzueit abgeschaltet werden kann ?

Weil SoKü gibts nich weil du kein Netz hast ....

in den agb steht nichts. es handelt sich hier um eine sehr freie rechtsauslegung von o2.

peso

mag nicht ein junger aufstrebender anwalt unter uns sich dessen mal annehmen?
eigentlich schreit das nach einer sammelklage.... und - hat jemand eine ahnung ob o2 nicht gegen die zulassung bei der regtp damit verstösst? muss man nicht einen gewissen % satz mit seinem netz erreichen können?

Es gibt einen SAtz, den hat O2 aber längst erreicht. Denn es geht um BEVÖLKERUNGSabdeckung, nicht um Netzabdeckung im dem Sinne des Wortes.

Selbst die UMTS Netze von den roten und magentanern haben 50% erreicht.
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[2.1.2] DenSch antwortet auf tcsmoers
20.08.2007 20:57
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.

Hat O2 nich in den AGb verankert, das kein recht auf D1
Roaming ebsteht und es jederzueit abgeschaltet werden kann ?

Weil SoKü gibts nich weil du kein Netz hast ....

in den agb steht nichts. es handelt sich hier um eine sehr freie rechtsauslegung von o2.

peso

Is da echt nix vorhanden? Weiß es nicht os genau, aber meine da war mal was, das es irgendwie festgeschrieben steht das man auf das Roaming kein Anrecht hat, egal obs bei Vertragsabschluss da war oder nicht.
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[2.1.2.1] bartman321 antwortet auf DenSch
20.08.2007 21:16
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.

Hat O2 nich in den AGb verankert, das kein recht auf D1
Roaming ebsteht und es jederzueit abgeschaltet werden kann ?

Weil SoKü gibts nich weil du kein Netz hast ....

in den agb steht nichts. es handelt sich hier um eine sehr freie rechtsauslegung von o2.

peso

Is da echt nix vorhanden? Weiß es nicht os genau, aber meine da war mal was, das es irgendwie festgeschrieben steht das man auf das Roaming kein Anrecht hat, egal obs bei Vertragsabschluss da war oder nicht.

AGB vom 17.07.2004 unter Punkt 4: Leistungen

"4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im o2 eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von o2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt o2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetztes ("National Roaming")."

Kann man sichlich unterschiedlich auslegen.

Gruß
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[2.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf bartman321
20.08.2007 22:22
Benutzer bartman321 schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer cosmic schrieb:
Hallo,

also wenn den Empfang immer schlechter wird, werde sofort auch zur Not mit Anwalt, meinen Vertrag sofort ausßerordentlich kündigen.

Hat O2 nich in den AGb verankert, das kein recht auf D1
Roaming ebsteht und es jederzueit abgeschaltet werden kann ?

Weil SoKü gibts nich weil du kein Netz hast ....

in den agb steht nichts. es handelt sich hier um eine sehr freie rechtsauslegung von o2.

peso

Is da echt nix vorhanden? Weiß es nicht os genau, aber meine da war mal was, das es irgendwie festgeschrieben steht das man auf
das Roaming kein Anrecht hat, egal obs bei
Vertragsabschluss da war oder nicht.

AGB vom 17.07.2004 unter Punkt 4: Leistungen

"4.2 Die Mobilfunkdienstleistungen im o2 eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von o2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt o2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetztes ("National Roaming")."

Kann man sichlich unterschiedlich auslegen.

Gruß

Du sagst es. Aber in Verbindung mit den Werbeunterlagen dürften die schlechte Karten haben.

peso
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[2.1.3] spl antwortet auf tcsmoers
20.08.2007 22:52
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Hat O2 nicht in den AGB verankert, dass kein Recht auf D1- Roaming besteht und es jederzeit abgeschaltet werden kann?
>
in den agb steht nichts.

Ziff. 4.3 der Postpaid-AGB (tinyurl.com/36vl6j):

"Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ('National Roaming')."

spl
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[2.1.3.1] tcsmoers antwortet auf spl
20.08.2007 22:55
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Hat O2 nicht in den AGB verankert, dass kein Recht auf D1- Roaming besteht und es jederzeit abgeschaltet werden kann?
>
in den agb steht nichts.

Ziff. 4.3 der Postpaid-AGB (tinyurl.com/36vl6j):

"Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ('National Roaming')."

spl


was willst du uns im klartext sagen?

peso
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[2.1.3.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
20.08.2007 23:17
Benutzer tcsmoers schrieb:
was willst du uns im klartext sagen?

Dass es in dieser Pauschalität nicht richtig ist, dass in O2s AGB über National-Roaming nichts geregelt sei. Erschloss sich das nicht zwangsläufig aus dem Zitierten?

spl
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[2.1.3.1.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
21.08.2007 00:13
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
was willst du uns im klartext sagen?

Dass es in dieser Pauschalität nicht richtig ist, dass in O2s AGB über National-Roaming nichts geregelt sei. Erschloss sich das nicht zwangsläufig aus dem Zitierten?

spl

es tut mir leid. aber ich finde, dass da nichts klar geregelt ist.

m.e. ist das nationale roaming ein teil des dienstleistungsvertrages.

o2 sieht das anders. für die ist es einr freiwillige leistung.

peso
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[2.1.3.1.1.1.1] ejunky antwortet auf tcsmoers
21.08.2007 00:43
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
was willst du uns im klartext sagen?

Dass es in dieser Pauschalität nicht richtig ist, dass in O2s AGB über National-Roaming nichts geregelt sei. Erschloss sich
das nicht zwangsläufig aus dem Zitierten?

spl

es tut mir leid. aber ich finde, dass da nichts klar geregelt ist.

m.e. ist das nationale roaming ein teil des
dienstleistungsvertrages.

o2 sieht das anders. für die ist es einr freiwillige leistung.

peso

Es steht dort doch:"Daneben..."

Heißt also: Nebenleistung
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[2.1.3.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf ejunky
21.08.2007 01:11
Benutzer ejunky schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
was willst du uns im klartext sagen?

Dass es in dieser Pauschalität nicht richtig ist, dass in O2s AGB über National-Roaming nichts geregelt sei. Erschloss sich
das nicht zwangsläufig aus dem Zitierten?

spl

es tut mir leid. aber ich finde, dass da nichts klar geregelt
ist.

m.e. ist das nationale roaming ein teil des dienstleistungsvertrages.

o2 sieht das anders. für die ist es einr freiwillige leistung.

peso

Es steht dort doch:"Daneben..."

Heißt also:

Nebenleistung

ich sehe das anders. neben der nutzung des o2 netzes kann der kunde das d1 netz nutzen.

kein mensch macht einen o2 vertrag, der nur im o2 netz funktioniert.

peso

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[2.1.3.1.1.1.1.1.1] Fanta antwortet auf tcsmoers
21.08.2007 07:23

einmal geändert am 21.08.2007 07:24
Benutzer tcsmoers schrieb:
>> kein mensch macht einen o2 vertrag, der nur im o2 netz
funktioniert.

peso

Das ist richtig. Das Roaming mit D1 wird einem o2-Kunden praktisch aufgezwungen.

Fanta
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[2.1.3.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf Fanta
21.08.2007 15:22
Benutzer Fanta schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb: >> kein mensch macht einen o2 vertrag, der nur im o2 netz
funktioniert.

peso

Das ist richtig. Das Roaming mit D1 wird einem o2-Kunden praktisch aufgezwungen.

Fanta

Und im Gegenzug zwingt o2 einige Kunden nun in ehemals D1 versorgten Gebieten nach Abschaltung des Roamings zur Netzsuche.
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[2.1.3.1.1.1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf musikbox
21.08.2007 18:40
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer Fanta schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb: >> kein mensch macht einen o2 vertrag, der nur im o2
netz funktioniert.

peso

Das ist richtig. Das Roaming mit D1 wird einem o2-Kunden praktisch aufgezwungen.

Fanta

Und im Gegenzug zwingt o2 einige Kunden nun in ehemals D1 versorgten Gebieten nach Abschaltung des Roamings zur Netzsuche.

Bis vor kurzem haben O2 Händler O2 als das bessere D 1 Netz angepriesen.

peso
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[2.1.3.1.1.1.1.1.2] mobilfalke antwortet auf tcsmoers
21.08.2007 09:00
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer ejunky schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
was willst du uns im klartext sagen?

Dass es in dieser Pauschalität nicht richtig ist, dass in O2s AGB über National-Roaming nichts geregelt sei. Erschloss sich das nicht zwangsläufig aus dem Zitierten?

spl

es tut mir leid. aber ich finde, dass da nichts klar geregelt
ist.

m.e. ist das nationale roaming ein teil des dienstleistungsvertrages.

o2 sieht das anders. für die ist es einr freiwillige leistung.

peso

Es steht dort doch:"Daneben..."

Heißt also:

Nebenleistung

ich sehe das anders. neben der nutzung des o2 netzes kann der kunde das d1 netz nutzen.

kein mensch macht einen o2 vertrag, der nur im o2 netz funktioniert.


Das wird wohl nur auf Handyfreaks zutreffen.

Ich kenne einige ,die wissen nicht mal das es ein Roaming mit D1 gibt.

peso

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[2.1.3.1.1.1.1.2] spl antwortet auf ejunky
21.08.2007 13:21
Benutzer ejunky schrieb:
Es steht dort doch: "Daneben...".
Heißt also: Nebenleistung.

Ich nehme doch an, diese Vertragsauslegung soll ein Witz sein.

spl
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[2.1.3.1.1.1.2] spl antwortet auf tcsmoers
21.08.2007 13:20
Benutzer tcsmoers schrieb:
ich finde, dass da nichts klar geregelt ist.

m.e. ist das nationale roaming ein teil des dienstleistungsvertrages.

Nach meiner Meinung auch. Weil es in den AGB und somit im Vertrag steht.

spl
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[2.1.3.2] klappehalten antwortet auf spl
21.08.2007 08:41
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Hat O2 nicht in den AGB verankert, dass kein Recht auf D1- Roaming besteht und es jederzeit abgeschaltet werden kann?
>
in den agb steht nichts.

Ziff. 4.3 der Postpaid-AGB (tinyurl.com/36vl6j):

"Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben

Moin!

Daneben=Nebenleistung, deutlicher geht´s nimmer!

Grüße
kh

erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ('National Roaming')."

spl
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[2.1.3.2.1] tcsmoers antwortet auf klappehalten
21.08.2007 08:43
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Hat O2 nicht in den AGB verankert, dass kein Recht auf D1- Roaming besteht und es jederzeit abgeschaltet werden kann?
>
in den agb steht nichts.

Ziff. 4.3 der Postpaid-AGB (tinyurl.com/36vl6j):

"Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung.
Daneben

Moin!

Daneben=Nebenleistung, deutlicher geht´s nimmer!

Grüße
kh

erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ('National Roaming')."

spl

mal schauen, was das gericht dazu sagt.

peso
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[2.1.3.2.1.1] bartman321 antwortet auf tcsmoers
21.08.2007 09:32
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Hat O2 nicht in den AGB verankert, dass kein Recht auf D1- Roaming besteht und es jederzeit abgeschaltet werden kann?
>
in den agb steht nichts.

Ziff. 4.3 der Postpaid-AGB (tinyurl.com/36vl6j):

"Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung.
Daneben

Moin!

Daneben=Nebenleistung, deutlicher geht´s nimmer!

Grüße
kh

erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ('National Roaming')."

spl

mal schauen, was das gericht dazu sagt.

peso

Läuft dazu irgendwo ein Verfahren? Kann mir nicht vorstellen das o2 das riskiert.

Gruß
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[2.1.3.2.1.2] DenSch antwortet auf tcsmoers
21.08.2007 16:57
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Hat O2 nicht in den AGB verankert, dass kein Recht auf D1- Roaming besteht und es jederzeit abgeschaltet werden kann?
>
in den agb steht nichts.

Ziff. 4.3 der Postpaid-AGB (tinyurl.com/36vl6j):

"Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung.
Daneben

Moin!

Daneben=Nebenleistung, deutlicher geht´s nimmer!

Grüße
kh

erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ('National Roaming')."

spl

mal schauen, was das gericht dazu sagt.

peso

Ich denke das, was sie bisher bei allen anderen gfesagt haben:
ein 100% Flächendeckendes Netz ist nicht zumutbar, und daher kann es sien das da wo man wohnt nix ist. man hat selbst sorge zu tragen das zu testen.

Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Fragt das doch mal in einem Anwaltsforum, gibt genug im netz, dort wird euch das bestätigt.
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[2.1.3.2.1.2.1] bartman321 antwortet auf DenSch
21.08.2007 17:46

einmal geändert am 21.08.2007 17:47
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer klappehalten schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Hat O2 nicht in den AGB verankert, dass kein Recht auf D1- Roaming besteht und es jederzeit abgeschaltet werden kann?
>
in den agb steht nichts.

Ziff. 4.3 der Postpaid-AGB (tinyurl.com/36vl6j):

"Die Mobilfunkdienstleistungen im O2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Sendebereich der von O2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung.
Daneben

Moin!

Daneben=Nebenleistung, deutlicher geht´s nimmer!

Grüße
kh

erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ('National Roaming')."

spl

mal schauen, was das gericht dazu sagt.

peso

Ich denke das, was sie bisher bei allen anderen gfesagt haben: ein 100% Flächendeckendes Netz ist nicht zumutbar, und daher kann es sien das da wo man wohnt nix ist. man hat selbst sorge zu tragen das zu testen.

Das ein 100% flächendeckendes Netz nicht zumutbar ist gehe ich mit, aber wenn man seinen Vertrag, mal angenommen, vor einem halben Jahr abgeschlossen hat, und zu dem Zeitpunkt war am Wohnort dank D1-Roaming der Empfang vorhanden. Der Kunde hat also seinen Wohnort getestet ... Jetzt schaltet o2 ohne Vorwarnung das Roaming ab und der Kunde steht ohne Netz da, weil o2 genau an dem Wohnort nicht ausgebaut hat. Und jetzt besteht o2 weiter auf dem Vertrag? Das kanns nicht sein. Oder?

Und so scheint es ja doch einigen Kunden in den letzten Tagen oder Wochen zu gehen ...

Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Fragt das doch mal in einem Anwaltsforum, gibt genug im netz,
dort wird euch das bestätigt.
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[2.1.3.2.1.2.1.1] tcsmoers antwortet auf bartman321
21.08.2007 18:39
Benutzer bartman321 schrieb:
Das ein 100% flächendeckendes Netz nicht zumutbar ist gehe ich mit, aber wenn man seinen Vertrag, mal angenommen, vor einem halben Jahr abgeschlossen hat, und zu dem Zeitpunkt war am Wohnort dank D1-Roaming der Empfang vorhanden. Der Kunde hat also seinen Wohnort getestet ... Jetzt schaltet o2 ohne Vorwarnung das Roaming ab und der Kunde steht ohne Netz da, weil o2 genau an dem Wohnort nicht ausgebaut hat. Und jetzt besteht o2 weiter auf dem Vertrag? Das kanns nicht sein. Oder?

Und so scheint es ja doch einigen Kunden in den letzten Tagen oder Wochen zu gehen ...


Genau das ist das Problem. Wenn man dann noch vollmundig gegenüber der Preise eine Kulanzlösung zusagt, sollte man diese einhalten.

So wird O2 wohl bald wieder in Justizkreisen schlechte Kritiken bekommen.

peso
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[2.1.3.2.1.2.2] tcsmoers antwortet auf DenSch
21.08.2007 18:42
Benutzer DenSch schrieb:

Ich denke das, was sie bisher bei allen anderen gfesagt haben: ein 100% Flächendeckendes Netz ist nicht zumutbar, und daher kann es sien das da wo man wohnt nix ist. man hat selbst sorge zu tragen das zu testen.

Es dreht sich um die Abschaltung ***versorgter*** Gebiete !!!!

Hallo !!!



Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Das sehen die Juristen wohl etwas anders.



Fragt das doch mal in einem Anwaltsforum, gibt genug im netz, dort wird euch das bestätigt.

Hier schreiben genug Anwälte mit. Und was wird bestätigt ?

peso
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[2.1.3.2.1.2.3] spl antwortet auf DenSch
21.08.2007 19:05
Benutzer DenSch schrieb:
Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Ganz klar.

Über welche wissenschaftliche Ausbildung in den Methoden der Rechtsauslegung verfügst du noch gleich, dass du hier solch grotesken Unsinn postulierst?

spl
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[2.1.3.2.1.2.3.1] DenSch antwortet auf spl
22.08.2007 14:47
Benutzer spl schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Ganz klar.

Über welche wissenschaftliche Ausbildung in den Methoden der Rechtsauslegung verfügst du noch gleich, dass du hier solch grotesken Unsinn postulierst?

spl
Hatte ne rechtsanwalsfachangestellte gefragt die sagte mir das.
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[2.1.3.2.1.2.3.1.1] tcsmoers antwortet auf DenSch
22.08.2007 14:49
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Ganz klar.

Über welche wissenschaftliche Ausbildung in den Methoden der Rechtsauslegung verfügst du noch gleich, dass du hier solch grotesken Unsinn postulierst?

spl
Hatte ne rechtsanwalsfachangestellte gefragt die sagte mir das.

Ja dann ;-)

Die muss es natürlich wissen. Frage Sie doch mal, ob man nicht zur Klärung eine Sammelklage machen sollte.

peso
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[2.1.3.2.1.2.3.1.1.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
22.08.2007 14:56
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Ganz klar.

Über welche wissenschaftliche Ausbildung in den Methoden der Rechtsauslegung verfügst du noch gleich, dass du hier solch grotesken Unsinn postulierst?

spl
Hatte ne rechtsanwalsfachangestellte gefragt die sagte mir das.

Ja dann ;-)

Die muss es natürlich wissen. Frage Sie doch mal, ob man nicht zur Klärung eine Sammelklage machen sollte.

peso

Sichere Meine Aussagen immer irgendwie irgendwo ab ;)
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[2.1.3.2.1.2.3.1.1.1.1] Zulu antwortet auf DenSch
22.08.2007 18:21
Benutzer DenSch schrieb:

Sichere Meine Aussagen immer irgendwie irgendwo ab ;)

Du sicherst alle deine Aussagen ab? Udn diese stützt du auf die Fachkenntnis einer Rechtsanwaltfachangestellten?

Dir ist schon klar warum man 9 Silvester Jura studieren muss um das erste Staatexamen zu erhalten? :->


Zulu... ich bin überrascht, wie die Menschheit im Zeitalter des Internets immernoch so gutgläubig ist.
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[2.1.3.2.1.2.3.1.1.1.2] tcsmoers antwortet auf DenSch
22.08.2007 18:25
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Ganz klar.

Über welche wissenschaftliche Ausbildung in den Methoden der Rechtsauslegung verfügst du noch gleich, dass du hier solch grotesken Unsinn postulierst?

spl
Hatte ne rechtsanwalsfachangestellte gefragt die sagte mir das.

Ja dann ;-)

Die muss es natürlich wissen. Frage Sie doch mal, ob man nicht zur Klärung eine Sammelklage machen sollte.

peso

Sichere Meine Aussagen immer irgendwie irgendwo ab ;)

Was ist denn mit der Sammelklage ? Da existieren ja so viele Meinungen drüber.

peso
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[2.1.3.2.1.2.3.1.1.1.2.1] DenSch antwortet auf tcsmoers
22.08.2007 19:21
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer spl schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:
Ich geh davon aus, das O2 Recht bekommt, das "daneben" ist in vertraglichen Dingen ganz klar als Nebensache zu verstehen.

Ganz klar.

Über welche wissenschaftliche Ausbildung in den Methoden der Rechtsauslegung verfügst du noch gleich, dass du hier solch grotesken Unsinn postulierst?

spl
Hatte ne rechtsanwalsfachangestellte gefragt die sagte mir das.

Ja dann ;-)

Die muss es natürlich wissen. Frage Sie doch mal, ob man nicht zur Klärung eine Sammelklage machen sollte.

peso

Sichere Meine Aussagen immer irgendwie irgendwo ab ;)

Was ist denn mit der Sammelklage ? Da existieren ja so viele Meinungen drüber.

peso

Tut was ihre nich lassen könnt und wenn ihr genug geld habt, so die aussage ;)
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[…1.3.2.1.2.3.1.1.1.2.1.1] Zulu antwortet auf DenSch
22.08.2007 19:24
Benutzer DenSch schrieb:

Tut was ihre nich lassen könnt und wenn ihr genug geld habt, so die aussage ;)

Die Aussage von der RechtsanwaltFACHangestellten? :->>>>

Zulu
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[…3.2.1.2.3.1.1.1.2.1.1.1] DenSch antwortet auf Zulu
22.08.2007 19:46
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Tut was ihre nich lassen könnt und wenn ihr genug geld habt, so
die aussage ;)

Die Aussage von der RechtsanwaltFACHangestellten?
:->>>>

Zulu

klingt logisch oder ?
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[…2.1.2.3.1.1.1.2.1.1.1.1] Zulu antwortet auf DenSch
22.08.2007 19:50
Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer DenSch schrieb:

Tut was ihre nich lassen könnt und wenn ihr genug geld habt, so
die aussage ;)

Die Aussage von der RechtsanwaltFACHangestellten?
:->>>>

Zulu

klingt logisch oder ?

Au Backe! Wenn sie das wirklich so vom Stapel gelassen hat, sollte sie vor solchen Aussagen mal ihren Chef befragen. Selbst wenn der Fachfremd ist, wird er ihr denn doch mal die Augen öffen.

Und dir empfehle ich in Zukunft besser keinen juristischen Rat von einer Anwaltsfachangestellten anzunehmen.
Besser is dat!

Zulu
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[2.1.3.2.1.2.4] J.Malberg antwortet auf DenSch
21.08.2007 22:21

Daneben=Nebenleistung, deutlicher geht´s nimmer!

Diese Rechtsansicht halte ich nicht für erfolgreich vertretbar! ;-)
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[2.1.3.2.1.2.4.1] spl antwortet auf J.Malberg
22.08.2007 21:40
Benutzer J.Malberg schrieb:
Diese Rechtsansicht halte ich nicht für erfolgreich vertretbar! ;-)

Im TT-Forum ist alles vertretbar.

Stimmt es eigentlich, dass deine 0180-Klage gegen O2 in den Teich gegangen ist? Wenn ja, darf man nach den Gründen fragen?

spl
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[2.1.3.2.1.2.4.1.1] tcsmoers antwortet auf spl
22.08.2007 21:48
Benutzer spl schrieb:
Benutzer J.Malberg schrieb:
Diese Rechtsansicht halte ich nicht für erfolgreich vertretbar!
;-)

Im TT-Forum ist alles vertretbar.

Stimmt es eigentlich, dass deine 0180-Klage gegen O2 in den Teich gegangen ist?

auch das hätte er geschrieben. ist also nichts dran.


pesoWenn ja, darf man nach den Gründen fragen?

spl
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[2.1.3.2.1.2.4.1.2] J.Malberg antwortet auf spl
22.08.2007 23:32

Stimmt es eigentlich, dass deine 0180-Klage gegen O2 in den Teich gegangen ist? Wenn ja, darf man nach den Gründen fragen?

Wer behauptet denn sowas?

1. Es sind mehrere Klagen

2. Bisher liegt noch kein Urteil vor. o2 hatte in einer Sache einen Vergleich angeboten, kündigt zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klage. Dieser Vergleich wurden NICHT zugestimmt.

3. Egal was rauskommt, ich werde berichten.
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[2.1.3.2.1.2.4.1.2.1] tcsmoers antwortet auf J.Malberg
23.08.2007 00:36

einmal geändert am 23.08.2007 00:39
Benutzer J.Malberg schrieb:

Stimmt es eigentlich, dass deine 0180-Klage gegen O2 in den Teich gegangen ist? Wenn ja, darf man nach den Gründen fragen?

Wer behauptet denn sowas?


o2 in seinem neuesten schriftsatz ;-)

bei dem tempo, dass die justiz vorlegt, sind die kläger vor dem urteil verstorben.

diese ganze justiz ist nur noch traurig.



peso

1. Es sind mehrere Klagen

2. Bisher liegt noch kein Urteil vor. o2 hatte in einer Sache einen Vergleich angeboten, kündigt zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Klage. Dieser Vergleich wurden NICHT zugestimmt.

3. Egal was rauskommt, ich werde berichten.
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[2.1.3.2.1.2.4.1.2.2] spl antwortet auf J.Malberg
23.08.2007 12:02
Benutzer J.Malberg schrieb:
Wer behauptet denn sowas?

Wurde hier vor Kurzem gerüchteweise im Forum kolportiert. Nichts für ungut.

Egal was rauskommt, ich werde berichten.

Ok.

spl
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[2.1.3.2.1.2.4.1.2.2.1] tcsmoers antwortet auf spl
23.08.2007 12:34
Benutzer spl schrieb:
Benutzer J.Malberg schrieb:
Wer behauptet denn sowas?

Wurde hier vor Kurzem gerüchteweise im Forum kolportiert.

Das war bestimmt die fünfte Kolonne der O2 Fans.

peso


Nichts für ungut.

Egal was rauskommt, ich werde berichten.

Ok.

spl
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[2.1.3.2.1.3] spl antwortet auf tcsmoers
21.08.2007 18:58
Benutzer tcsmoers schrieb:
mal schauen, was das gericht dazu sagt.

Das wird vom Einzelfall abhängen; je nachdem, wie schwer der Kunde betroffen ist. Inwieweit TM-Roaming Vertragsbestandteil ist, halte ich hier eigentlich für nebensächlich. Vertragspartner des Kunden ist O2. Dieser Vertragspartner hat für Empfang zu sorgen, auf welche Weise auch immer.

Sicherlich kann es keinen Anspruch auf lückenlose Abdeckung geben, weil es das nicht gibt. Es kann aber auch nicht sein, dass nach Abschluss eines 2-Jahresvertrags plötzlich ein erheblicher Teil der Abdeckung wegbricht, auf die sich der Kunde vorher verlassen konnte und auf Grund derer er möglicherweise nur den Vertrag geschlossen hat. Man wird abwägen müssen, ob das eine Stelle auf der Zugspitze ist, wo der Kunde einmal im Jahr zu Besuch ist, oder ob es bei ihm zu Hause ist und er O2 als Festnetzsubsititut nutzt.

spl
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[2.1.3.2.1.3.1] tcsmoers antwortet auf spl
21.08.2007 19:36
Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
mal schauen, was das gericht dazu sagt.

Das wird vom Einzelfall abhängen; je nachdem, wie schwer der Kunde betroffen ist.

Das dürfte problematisch werden. Hier denke ich an Umzug oder überhaupt einen Nachweis (Er besucht nur einmal im Jahr seine Oma.)

Inwieweit TM-Roaming Vertragsbestandteil
ist, halte ich hier eigentlich für nebensächlich.

Ich an sich nicht. Schau doch mal auf deren Seite unter Stichwort "Raoming". Da taucht immer wieder der Passus auf "Wo wir nicht können - hilft der große Bruder". Darauf haben sich bestimmt alle o2 Nutzer drauf verlassen.



Vertragspartner des Kunden ist O2. Dieser Vertragspartner hat für Empfang zu sorgen, auf welche Weise auch immer.

Lücken wird es immer wieder geben. Die Frage ist, wer hat die Lücke produziert. Wir haben auf dem Kulanzwege eine Spedition von der T-Mobile zu VF portiert bekommen, weil am Standort keine vernünftige D 1 Versorgung ist und jemals kommen wird.



Sicherlich kann es keinen Anspruch auf lückenlose Abdeckung geben, weil es das nicht gibt.

Stimmt

Es kann aber auch nicht sein,
dass nach Abschluss eines 2-Jahresvertrags plötzlich ein erheblicher Teil der Abdeckung wegbricht, auf die sich der Kunde vorher verlassen konnte und auf Grund derer er möglicherweise nur den Vertrag geschlossen hat.

So sehe ich es auch.

Man wird
abwägen müssen, ob das eine Stelle auf der Zugspitze ist, wo der Kunde einmal im Jahr zu Besuch ist, oder ob es bei ihm zu Hause ist und er O2 als Festnetzsubsititut nutzt.

Das ist doch wieder nur halbgehangen. Entweder ist es als Dienstleistungsteil zu sehen oder nicht.


peso

spl
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[2.1.3.2.1.3.1.1] spl antwortet auf tcsmoers
21.08.2007 22:35
Benutzer tcsmoers schrieb:
Entweder ist es als Dienstleistungsteil zu sehen oder nicht.

Ein Kündigungsrecht ergibt sich nicht aus jedem Vertragsverstoß, sondern daraus, dass ein Fortführen des Vertrags unter Abwägung beidseitiger Interessen unzumutbar ist. Das kann man nur differenziert beantworten. Auch dann, wenn du auf die Frage "Ist Roaming Vertragsbestandteil oder nicht?" eine klare Antwort fändest.

Was brächte es dir, wenn ja? Die Klausel kann ja nicht so zu verstehen sein, dass O2 deshalb mit ihrem Netzausbau auf immer beim Status quo verharren muss. O2 darf also ausbauen und insoweit das Roaming abschalten. Die für den Kunden entscheidende Frage lautet damit nicht "Roaming oder nicht", sondern "Netz oder nicht". Ob das nun O2 oder D1-Roaming ist, ist Sache O2s.


Telekommunikationspolitisch gesehen finde ich es übrigens gut, dass O2 das Roaming abschaltet und endlich auf eigenen Beinen steht (allein mir fehlt der Glaube). Der deutsche Wettbewerb kann auf ein eigenständiges, viertes physisches Netz nicht verzichten, wie jeder merkt.

Außerdem merken dann die Kunden endlich, wie schlecht O2 wirklich ist. O2 wird deshalb gezwungen sein aufzurüsten.

National-Roaming ist Resale. Resale halte ich bei einer geringen Zahl von physischen Netzen für ein gefährliches trojanisches Pferd, dass die Marktverhältnisse verschleiert und verfälscht. Siehe Resale-DSL, wo den Kunden eine große Marktvielfalt vorgegaukelt wird. In Wirklichkeit verfügt die DTAG über einen DSL-Marktanteil von nicht 48, sondern 73%. Da kann ich auch gleich das DTAG-Monopol wieder einführen und nur unterschiedliche Unternehmen mit den Namen "GMX" oder "Lycos" mit der Rechnungslegung beauftragen. Abgesehen von der Frage, ob die Kunden überhaupt wissen und wollen, dass auf der Packung etwas anderes steht als drin ist.

spl