Benutzer spl schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
mal schauen, was das gericht dazu sagt.
Das wird vom Einzelfall abhängen; je nachdem, wie schwer der Kunde betroffen ist.
Das dürfte problematisch werden. Hier denke ich an Umzug oder überhaupt einen Nachweis (Er besucht nur einmal im Jahr seine Oma.)
Inwieweit TM-Roaming Vertragsbestandteil
ist, halte ich hier eigentlich für nebensächlich.
Ich an sich nicht. Schau doch mal auf deren Seite unter Stichwort "Raoming". Da taucht immer wieder der Passus auf "Wo wir nicht können - hilft der große Bruder". Darauf haben sich bestimmt alle o2 Nutzer drauf verlassen.
Vertragspartner des Kunden ist O2. Dieser Vertragspartner hat für Empfang zu sorgen, auf welche Weise auch immer.
Lücken wird es immer wieder geben. Die Frage ist, wer hat die Lücke produziert. Wir haben auf dem Kulanzwege eine Spedition von der T-Mobile zu VF portiert bekommen, weil am Standort keine vernünftige D 1 Versorgung ist und jemals kommen wird.
Sicherlich kann es keinen Anspruch auf lückenlose Abdeckung geben, weil es das nicht gibt.
Stimmt
Es kann aber auch nicht sein,
dass nach Abschluss eines 2-Jahresvertrags plötzlich ein erheblicher Teil der Abdeckung wegbricht, auf die sich der Kunde vorher verlassen konnte und auf Grund derer er möglicherweise nur den Vertrag geschlossen hat.
So sehe ich es auch.
Man wird
abwägen müssen, ob das eine Stelle auf der Zugspitze ist, wo der Kunde einmal im Jahr zu Besuch ist, oder ob es bei ihm zu Hause ist und er O2 als Festnetzsubsititut nutzt.
Das ist doch wieder nur halbgehangen. Entweder ist es als Dienstleistungsteil zu sehen oder nicht.
peso
spl