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Tarifvertrag?


18.04.2007 11:08 - Gestartet von baeckerman
Bei T-Service gibt es noch keinen Tarifvertrag, der wird ja grade erst verhandelt! Also kann man niemand dort einfach rein schieben da es das noch gar nicht gibt.

Und einen Streik kann man nicht verbieten lassen, die Verhandlungen sind geplatzt - Urabstimmung - Streik, so läuft das und da gegen können auch die Manager nichts machen. Aber ich bin mal gespannt wie unsere Gerichte urteilen falls es so weit kommt. Ich hoffe nicht mit dem Genick schlag für die Arbeitnehmer.
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[1] GrößterNehmer antwortet auf baeckerman
18.04.2007 16:21
Benutzer baeckerman schrieb:
Bei T-Service gibt es noch keinen Tarifvertrag, der wird ja grade erst verhandelt! Also kann man niemand dort einfach rein schieben da es das noch gar nicht gibt.

Und einen Streik kann man nicht verbieten lassen, die Verhandlungen sind geplatzt - Urabstimmung - Streik, so läuft das und da gegen können auch die Manager nichts machen. Aber ich bin mal gespannt wie unsere Gerichte urteilen falls es so weit kommt. Ich hoffe nicht mit dem Genick schlag für die Arbeitnehmer.

Ein Arbeitsgericht wird einen Streik auf jeden Fall verbieten, wenn der alte Tarifvertrag noch läuft und die Gewerkschaft mal eben so auf die Schnelle einen Warnstreik anzettelt, um gut vor den Mitgliedern dazustehen. Wenn der alte Tarifvertrag ausgelaufen ist, kann man nicht viel gegen einen Streik machen. Außer wenn der Streik dazu angelegt ist, das Unternehmen in die Insolvenz zu treiben.

PS: nicht nur die Streikenden haben das Recht zu streiken, sondern die "Streikbrecher" haben auch das Recht zu arbeiten. Wenn dann die Streikenden die Streikbrecher nicht aufs Betriebsgelände lassen wollen, kann das Arbeitsgericht auch schon mal eine acht Meter breite Gasse anordnen, die nicht blockiert und in die auch nicht hereingegriffen werden darf. Das wird dann auch unter Polizeischutz durchgesetzt.
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[1.1] baeckerman antwortet auf GrößterNehmer
18.04.2007 17:18
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Benutzer baeckerman schrieb:
Bei T-Service gibt es noch keinen Tarifvertrag, der wird ja grade erst verhandelt! Also kann man niemand dort einfach rein
schieben da es das noch gar nicht gibt.

Und einen Streik kann man nicht verbieten lassen, die Verhandlungen sind geplatzt - Urabstimmung - Streik, so läuft das und da gegen können auch die Manager nichts machen.
Aber ich bin mal gespannt wie unsere Gerichte urteilen falls es so weit kommt. Ich hoffe nicht mit dem Genick schlag für die Arbeitnehmer.

Ein Arbeitsgericht wird einen Streik auf jeden Fall verbieten, wenn der alte Tarifvertrag noch läuft und die Gewerkschaft mal eben so auf die Schnelle einen Warnstreik anzettelt, um gut vor den Mitgliedern dazustehen. Wenn der alte Tarifvertrag ausgelaufen ist, kann man nicht viel gegen einen Streik machen. Außer wenn der Streik dazu angelegt ist, das Unternehmen in die Insolvenz zu treiben.

PS: nicht nur die Streikenden haben das Recht zu streiken, sondern die "Streikbrecher" haben auch das Recht zu arbeiten. Wenn dann die Streikenden die Streikbrecher nicht aufs Betriebsgelände lassen wollen, kann das Arbeitsgericht auch schon mal eine acht Meter breite Gasse anordnen, die nicht blockiert und in die auch nicht hereingegriffen werden darf. Das wird dann auch unter Polizeischutz durchgesetzt.

Dies ist mir klar, aber Herr Eick spricht ja von einem Tarifvertrag bei T-Service, den gibts ja noch gar nicht.
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[1.1.1] strunz77 antwortet auf baeckerman
18.04.2007 18:42
Benutzer baeckerman schrieb:
Benutzer GrößterNehmer schrieb:
Benutzer baeckerman schrieb:
Bei T-Service gibt es noch keinen Tarifvertrag, der wird ja grade erst verhandelt! Also kann man niemand dort einfach rein
schieben da es das noch gar nicht gibt.

Und einen Streik kann man nicht verbieten lassen, die Verhandlungen sind geplatzt - Urabstimmung - Streik, so läuft das und da gegen können auch die Manager nichts machen.
Aber ich bin mal gespannt wie unsere Gerichte urteilen falls es so weit kommt. Ich hoffe nicht mit dem Genick schlag für die Arbeitnehmer.

Ein Arbeitsgericht wird einen Streik auf jeden Fall verbieten, wenn der alte Tarifvertrag noch läuft und die Gewerkschaft mal eben so auf die Schnelle einen Warnstreik anzettelt, um gut vor den Mitgliedern dazustehen. Wenn der alte Tarifvertrag ausgelaufen ist, kann man nicht viel gegen einen Streik machen.
Außer wenn der Streik dazu angelegt ist, das Unternehmen in die
Insolvenz zu treiben.

PS: nicht nur die Streikenden haben das Recht zu streiken, sondern die "Streikbrecher" haben auch das Recht zu arbeiten.
Wenn dann die Streikenden die Streikbrecher nicht aufs Betriebsgelände lassen wollen, kann das Arbeitsgericht auch schon mal eine acht Meter breite Gasse anordnen, die nicht blockiert und in die auch nicht hereingegriffen werden darf.
Das wird dann auch unter Polizeischutz durchgesetzt.

Dies ist mir klar, aber Herr Eick spricht ja von einem Tarifvertrag bei T-Service, den gibts ja noch gar nicht.

Spannende Frage. Zählt T-Service als Rechtsnachfolger für die betroffenen Unternehmensbereiche der DTAG und ist dadurch irgendwie an einen alten Tarifvertrag gebunden? Oder wie läuft das?

Und was ist eigentlich mit "zweiter Lohnlinie auf Marktniveau für Neueinstellungen" gemeint? Selbe Arbeit bei 40% weniger Gehalt, als es die Alteingesessenen nach Vollendung der Ansenkung um 12% kassieren?