Benutzer himmelblau schrieb:
seit wann werden bei solchen delikten fingerabdrücke oder sogar genetisches material abgenommen?
Fingerabdrücke werden schon bei kleineren Vermögensdelikten (Diebstahl etc.) routinemäßig abgenommen. Andernfalls wären kaum 3 Mio. Einträge in der entsprechenden Datenbank. Aber auch der "genetische Fingerabdruck" wird ermittelt und in der Gen-Datenbank gespeichert, wenn eine "Straftat von erheblicher Bedeutung" vorliegt. Ausdrücklich heißt es zudem im Gesetz, dass die "wiederholte Begehung sonstiger Straftaten im Unrechtsgehalt einer Straftat von erheblicher Bedeutung gleichstehen kann." Vom Prinzip her kann also bereits wegen wiederholter "Beförderungserschleichung" (vulgo: Schwarzfahren) der gen. Fingerabdruck angeordnet werden. Es hängt dann sicherlich von den Ausführungsverordnungen der jeweiligen Länder ab, ob dieses auch geschieht; Bremen ist hier wahrscheinlich liberaler als z.B. Bayern. Aber irgendwo müssen die gut 300 000 Einträge in der Gen-Datenbank ja herkommen - das sind nicht alles Vergewaltiger und Mörder.
und seit wann kann man ein per nachnahme geschicktes paket öffen bevor man das geld gezahlt hat.
Geld abgezählt bereit legen, dem Paketboten sagen, dass man es ihm gleich gibt, aber erstmal vorsichtig das Paket öffnen möchte. Der Paketpote ist da dann nicht glücklich drüber (er möchte ja weiter, hat noch 50 andere Pakete im Auto), aber die Alternative, das Paket wieder zurückzunehmen, findet er sicherlich auch nicht prickelnd. Also wird er den Belieferten gewähren lassen.
Kai