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ausreden


30.11.2005 13:51 - Gestartet von tart101
die haben sich einfach verrechnet und versuchen jetzt an den schlimmsten vieltelefonierern ein exempel zu statuieren.
ich habe die d1 flat in die vorwahl meiner wahl und telefoniere seit dem eigendlich ständig. endlich zahlt sich mein 2tes bluetooth headset auch zu hause aus.
in meier freizeit telefoniere ich manchmal bis zu 5 stunden am tag.
bis jetzt gabs da keine probleme. und da die meisten bekannte, freunde und verwanten in meiner stadt wohnen brauche ich auch nur einen bereich für meine flat. der grosse vorteil aber ist, es ist egal wo ich mich in deutschland aufhalte. ich kann immer umsonst nach hause telefonieren und bin nicht an meine homezone gabunden.
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[1] ch111 antwortet auf tart101
30.11.2005 14:10
Benutzer tart101 schrieb:
>versuchen jetzt an den
schlimmsten vieltelefonierern ein exempel zu statuieren.

Hast du das in dem Artikel "o2 kämpft mit Missbrauch der Genion Flatrate" gelesen?
Ich lese da nicht, dass Vieltelefonierern die Karten gesperrt wurden.
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[1.1] tart101 antwortet auf ch111
30.11.2005 18:10
Benutzer ch111 schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
>versuchen jetzt an den
schlimmsten vieltelefonierern ein exempel zu statuieren.

Hast du das in dem Artikel "o2 kämpft mit Missbrauch der Genion Flatrate" gelesen? Ich lese da nicht, dass Vieltelefonierern die Karten gesperrt wurden.

von vieltelefonierern steht da nicht, aber o2 hat auch nicht nachgewiesen das dort wirklich keiner telefoniert.
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[1.1.1] ch111 antwortet auf tart101
30.11.2005 18:38
Benutzer tart101 schrieb:
Benutzer ch111 schrieb:
Benutzer tart101 schrieb:
>versuchen jetzt an den
schlimmsten vieltelefonierern ein exempel zu statuieren.

Hast du das in dem Artikel 'o2 kämpft mit Missbrauch der Genion
Flatrate' gelesen? Ich lese da nicht, dass Vieltelefonierern die Karten gesperrt wurden.

von vieltelefonierern steht da nicht, aber o2 hat auch nicht nachgewiesen das dort wirklich keiner telefoniert.

Im Artikel steht weder, dass sie es nachgewiesen haben, noch dass sie es nicht nachgewiesen haben.

Und es weiss niemand, nach welchen Kriterien die Karten gesperrt wurden.
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[1.1.1.1] volkeru antwortet auf ch111
02.12.2005 04:08
Benutzer ch111 schrieb:
Im Artikel steht weder, dass sie es nachgewiesen haben, noch dass sie es nicht nachgewiesen haben.

Sie werden sich auch hüten, das nachweisen zu wollen. Sonst haben sie nämlich ganz schnell zig Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz am Halse. Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist sowieso schon aufmerksam auf O2 gemacht worden wegen vermuteter Verstöße im Zusammenhang mit der Speicherung von Verbindungsdaten über Jahre hinweg. O2 leugnet solche Verstöße, obwohl es dafür Zeugen gibt. Die Sache läuft allerdings auch noch.

Eine Mißbrauchsvermutung rechtfertigt keinesfalls einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Und schon gar nicht ohne richterlichen Beschluß. Und daß O2 einen richterlichen Beschluß vorweisen kann, wage ich mal ganz stark zu bezweifeln!

Gruß, Volker
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[1.1.1.1.1] Cojo antwortet auf volkeru
05.12.2005 09:31
Benutzer volkeru schrieb:
O2
leugnet solche Verstöße, obwohl es dafür Zeugen gibt. Die Sache läuft allerdings auch noch.


Gruß, Volker

Hmm die Zeugen möchte ich mal sehen *snrr* Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr**** halten ;)
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[1.1.1.1.1.1] volkeru antwortet auf Cojo
05.12.2005 09:46
Benutzer Cojo schrieb:
Benutzer volkeru schrieb:
O2 leugnet solche Verstöße, obwohl es dafür Zeugen gibt. Die Sache läuft allerdings auch noch.

Hmm die Zeugen möchte ich mal sehen *snrr* Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr**** halten ;)

Man sollte dann aber auch eine solche Vulgärsprache unterlassen...

Der Rest ist nachzulesen im Thread ab https://www.teltarif.de/forum/a-o2/2751-...

Gruß, Volker
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[1.1.1.1.1.1.1] Cojo antwortet auf volkeru
05.12.2005 09:59
Ja aber das ganze ist doch kein Beweis! Kann auch sagen die fette Vodafone hat Daten von mir gespeichert die mehr als 5 Jahre zurückliegen! Und nu?

Du hast geschrieben:

Sehr interessant! Es handelt sich bei der Speicherung dieser Daten um personenbezogene Daten, die dem BDSG unterliegen. Eine Speicherung dieser Informationen ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses nicht notwendig, folglich dürfen diese Daten nach dem Prinzip der Datensparsamkeit auch gar nicht gespeichert werden!
------------------------------

Woher nimmst du diese Weisheit denn? Also die Daten werden nichtlänger als ~60 Tage gespeichert. Das jemand Daten von 99 sieht halte ich für unglaubwürdig.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] volkeru antwortet auf Cojo
05.12.2005 10:11
Benutzer Cojo schrieb:
Ja aber das ganze ist doch kein Beweis! Kann auch sagen die fette Vodafone hat Daten von mir gespeichert die mehr als 5 Jahre zurückliegen! Und nu?

Zeugenaussagen gelten i.d.R. vor Gericht als Beweis. Es sei denn, der Zeuge ist aus irgendwelchen Gründen unglaubwürdig. Du weisst ja, was vor Gericht auf uneidliche Falschaussage steht ;-). Zumindest ist so eine Information Grund genug, konkrete Ermittlungen aufzunehmen.

Eine Speicherung dieser Informationen ist zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses nicht notwendig, folglich dürfen diese Daten nach dem Prinzip der Datensparsamkeit auch gar nicht gespeichert werden!
------------------------------

Woher nimmst du diese Weisheit denn?

Das steht so im BDSG. Einfach mal nachlesen.

Also die Daten werden nichtlänger als ~60 Tage gespeichert.

So sollte es zumindest sein. Diese Zeit ist notwendig zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsstellung gewünscht hat. Ansonsten hat er ein 30-tägiges Einspruchsrecht gegen die Rechnung. Daher auch die Speicherzeit von 60 Tagen.

Das jemand Daten von 99 sieht halte ich für unglaubwürdig.

Ich nicht. Es gibt zahlreiche Indikatoren, die darauf hindeuten, daß bei O2 Prepaidkarten die Verbindungsdaten erheblich länger als die erlaubten 30 Tage gespeichert werden. Und zwar vermutlich mindestens 6 Monate. Evtl. aber noch erheblich länger.

Gruß, Volker
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] ch111 antwortet auf volkeru
05.12.2005 11:55
Benutzer volkeru schrieb:


Also die Daten werden nichtlänger als ~60 Tage gespeichert.

So sollte es zumindest sein. Diese Zeit ist notwendig zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsstellung gewünscht hat. Ansonsten hat er ein 30-tägiges Einspruchsrecht gegen die Rechnung. Daher auch die Speicherzeit von 60 Tagen.

Nur der Vollstaendigkeit halber:
Das Einspruchsrecht gilt 6 Wochen ab Rechnungserhalt
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] dirk123 antwortet auf ch111
05.12.2005 11:57
Benutzer ch111 schrieb:
Benutzer volkeru schrieb:


Also die Daten werden nichtlänger als ~60 Tage gespeichert.

So sollte es zumindest sein. Diese Zeit ist notwendig zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsstellung gewünscht hat. Ansonsten hat er ein 30-tägiges Einspruchsrecht gegen die Rechnung. Daher auch die Speicherzeit von 60 Tagen.

Nur der Vollstaendigkeit halber: Das Einspruchsrecht gilt 6 Wochen ab Rechnungserhalt

Und die Speicherung der EGN Daten bterägt 6 Monate.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Cojo antwortet auf dirk123
05.12.2005 12:35
Benutzer dirk123 schrieb:
Benutzer ch111 schrieb:
Benutzer volkeru schrieb:


Also die Daten werden nichtlänger als ~60 Tage gespeichert.

So sollte es zumindest sein. Diese Zeit ist notwendig zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsstellung gewünscht hat. Ansonsten hat er ein 30-tägiges Einspruchsrecht gegen die Rechnung. Daher auch die Speicherzeit von 60 Tagen.

Nur der Vollstaendigkeit halber: Das Einspruchsrecht gilt 6 Wochen ab Rechnungserhalt

Und die Speicherung der EGN Daten bterägt 6 Monate.

Man kann das ganze sowieso breittreten ohne Ende.
Im endeffekt ist das ganze nur auf spekulationen basierend ob hier wirklich irgendwelche Verstöße gegen den Datenschutz bestehen.
Nachgewiesen ist nichts und irgendwelche Nachforschungen wurden bisher von Datenschutzbeauftragten auch nicht in die Wege geleitet.
Fakt ist Daten werden nicht länger gespeichert als benötigt / erlaubt das kann ich mit ziemlicher Sicherheit sagen.

Und nurmal zur Info "Der O2 Datenschutz sichert unseren Kunden zu personenbezogenen Daten nur zu speichern, sofern eine Zustimmung Ihrerseits vorliegt." Hat er oder hat er nicht?

So jetzt kommen wieder Gegenargumente ;))
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] platon antwortet auf dirk123
05.12.2005 13:56
Benutzer dirk123 schrieb:
Benutzer ch111 schrieb:
Benutzer volkeru schrieb:


Also die Daten werden nichtlänger als ~60 Tage gespeichert.

So sollte es zumindest sein. Diese Zeit ist notwendig zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsstellung gewünscht hat. Ansonsten hat er ein 30-tägiges Einspruchsrecht gegen die Rechnung. Daher auch die Speicherzeit von 60 Tagen.

Nur der Vollstaendigkeit halber: Das Einspruchsrecht gilt 6 Wochen ab Rechnungserhalt

Und die Speicherung der EGN Daten bterägt 6 Monate.
Und zumindest für die Steuer(prüfung) muß(!) o2 ja auch Unterlagen für mindestens 6 Jahre aufbewahren. Dazu gehören dann zwar wohl kaum angerufene Telefonnummern, aber Aufladungen und im Zweifel wohl auch was für Leistungen abrechnet wurden (mithin in irgendeiner Form auch die einzelnen Gespräche).
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Cojo antwortet auf platon
05.12.2005 14:19
Benutzer platon schrieb:
Benutzer dirk123 schrieb:
Benutzer ch111 schrieb:
Benutzer volkeru schrieb:


Also die Daten werden nichtlänger als ~60 Tage gespeichert.

So sollte es zumindest sein. Diese Zeit ist notwendig zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsstellung gewünscht hat. Ansonsten hat er ein 30-tägiges Einspruchsrecht gegen die Rechnung. Daher auch die Speicherzeit von 60 Tagen.

Nur der Vollstaendigkeit halber: Das Einspruchsrecht gilt 6 Wochen ab Rechnungserhalt

Und die Speicherung der EGN Daten bterägt 6 Monate.
Und zumindest für die Steuer(prüfung) muß(!) o2 ja auch Unterlagen für mindestens 6 Jahre aufbewahren. Dazu gehören dann zwar wohl kaum angerufene Telefonnummern, aber Aufladungen und im Zweifel wohl auch was für Leistungen abrechnet wurden (mithin in irgendeiner Form auch die einzelnen Gespräche).

Und mal abgesehn von der Steuer was auch plausibel klingt muss o2 auch Daten speichern falls Starftaten begangen worden sind.

"Nach dem Telekommunikationsgesetz sind die Telefonanbieter aber verpflichtet, bei Bedarf die Daten ihrer Kunden für die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herauszugeben. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verlangte daher von den Unternehmen, auch die Daten der Prepaid-Kunden zu speichern."

Also wir sehen das ganze ist doch relativ komplex und eine einfache Aussage mit sicherheit nicht so einfach. Wenn ich lust und Zeit finde frag ich mal in unserer Rechtsabteilung nach was die dazu sagen. Vielleicht bringt das ja einwenig Licht ins dunkel.

Nur gleich zu sagen o2 begeht eine Straftat das muss angezeigt bzw. gemeldet werden halte ich für ein wenig überzogen. Es sei denn derjenige arbeitet bei den armen grünen die jetzt gefrustet sind?! Wie wäre es erstmal vielleicht erst bei o2 nachzufragen was die sagen? Erspart einem selbst evtl ärger und aufwand.