Benutzer platon schrieb:
Benutzer dirk123 schrieb:
Benutzer ch111 schrieb:
Benutzer volkeru schrieb:
Also die Daten werden nichtlänger als ~60 Tage gespeichert.
So sollte es zumindest sein. Diese Zeit ist notwendig zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertragsverhältnisses, sofern der Kunde nicht die sofortige Löschung nach Rechnungsstellung gewünscht hat. Ansonsten hat er ein 30-tägiges Einspruchsrecht gegen die Rechnung. Daher auch die Speicherzeit von 60 Tagen.
Nur der Vollstaendigkeit halber: Das Einspruchsrecht gilt 6 Wochen ab Rechnungserhalt
Und die Speicherung der EGN Daten bterägt 6 Monate.
Und zumindest für die Steuer(prüfung) muß(!) o2 ja auch Unterlagen für mindestens 6 Jahre aufbewahren. Dazu gehören dann zwar wohl kaum angerufene Telefonnummern, aber Aufladungen und im Zweifel wohl auch was für Leistungen abrechnet wurden (mithin in irgendeiner Form auch die einzelnen Gespräche).
Und mal abgesehn von der Steuer was auch plausibel klingt muss o2 auch Daten speichern falls Starftaten begangen worden sind.
"Nach dem Telekommunikationsgesetz sind die Telefonanbieter aber verpflichtet, bei Bedarf die Daten ihrer Kunden für die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft herauszugeben. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post verlangte daher von den Unternehmen, auch die Daten der Prepaid-Kunden zu speichern."
Also wir sehen das ganze ist doch relativ komplex und eine einfache Aussage mit sicherheit nicht so einfach. Wenn ich lust und Zeit finde frag ich mal in unserer Rechtsabteilung nach was die dazu sagen. Vielleicht bringt das ja einwenig Licht ins dunkel.
Nur gleich zu sagen o2 begeht eine Straftat das muss angezeigt bzw. gemeldet werden halte ich für ein wenig überzogen. Es sei denn derjenige arbeitet bei den armen grünen die jetzt gefrustet sind?! Wie wäre es erstmal vielleicht erst bei o2 nachzufragen was die sagen? Erspart einem selbst evtl ärger und aufwand.