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DAS REICHT NICHT, Werbung und Preise unterliegen


30.11.2005 02:14 - Gestartet von fernweh
doch angeblich einer Preisauszeichungspflicht. Ansonsten müssen auch Gemüsehändler die 1 cent/kilo-Kartoffel anbieten dürfen, wobei die Kassengebühr in der Fußnoite von weiteren "100-150" cent stehen wird. Ungerechte WElt, konzerne dürfen hier alles. Flugpreise, Telefongebühren etc. werden nur noch mit falschen Preisangaben beworben.
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[1] michaelmess antwortet auf fernweh
04.12.2005 16:01
Benutzer fernweh schrieb:
doch angeblich einer Preisauszeichungspflicht. Ansonsten müssen auch Gemüsehändler die 1 cent/kilo-Kartoffel anbieten dürfen, wobei die Kassengebühr in der Fußnoite von weiteren "100-150" cent stehen wird. Ungerechte WElt, konzerne dürfen hier alles. Flugpreise, Telefongebühren etc. werden nur noch mit falschen Preisangaben beworben.

Gibts ja auch schon bei den 1 Cent-Flügen, wobei dann noch Steuern und Flughafensicherheitsgebühren und Gebühren für das Bezahlen mit Kreditkarte erhoben werden.
Nur komisch, daß eine Buchung nur bei Angabe einer Kreditkartennummer zur Zahlung möglich ist und man auf die gebührenpflichtige Dienstleistung hinter den Flughafensicherheitsgebühren auch nicht verzichten kann.

Gruß,

Michael
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[1.1] mohlis antwortet auf michaelmess
04.12.2005 16:42
Auch das ist verbraucherfeindlich :

Es müsste grundaätzlich gesetzlich untersagt werden, dass z.B. Folgekosten mit ein kaum leserlichen, viel zu kleinen Schrift (natürlich in sehr schneller Laufschrift) in der Fernsehwerbung die Preistransparenz völlig vernichtet.

Siehe Jamba oder diverse Flirtlines etc pp.

Anderes Beispiel : Die 01030 wirbt im Fernsehen mit riesengrossen Ziffern (natürlich!) : Nur 16.5 Cent in alle Mobilfunknetze.

Dass der Spass im 5 Minutentakt abgerechnet wird, steht kaum leserlich in kleiner Schrift weiter unten. Klar, dass der TV-Zuschauer auf die 16.5 Cent fixiert ist und in einem TV-Spot, dass nur wenige Sekunden geht, kaum auf das Kleingedruckte achten kann.

Meiner Meinunung nach eine Täuschung des Verbrauchers.
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf mohlis
04.12.2005 19:44
Benutzer mohlis schrieb:
Auch das ist verbraucherfeindlich :

Es müsste grundsätzlich gesetzlich untersagt werden, dass z.B. Folgekosten mit einer kaum leserlichen, viel zu kleinen Schrift ...

Dieses ist bereits gesetzlich untersagt, denn sonst wäre der BGH nicht zu dem genannten Urteil gekommen. Einschlägig ist hier die Preisauszeichnungsverordnung. Doch, wie es schon im Editorial steht: "Wo kein Kläger, da kein Richter", und somit bleiben die Gesetze bzw. Verordnungen unbeachtet, wenn keiner klagt.

Wenn etwas getan werden müsste, dann dadurch, dass das Klagen gegen solche versteckten Preisbestandteile für die Verbraucher einfacher wird, und/oder, dass sie mehr Vorteile aus so einer Klage erhalten. Das ist aber nicht einfach zu realisieren, wenn man nicht riskieren will, dass die Verkäufer durch Abmahnwellen und andere sinnlose Klagen geschädigt werden können.


Kai
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[1.1.1.1] Micky34 antwortet auf Kai Petzke
05.12.2005 10:58
Muß die betreffende Firma denn verklagt werden?

Wenn sie damit gegen Gesetze verstoßen sollte es doch auch möglich sein, das der Verbraucher bei der Polizei anzeige erstattet und sich dann der Staatsanwalt um die Sache kümmert?

Micky
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[1.1.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Micky34
05.12.2005 12:41
Benutzer Micky34 schrieb:

Wenn sie damit gegen Gesetze verstoßen sollte es doch auch möglich sein, das der Verbraucher bei der Polizei anzeige erstattet und sich dann der Staatsanwalt um die Sache kümmert?

Der Staatsanwalt wird nur bei Strafsachen aktiv. Und er wird auf "eigene Initiative" hin nur bei besonders schweren Delikten (Mord, Vergewaltigung, gewerbsmäßiger Betrug etc.) aktiv. Kleinere Unregelmäßigkeiten werden hingegen über das Zivilrecht abgedeckt. Das ist auch gut so, denn bei zu vielen Strafandrohungen für unternehmerische Handlungen würde man im Zweifelsfall nur die Wirtschaft noch mehr schwächen, mit den bekannten Folgen für den Arbeitsmarkt.

Von daher bin ich durchaus dafür, im zivilrechtlichen Bereich die Möglichkeiten der Verbraucher gegen "unlauteren Wettbewerb" auszubauen (z.B. evtl. auch Gewinnabschöpfung etc. einzuführen), aber nicht im strafrechtlichen Bereich.


Kai
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[1.1.1.1.1.1] Freiheitskämpfer antwortet auf Kai Petzke
05.12.2005 13:42
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer Micky34 schrieb:

Wenn sie damit gegen Gesetze verstoßen sollte es doch auch möglich sein, das der Verbraucher bei der Polizei anzeige erstattet und sich dann der Staatsanwalt um die Sache kümmert?

Der Staatsanwalt wird nur bei Strafsachen aktiv. Und er wird auf 'eigene Initiative' hin nur bei besonders schweren Delikten (Mord, Vergewaltigung, gewerbsmäßiger Betrug etc.) aktiv. Kleinere Unregelmäßigkeiten werden hingegen über das Zivilrecht abgedeckt. Das ist auch gut so, denn bei zu vielen Strafandrohungen für unternehmerische Handlungen würde man im Zweifelsfall nur die Wirtschaft noch mehr schwächen, mit den bekannten Folgen für den Arbeitsmarkt.

Also bitte…! Von „kleinen Unregelmäßigkeiten“ hier zu sprechen ist wohl nicht angebracht. Hier geht es um Millionen die durch Betrug umgesetzt werden und das sogar mit System. Sieh Dir doch die ganzen Foren hier an: 70% der Beiträge fangen schon mal mit den Worten „Vorsicht Betrug“, „Vorsicht Abzocke“, „Vorsicht Falle“. Das sind doch alles keine Einzelfälle, sondern eine repräsentative Mehrheit, zumal es sich immer wieder um die selben Anbieter handelt. Ich wüsste keinen einzigen Grund, warum Betrug nicht geahndet werden soll. Immerhin bekommt man bei „Schlecker“ bei Diebstahl eines Kaugummis eine Anzeige wegen Diebstahls (also Straftat), 100 € Bußgeld und man darf den Laden nicht wieder betreten. Wo soll da die Logik her?

Grüße



Von daher bin ich durchaus dafür, im zivilrechtlichen Bereich die Möglichkeiten der Verbraucher gegen 'unlauteren Wettbewerb' auszubauen (z.B. evtl. auch Gewinnabschöpfung etc. einzuführen), aber nicht im strafrechtlichen Bereich.


Kai
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[1.1.1.1.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Freiheitskämpfer
05.12.2005 14:42
Benutzer Freiheitskämpfer schrieb:

Also bitte…! Von „kleinen Unregelmäßigkeiten“ hier zu sprechen ist wohl nicht angebracht.

Das Forum hier bezieht sich auf eine Meldung von teltarif.de zu einer Anzeige, in der alle wesentlichen Kosten (Kaufpreis Handy, monatliche GG, Minutenpreise, Vertragsabschlusskosten) genannt wurden. Einer der Preise war lediglich zu klein abgedruckt. Wer sich die Anzeige komplett durchliest - und das ist vor Vertragsabschluss schon zu erwarten - wird auch alle Kosten sehen. Von dem von Ihnen zitierten Betrug ist das wirklich meilenweit weg.


Kai
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[1.1.1.1.1.1.1.1] dominic antwortet auf Kai Petzke
20.12.2005 12:15

einmal geändert am 20.12.2005 12:20
RICHTIG!!

Bin ganz Deiner Meinung, wenn man einen Vertragabschließt, kann man sich nicht darauf berufen, dass der Vertrag kleingedrucktes enthält. Wer´s nicht lesen kann soll ne Brille nehmen. Es ist verdammt noch mal keiner gezwungen einen Vertrag zu nehmen. Nehmt ihn (den Vertrag) mit nach Hause und lest in Ruhe das Zweug durch. Wer etwas nicht versteht, soll Fragen. Dafür wird einem nicht der Kopf abgerissen.

Es heißt ja nicht umsonst: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Anders sieht es aus, wenn zu den ensprechenden Punkten nichts gesagt werden würde oder wie im TV es zu kurz eingeblendet wird!

In diesem Sinne
Viele Grüß
Dominic
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Freiheitskämpfer antwortet auf dominic
20.12.2005 16:00
Benutzer dominic schrieb:
RICHTIG!!

Bin ganz Deiner Meinung, wenn man einen Vertragabschließt, kann man sich nicht darauf berufen, dass der Vertrag kleingedrucktes enthält. Wer´s nicht lesen kann soll ne Brille nehmen. Es ist verdammt noch mal keiner gezwungen einen Vertrag zu nehmen. Nehmt ihn (den Vertrag) mit nach Hause und lest in Ruhe das Zweug durch. Wer etwas nicht versteht, soll Fragen. Dafür wird einem nicht der Kopf abgerissen.

Es heißt ja nicht umsonst: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Anders sieht es aus, wenn zu den ensprechenden Punkten nichts gesagt werden würde oder wie im TV es zu kurz eingeblendet wird!

In diesem Sinne
Viele Grüß
Dominic

Das sehe ich aber ganz anders. Wenn es allein mit Lesen getan wäre, dann bräuchten wir überhaupt keine Preisangaben mehr. Dann würde automatisch alles z.B. 1.-EUR kosten mit dem Hinweis ins Kleingedruckte, wo ausführlich juristisch erklärt wird, warum die entsprechende Ware gar nicht so wenig kosten kann. Ferner unterstelle ich mal, dass Du alles bei einem Handyvertrag rauslesen kannst. Und, zahlst Du dann weniger? Nein! Wenn also alle Kunden im Endeffekt das gleiche zahlen müssen, wozu dann dieses Verwirrspiel mit den Fußnoten. Man kann also gleich seine Preise auf dem Tisch legen, allein schon deswegen, weil es der Gesetzgeber nach PangV so will. Tut man das nicht, so muss man sich vorhalten lassen, dass man was verbirgt, verschweigt oder gar mit betrügerischer Absicht Waren und Dienstleistungen anbietet um sich dabei zu bereichern. So einfach ist es!

Grüße
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[1.1.1.1.1.1.2] himmelblau antwortet auf Freiheitskämpfer
07.03.2006 12:49
Sieh Dir doch die ganzen Foren hier an: 70% der Beiträge fangen schon mal mit den Worten „Vorsicht Betrug“, „Vorsicht Abzocke“, „Vorsicht Falle“. Das sind doch alles keine Einzelfälle, sondern eine repräsentative Mehrheit,

schau dir aber auch mal bitte die beiträge an solche "bild schlagzeilen" tragen ....

70% der user die so posten waren einfach zu faul etsprechende fussnoten zu lesen und nachdem sie dann die rechnung bekommen haben ist das geheule gross. man lernt schon im kindesalter das man nicht alles glauben soll was einem erzählt wird. oder glaubst du was du tagtäglich in der werbung siehst?

in diesem sinne ... augen auf im leben und nicht so blauäugig ...

und wenn es mal passiert ist, also das man was überlesen hat, einfach draus lernen und nicht laut betrug schreien ...

wenn es nämlich betrug wäre würde die staatsanwaltschaft von alleine tätig werden!!!
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[1.1.1.1.1.1.2.1] himmelblau antwortet auf himmelblau
07.03.2006 13:25
wer hat dir denn das erzählt,das die staatsanwaltschaft von alleine tätig wird,wenn es um betrug geht? wenn irgendwelche halbverbrecher betrügerisches in das kleingedruckte schreiben und man das nicht mehr weiss auch wenn man den vertrag abgeschlossen hat, IST das Betrug!!!!!
deswegen ist man NICHT DUMM...
schon mal etwas von moral gehört????nix für ungut...

wenn du den verdacht eines betruges hast dann kannst du zur polizei gehen und dort anzeige erstatten. daraufhin wird dann die staatsanwaltschaft tätig.

wenn du aber zur polizei gehst und sagst die haben dir was berechnet was in dem kleingedruckten steht du es aber nicht gelesen hast bevor du den vertrag unterschrieben hast dann sagen die zu dir ... pech gehabt ... selbst schuld wenn du was unterschreibst ohne das kleingedruckte zu lesen. dann wird dir auch nicht die staatsanwaltschaft helfen weil du ebend selbst schuld bist und KEIN betrug vorliegt. dort hast du dann nur die möglichkeit auf dem zivilweg den vertrag anzufechten ...

leute ... macht die augen auf bevor ihr was unterschreibt !!!

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[1.1.1.1.1.1.2.2] Freiheitskämpfer antwortet auf himmelblau
07.03.2006 18:27
Benutzer himmelblau schrieb:
Sieh Dir doch die ganzen Foren hier an: 70% der Beiträge fangen schon mal mit den Worten „Vorsicht Betrug“, „Vorsicht Abzocke“, „Vorsicht Falle“. Das sind doch alles keine Einzelfälle, sondern eine repräsentative Mehrheit,

schau dir aber auch mal bitte die beiträge an solche 'bild schlagzeilen' tragen ....

Es ist auch gut so, dass wir hier im Forum solche „bild schlagzeilen“ haben, sonst könnte man nicht Anbieter wie 1&1, Talkline und wie die alle heißen, meiden. Soviel dazu. Was die „faulen“ user angeht, so sind sie im Prinzip diejenigen, durch die erst Missstände öffentlich gemacht werden.

Und nun zum Artikel. Allein schon der Titel zeigt wie absurd das ganze ist. Gratis soll nun wirklich kostenlos bleiben. Toll! Jetzt fehlt nur noch das Urteil, wonach der Geldschein, mit dem wir das Handy bezahlen auch wirklicht echt sein muss.


Grüße
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[1.1.1.1.2] schnorfel antwortet auf Micky34
05.12.2005 13:55
Und als nächstes gehen wir zum Landratsamt, wenn der Handwerker Mist macht, damit er per Bußgeldbescheid zur Rückzahlung des Arbeitslohns verpflichtet wird? Mal ganz langsam: die Polizei ist dafür nicht zuständig , sondern die Gerichte. Daher ist eine Klage auch erforderlich und nicht der Staatsanwalt.

Benutzer Micky34 schrieb:
Muß die betreffende Firma denn verklagt werden?

Wenn sie damit gegen Gesetze verstoßen sollte es doch auch möglich sein, das der Verbraucher bei der Polizei anzeige erstattet und sich dann der Staatsanwalt um die Sache kümmert?

Micky
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[1.1.1.2] Kai Petzke antwortet auf Kai Petzke
05.12.2005 12:55
Benutzer CyberAndi schrieb:

Das Beste wäre, wenn die Gesetze so gemacht würden, dass es gar keinen Ermessensspielraum in solchen Bereichen gibt sondern alles klar geregelt ist.

Wie willst Du das klar regeln? Wenn Du vorschreibst, das "Kleingedruckte" muss mindestens in einer "10-Punkt-Schrift" in der Werbung stehen, dann ist das für Anzeigen in Zeitschriften oder Prospekte sicherlich ausreichend, für ein Plakat hingegen mit Sicherheit nicht. Gut, man könnte jetzt eine Mindest-Schriftgröße in Verhältnis zur Anzeigengröße vorgeben. Dann werden die Anzeigen halt als "Briefmarke" gedruckt, mit vollkommen unlesbarer Schrift usw.

Meine Erfahrung: Je detaillierter die Gesetze, desto leichter finden sich Schlupflöcher. Wir brauchen möglichst wenige, möglichst allgemeine Regeln. Und wir brauchen eine Gerichtsbarkeit, die in wichtigen "Referenzsachen" binnen 10 Monaten zu einem abschließenden Urteil kommt, nicht in 10 Jahren.


Kai