Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer Micky34 schrieb:
Wenn sie damit gegen Gesetze verstoßen sollte es doch auch möglich sein, das der Verbraucher bei der Polizei anzeige erstattet und sich dann der Staatsanwalt um die Sache kümmert?
Der Staatsanwalt wird nur bei Strafsachen aktiv. Und er wird auf 'eigene Initiative' hin nur bei besonders schweren Delikten (Mord, Vergewaltigung, gewerbsmäßiger Betrug etc.) aktiv. Kleinere Unregelmäßigkeiten werden hingegen über das Zivilrecht abgedeckt. Das ist auch gut so, denn bei zu vielen Strafandrohungen für unternehmerische Handlungen würde man im Zweifelsfall nur die Wirtschaft noch mehr schwächen, mit den bekannten Folgen für den Arbeitsmarkt.
Also bitte…! Von „kleinen Unregelmäßigkeiten“ hier zu sprechen ist wohl nicht angebracht. Hier geht es um Millionen die durch Betrug umgesetzt werden und das sogar mit System. Sieh Dir doch die ganzen Foren hier an: 70% der Beiträge fangen schon mal mit den Worten „Vorsicht Betrug“, „Vorsicht Abzocke“, „Vorsicht Falle“. Das sind doch alles keine Einzelfälle, sondern eine repräsentative Mehrheit, zumal es sich immer wieder um die selben Anbieter handelt. Ich wüsste keinen einzigen Grund, warum Betrug nicht geahndet werden soll. Immerhin bekommt man bei „Schlecker“ bei Diebstahl eines Kaugummis eine Anzeige wegen Diebstahls (also Straftat), 100 € Bußgeld und man darf den Laden nicht wieder betreten. Wo soll da die Logik her?
Grüße
Von daher bin ich durchaus dafür, im zivilrechtlichen Bereich die Möglichkeiten der Verbraucher gegen 'unlauteren Wettbewerb' auszubauen (z.B. evtl. auch Gewinnabschöpfung etc. einzuführen), aber nicht im strafrechtlichen Bereich.
Kai