Benutzer Liontology schrieb:
Habe heute bei Premiere angerufen und wegen außerordentlicher Kündigung angefragt.
Wie bereits vermutet beruft sich Premiere tatsächlich darauf daß man das Programm ja per T-Online und entsprechender Set-Top-Box empfangen kann.
Laut Premiere-Hotline wäre ein Kündigungsgrund erst dann gegeben wenn Premiere keinerlei Bundesliga-Übertragung bieten könne, was aber durch T-Online ja nicht der Fall ist. Ich entgegnete daß ich mir deshalb keinen Internet-Anschluss, geschweige denn einen T-Mobile-Anschluss zulegen werde.
Antwort hotline:
Wenn ich die Bundesliga nicht sehen will ist das meine Sache, aber da die Übertragung stattfindet ist eine Kündigung ausgeschlossen.
Ich werde Montag mal die Verbraucherzentrale mit dem Fall betrauen und ggf. auch meinen Rechtsanwalt.
Wofür hat man denn eine Rechtsschutzversicherung :-)
Bist Du wirklich so blöd ...?!
Entschuldigung. Aber was hast Du erwartet, wenn Du bei Premiere ANFRAGST???!!!
Denen steht das Wasser jetzt langsam bis zum Hals und da ist ihnen alles recht.
Du kündigst "einfach" außerordentlich unter Berufung auf die Tatsache, daß es seitens Premiere eine deutliche Leistungseinschränkung zu Deinen Ungunsten gibt.
Dies ist durch die deutsche Rechtssprechung im Allgemeinen gedeckt! Selbst dann, wenn es bei Premiere hinten in den AGB so nicht drin steht.
Wenn es drin steht, kannst Du ja noch freundlich sein und den entsprechenden Paragrafen zitieren.
Die "Begründung", die Du bekommen hast, ist die einzige überhaupt "mögliche Begründung", auch wenn sie völlig abwegig ist.
Selbst wenn wir mal konstruieren und Premiere Dir die Einrichtung (= Mehrkosten) des VDSL(!!)-Anschlusses bezahlt, die monatlichen Gebühren des VDSL-Anschlusses (= Mehrkosten) bezahlt und Dir kostenlos die entsprechende Settop-Box hinstellt, wäre dies rechtlich äußerst zweifelhaft, da ein unzulässiger Eingriff in Deine persönliche Freiheit.
Wenn der "neue Fußball-Premiere-Empfang" nur mit einem Tausch der Settop-Box auf Kosten von Premiere verbunden wäre, würde die rechtliche Situation ganz anders aussehen und dann hättest Du schlechte Karten.
Du hast ein Abo abgeschlossen (Kabel oder Satellit) mit einem entsprechenden Gerät "von" Premiere (sagen wir mal besser, premiere-lizensiert). Es kann Dich nun niemand zwingen (schon gar nicht) Premiere, das Signal nun auf einmal aus der Telefon-Steckdose zu saugen (über Satellit darf es ja nicht gesendet via T-Online-IPTV-Signal gesendet werden und auch nicht über Kabel, womit auch ein Argument a la Kabel Deutschland, ish oder ähnlich hinfällig ist). Über Sat und Kabel darf ausschließlich Arena senden (sofern sie nicht vertraglich jemandem das erlauben, was nicht passieren wird). Das hat inzwischen ja auch T-Online eingesehen und deshalb wird dieser Fakt in Pressemitteilungen von T-Online auch nicht mehr kommuniziert.
Du solltest also "einfach" zum 1.8. kündigen (vorsichtshalber, sage ich mal, weil der Juli ja sowieso kein Bundesliga Monat ist, somit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite). Alles per Einschreiben/Rückschein. Und gleich zum 1.8. auch die Einzugsermächtigung widerrufen (was Premiere aber möglicherweise nicht daran hindert, einfach weiter abzubuchen; dann mußt Du halt Lastschriftrückgabe machen, geht ja oft ganz einfach). Dann am 1.8. die Karte auch per ES/RS hinterher.
Und dann stur bleiben! Ganz wichtig.
Du wirst von Premiere ein Schreiben bekommen, daß sie die Kündigung erhalten haben und diese zum x.y.z wirksam wird (nicht der 1.8. sondern der Termin des Ablaufes Deines 12 Monats-Zeitraumes - das machen in Deutschland alle vergleichbaren "Vereine" so).
Sämtliche Mahnschreiben und Mitteilungen, daß der Vorgang an ein Inkassobüro übergeben wird und die Mahnschreiben vom Inkassobüro kannst Du alle ignorieren.
WasDu aber auf keinen Fall ignorieren darfst, ist wenn der gerichtliche Mahnbescheid doch kommen sollte (allerdings bezweifele ich das), dann mußt Du Widerspruch einlegen (am beste auch noch ohne Begründung, immer schön schwer machen alles der Gegenseite).
Ab dann wird's richtig teuer für Premiere - wenn sie überhaupt noch weitermachen wollen. Denn die Klage kostet erst mal Geld, welches Premiere zahlen muß. Aus der Erfahrung mit "ähnlich gearteten Vereinen", wie der Deutschen Telekom kann ich Dir sagen, daß dann spätestens Schluß ist und sie Dich in Ruhe lassen.
Du brauchst halt ein paar Nerven. Aber wer weiß, wie das abläuft und was so kommen kann und vielleicht kommen wird, kann ganz ruhig schlafen.
Die Rechtsschutz wirst Du also sehr wahrscheinlich gar nicht brauchen und die Verbraucherschützer brauchen Dir auch nicht zu helfen. Besser wäre es, wenn sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung oder einstweilige Verfügung gegen Premiere erwirken, da es genug Kunden gibt, die sich im Recht nicht auskennen und einschüchtern lassen.