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Billigung der EU-Kommission


22.11.2005 14:07 - Gestartet von Dragen
Folgendes Zitat macht mich jetzt doch stutzig:
"Die Billigung der EU-Kommission vorausgesetzt, wird hier künftig keine Regulierung mehr erfolgen", erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, heute in Bonn.
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Was hat denn nun die EU damit zu tuen?
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[1] fruli antwortet auf Dragen
22.11.2005 14:25
Hi,

Benutzer Dragen schrieb:
Folgendes Zitat macht mich jetzt doch stutzig: "Die Billigung der EU-Kommission vorausgesetzt, wird hier künftig keine Regulierung mehr erfolgen", erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, heute in Bonn.
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Was hat denn nun die EU damit zu tuen?

Die EU ist die oberste Regulierungsinstanz und kann die BNetzA anweisen, wenn sie Regulierungsentscheidungen trifft, die ihrer Ansicht nach nicht mit dem EU-Regulierungsrahmen übereinstimmen.

Die im Artikel erwähnten Untersuchungen der 18 Teilmärkte fanden z.B. explizit aufgrund der EU-Regulierungsvorgaben statt.

Die BNetzA/Ex-RegTP hatte sich z.B. erst aufgrund expliziter EU-Vorgaben an die Untersuchung des Mobilfunk-Terminierungs-IC-Marktes gemacht; jahrelang wurde das von der RegTP verweigert mit scheinheiligen Argumenten.

So long.
fruli
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[1.1] Dragen antwortet auf fruli
22.11.2005 14:30
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

Benutzer Dragen schrieb:
Folgendes Zitat macht mich jetzt doch stutzig: "Die Billigung der EU-Kommission vorausgesetzt, wird hier künftig keine Regulierung mehr erfolgen", erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, heute in Bonn.
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Was hat denn nun die EU damit zu tuen?

Die EU ist die oberste Regulierungsinstanz und kann die BNetzA anweisen, wenn sie Regulierungsentscheidungen trifft, die ihrer Ansicht nach nicht mit dem EU-Regulierungsrahmen übereinstimmen.

Die im Artikel erwähnten Untersuchungen der 18 Teilmärkte fanden z.B. explizit aufgrund der EU-Regulierungsvorgaben statt.

Die BNetzA/Ex-RegTP hatte sich z.B. erst aufgrund expliziter EU-Vorgaben an die Untersuchung des Mobilfunk-Terminierungs-IC-Marktes gemacht; jahrelang wurde das von der RegTP verweigert mit scheinheiligen Argumenten.

So long.
fruli

Ahhh, danke! Wieder was gelernt ;)
Aber das heißt doch im Umkehrschluß, wir bräuchten keine nationale BNetzA, da doch alle Entscheidungen in Brüssel getroffen werden oder sehe ich das falsch?

Was will/soll den die BNetzA entscheiden, wenn doch alles vorgegeben ist?
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[1.1.1] fruli antwortet auf Dragen
22.11.2005 14:47
Hi,

der Regulierungsrahmen ist wie der Name schon sagt nur ein Rahmen, innerhalb dessen für die Entscheidungen des nationalen Gesetzgebers und des nationalen Regulierers schon beträchtlicher Spielraum vorhanden ist.

Ohne die enge Einbeziehung der EU-Kommission in die nationalen Regulierungsentscheidungen, wie sie seit einiger Zeit gott sei dank vorherrscht, könnten die nationalen Regulierer wie vormals nach Gutdünken EU-Vorgaben jahrelang mit Füssen treten (Stichwort Ortsnetz-Carrier-Selection in Deutschland erst mit 4jähriger Verspätung, Line-Sharing erst mit 3 Jahren Verspätung umgesetzt, etc, Untersuchungen der BNetzA bzgl. Bitstream-Regulierung und Mobilfunk-IC-Terminierungs-Regulierung erfolgen erst seit direkten EU-Regulierungs-Vorgaben, etc)


So long.
fruli
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[1.1.1.1] Dragen antwortet auf fruli
22.11.2005 14:59
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

der Regulierungsrahmen ist wie der Name schon sagt nur ein Rahmen, innerhalb dessen für die Entscheidungen des nationalen Gesetzgebers und des nationalen Regulierers schon beträchtlicher Spielraum vorhanden ist.

Ohne die enge Einbeziehung der EU-Kommission in die nationalen Regulierungsentscheidungen, wie sie seit einiger Zeit gott sei dank vorherrscht, könnten die nationalen Regulierer wie vormals nach Gutdünken EU-Vorgaben jahrelang mit Füssen treten (Stichwort Ortsnetz-Carrier-Selection in Deutschland erst mit 4jähriger Verspätung, Line-Sharing erst mit 3 Jahren Verspätung umgesetzt, etc, Untersuchungen der BNetzA bzgl.
Bitstream-Regulierung und Mobilfunk-IC-Terminierungs-Regulierung erfolgen erst seit direkten EU-Regulierungs-Vorgaben, etc)


So long.
fruli
Danke für die ausführliche Information.
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[1.1.1.2] GKr antwortet auf fruli
22.11.2005 15:40
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

der Regulierungsrahmen ist wie der Name schon sagt nur ein Rahmen, innerhalb dessen für die Entscheidungen des nationalen Gesetzgebers und des nationalen Regulierers schon beträchtlicher Spielraum vorhanden ist.

Ohne die enge Einbeziehung der EU-Kommission in die nationalen Regulierungsentscheidungen, wie sie seit einiger Zeit gott sei dank vorherrscht, könnten die nationalen Regulierer wie vormals nach Gutdünken EU-Vorgaben jahrelang mit Füssen treten (Stichwort Ortsnetz-Carrier-Selection in Deutschland erst mit 4jähriger Verspätung, Line-Sharing erst mit 3 Jahren Verspätung umgesetzt, etc, Untersuchungen der BNetzA bzgl.
Bitstream-Regulierung und Mobilfunk-IC-Terminierungs-Regulierung erfolgen erst seit direkten EU-Regulierungs-Vorgaben, etc)


So long.
fruli

Hallo,
mir ist Deine positive Sicht dieser Umstände zu technokratisch.
Du hast sicher recht in Bezug auf die bessere Durchführbarkeit.
Du hast Unrecht in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht jedes Nationalstaates.

Sieht man die Situation über den TK-Tellerrand hinaus und erkennt, daß mehr als die Hälfte unserer deutschen Gesetze mittlerweile von der EU bestimmt und vorgegeben werden, dann muß man auch erkennen, daß darin die Gefahr eines totalitären und anonymen Systems steckt.

Denn wer, bitte, kontrolliert die EU und ihre Gesetzgebung?
Erzähl mir jetzt nichts von EU-Wahlen, bitte.
Da wird das Abstimm-Volk gewählt, die im EU-Parlament die Karten heben und mit gut dotierten Posten beruhigt werden.
Die Gesetze beschließt die Administrative, die sich immer noch "Legislative" nennenden Politiker nicken diese nur ab.

GKr
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[1.1.1.2.1] fruli antwortet auf GKr
30.11.2005 22:57
Hi,

Benutzer GKr schrieb:

Du hast Unrecht in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht jedes Nationalstaates.

Ich kann nicht erkennen, weshalb nicht Entsscheidungen, die auf supranationaler Ebene besser und effektiver gefällt werden können als auf nationaler Ebende, dort nicht gefällt werden sollten.

Entscheidungen, die Milliarden-schwere Konzerne beeidrucken bzw. deren Macht in die Schranken weisen können, sind auf Nationalstaats-Ebene nicht durchführbar - ganz einfach, weil die Macht solcher Konzerne dazu ausreicht, die nationalen Regierungen geradezu erpressen zu können - siehe derzeit T-Com und VDSL-Netz.

Ansonsten: das Problem mit dem demokratischen/öffentlichen Kontrollprozess von EU-Entscheidungen liegt in der Fixierung der Massenmedien auf Berichterstattung auf Nationalstaatsebene.

In welchen TV-Sendungen geht es denn primär um Hintergrund-Berichterstattung aus Brüssel? Einmal pro Woche 'Bericht aus Brüssel' im WDR-Fernsehen und auf allen 'Hauptsendern' Fehlanzeige.

Berichterstattung über Brüsseler Politik findet hierzulande doch nur Anlass-bezogen statt wenn Grossereignisse anstehen oder wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - wenn also auf EU-Ebene gefällte EU-Entscheidungen negative Auswirkungen hierzulande haben.

Angesagt wären regelmässige tägliche Medienberichte und Sendungen aus Brüssel, wo der Zuschauer über das ganz normale politische Tagesgeschäft in Brüssel informiert wird und über die Entscheidungen und Vorhaben, die dort aktuell behandelt werden.

Die mediale Berichterstattung mit ihrer Berlin-Fixierung geht hierzulande sowas am Bedarf vorbei, das glaubt man nicht. Wichtige Entscheidungen fallen längst in Brüssel/Strassburg und Otto-Normal-TV-Konsument erfährt darüber und v.a. über die Hintergründe so gut wie nichts. Absurd.

So long.
fruli
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[1.1.1.2.1.1] GKr antwortet auf fruli
01.12.2005 08:24
Benutzer fruli schrieb:
Hi,

Benutzer GKr schrieb:

Du hast Unrecht in Bezug auf das Selbstbestimmungsrecht jedes Nationalstaates.

Ich kann nicht erkennen, weshalb nicht Entsscheidungen, die auf supranationaler Ebene besser und effektiver gefällt werden können als auf nationaler Ebende, dort nicht gefällt werden sollten.

Entscheidungen, die Milliarden-schwere Konzerne beeidrucken bzw. deren Macht in die Schranken weisen können, sind auf Nationalstaats-Ebene nicht durchführbar - ganz einfach, weil die Macht solcher Konzerne dazu ausreicht, die nationalen Regierungen geradezu erpressen zu können - siehe derzeit T-Com und VDSL-Netz.

Ansonsten: das Problem mit dem demokratischen/öffentlichen Kontrollprozess von EU-Entscheidungen liegt in der Fixierung der Massenmedien auf Berichterstattung auf Nationalstaatsebene.

In welchen TV-Sendungen geht es denn primär um Hintergrund-Berichterstattung aus Brüssel? Einmal pro Woche 'Bericht aus Brüssel' im WDR-Fernsehen und auf allen 'Hauptsendern' Fehlanzeige.

Berichterstattung über Brüsseler Politik findet hierzulande doch nur Anlass-bezogen statt wenn Grossereignisse anstehen oder wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist - wenn also auf EU-Ebene gefällte EU-Entscheidungen negative Auswirkungen hierzulande haben.

Angesagt wären regelmässige tägliche Medienberichte und Sendungen aus Brüssel, wo der Zuschauer über das ganz normale politische Tagesgeschäft in Brüssel informiert wird und über die Entscheidungen und Vorhaben, die dort aktuell behandelt werden.

Die mediale Berichterstattung mit ihrer Berlin-Fixierung geht hierzulande sowas am Bedarf vorbei, das glaubt man nicht. Wichtige Entscheidungen fallen längst in Brüssel/Strassburg und Otto-Normal-TV-Konsument erfährt darüber und v.a. über die Hintergründe so gut wie nichts. Absurd.

So long.
fruli

Guten Morgen,
ja, da gebe ich Dir einmal vorbehaltlos recht.
Wobei: Ich glaube, daß da schon System hintersteckt. Denn würde über die EU-Entscheidungen mehr berichtet, dann käme der "Mündige Bürger" sehr schnell dahinter, daß rd. die Hälfte unserer bundesdeutschen Gesetze gar nicht mehr in unserer Hauptstadt beschlossen werden, sondern von der EU vorgegeben. Und dann könnte es ja sein, daß er, der "Mündige Bürger" sich fragt, ob er das überhaupt so will.

Ich glaube, unsere nationale Regierung redet die Bürger seit Jahrzehnten besoffen mit gefühlsbeladenem Europa-Gequatsche, ohne jedoch klaren Wein einzuschenken.
Und nur die Gefühlsschiene zu betonen "Ach, wie schön ist es doch, Europäer zu sein", reicht nicht.
Das zeigt die Volksabstimmung der Franzosen zur EU-Verfassung.
Wobei die immerhin abstimmen durften. Bei uns ist der "Mündige Bürger" längst nicht reif genug für solche Volksabstimmungen. Da sind sich unsere Politiker quer durch alle Parteien einig.

GKr
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[1.1.2] ippel antwortet auf Dragen
22.11.2005 15:28
Benutzer Dragen schrieb:
Aber das heißt doch im Umkehrschluß, wir bräuchten keine nationale BNetzA, da doch alle Entscheidungen in Brüssel getroffen werden oder sehe ich das falsch?

Nein, siehst Du nicht. Das ist aber auch bei den meisten Gesetzen so. So sind bereits heute weit über die Hälfte aller Gesetze, die der Bundestag oder die Landtage verabschieden, nichts weiter als Vorgaben aus Brüssel. Durch Brüssel wird heute rein zahlenmäßig weit massiver in die Souveränität Deutschlands eingegriffen, als die Allierten es zur Zeit der Besetzung Deutschlands taten. Sogar das Grundgesetz wurde bereits mehrfach geändert, nur damit Deutschland einen weiteren Teil seiner Souveränität abgeben konnte. Im Grunde entmachtet sich das Parlament selbst. Wäre es zur Europäischen Verfassung gekommen, was ja nun Geschichte ist, wäre dies aufgrund der Klage einiger Leute, endlich einmal vor dem BVerfG überprüft worden. Bisher ist nur der Europäische Haftbefehl in der bisherigen Form vom BVerfG gestoppt worden, weil er schlicht gegen die Grundrechte des Grundgesetzes verstieß.

Ippel
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[1.1.3] Kai Petzke antwortet auf Dragen
22.11.2005 16:59
Benutzer Dragen schrieb:
Ahhh, danke! Wieder was gelernt ;) Aber das heißt doch im Umkehrschluß, wir bräuchten keine nationale BNetzA, da doch alle Entscheidungen in Brüssel getroffen werden oder sehe ich das falsch?

Die Entscheidungen werden vor allem bei der BNetzA gefällt. Sie werden aber bei besonders wesentlichen Sachen in Brüssel überprüft. Zu diesen wesentlichen Sachen gehören u.a. die Gutachten bezüglich der Teilmärkte. Jede einzelne Detail-Regulierungsanordnung (Anbieter A muss in Buxtehude Netzzugang zu Teilnehmer B gewähren, und muss dafür in Schaltschrank 827 zwei Ports gemäß Standard XY bis zum 15.01.2006 bereitstellen) wird jedoch nicht auf EU-Ebene geprüft. Es sei denn, einer der von der Detail-Entscheidung betroffenen Anbieter fühlt sich benachteiligt, und klagt das ganze bis vor den EuGH durch. Dazu muss er aber zunächst die nationalen Gerichte von ganz unten bis ganz oben durchlaufen.


Kai
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[1.1.3.1] GKr antwortet auf Kai Petzke
22.11.2005 17:20
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer Dragen schrieb:
Ahhh, danke! Wieder was gelernt ;) Aber das heißt doch im Umkehrschluß, wir bräuchten keine nationale BNetzA, da doch alle Entscheidungen in Brüssel getroffen werden oder sehe ich das falsch?

Die Entscheidungen werden vor allem bei der BNetzA gefällt. Sie werden aber bei besonders wesentlichen Sachen in Brüssel überprüft. Zu diesen wesentlichen Sachen gehören u.a. die Gutachten bezüglich der Teilmärkte. Jede einzelne Detail-Regulierungsanordnung (Anbieter A muss in Buxtehude Netzzugang zu Teilnehmer B gewähren, und muss dafür in Schaltschrank 827 zwei Ports gemäß Standard XY bis zum 15.01.2006 bereitstellen) wird jedoch nicht auf EU-Ebene geprüft. Es sei denn, einer der von der Detail-Entscheidung betroffenen Anbieter fühlt sich benachteiligt, und klagt das ganze bis vor den EuGH durch. Dazu muss er aber zunächst die nationalen Gerichte von ganz unten bis ganz oben durchlaufen.


Kai

Nicht zu vergessen:
Der Auftrag über die Hardware muß dann auch europa-weit ausgeschrieben werden. Was verstärkt dazu führt, daß deutsche Unternehmen unterboten werden von Anbietern europäischer Länder mit z.B. geringeren Lohnkosten.
Was dazu führt, daß unsere deutschen Unternehmen nicht mehr wettbewerbsfähig sind und wieder Entlassungen vornehmen müssen.
Was dazu führt, daß in Deutschland der Mittelstand immer mehr wegbricht.

Ich bleibe dabei:
Wer ausschließlich die zugegeben positiven Seiten einer europäischen TK-Regulierung sieht, beachtet seine eigenen nationalen Interessen nicht. Und diese sind - siehe Arbeitslosenquote - existentieller Art.

GKr
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[2] GKr antwortet auf Dragen
22.11.2005 15:34
Benutzer Dragen schrieb:
Folgendes Zitat macht mich jetzt doch stutzig: "Die Billigung der EU-Kommission vorausgesetzt, wird hier künftig keine Regulierung mehr erfolgen", erklärte der Präsident der Behörde, Matthias Kurth, heute in Bonn.
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Was hat denn nun die EU damit zu tuen?

Mann, weißt Du nicht, daß alle Nationalstaaten, die EU-Mitglieder sind, immer mehr hoheitliche Rechte an die EU abgeben? Und wir mehr und mehr genau diesen in Brüssel entworfenen Gesetzen unterworfen sind?

Wobei diese Gesetze naturgemäß immer so zugeschnitten sein müssen, daß sie europaweit Geltung haben können. Was zu so mancher Absurdität führt. Die lesen sich dann teilweise ganz lustig. So wie die gesetzlichen Regelungen zum Betrieb von Seilbahnen, die natürlich auch in Deutschland gelten.

Gefährlicher wird es, wenn es zum Beispiel um Staatsangehörigkeiten geht. Und um internationale Haftbefehle. Oder auch um Haftbefehle, die in anderen europäischen Staaten erwirkt werden.

Alles dies haben die Politiker, die Du gewählt hast, abgenickt. So, wie sie mehr oder weniger jedes neue EU-Gesetz abnicken und somit ihrer Pflicht nachkommen. Und oft haben sie diese Gesetze überhaupt nicht verstanden.

Fazit - entspricht Deiner Beitrag-Überschrift:
Wir können hier in Deutschland so gut wie nur noch Gesetze beschließen unter dem Vorbehalt, daß die EU zustimmt.

Und verlieren immer mehr unsere eigenen Hoheitsrechte - und das auch noch freiwillig. Armes Deutschland.
"Auch Du bist Deutschland" ist also fast schon Quark von gestern. "Auch Du wirst Europa" - das gärt gerade vor sich hin und mich gruselt davor.

GKr