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ACHTUNG AGBs !!!!


11.10.2005 14:45 - Gestartet von Gerko
§ 6 b:

Bei missbräulicher Nutzung ist die Firma berechtigt 700 EUR Schadenersatz zu verlangen.

Das muß unbedingt in den Artikel, da deswegen eigentlich niemand dort unterschreiben sollte. Da die die 15 EUR wohl sowieso nicht halten können, werden sie über diese Klausel sich das Minus wieder versuchen auszugleichen.
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[1] joe P. antwortet auf Gerko
11.10.2005 15:53
Benutzer Gerko schrieb:
§ 6 b:

Bei missbräulicher Nutzung ist die Firma berechtigt 700 EUR Schadenersatz zu verlangen.

Das muß unbedingt in den Artikel, da deswegen eigentlich niemand dort unterschreiben sollte. Da die die 15 EUR wohl sowieso nicht halten können, werden sie über diese Klausel sich das Minus wieder versuchen auszugleichen.

Was verstehen DIE unter 'missbräulicher Nutzung' ?

LÄsst sich dehnen wie 'Kaugummi'!
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[1.1] Gerko antwortet auf joe P.
11.10.2005 16:00
Benutzer joe P. schrieb:
Benutzer Gerko schrieb:
§ 6 b:

Bei missbräulicher Nutzung ist die Firma berechtigt 700 EUR Schadenersatz zu verlangen.

Das muß unbedingt in den Artikel, da deswegen eigentlich niemand dort unterschreiben sollte. Da die die 15 EUR wohl sowieso nicht halten können, werden sie über diese Klausel sich das Minus wieder versuchen auszugleichen.

Was verstehen DIE unter 'missbräulicher Nutzung' ?

LÄsst sich dehnen wie 'Kaugummi'!

Genau deswegen sollte da niemand Kunde werden. Außer jemand platzt vor Neugier. Mißbrauch fängt für die dann an, wenn die Kalkulation nicht mehr funktioniert.
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[2] emailrk antwortet auf Gerko
11.10.2005 18:01
und die nennen das Flatrate. Eine richtige Flatrate wird es wohl nie geben.
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[2.1] Gerko antwortet auf emailrk
11.10.2005 18:08
Benutzer emailrk schrieb:
und die nennen das Flatrate. Eine richtige Flatrate wird es wohl nie geben.

Wenn es eine geben wird, dann nur zu Preisen, die so hoch sind, daß sich dafür wieder keiner interessiert.
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[3] Keks antwortet auf Gerko
12.10.2005 01:01
Benutzer Gerko schrieb:
§ 6 b:

Bei missbräulicher Nutzung ist die Firma berechtigt 700 EUR Schadenersatz zu verlangen.

Das muß unbedingt in den Artikel, da deswegen eigentlich niemand dort unterschreiben sollte. Da die die 15 EUR wohl sowieso nicht halten können, werden sie über diese Klausel sich das Minus wieder versuchen auszugleichen.

Ist die Frage, was "missbräuchlich" ist. Solange nicht definiert, wofür man die Flat benutzen darf, kann man auch nichts falsch machen bzw. kann nur ein Gericht darüber entscheiden, ob der Passus überhaupt Relevanz hat und wenn ja, in welchen Fällen.

Aber mir kam der Name "FEMo-Online" gleich so bekannt-berüchtigt vor. Woher kenne ich den nur? Waren die nicht schonmal in die Schlagzeilen?

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[3.1] Keks antwortet auf Keks
12.10.2005 01:06
Benutzer Keks schrieb:
Aber mir kam der Name "FEMo-Online" gleich so bekannt-berüchtigt vor. Woher kenne ich den nur? Waren die nicht schonmal in die Schlagzeilen?

Ahja, Multi-Level-Marketing (MLM)!
http://www.mlm-infos.de/viewtopic.php?t=9
http://www.mlm-infos.de/download.php?id=6

Sowas bleibt in meinem Kopf hängen. ;)

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[3.1.1] Gerko antwortet auf Keks
12.10.2005 07:03
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Keks schrieb:
Aber mir kam der Name "FEMo-Online" gleich so bekannt-berüchtigt vor. Woher kenne ich den nur? Waren die nicht schonmal in die Schlagzeilen?

Ahja, Multi-Level-Marketing (MLM)!
http://www.mlm-infos.de/viewtopic.php?t=9
http://www.mlm-infos.de/download.php?id=6

Sowas bleibt in meinem Kopf hängen. ;)

Liebe Grüße, Keks www.blitztarif.de

Wobei mit Colt Telecom ja ein namhaftes Unternehmen steht.

Ich denke, daß eine Privatperson z. B. Rentner, die sich dort anmeldet und rein privat telefoniert, auf der sicheren Seite ist. Egal ob MLM oder nicht.
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[3.1.1.1] emailrk antwortet auf Gerko
12.10.2005 07:29
die ganzen "Flatrates" sind nur mal ein Test um das Telefonverhalten der Kunden festzustellen. Da werden dann ganz schnell Änderungen vorgenommen. Die wollen ja was daran verdienen.
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[3.2] emailrk antwortet auf Keks
12.10.2005 06:56
hat aber trotzdem immer so ein ungutes Gefühl wenn man telefoniert. Nehm ich lieber Tele2.
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[4] omo antwortet auf Gerko
13.10.2005 19:46
Benutzer Gerko schrieb:
§ 6 b:

Bei missbräulicher Nutzung ist die Firma berechtigt 700 EUR Schadenersatz zu verlangen.

Das muß unbedingt in den Artikel, da deswegen eigentlich niemand dort unterschreiben sollte. Da die die 15 EUR wohl sowieso nicht halten können, werden sie über diese Klausel sich das Minus wieder versuchen auszugleichen.

Sicher nicht, denn diese Klausel ist ungültig. Solcherart "Vertragsstrafen" (noch dazu ungenau formuliert) sind in AGBs nicht gültig. Man kann die AGBs also so lesen, als ob dieser Passus nicht drinsteht. Erstaunlich, dass sich immer noch jemand über sowas Sorgen macht.

Allerdings kann man sich natürlich trotzdem überlegen, ob man bei einem Anbieter unterschreibt, der grundlegende rechtliche Voraussetzung einer Vertragsschließung nicht kennt.
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[4.1] emailrk antwortet auf omo
14.10.2005 07:16
das hat nichts mit Sorgen zu tun. Das sind Fakten, die in derren AGB's drin stehen. Egal ob Rechtens oder nicht, wenns schon drin steht werden die auch irgendwie davon Gebrauchen.
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[4.1.1] omo antwortet auf emailrk
14.10.2005 10:36
Benutzer emailrk schrieb:
das hat nichts mit Sorgen zu tun. Das sind Fakten, die in derren AGB's drin stehen. Egal ob Rechtens oder nicht, wenns schon drin steht werden die auch irgendwie davon Gebrauchen.

Nein, das werden sie nicht. Hast du nicht gelesen, was ich geschrieben hab, oder hast du es nicht verstanden? Was verstehst du denn an "Die Klausel ist nicht gültig." nicht?
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[4.1.1.1] emailrk antwortet auf omo
14.10.2005 10:40
wissen die das auch ?
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[4.1.1.1.1] omo antwortet auf emailrk
14.10.2005 10:48
Benutzer emailrk schrieb:
wissen die das auch ?

Warum ist das von Relevanz? Rechtliche Vorgaben in diesem Land immer noch für alle.
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[4.1.1.1.1.1] emailrk antwortet auf omo
14.10.2005 10:51
zum Glück halten sich ja alle daran.