Benutzer Gerko schrieb:
§ 6 b:
Bei missbräulicher Nutzung ist die Firma berechtigt 700 EUR Schadenersatz zu verlangen.
Das muß unbedingt in den Artikel, da deswegen eigentlich niemand dort unterschreiben sollte. Da die die 15 EUR wohl sowieso nicht halten können, werden sie über diese Klausel sich das Minus wieder versuchen auszugleichen.
Sicher nicht, denn diese Klausel ist ungültig. Solcherart "Vertragsstrafen" (noch dazu ungenau formuliert) sind in AGBs nicht gültig. Man kann die AGBs also so lesen, als ob dieser Passus nicht drinsteht. Erstaunlich, dass sich immer noch jemand über sowas Sorgen macht.
Allerdings kann man sich natürlich trotzdem überlegen, ob man bei einem Anbieter unterschreibt, der grundlegende rechtliche Voraussetzung einer Vertragsschließung nicht kennt.