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Schwere Straftat?


03.09.2011 15:10 - Gestartet von fe rnwe h
Was definiert das, ob nun echte Straftaten oder ggf. auch politische Opposition, Diktaturen sehen das ja auch als Staftat an, vgl. z.B. Syrien, Lybien.
Die haben u.a. auch mit Vorratsdatenspeicherung ihre Opositionellen verfolgt.
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[1] spaghettimonster antwortet auf fe rnwe h
04.09.2011 02:32
Benutzer fe rnwe h schrieb:
Was definiert das, ob nun echte Straftaten oder ggf. auch politische Opposition, Diktaturen sehen das ja auch als Staftat an, vgl. z.B. Syrien, Lybien.

Gemeint sind schwere Straftaten im Sinne des § 100a StPO, wobei die Liste laufend verlängert wird. Dazu gehören auch Betrug, Bandendiebstahl, Bandenhehlerei oder Urkundenfälschung.

Das noch größere Problem ist aber das, das die Rechtsprechung eine Verwendung der Vorratsdaten (also von Verbindungsdaten) nur dann als gegeben ansieht, wenn die Zielperson schon bekannt sind und deren Telefonverhalten erforscht und herausgegeben werden soll. In über 90% aller Fälle im Internet ist es aber umgekehrt, und mit Hilfe der schon bekannten IP sollen Name und Anschrift ermittelt werden, die aber nicht zu den Vorratsdaten zählen. Damit werden Vorratsdaten unter dem Deckmantel einer Speicherung für ganz andere Zwecke durch diese "Inversabfrage" munter für jede Urheberabmahnung und sonstige Bagatelle verwertet. Selbst eine Park-Ordnungswidrigkeit ist rechtlich denkbar. Dafür braucht es auch keinen richterlichen Beschluss, für Abmahnungen durch Rechteinhaber braucht es nicht einmal überhaupt eine Ordnungswidrigkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verwendung gebilligt. Deswegen läuft die Einschränkung "schwere Straftaten" weitgehend leer.
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[1.1] Der Staat lügt!
ippel antwortet auf spaghettimonster
04.09.2011 08:23
Benutzer spaghettimonster schrieb:
Damit werden Vorratsdaten unter dem Deckmantel einer Speicherung für ganz andere Zwecke durch diese "Inversabfrage" munter für jede Urheberabmahnung und sonstige Bagatelle verwertet.

Genau so sehe ich das auch.

Beim neuen Personalausweis muß man ja ein biometrisches Foto hinterlegen. Dazu kann man dann noch Fingerabdrücke oder sontige persönliche Informationen speichern lassen.

UNs wurde immer wieder erzählt, daß solche Daten niemals für etwas anderes als den Personalausweis verwertet werden würden.

Nun, neulich bin ich geblitzt worden. Ich bin gigantische 6 km/h zu schnell gewesen. Natürlich war die Straße keinerlei Unfallschwerpunkt. Aber die Stadt braucht halt Geld. Kennt man ja. Aber egal.

Auf dem Schreiben über meine Ordnungswidrigkeit, das ich bekam, wurde mir mitgeteilt, daß man die gespeicherten Bilddaten bei der Meldebehörde einsehen würde, würde ich mich weigern, Angaben zum Fahrer zu machen.

Egal was der Staat sagt: Man ist gut beraten immer davon auszugehen, daß man angelogen wird.
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[1.1.1] ChristianP antwortet auf ippel
07.09.2011 11:10

Beim neuen Personalausweis muß man ja ein biometrisches Foto hinterlegen. Dazu kann man dann noch Fingerabdrücke oder sontige persönliche Informationen speichern lassen.

Das ist richtig man KANN, wenn man dies möchte.


Nun, neulich bin ich geblitzt worden. Ich bin gigantische 6 km/h zu schnell gewesen. Natürlich war die Straße keinerlei Unfallschwerpunkt.

Das rechtfertigt dennoch in keinster Weise deine Geschwindigkeit­süberschreitung.

Aber die Stadt braucht halt Geld.

Die wenigsten Kommunen verdienen damit richtig viel Geld. Es gibt einige Überwachungseinrichtungen die recht lukrativ für die Kommunen sind, nur scheinen gerade diese Einrichtungen dann auch notwendig zu sein. Ich denke aber, dass es ein Nullsummenspiel ist, da der Verwaltungsaufwand die Einnahmen auffrisst. Dennoch ist es natürlich notwendig.


Auf dem Schreiben über meine Ordnungswidrigkeit, das ich bekam, wurde mir mitgeteilt, daß man die gespeicherten Bilddaten bei der Meldebehörde einsehen würde, würde ich mich weigern, Angaben zum Fahrer zu machen.

Naja, das klingt etwas absurd. Dennoch kann der Staat nicht lügen, er hat ja gar keinen Mund :-) Aber auch der Staat hat Mitarbeiter, die auch mal Fehler machen können oder eben absurde Dinge schreiben.
Die zuständige Behörde ist dir aber zur Auskunft verpflichtet. Frag doch einfach mal an, wie dies realisiert wird. Aber: Immer schön freundlich bleiben, denn auch da arbeiten Menschnen, die häufig nicht mal gut bezahlt werden.
Man könnte dir aber auferlegen ein Fahrtenbuch zu führen.

BTW: Ich lese irgendwie zwischen den Zeilen heraus, dass Du versucht dein Fehlverhalten durch die Sanktionierung zu legetimieren...

Egal was der Staat sagt: Man ist gut beraten immer davon auszugehen, daß man angelogen wird.

Richtig, in Roswell ist ja auch ein UFO abgestürzt :-)
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[1.1.1.1] ippel antwortet auf ChristianP
07.09.2011 13:37
Benutzer ChristianP schrieb:
Das ist richtig man KANN, wenn man dies möchte.

Nein, das biometrische Foto MUSS man abgeben.

Das rechtfertigt dennoch in keinster Weise deine Geschwindigkeit­süberschreitung.

Doch. Denn Gesetze sind nicht ihrer selbst wegen da. Und nach den Gesetzen der meisten Bundesländern soll eine Geschwindigkeitsüberwachung nur an Unfallschwerpunkten erfolgen. Dies ist auch sinnvoll. Nicht sinnvoll sind offensichtlich nur aus finanziellen Gründen erfolgte Überwachungen, denn diese senken die Akzeptanz von Geschwindigkeit­seinschränkungen ganz enorm. Das ist der genau gegenteilige Effekt, der eigentlich gewollt sein sollte.

Aber die Stadt braucht halt Geld.

Die wenigsten Kommunen verdienen damit richtig viel Geld. Es gibt einige Überwachungseinrichtungen die recht lukrativ für die Kommunen sind, nur scheinen gerade diese
Einrichtungen dann auch notwendig zu sein. Ich denke aber, dass es ein Nullsummenspiel ist, da der Verwaltungsaufwand die Einnahmen auffrisst.

Ich kenne den Haushalt meiner Stadt sehr genau - berufsbedingt. Es ist alles andere als ein Nullsummenspiel. Ganz im Gegenteil. Es ist ein fest verplanter Haushaltsposten - und kein kleiner. Um genügend Geld einzunehmen - dazu sind die Überwacher angehalten - bleibt nichts anderes übrig als an allen möglichen Stellen zu blitzen - Unfallschwerpunkt oder nicht. Man spekuliert, daß die wenigsten Geblitzten vor Gericht ziehen.

Naja, das klingt etwas absurd. Dennoch kann der Staat nicht lügen, er hat ja gar keinen Mund :-) Aber auch der Staat hat Mitarbeiter, die auch mal Fehler machen können oder eben absurde Dinge schreiben.

Das ist der Standardtext, der seit Jahren auf ALLEN Schreiben bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die eine Halterermittlung nötig machen, verwendet wird. Dieser Text findet sich in dieser Form in den Schreiben der allermeisten Kommunen.

BTW: Ich lese irgendwie zwischen den Zeilen heraus, dass Du versucht dein Fehlverhalten durch die Sanktionierung zu legetimieren...

Ich habe mir kein Fehlverhalten vorzuwerfen, wenn ich auf einer Straße, auf der ich aufgrund der offensichtlichen Gegebenheiten niemanden gefährde, 6 km/h schneller als erlaubt fahre. Ich hätte mir ein Fehlverhalten vorzuwerfen, hätte ich jemanden gefährdet. Das war nicht der Fall. Mein Schuldgefühl ist noch geringer, wenn die Kontrolle aus Abzockgründen geschah. Ich werde an dieser Stelle zukünftig genauer nach Blitzern Ausschau halten. Das ist der Effekt, den man erreicht, wenn man aus fiskalpolitischen Gründen und nicht aus verkehrstechnischen Gründen blitzt.

Egal was der Staat sagt: Man ist gut beraten immer davon auszugehen, daß man angelogen wird.

Richtig, in Roswell ist ja auch ein UFO abgestürzt :-)

Nein, nicht deshalb, sondern weil der Staat immer mehr und mehr Macht will.
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[1.1.1.1.1] ChristianP antwortet auf ippel
07.09.2011 15:09
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer ChristianP schrieb:
Das ist richtig man KANN, wenn man dies möchte.

Nein, das biometrische Foto MUSS man abgeben.

Das stimmt, meine Aussage bezog sich auch auf die Fingerabdrücke. Hier habe ich mich undeutlich ausgedrückt.


Das rechtfertigt dennoch in keinster Weise deine Geschwindigkeit­süberschreitung.

Doch. Denn Gesetze sind nicht ihrer selbst wegen da.

Das ist richtig. Die Gesetze wurden in einem demokratisch legitimierten Prozess erlassen und dann von der jeweiligen exekutiven Stelle umgesetzt. Die Umsetzung kann durchaus noch verbesserungsfähig sein, dennoch gilt die jeweilige Regelung auch für dich. In diesem Fall ist es nun einmal die zugelassene Höchstgeschwindigkeit. Du musst dich ja auch im Fahrzeug anschnallen, obwohl du damit nur dich selbst gefährdest.

Und nach
den Gesetzen der meisten Bundesländern soll eine Geschwindigkeitsüberwachung nur an Unfallschwerpunkten erfolgen. Dies ist auch sinnvoll. Nicht sinnvoll sind offensichtlich nur aus finanziellen Gründen erfolgte Überwachungen, denn diese senken die Akzeptanz von Geschwindigkeit­seinschränkungen ganz enorm. Das ist der genau gegenteilige Effekt, der eigentlich gewollt sein sollte.

Aus finanziellen Gründen sollte die Überwachung nicht erfolgen, da stimme ich dir zu. Nur deine Argumentation führt sich doch selbst ad absurdum, da du meinst, dich selbst über diese Regelungen hinweg setzen zu können und daher zu beurteilen, ob eine Regelung an anderen Stellen für dich Gültigkeit besitzt oder nicht. Das zeigt doch, dass ich die Geschwindigkeitskontrolle nicht ganz falsch an dieser Stelle zu sein scheint, da eine Geschwindigkeitsbeschränkung an jedem Ort gilt und es dir schlichtweg nicht zusteht sich nicht daran zu halten. Wenn Du der Meinung bist, dass diese Regelung an einem bestimmten Ort unangebracht ist, kannst du diese auf demokratischen Weg ändern. Sich über eine bestehende Regelung hinweg zu setzen ist schlicht eine Ordnungwidrigkeit die zu ahnden ist.




Ich kenne den Haushalt meiner Stadt sehr genau - berufsbedingt. Es ist alles andere als ein Nullsummenspiel. Ganz im Gegenteil.

Ich denke da gibt es regionale Unterschiede.


Das ist der Standardtext, der seit Jahren auf ALLEN Schreiben bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die eine Halterermittlung nötig machen, verwendet wird. Dieser Text findet sich in dieser Form in den Schreiben der allermeisten Kommunen.


Komisch, ich habe den Text noch nie gelesen. Ich habe auch schon von mehreren Kommunen diesbezüglich Post bekommen.


Ich habe mir kein Fehlverhalten vorzuwerfen, wenn ich auf einer Straße, auf der ich aufgrund der offensichtlichen Gegebenheiten niemanden gefährde, 6 km/h schneller als erlaubt fahre. Ich hätte mir ein Fehlverhalten vorzuwerfen, hätte ich jemanden gefährdet.

Das begründet es aber nicht. Du kannst gerne der Meinung sein, dass eine höhere Geschwindigkeit an der Stelle X keine Gefährdung für die öffentlicher Sicherheit und Ordnung ist. Dies kannst du dann auf demokratische Art ändern. Alles andere steht dir nicht zu.

Der Staat kann auch nicht immer mehr Macht wollen. Es sei denn Ludwig der XIV wäre unser Oberhaupt. Einzelnde Personen innerhalb des Staates könne mehr Macht wollen, der Staat an sich kann es nicht, da wir alle der Staat sind. Wenn daher der Staat mehr Macht bekommt, bekomme ich auch mehr Macht.

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[1.1.1.1.1.1] ippel antwortet auf ChristianP
07.09.2011 15:19
Benutzer ChristianP schrieb:
Du musst dich ja auch im Fahrzeug anschnallen, obwohl du damit nur dich selbst gefährdest.

Ein wunderbares Beispiel dafür, wie der Staat seine Kompetenzen überschreitet. Es geht den Staat schlichtweg nichts an, wie ich mein Leben führe, solange ich nicht in die Rechte meiner Mitmenschen eingreife.

Aber solange Deutschland keine freiheitliche Verfassung hat, gibt es kein Hindernis für ständige Ausweitung der staatlichen macht.
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[1.1.1.1.1.1.1] ChristianP antwortet auf ippel
07.09.2011 17:28
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer ChristianP schrieb:
Du musst dich ja auch im Fahrzeug anschnallen, obwohl du damit nur dich selbst gefährdest.

Ein wunderbares Beispiel dafür, wie der Staat seine Kompetenzen überschreitet. Es geht den Staat schlichtweg nichts an, wie ich mein Leben führe, solange ich nicht in die Rechte meiner Mitmenschen eingreife.


Auch das ist nur bedingt richtig. Aufrgrund der hohen Zahlen an Unfallopfern wurde demoraktisch beschlossen eine Gurtpflicht einzuführen. Zugegeben, mein Vergleicht hinkt an dieser Stelle. Aber: Durch die hohe Anzahl der Unfallopfer entstehen auch Kosten für die Gesellschaft. Wenn du also forderst diese Pflicht abzuschaffen, wer übernimmt die daraus entstehenden Kosten?
Zum einen steigen die Versicherungsbeiträge durch höhere Versicherungsprämien (Kranken und Unfallversicherung sowie KFZ-Haftlicht). Da Versicherungen solidarisch funktionieren tragen diese Kosten die Gesellschaft. Hinzu kommen die Kosten für die schwierigeren Rettungseinsätze der Rettungsdienste und der Feuerwehr. Und zu guter letzt der Steuerausfall, der aus der Arbeitsunfähigkeit der Unfallopfer resultiert.
Der Staat ist also durchaus berechtigt auch solche Gesetzte zu erlassen, da sie dem Allgemeinwohl dienen. Ich empfehle dir einfach mal das Buch "Fatal Tradeoff" von Viscusi.


Aber solange Deutschland keine freiheitliche Verfassung hat, gibt es kein Hindernis für ständige Ausweitung der staatlichen macht.

In Deutschland gibt es gar keine Verfassung. Lediglich ein Grundgesetz.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] ippel antwortet auf ChristianP
07.09.2011 17:55
Benutzer ChristianP schrieb:
Aufrgrund der hohen Zahlen an Unfallopfern wurde demoraktisch beschlossen eine Gurtpflicht einzuführen.

Das ist klar. Das ist auch korrekt. Nur heißt, daß etwas demokratisch beschlossen wurde, noch lange nicht, daß es richtig ist oder der Staat dazu die Befugnis hat. Das ist ja gerade das Problem, wenn es keine freiheitliche Verfassung gibt. Dann weist nichts und niemand den Staat in seine Schranken. Das Ergebnis ist dann immer und ausnahmslos in der letzten Instanz schrecklich und furchtbar. Und die Gurtpflicht ist das sicherlich harmloseste Beispiel von allen.

Wenn du also forderst diese Pflicht abzuschaffen, wer übernimmt die daraus entstehenden Kosten?

Jeder selbst.

Zum einen steigen die Versicherungsbeiträge durch höhere Versicherungsprämien (Kranken und Unfallversicherung sowie KFZ-Haftlicht). Da Versicherungen solidarisch funktionieren tragen diese Kosten die Gesellschaft.

Versicherungen funktionieren nur stark begrenzt solidarisch. Prämien werden nach Risiko berechnet. Wer keinen Gurt anlegen will, bezahlt dann eben weitaus höhere Versicherungsprämien oder trägt seinen Schaden ganz selbst. Das gibt es bereits lange bei Lebens-, Unfall- und privaten Krankenversicherungen.

Und zu guter letzt der Steuerausfall, der aus der Arbeitsunfähigkeit der Unfallopfer resultiert.

Es gibt letztlich keinen Steuerausfall. Warum? Wenn jemand nicht arbeitet, bezieht er kein Gehalt. Da seine Arbeitskraft aber letztlich ausgeglichen werden muß, bezieht jemand anderes dafür mehr Gehalt oder ein zusätzliches Gehalt. Alternativ sinken die Betriebskosten des Arbeitgebers und damit steigt sein steuerpflichtiger Gewinn.

In Deutschland gibt es gar keine Verfassung. Lediglich ein Grundgesetz.

Das sag ich ja.
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[1.1.1.1.1.1.2] bholmer antwortet auf ippel
07.09.2011 19:18
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer ChristianP schrieb:
Du musst dich ja auch im Fahrzeug anschnallen, obwohl du damit nur dich selbst gefährdest.

Ein wunderbares Beispiel dafür, wie der Staat seine Kompetenzen überschreitet. Es geht den Staat schlichtweg nichts an, wie ich mein Leben führe, solange ich nicht in die Rechte meiner Mitmenschen eingreife.

Aber solange Deutschland keine freiheitliche Verfassung hat, gibt es kein Hindernis für ständige Ausweitung der staatlichen macht.

Obwohl ich mich seit Jahrzehnten anschnalle (Führerschein seit 1977) halte ich den bußgeldbewehrten Zwang zum Selbstschutz für einen Übergriff des Staates. Natürlich ist das Verletzungsrisiko ohne Gurt erhöht. (Wenn auch manche anderer Meinung sind). In den letzen 34 Jahren als Autofahrer hat mir der Gurt aber noch nicht geholfen.

Mit dem gleichen Argument könnte der Staat auch das Motorradfahren generell verbieten statt in den 70er Jahren eine Helmpflicht einzuführen. Das Unfallrisiko ist erwiesenermaßen um ein vielfaches höher als im Auto. Das wird doch niemand ernsthaft bezweifeln.

Warum darf ich mit meinem 20 Jahre alten Auto weiterhin ohne Airbag fahren? Auch dagegen gäbe es sicher stichhaltige Argumente. Ebenso könnte man wie in fast allen Ländern der Welt auf den Autobahnen eingenerelles Tempolimit einführen statt einer Richtgeschwindigkeit. Aber das wäre unpopulär, dann wird man nicht wieder gewählt (von mir auch nicht, da ich auch gerne mal schneller als 130 fahre)

Genauso könnte man das Bungee-Springen, Fallschirmspringen, Paragliden usw. usw. verbieten. Das Verletzungsrisiko ist auch deutlich höher als beim Schachspielen.

Mich wundert schon, dass es für das eine (Gurtpflicht) offenbar eine demokratische Mehrheit gibt, für das Verbot des Motorradfahrens hingegen nicht.

Insofern haben nicht alle Bestimmungen mit Vernunft zu tun sondern haben durchaus politisch motivierte Gründe.

Nebenbei bemerkt:

Ich war am letzten Wochenede in Wien.
In meinem Hotel gab es schlicht und ergreifend ein offenes WLAN-Netz, in das sich jeder Hotelgast einfach vom Zimmer aus unbegrenzt zum Surfen einloggen konnte. Es handelte sich nicht um einen wagemutigen Hotelbesitzer sondern um eine große Kette. Auf dem Autohof wurde das Passwort des WLAN-Netzes auf einem großen Bildschirm eingeblendet.
In Deutschland wäre dieses nicht möglich. Da muss man sich selbst um 1 Stunde bei McDonalds zu surfen, durch die Handynummer identifizieren. Ich war wirklich überrascht, wie locker die Österreicher diesbezüglich sind.

Bert


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[1.1.1.1.1.1.2.1] ippel antwortet auf bholmer
07.09.2011 19:25
Benutzer bholmer schrieb:
Obwohl ich mich seit Jahrzehnten anschnalle

Nur der Vollständigkeit halber: Das tue ich aus Selbstschutzgründen schon immer und absolut ausnahmslos. Allerdings ist das meine eigene Entscheidung und ich maße mir (offenbar sind wir da einer Meinung) nicht an, über meine Mitmenschen bestimmen zu dürfen.

Mich wundert schon, dass es für das eine (Gurtpflicht) offenbar
eine demokratische Mehrheit gibt,

Es gab auch (ohne beides qualitativ vergleichen zu wollen) auch eine demokratische Mehrheit für die Machtergreifung Hitlers. Demokratie führt letztlich immer in eine Diktatur. Darum gibt es die Republik. Sie ist bei weitem nicht perfekt. Aber zusammen mit einer freiheitlichen Verfassung (die Deutschland nicht hat) ist sie wohl der immer noch beste Schutz vor eine Machtkonzentration und Freiheitsberaubung.
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[1.1.1.1.2] Kai Petzke antwortet auf ippel
07.09.2011 17:29
Benutzer ippel schrieb:

Ich kenne den Haushalt meiner Stadt sehr genau - berufsbedingt. Es [Strafen für Verkehrsdelikte] ist alles andere als ein Nullsummenspiel. Ganz im Gegenteil.
Es ist ein fest verplanter Haushaltsposten - und kein kleiner.

Das ist richtig. Nur machen die wenigsten Kommunen eine exakte Kostenstellenrechnung. Das heißt: Wie viele Polizisten für die Verkehrsüberwachung und Verwaltungsfachkräfte für die Bearbeitung und das Inkasso, jeweils inklusive der Vorgesetzten, bezahlt werden müssen, wie viel deren Arbeitsplätze, Dienstfahrzeuge, Tempomessgeräte usw. kosten, steht natürlich im selben Haushalt, ist aber nicht zugeordnet. Und so weiß niemand, ob die Verkehrsüberwachung in Summe mehr Einnahmen als Ausgaben erzeugt oder umgekehrt.

Wenn Sie sich den Gesamt-Etat anschauen, werden Sie sicher feststellen, dass die direkten Einnahmen der Verwaltung in Form von Gebühren oder Bußgeldern die direkten Ausgaben in Form von Personalkosten oder Unterhalt für staatliche Gebäude bei weitem übersteigt. Einzelfälle sind positiv (Einnahmen übersteigen Ausgaben), aber generell ist es anders herum.

Um genügend Geld einzunehmen - dazu sind die Überwacher angehalten - bleibt nichts anderes übrig als an allen möglichen Stellen zu blitzen - Unfallschwerpunkt oder nicht.

Stellen, an denen sich das Blitzen lohnt, an denen also von vielen Autos zu schnell gefahren wird, entwickeln sich ganz schnell zum Unfallschwerpunkt, wenn man nichts dagegen tut. Und nein, die Polizei muss nicht erst abwarten, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Man spekuliert, daß die wenigsten Geblitzten vor Gericht ziehen.

Wegen was sollte ein erwischter Temposünder zum Richter rennen? Sie schreiben, dass die Verkehrsüberwachung nur an Unfallschwerpunkten erfolgen *soll*. "sollen" heißt nunmal nicht "müssen".


Kai
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[1.1.1.1.2.1] Telefonterrorist antwortet auf Kai Petzke
07.09.2011 20:18
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Stellen, an denen sich das Blitzen lohnt, an denen also von vielen Autos zu schnell gefahren wird, entwickeln sich ganz schnell zum Unfallschwerpunkt, wenn man nichts dagegen tut.

Eine ziemlich kühne These. Es geht ja wohl in erster Linie um die Abzockfallen, die wir alle kennen; also Geschwindigkeitsbegrenzungen, für die es offensichtlich keinen Grund gibt außer dem, Einnahmen zu generieren. Dass allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen wie z. B. 50 km/h in Ortschaften nach Lust und Laune ignoriert werden dürfen, wollte wohl niemand sagen.

nein, die Polizei muss nicht erst abwarten, dass das Kind in den Brunnen gefallen ist.


Deshalb ist es gut und frommt uns allen, wenn die Polizei schon vor dem Täter am Tatort ist. Damit sie das kann, ist eine flächendeckende, anlassunabhängige Telefonüberwachung und noch einiges andere (Vorbeugehaft z. B.)dringend notwendig.

Richtig?

Schon klar: Es ging dir nur um die Verkehrssicherheit. Dein Satz ist trotzdem problematisch.

Man spekuliert, daß die wenigsten Geblitzten vor Gericht ziehen.

Wegen was sollte ein erwischter Temposünder zum Richter rennen? Sie schreiben, dass die Verkehrsüberwachung nur an Unfallschwerpunkten erfolgen *soll*. "sollen" heißt nunmal nicht "müssen".

Und warum heißt es "soll" - und nicht "muss" bzw. "darf nur"?