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Windows auch Gattungsbegriff?


05.08.2006 12:41 - Gestartet von preisspecht
einmal geändert am 05.08.2006 12:42
Da Windows ja auch nur eine Mehrzahl von Fenster, einem Gattungsbegriff für Produkte von Bayerwald-Fenster bis Velux darstellt, dürfte in D doch Microsoft eigentlich auch den Namen nicht mehr schützen können. Jede Software, die mit mehreren Fenstern arbeitet, sollte sich so nennen dürfen.

Zumindest ist das für mich der Tenor ;-)
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[1] RE: Windows auch Gattungsbegriff? Ja. Gelbe Seiten? NEIN!
REMchen antwortet auf preisspecht
05.08.2006 13:53
Benutzer preisspecht schrieb:
Da Windows ja auch nur eine Mehrzahl von Fenster, einem Gattungsbegriff für Produkte von Bayerwald-Fenster bis Velux darstellt, dürfte in D doch Microsoft eigentlich auch den Namen nicht mehr schützen können. Jede Software, die mit mehreren Fenstern arbeitet, sollte sich so nennen dürfen.

Zumindest ist das für mich der Tenor ;-)
Stimme Dir völlig zu! Dasselbe müsste dann auch für "Word" gelten usw.

Wobei ich es bei "Gelbe Seiten" ganz anders sehe. Ich kann darin überhaupt keine "allgemeingültige Beschreibungen für bestimmte Dienste" erkennen. Was hat denn bitteschön die Farbe gelb allgemeingültig mit bestimmten Diensten zu tun? Überhaupt nichts! Das war eine Erfindung der Deutschen Post. Sie hat ihre Markenfarbe gelb (die natürlich nicht schützbar ist) übertragen auf ihr Branchenbuch, welches sie dann als ganz spezielle Marke "Gelbe Seiten" genannt hat. Selbst nachdem die Deutsche Telekom entstand, die sich als Grund- und Standardfarbe das allseits bekannte Magenta verpasste (und ja auch versucht, sich diese Farbe *grundsätzlich* und monopolistisch nur für sich selbst schützen zu lassen), hat diesen Namen "Gelbe Seiten" für ihr Branchenbuch beibehalten, obwohl es überhaupt nicht zum sonstigen (Magenta-)Design passt, sondern weiterhin die Grundfarbe der Deutschen Post darstellt. Aber dieses ausnahmsweise Abweichen vom Design war halt der Preis dafür, dass man an einem bekannten, bewährten und sehr erfolgreichen Produktnamen festhielt: den "Gelben Seiten".

Ich kann sehr gut verstehen, dass die Telekom sich diesen Begriff (auch in Variationen) unbedingt schützen lassen wollte. Sie betreibt ja ansonsten ständig eine absolut hirnrissige und haarsträubenden Klagewut (wie der erwähnte Versuch, sich Farben schützen zu lassen, oder auch einzelne Buchstaben), aber in diesem Fall kann ich es absolut verstehen.

Das ist auch überhaupt nicht vergleichbar mit der Freigabe der Begriffe "Post" und "Lotto". Hierbei handelt es sich nämlich tatsächlich um allgemeine Gattungsbegriffe, die niemandem gehören, auf die es kein Copyright und kein Eingetragenes Warenzeichen gibt, und die - im Gegensatz zu den "Gelben Seiten" in jedem Lexikon und auch im Duden zu finden sind.

Ich kann die Entscheidung des Patent- und Markenamtes daher nicht nachvollziehen.
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[1.1] molluk antwortet auf REMchen
16.08.2006 14:02
Benutzer REMchen schrieb:
[...]
Wobei ich es bei "Gelbe Seiten" ganz anders sehe. Ich kann darin überhaupt keine "allgemeingültige Beschreibungen für bestimmte Dienste" erkennen. Was hat denn bitteschön die Farbe gelb allgemeingültig mit bestimmten Diensten zu tun? Überhaupt nichts! Das war eine Erfindung der Deutschen Post. Sie hat ihre Markenfarbe gelb (die natürlich nicht schützbar ist) übertragen auf ihr Branchenbuch, welches sie dann als ganz spezielle Marke "Gelbe Seiten" genannt hat.

Weisst Du das, oder glaubst Du das? Ich vermute eher, dass der Begriff "Gelbe Seiten" woanders her kommt. Schliesslich heisst das Branchenbuch in Amerika auch Yellow Pages und in Frankreich 'pages jeunes'. Ich glaube kaum, dass die alle von der Deutschen Post geklaut haben...

Kann das jemand aufklären?
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[2] Kai Petzke antwortet auf preisspecht
05.08.2006 15:54
Benutzer preisspecht schrieb:
Da Windows ja auch nur eine Mehrzahl von Fenster, einem Gattungsbegriff für Produkte von Bayerwald-Fenster bis Velux darstellt, dürfte in D doch Microsoft eigentlich auch den Namen nicht mehr schützen können.

Doch, es gibt schon Schutzmöglichkeiten für allgemeine Begriffe außerhalb Ihres "angestammten" Bereiches. "Golf" kann also kaum für Sportartikel als Marke angemeldet werden, für ein Auto aber schon. "Absolut" ist vom BGH als Marke für "Wodka" bestätigt worden, ebenso "Yes" für eine Süßigkeit. Die Frage bei "Gelbe Seiten" ist eher, ob zuerst die allgemeine Verwendung oder zuerst die "Marke" da war. In diesem Zusammenhang stellt sich dann auch die Frage, ob vom staatlichen Monopolisten eingeführte Begriffe grundsätzlich Markenschutz bekommen können. Einen ähnlichen Streit gibt es beispielsweise derzeit auch um die Bezeichnung "Sparkasse".


Kai
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[2.1] Keks antwortet auf Kai Petzke
09.08.2006 04:14
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Doch, es gibt schon Schutzmöglichkeiten für allgemeine Begriffe außerhalb Ihres "angestammten" Bereiches. "Golf" kann also kaum für Sportartikel als Marke angemeldet werden, für ein Auto aber schon.

Für den Text brauchst du langsam einen Hotkey. ;)

Liebe Grüße, Keks
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[3] DenSch antwortet auf preisspecht
06.08.2006 22:17
Benutzer preisspecht schrieb:
Da Windows ja auch nur eine Mehrzahl von Fenster, einem Gattungsbegriff für Produkte von Bayerwald-Fenster bis Velux darstellt, dürfte in D doch Microsoft eigentlich auch den Namen nicht mehr schützen können. Jede Software, die mit mehreren Fenstern arbeitet, sollte sich so nennen dürfen.

Zumindest ist das für mich der Tenor ;-)

Du vergleichst da äpfel mit birnen....

post, lotto, gelbe seiten usw. sind allgemeinbegriffe für eine Sache... können also in den bereichen wofür sie da sind nicht geschützt werden.

Lotto ist aber als Sportmarke geschützt, sprich in diesem Bereich.

Windows ist im Bereich Software geschützt, bedeutet man darf keine Software so benennen....

die Coca-Cola Company kann den namen "Cola" für erfrischungsgetränke nicht schützen, weil es ein allgemeinbegrif ist, also jeder darf ihn nutzen.


gibt noch tonnen solcher beispiele...


achja, PS: wenn eine schutzmarke 10 Jahre nicht genutzt wird, wird sie auch gelöscht und kann von jedem anderen wieder angemeldet werden ;) (Bestes Beispiel: "TriTop" ....)