Benutzer preisspecht schrieb:
Da Windows ja auch nur eine Mehrzahl von Fenster, einem Gattungsbegriff für Produkte von Bayerwald-Fenster bis Velux darstellt, dürfte in D doch Microsoft eigentlich auch den Namen nicht mehr schützen können. Jede Software, die mit mehreren Fenstern arbeitet, sollte sich so nennen dürfen.
Zumindest ist das für mich der Tenor ;-)
Stimme Dir völlig zu! Dasselbe müsste dann auch für "Word" gelten usw.
Wobei ich es bei "Gelbe Seiten" ganz anders sehe. Ich kann darin überhaupt keine "allgemeingültige Beschreibungen für bestimmte Dienste" erkennen. Was hat denn bitteschön die Farbe gelb allgemeingültig mit bestimmten Diensten zu tun? Überhaupt nichts! Das war eine Erfindung der Deutschen Post. Sie hat ihre Markenfarbe gelb (die natürlich nicht schützbar ist) übertragen auf ihr Branchenbuch, welches sie dann als ganz spezielle Marke "Gelbe Seiten" genannt hat. Selbst nachdem die Deutsche Telekom entstand, die sich als Grund- und Standardfarbe das allseits bekannte Magenta verpasste (und ja auch versucht, sich diese Farbe *grundsätzlich* und monopolistisch nur für sich selbst schützen zu lassen), hat diesen Namen "Gelbe Seiten" für ihr Branchenbuch beibehalten, obwohl es überhaupt nicht zum sonstigen (Magenta-)Design passt, sondern weiterhin die Grundfarbe der Deutschen Post darstellt. Aber dieses ausnahmsweise Abweichen vom Design war halt der Preis dafür, dass man an einem bekannten, bewährten und sehr erfolgreichen Produktnamen festhielt: den "Gelben Seiten".
Ich kann sehr gut verstehen, dass die Telekom sich diesen Begriff (auch in Variationen) unbedingt schützen lassen wollte. Sie betreibt ja ansonsten ständig eine absolut hirnrissige und haarsträubenden Klagewut (wie der erwähnte Versuch, sich Farben schützen zu lassen, oder auch einzelne Buchstaben), aber in diesem Fall kann ich es absolut verstehen.
Das ist auch überhaupt nicht vergleichbar mit der Freigabe der Begriffe "Post" und "Lotto". Hierbei handelt es sich nämlich tatsächlich um allgemeine Gattungsbegriffe, die niemandem gehören, auf die es kein Copyright und kein Eingetragenes Warenzeichen gibt, und die - im Gegensatz zu den "Gelben Seiten" in jedem Lexikon und auch im Duden zu finden sind.
Ich kann die Entscheidung des Patent- und Markenamtes daher nicht nachvollziehen.