Benutzer spl schrieb:
Das habe ich auch schon gehört, glaube ich aber erst, wenn ich
es vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten höre, zumal mir Freenet damals behauptet hat, die IP-Speicherung sei zum technischen Betrieb absolut unerlässlich. Entweder hat Freenet also damals gelogen oder heute. Da ich aus Preisgründen nicht mehr bei Freenet bin, habe ich die Sache nicht mehr weiter verfolgt.
Du kannst ja mal beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten anfragen, du erreichst ihn über die Rechtsabteilung. Die Faxnummer maile ich dir. Vielleicht hat sich tatsächlich was geändert. In diesem Fall wäre ich dir für eine Nachricht dankbar.
Das ist eine gute Idee und könnte etwas Klarheit in die Sache
bringen.
Leider habe ich kein Fax, aber die 55ct für einen Brief sinds
mir wert.
Falls Du mir die Adresse zumailen könntest - wenn möglich mit
Namen des Beautragten, damit das ganze nicht drei Monate im
Freenet-Callcenter rumliegt - wäre ich Dir dankbar und würde
das Ergebnis hier posten (was wohl einige Zeit dauern wird, wie
ich freenet kenne, aber immerhin).
Der von Dir gegebene Link bezieht sich auf Lycos -
oder
habe ich da etwas überlesen?
Nö. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass dort anscheinend gar nicht gespeichert wird. Nachteil ist natürlich, dass man dort bei Neuanschlüssen den Resale-Mist am Hals hat.
Sieben Tage sind natürlich besser als 80. Ich benutze Filesharing-Programme nur minimal, nur dann, wenn die Inhalte nicht auf legalem Wege zu bekommen sind (alte Aufnahmen usw.)
Darum ist die Frage für mich eher prinzipieller Natur.
Ich verstehe dich. Ich treibe auch nichts Illegales, und *gerade deshalb* habe ich als unschuldiger Bürger in einem freiheitlichen Rechtsstaat ein Recht auf überwachungsfreie Kommunikation.
Das Prinzip der Unschuldsvermutung wird leider zunehmend
umgekehrt und meist mit für den Normalbürger leicht
nachvollziehbaren Einzelfällen begründet.
Kein zurechnungsfähiger Mensch möchte ja z.B., daß
Kinderpronographie im Internet ungestraft verbreitet wird oder
sich gar zu Straftaten verbredet wird.
Daß nach lückenloser Überwachung aber mit einem Klick
missliebige Meinungen erfasst, protokolliert und in Konsequenz
verfolgt werden können, während sich wirkliche Kriminelle
längst andere Spielwisen gesucht haben, sehen nur wenige.
Kann es sein, daß bei Anwendung des Strafrechts die
7/14-Tage gespeicherten IP-Adressen herausgegeben werden müssen,
Ja.
bei einer Zivilklage jedoch diese Frist meist schon verstrichen ist, da erst über die Anwendung des Strafrechts entschieden wird und sich die Zivilklage anschließt?
Mir ist kein zivilrechtlicher Anspruch bekannt, auf dessen Grundlage man Auskunft über den Inhaber einer IP verlangen könnte. Grund: Sowas greift in das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis ein.
Allerdings gab es - zumindest laut heise.de - doch bei den
jüngsten ifpi-Klagewellen sehr viele Fälle, die wegen
Geringfügigkeit nicht strafrechtlich verfolgt wurden (Gerüchten
nach unter 100 angebotenen Einzeldatein), bei denen danach aber
zumindest mit einer Zivilklage gedroht wurde, falls der
Erwischte nicht eine willkürlich festgesetzte Summe zahlte.
Laut dieser Logik hätte die ifp bei eingestelltem
Strafverfahren doch gar nicht an die Adressen kommen dürfen?
Ich habe das mal privat auf Grundlage des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) bei einem Spammer probiert,
der dumm genug war über T-Online zu spammen, und habe auch eine einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Daten gegen die DTAG als Backbone-Betreiberin erwirkt. Sie wurde aber (genau genommen zu Recht) wieder aufgehoben. Stand glaube ich auch in diversen Zeitungen.
Oh, danke für die Erwähnung. Ein sehr interessantes Urteil
(s.u.)
(Der Verdacht kam mir, weil es wohl einigen Leuten so
ergangen ist, die so wenig sharten, daß die Verfahren eingestellt wurden, die MI aber dennoch Entschädigungsansprüche durchsetzen will. Man liest nur von sog. "Power-Sharern",
die trotz Arcor/Freenet/Alice-usw. identifiziert wurden)
Zivilrechtliche Ansprüche sind unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung.
Die Rechteinhaber erhalten ihre Infos aber nicht von den Providern, sondern -- auf meiner Meinung nach zweifelhafter rechtlicher Grundlage -- von der Staatsanwaltschaft. Nur deswegen zeigen sie das Ganze ja auch nur an und in der
Folge gibt es dann die vielen Verfahrenseinstellungen.
Und da eben die obengenannte Frage: Darf die IFP eine Adresse
aus einem strafrechtlichen Verfahren zur Androhung einer
zivilrechtlichen Klage bzw. zur Schadensersatzforderung
überhaupt nutzen?
Nach der Logik des von Dir zitierten Urteils nicht.
(Edit: Entschuldige bitte die z.T. falsch eingefärbten Zitate. teltarif hat beim Editieren des Beitrags die Formatierung durcheinandergebracht)