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Haarsträubend!


16.06.2005 19:58 - Gestartet von citytroll
die rechtssprechung scheint mir mit dem bgb konform;

das verursacherprinzip, es sollte doch nicht sein das die firmen mit einer reihe von behauptungen blockiert werden.

ebenso sind sie gehalten bei der inbetriebnahme die möglichen betriebszustände korrekt zu beherrschen und dies nachweislich sonst würde ihnen keine betriebserlaubnis erteilt.