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Falscher Hinweis


16.06.2005 19:04 - Gestartet von wussy
"Nutzer, die Fehler in der Rechnung vermuten, sollten daher immer auf einen entsprechenden Prüfbericht durch den Telekommunikationsanbieter bestehen." Dieser Hinweis ist nicht zutreffend, denn beim Nichtvorliegen des Prüfberichtes werden die "Klagen der Telekommunikationsunternehmen auf Zahlung von umstrittenen Rechnungsposten abgewiesen".
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[1] qw antwortet auf wussy
16.06.2005 19:15
Ist doch richtig. Bei Nichtvorliegen des (angeforderten) Prüfberichtes werden die Klagen abgewiesen. Um aber etwas in der Hand zu haben, sollte man diesen anfordern.
Bei mir wurde er z.B. nicht angefertigt, obgleich ich ihn anforderte. Der Netzbetreiber hat dann gleich die Sokü akzeptiert (nachdem ich u.a. auch darauf hingewiesen hatte).
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[2] Kai Petzke antwortet auf wussy
17.06.2005 10:12
Benutzer wussy schrieb:
"Nutzer, die Fehler in der Rechnung vermuten, sollten daher immer auf einen entsprechenden Prüfbericht durch den Telekommunikationsanbieter bestehen." Dieser Hinweis ist nicht zutreffend, denn beim Nichtvorliegen des Prüfberichtes werden die "Klagen der Telekommunikationsunternehmen auf Zahlung von umstrittenen Rechnungsposten abgewiesen".

Vermutlich fordert nur eine Minderheit der Richter den Prüfbericht an, wenn sie Klagen auf Zahlung von Tk-Dienstleistungen bearbeiten. Insofern sollte der Kunde tatsächlich explizit darauf bestehen, dass der Bericht vorgelegt wird, zum Beispiel, indem man das in die Klageerwiderung reinschreibt. Aber es kann auch Sinn machen, schon vorher gegenüber dem Unternehmen den Prüfbericht zu erwähnen - vielleicht erspart man sich dadurch den kompletten Gerichtsprozess.


Kai
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[2.1] Björn Gottschalkson antwortet auf Kai Petzke
17.06.2005 10:44
Benutzer Kai Petzke schrieb:

Vermutlich fordert nur eine Minderheit der Richter den Prüfbericht an, wenn sie Klagen auf Zahlung von Tk-Dienstleistungen bearbeiten. Insofern sollte der Kunde

Da der Prüfbericht gem. § 16 Abs.1 TKV nur 'auf Verlangen' des Kunden vorzulegen ist, sollte man den Prüfbericht auch anfordern.

Ein Richter dürfte m.E. nicht einfach die Dokumentation des individuellen Prüfberichtes fordern, wenn der Kunde nie danach verlangt hat.

Björn