Benutzer wussy schrieb:
"Nutzer, die Fehler in der Rechnung vermuten, sollten daher immer auf einen entsprechenden Prüfbericht durch den Telekommunikationsanbieter bestehen." Dieser Hinweis ist nicht zutreffend, denn beim Nichtvorliegen des Prüfberichtes werden die "Klagen der Telekommunikationsunternehmen auf Zahlung von umstrittenen Rechnungsposten abgewiesen".
Vermutlich fordert nur eine Minderheit der Richter den Prüfbericht an, wenn sie Klagen auf Zahlung von Tk-Dienstleistungen bearbeiten. Insofern sollte der Kunde tatsächlich explizit darauf bestehen, dass der Bericht vorgelegt wird, zum Beispiel, indem man das in die Klageerwiderung reinschreibt. Aber es kann auch Sinn machen, schon vorher gegenüber dem Unternehmen den Prüfbericht zu erwähnen - vielleicht erspart man sich dadurch den kompletten Gerichtsprozess.
Kai