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Nun, dem verbeamtete Staatsanwalt wird das sehr unbequem, er muss wohll ran


28.05.2005 11:14 - Gestartet von fernweh
denn die in DE immer häufigeren "Geschäftspraktiken" der Telekommunikationsfirmen sind meist nach allgemeinen, in der EU und USA üblichen Regeln strafbar. Und das auch sicherlich nach hiesigem Recht, wenn man es verfolgt.

Und es täte gi, eine unabhängige Regulierungsinstanz, vgl. FCC einzurichten, die "RegTP" kümmert sich ja nur ium Belage einer T-Firm, wobei sie sogar in vorauseilendem Gehlrsam - die T-Firma war selbst betroffen - unsinnige Regeln entwickelt anstatt den Wettbewerb in faire Bahnen zu lenken.