Thread
Menü

Sonderkündigungsrecht?!?!


28.03.2005 18:28 - Gestartet von lordicet
Servus,

habe ich denn jetzt ein Sonderkündigungsrecht bei E-Plus? Oder gelten die neuen AGB nur bei Abschluß eines neuen Vertrages, bzw. bei Vertragsverlängerung oder Tarifwechsel?

MfG
LordIceT
Menü
[1] hhaltona antwortet auf lordicet
28.03.2005 18:31
Benutzer lordicet schrieb:
Servus,

habe ich denn jetzt ein Sonderkündigungsrecht bei E-Plus? Oder gelten die neuen AGB nur bei Abschluß eines neuen Vertrages,

Jo!

bzw. bei Vertragsverlängerung oder Tarifwechsel?


MfG
LordIceT
Menü
[2] handytim antwortet auf lordicet
28.03.2005 18:32
Benutzer lordicet schrieb:
habe ich denn jetzt ein Sonderkündigungsrecht bei E-Plus?

Sonderkündigungsrecht? Du meinst Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mobilfunkvertrags?

Oder gelten die neuen AGB nur bei Abschluß eines neuen Vertrages, bzw. bei Vertragsverlängerung oder Tarifwechsel?

Das steht im Artikel: "Bei den Laufzeit-Verträgen gelten die neuen AGB nur für Verträge, die ab dem 7. März abgeschlossen wurden."

Ciao
Tim
Menü
[3] J.Malberg antwortet auf lordicet
30.03.2005 14:18

habe ich denn jetzt ein Sonderkündigungsrecht bei E-Plus? Oder gelten die neuen AGB nur bei Abschluß eines neuen Vertrages, bzw. bei Vertragsverlängerung oder Tarifwechsel?

Stirbt der Deppenbegriff Sonderkündigung im TK-Bereich denn nie aus???

Es heißt richtig AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG!!!

Ps: Ich weiß, der Begriff Sonderkündigung wird penetrant falsch gebraucht!