Benutzer lordicet schrieb:
habe ich denn jetzt ein Sonderkündigungsrecht bei E-Plus?
Sonderkündigungsrecht? Du meinst Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mobilfunkvertrags?
Oder gelten die neuen AGB nur bei Abschluß eines neuen Vertrages, bzw. bei Vertragsverlängerung oder Tarifwechsel?
Das steht im Artikel: "Bei den Laufzeit-Verträgen gelten die neuen AGB nur für Verträge, die ab dem 7. März abgeschlossen wurden."
Ciao
Tim