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Nötigung zum Widerruf und zum Hotline-Anruf


25.03.2005 15:32 - Gestartet von btx
Diese nicht erste und nicht letzte sogenannte "Verbesserung" seitens der o2 (und anderer Mobilfunkbetreiber) und kann nur als Nötigung zum Handeln betrachtet werden.
Solche "Verbesserungen" sollen nur eingeführt werden, sobald sich der Kunde dieses ausdrücklich wünscht ....

Ich jedenfalls habe keine Lust jede Woche im Internet die neusten Mobilfunknachrichten zu verfolgen, um zu sehen wo, wie und was ich mal wieder zu widerrufen habe ...

"Sehr geehrte o2 Geschäftsführung
Hiermit widerrufe ich diese UND alle künftigen Änderungen meines Mobilfunkvertrages, es sei denn daß dies von mir ausdrücklich schriftlich oder über die Hotline gewünscht wird."

mit freunlichen Grüßen

Ihr Mobilfunkteilnehmer, der seine Ruhe haben will
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[1] Seyham antwortet auf btx
27.03.2005 21:32
Benutzer btx schrieb:
'Sehr geehrte o2 Geschäftsführung Hiermit widerrufe ich diese UND alle künftigen Änderungen meines Mobilfunkvertrages, es sei denn daß dies von mir ausdrücklich schriftlich oder über die Hotline gewünscht wird.'

mit freunlichen Grüßen

Ihr Mobilfunkteilnehmer, der seine Ruhe haben will

Könnte ich glatt unterschreiben :D

sey