Abwesenheitsansagen

Erstes Urteil: Vergebliche Anrufe dürfen nichts kosten

Keine Verbindung, keine Kosten
Von / Marie-Anne Winter

Wer kennt sie nicht diese längst von allen Netzbetreibern eingeführten Info-Ansagen, dass der gewünschte Mobilteilnehmer gerade nicht erreichbar sei. Die Anruf-Information an den nicht erreichten Anschluss-Inhaber erfolgt dann per SMS.

Das Ärgerliche daran ist, dass einige Netzbetreiber dem Anrufer diese Information berechnen. Obwohl man niemand erreicht hat, darf man als Anrufer dafür bezahlen. Weil bei vielen Mobilfunktarifen die erste Gesprächsminute komplett bezahlt werden muss, kann das unangenehm teuer werden. Bei alten Prepaid-Tarifen können da schon mal 79 Cent pro Anrufversuch fällig werden. Aber auch am Festnetz-Anschluss können je nach Tarif und Anbieter zwischen 12 und 24 Cent pro Versuch anfallen.

Selbstverständlich kann ein aufgeklärter Mobilfunk-Kunde diese Benachrichtigungs-Funktion für den eigenen Anschluss entweder von der Hotline oder in der eigenen Kundenbetreuung im Internet abstellen lassen. Nutzer berichten jedoch in einschlägigen Internet-Foren, dass sich diese Funktion "wie von Geisterhand" später wieder eingeschaltet habe und erst nach zum Teil massiven Beschwerden wieder abgeschaltet wurde.

Die große Mehrheit der Mobilfunknutzer kennt diese Funktionen und ihre Kostenfalle nicht, ergo lässt sie auch nichts abschalten. Bei den Netzbetreibern hört man hinter vorgehaltener Hand, das sinkende Minutenpreise und Umsätze neue Einnahmequellen erforderlich machen würden und man nicht gewillt sei darauf zu verzichten.

Noch ein weiter Weg bis zu endgültigen Klärung

Nun liegt ein erstes Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Ulm (Az. 6 C 3000/04) vor. Das teilt die Stiftung Warentest auf ihrer Homepage mit. Demnach sind Anrufe auf einem Handy kostenlos, wenn keine Verbindung zustande kam, etwa "wegen Netzschwäche". Somit, so die Stiftung Warentest, seien die Dienste von o2 und Vodafone unzulässig: Beide informieren Handykunden gratis per SMS über vergebliche Anrufe und berechnen dem Anrufer eine Einheit. Anrufer sollten auf ihrer Telefonrechnung nachsehen, wer ihnen die Gebühren berechnet hat und diese von dort zurückfordern. Dieser Ansicht sind seit einiger Zeit schon einige Verbraucherzentralen. Diese argumentieren, dass kein gültiger Vertrag zwischen dem Anrufer und dem Netzbetreiber zustande gekommen sei und deshalb auch nicht gezahlt werden müsse.

Ob ein Protest bei der eigenen Telefongesellschaft spürbare Wirkung haben wird, bleibt abzuwarten. Vermutlich werden die wenigen Beschwerden eher im Rahmen von Kulanzgutschriften geklärt, als dass sie eine spürbare Wirkung auf die Mobilfunkanbieter hätten. Die zuständige Bundesnetzagentur zeigte bisher wenig Neigung, diesen Fall eindeutig zu regeln. Es sei nicht eindeutig geklärt, ab wann eine Telefonverbindung berechnet werden dürfe. Möglicherweise wird die Frage erst in einem Musterprozess der Verbraucherverbände analog zum Verfall von Prepaid-Guthaben geklärt. Das kann sich noch hinziehen.

Weitere Einzelheiten zur SMS-Information bei verpassten Anrufen finden Sie auf einer speziellen Info-Seite.