Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:
Werbung ist WERBUNG ist W E R B U N G!
Da stehen PLAKATIV irgendwelche Aussagen drauf, und oben ist dann das klitzekleine Sternchen mit dem Verweis aufs "Kleingedruckte", a la: "Gilt nur dann und dann und unter den und den Bedingungen..., bla, bla, blubb..."
Ist die Frage, ob das wirklich drunter stand.
Da ist das "bis zu 75%" doch in Bezug auf den eigenen(!), bisher durch die ungünstige Taktung teuersten(!) Tarif, doch korrekt: Werbeaussage: "WIR senken UNSERE Preise BIS ZU 75%".
Stimmt. Die Aussage ist nicht falsch und mit dem gleich Prinzip hat gerade Tele2 auch Werbung gemacht: "Ein einminütiges Gespräch abends zwischen 19 und 21 Uhr kostet bei der T-Com 6 Cent, bei Tele2 nur 1 Cent das sind über 80% weniger!"
Genau! Und jetzt können die diese Art von Werbung nicht mehr machen. Und dann kann man es ja gleich verbieten lassen.
Ein Grund mehr die Tele2 Vorwahl NIE wieder zu wählen. Es zeigt, auf welchem Räuberischen Niveau diese Firma arbeitet.
In Bezug auf die Belästigungsanrufe hilft bei dieser Firma auch nur das verwenden der CBC Nummer zu unterlassen. Ist zwar gegen Datenschutzrecht, nachdem die erhobenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen zu dem diese bestimmt sind (das ist bei CBC eindeutig NUR die Abrechnung), aber das ist Tele2 doch egal. Schließlich kann Tele2 sich ja nicht selbst verklagen. Wer soll dann noch Kläger sein???
Nee, wenn ich Tele 2 jemals wieder verwenden sollte, dann nur für ein Gespräch für 2 cent (im Monat). Dann zahlt der Verein drauf und ich hab einen Monat später wieder den Spaß von einer Person die Verkaufdruck macht (das Substantiv, das eine Person bezeichnet, die diese Verkaufsform wählt, ist aus mir nicht erklärlichen in einer dem Internet zu wider stehenden Weise ZENSIERT) angerufen zu werden, der mir sagen muss: "Wenn Sie nicht möchten, daß wir sie ständig anrufen, kann ich Ihnen nur empfehlen nicht mehr mit uns zu telefonieren."
BM
Andererseits finde ich es nicht schlecht, wenn die T-Com auf die Art nicht mehr werben kann. Denn die 75% beziehen sich ja auf die Verbesserung des Taktes von 240/240 auf 60/60 und den Fall, dass man max. 1 Minute telefoniert. Dann sind es in der Tat 75% weniger. Aber der Minutenpreis ist gleich geblieben.
Aber sollte es nicht heissen gleiches Recht für alle?
Leider kann man Tele2 nicht im nachhinein "verklagen". Denn JETZT können die ihre Werbung ja nicht mehr schalten.
Ich kann die Verfügung also nur insoweit verstehen, als dass diese Vergünstigung nur dann eintritt, wenn man eine erhöhte Grundgebühr zahlt. Und dann ist es u.U. keine Vergünstigung mehr.
Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de