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Die spinnen doch...


23.02.2005 17:40 - Gestartet von Antinoos
Werbung ist WERBUNG ist W E R B U N G!

Da stehen PLAKATIV irgendwelche Aussagen drauf, und oben ist dann das klitzekleine Sternchen mit dem Verweis aufs "Kleingedruckte", a la: "Gilt nur dann und dann und unter den und den Bedingungen..., bla, bla, blubb..."

Und?

Da ist das "bis zu 75%" doch in Bezug auf den eigenen(!), bisher durch die ungünstige Taktung teuersten(!) Tarif, doch korrekt: Werbeaussage: "WIR senken UNSERE Preise BIS ZU 75%".

Wer regt sich über manche der Hääääändy-Werbungen auf? : "9999,- € gespart" (okay, ich habe jetzt geflapst; aber ein paar Hundert € "rechnen" die da gerne mal zusammen...), und dann setzen die für irgendwelche Beigaben/Zubehör/Freiminuten rotzfrech Preise an, die es nirgendwo (mehr) in DER Höhe gibt. Beispiel: DVD-Player zum Handyvertrag dazu - "im Wert von 199,- €": es darf laut gelacht werden - so'n Ding gibt's bei "Geiz-ist-geil" für _deutlich_ unter 50,- € (meist 39,- €).

-Antinoos
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[1] chrira antwortet auf Antinoos
23.02.2005 18:00
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[1.1] chrira antwortet auf chrira
23.02.2005 18:03
da stimm ich die 100% zu. die versuchen sich bloß über die werbung/marketing-schiene gegenseitig das leben möglichst schwer zu machen. der verklagt den wg. angeblich falscher oder irreführender meldungen. ein anderer sieht sich gezwungen vor gericht zu gehen, weil er seine firmen-farbe verunglimpft sieht...mann oh mann. wo soll das noch hinführen?!

anstatt sie mal mit diesen "werbe-battles" aufhören und durch ihre leistungen und produkte überzeugen.

die kunden jedenfalls würden das viel eher honorieren.
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[1.1.1] Martin Kissel antwortet auf chrira
23.02.2005 18:13
Benutzer chrira schrieb:
da stimm ich die 100% zu. die versuchen sich bloß über die werbung/marketing-schiene gegenseitig das leben möglichst schwer zu machen. der verklagt den wg. angeblich falscher oder irreführender meldungen. ein anderer sieht sich gezwungen vor gericht zu gehen, weil er seine firmen-farbe verunglimpft sieht...mann oh mann. wo soll das noch hinführen?!

Das ist eine sehr einfache Möglichkeit, in die Presse zu kommen.
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[2] Keks antwortet auf Antinoos
23.02.2005 18:42
Benutzer Antinoos schrieb:
Werbung ist WERBUNG ist W E R B U N G!

Da stehen PLAKATIV irgendwelche Aussagen drauf, und oben ist dann das klitzekleine Sternchen mit dem Verweis aufs "Kleingedruckte", a la: "Gilt nur dann und dann und unter den und den Bedingungen..., bla, bla, blubb..."

Ist die Frage, ob das wirklich drunter stand.

Da ist das "bis zu 75%" doch in Bezug auf den eigenen(!), bisher durch die ungünstige Taktung teuersten(!) Tarif, doch korrekt: Werbeaussage: "WIR senken UNSERE Preise BIS ZU 75%".

Stimmt. Die Aussage ist nicht falsch und mit dem gleich Prinzip hat gerade Tele2 auch Werbung gemacht: "Ein einminütiges Gespräch abends zwischen 19 und 21 Uhr kostet bei der T-Com 6 Cent, bei Tele2 nur 1 Cent das sind über 80% weniger!"

Andererseits finde ich es nicht schlecht, wenn die T-Com auf die Art nicht mehr werben kann. Denn die 75% beziehen sich ja auf die Verbesserung des Taktes von 240/240 auf 60/60 und den Fall, dass man max. 1 Minute telefoniert. Dann sind es in der Tat 75% weniger. Aber der Minutenpreis ist gleich geblieben.

Ich kann die Verfügung also nur insoweit verstehen, als dass diese Vergünstigung nur dann eintritt, wenn man eine erhöhte Grundgebühr zahlt. Und dann ist es u.U. keine Vergünstigung mehr.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[2.1] Nato antwortet auf Keks
23.02.2005 20:16
Hallo !
Ich finde es grausam, wenn in Zukunft jeder gegen jeden klagt.
Zugegeben, die T-Com hat ein wenig Augenwischerei betrieben. Aber macht das nicht jede Firma heute ?
Womit ich nicht sagen will, dass ich das gut finde.

Gruß Nato
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[2.1.1] VariusC antwortet auf Nato
23.02.2005 20:50
Was mir auffällt ist, dass ständig die TELE2 vorgeschickt wird zum Klagen. Es hieß noch nie 'Arcor hat angestrengt' od. 'Tropolys stört sich an' oder wer auch sonst noch alles in der VATM vereinigt ist.
Ansonsten finde ich die Klage völlig richtig. Überall im Handel muß auf volle Liter oder Kilo (oder auch 100g) Bezug genommen werden. Wenn man das bei der neuen Werbung zugrunde legt, dann ist der Minutenpreis identisch. Und dann dazu die neue erhöhte Grundgebühr, das ist wohl unseriös.
Aber die Krönung ist ja auch noch, die Vorreiterrolle einnehmen zu wollen: ''Telekom-Sprecher Frank Domagala kündigte an: '[...] Die Reaktion von Tele2 zeigt, dass wir mit unseren neuen Tarifen den Nerv des Marktes getroffen haben.''
Hat er etwa den Minutentakt, den die anderen Anbieter meist schon seit Jahren haben, nie bemerkt? Äußerst blamabel.
Gruß
variusC
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[2.1.1.1] Bodenseemann antwortet auf VariusC
23.02.2005 22:25
Benutzer VariusC schrieb:
Was mir auffällt ist, dass ständig die TELE2 vorgeschickt wird zum Klagen. Es hieß noch nie 'Arcor hat angestrengt' od. 'Tropolys stört sich an' oder wer auch sonst noch alles in der VATM vereinigt ist.

Ich denke nicht, daß die vorgeschickt werden. Wenn Tele2 nicht selbst Tele2 wäre müssten die sich ständig selbst verklagen.
Wegen Ihrer Werbung, die EXACT von der gleichen Kategorie ist, wie jene, gegen die sie geklagt haben ("sparen sie XX% im Vergleich Telekom im Ortsgespräch" - wenn das Gespräch nicht länger als 59 Sekunden geht).
Und Sie müssten Sich verklagen, weil Sie gegen Wettbewerbsrecht verstoßen, indem Sie unverschämte Drückeranrufe machen und auch noch behaupten, Sie wollten sich ja nur bedanken.

Ansonsten finde ich die Klage völlig richtig. Überall im Handel muß auf volle Liter oder Kilo (oder auch 100g) Bezug genommen werden. Wenn man das bei der neuen Werbung zugrunde legt, dann ist der Minutenpreis identisch. Und dann dazu die neue erhöhte Grundgebühr, das ist wohl unseriös.
Genauso unseriös wie deren eigene Werbung. Da haben Sie sich ein Eigentor geschossen. Denn wenn die Telekom nicht dumm ist, wird in Zukunft für Tele2 eine solche irreführende Werbung, wie diese seit Jahren gemacht haben nicht mehr möglich sein.
Ach, da fällt mir auf....
Tele 2 kann diese Betrügerwerbung ja gar nicht mehr machen, da die Taktung ja jetzt gleich ist. Na, da haben wir ja den Grund dieser unverschämtesten aller größeren call-by-call Firmen, zu klagen. Die müssen sich eine neue Werbestrategie einfallen lassen. Wie wär es mit Sekundentakt und "Die Telekom ist 60 mal so teuer. - (Wenn sie in der ersten Sekunde auflegen)"

Aber die Krönung ist ja auch noch, die Vorreiterrolle einnehmen zu wollen: ''Telekom-Sprecher Frank Domagala kündigte an: '[...] Die Reaktion von Tele2 zeigt, dass wir mit unseren neuen Tarifen den Nerv des Marktes getroffen haben.'' Hat er etwa den Minutentakt, den die anderen Anbieter meist schon seit Jahren haben, nie bemerkt? Äußerst blamabel.
Gruß
variusC

Aber er hat Recht. Denen von Tele2 geht wohl jetzt die Düse. Sonst würden sie der Telekom nicht verbieten genauso zu werben, wie sie es selbst immer getan haben.

BM
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[2.2] Bodenseemann antwortet auf Keks
23.02.2005 22:39
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:
Werbung ist WERBUNG ist W E R B U N G!

Da stehen PLAKATIV irgendwelche Aussagen drauf, und oben ist dann das klitzekleine Sternchen mit dem Verweis aufs "Kleingedruckte", a la: "Gilt nur dann und dann und unter den und den Bedingungen..., bla, bla, blubb..."

Ist die Frage, ob das wirklich drunter stand.

Da ist das "bis zu 75%" doch in Bezug auf den eigenen(!), bisher durch die ungünstige Taktung teuersten(!) Tarif, doch korrekt: Werbeaussage: "WIR senken UNSERE Preise BIS ZU 75%".

Stimmt. Die Aussage ist nicht falsch und mit dem gleich Prinzip hat gerade Tele2 auch Werbung gemacht: "Ein einminütiges Gespräch abends zwischen 19 und 21 Uhr kostet bei der T-Com 6 Cent, bei Tele2 nur 1 Cent das sind über 80% weniger!"

Genau! Und jetzt können die diese Art von Werbung nicht mehr machen. Und dann kann man es ja gleich verbieten lassen.
Ein Grund mehr die Tele2 Vorwahl NIE wieder zu wählen. Es zeigt, auf welchem Räuberischen Niveau diese Firma arbeitet.
In Bezug auf die Belästigungsanrufe hilft bei dieser Firma auch nur das verwenden der CBC Nummer zu unterlassen. Ist zwar gegen Datenschutzrecht, nachdem die erhobenen Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen zu dem diese bestimmt sind (das ist bei CBC eindeutig NUR die Abrechnung), aber das ist Tele2 doch egal. Schließlich kann Tele2 sich ja nicht selbst verklagen. Wer soll dann noch Kläger sein???
Nee, wenn ich Tele 2 jemals wieder verwenden sollte, dann nur für ein Gespräch für 2 cent (im Monat). Dann zahlt der Verein drauf und ich hab einen Monat später wieder den Spaß von einer Person die Verkaufdruck macht (das Substantiv, das eine Person bezeichnet, die diese Verkaufsform wählt, ist aus mir nicht erklärlichen in einer dem Internet zu wider stehenden Weise ZENSIERT) angerufen zu werden, der mir sagen muss: "Wenn Sie nicht möchten, daß wir sie ständig anrufen, kann ich Ihnen nur empfehlen nicht mehr mit uns zu telefonieren."

BM


Andererseits finde ich es nicht schlecht, wenn die T-Com auf die Art nicht mehr werben kann. Denn die 75% beziehen sich ja auf die Verbesserung des Taktes von 240/240 auf 60/60 und den Fall, dass man max. 1 Minute telefoniert. Dann sind es in der Tat 75% weniger. Aber der Minutenpreis ist gleich geblieben.


Aber sollte es nicht heissen gleiches Recht für alle?
Leider kann man Tele2 nicht im nachhinein "verklagen". Denn JETZT können die ihre Werbung ja nicht mehr schalten.


Ich kann die Verfügung also nur insoweit verstehen, als dass diese Vergünstigung nur dann eintritt, wenn man eine erhöhte Grundgebühr zahlt. Und dann ist es u.U. keine Vergünstigung mehr.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[2.3] javalexG antwortet auf Keks
24.02.2005 10:18
Hallo!

Benutzer Keks schrieb:
Benutzer Antinoos schrieb:
Da ist das "bis zu 75%" doch in Bezug auf den eigenen(!), bisher durch die ungünstige Taktung teuersten(!) Tarif, doch korrekt: Werbeaussage: "WIR senken UNSERE Preise BIS ZU 75%".

[...]

Andererseits finde ich es nicht schlecht, wenn die T-Com auf die Art nicht mehr werben kann. Denn die 75% beziehen sich ja auf die Verbesserung des Taktes von 240/240 auf 60/60 und den Fall, dass man max. 1 Minute telefoniert. Dann sind es in der Tat 75% weniger. Aber der Minutenpreis ist gleich geblieben.

Ich kann die Verfügung also nur insoweit verstehen, als dass diese Vergünstigung nur dann eintritt, wenn man eine erhöhte Grundgebühr zahlt. Und dann ist es u.U. keine Vergünstigung mehr.


Unter "bis" 75 Prozent verstehe ich eigentlich, dass es die maximale Ersparnis ist. Es kann u.U. auch weniger gespart werden. Und bis zu 75 Prozent sind (unter Berücksichtigung des Umstandes, dass man weniger als eine Minute telefoniert) auf jedem Fall richtig. Oder?

Gruß

Alex
{ tarif4you.de }

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[2.3.1] Nato antwortet auf javalexG
24.02.2005 13:16

Unter "bis" 75 Prozent verstehe ich eigentlich, dass es die maximale Ersparnis ist. Es kann u.U. auch weniger gespart werden. Und bis zu 75 Prozent sind (unter Berücksichtigung des Umstandes, dass man weniger als eine Minute telefoniert) auf jedem Fall richtig. Oder?

Gruß

Alex
{ tarif4you.de }
Hallo !
Auch ich sehe die T-Com keineswegs als nur negativ. Aber als nüchterner Rechner muss ich sagen, hat sich für mich mit dem neuen Standardtarif Call Plus im Nahbereich nichts geändert.
Ich führe 90% aller meiner Anrufe in diesem Bereich.
Zwar ist der ungünstige 1,5 Minutentakt(tags) und 4 Minutentakt(nachts) weggefallen, dafür zahle ich 29Ct mehr GG und die HZ ist 3 Stunden länger als früher.
Das dürfte sich in etwa ausgleichen, mit vielleicht sogar geringen Vorteilen für die T-Com.
Ich persönlich spare etwas, weil ich nicht mehr 1,03€/Monat für die selektive Anrufweiterschaltung(SAWS) ausgeben muss, da die normale AWS im Leistungsumfang drinnen ist und mir auch reicht.

Gruß Nato

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[2.3.2] Keks antwortet auf javalexG
24.02.2005 15:09
Benutzer javalexG schrieb:
Ich kann die Verfügung also nur insoweit verstehen, als dass diese Vergünstigung nur dann eintritt, wenn man eine erhöhte Grundgebühr zahlt. Und dann ist es u.U. keine Vergünstigung mehr.

Unter "bis" 75 Prozent verstehe ich eigentlich, dass es die maximale Ersparnis ist. Es kann u.U. auch weniger gespart werden. Und bis zu 75 Prozent sind (unter Berücksichtigung des Umstandes, dass man weniger als eine Minute telefoniert) auf jedem Fall richtig. Oder?

Nein, da die Grundgebühr erhöht wird, so dass man immer einen Tick weniger spart.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de
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[2.4] Antinoos antwortet auf Keks
24.02.2005 11:14
Benutzer Keks schrieb:

Ich kann die Verfügung also nur insoweit verstehen, als dass diese Vergünstigung nur dann eintritt, wenn man eine erhöhte Grundgebühr zahlt.

Unabhängig von dem was die anderen zu Deinem Artikel schon geschrieben haben, isoliert dazu was:

Wer bisher das "Komfortpaket" hatte (z.B. wegen der CLIP-Funktion auch im Analognetz!), der zahlt WENIGER Grundgebühr (ca. 2,70 €/Monat).

Und für das "Mehr" an GG (ca. 30 Cent/Monat: "au weia", da muß man ja glatt am Hungertuche nagen... ;-) gibt's eben jetzt auch die erweiterten(!) Leistungsmerkmale.

Okay, wer die nicht braucht, zahlt drauf.

Aber selbst alle mir bekannten, an sich eher anspruchslosen und keinesfalls "technikverliebten", RENTNER jubeln laut, denn das ist doch toll, daß das jetzt _billiger_ wird, die Rufnummer vom Enkel schon beim Klingeln auf dem Telefon zu sehen, denn "komischerweise" haben gerade(!) die "sprichwörtlichen Omas" oft und gern Schnurlostelefone (damit sie eben nicht übers Kabel stürzen und Oberschenkelhalsbruch bekommen), und die haben jetzt ja de facto alle CLIP-Funktion.

Sieh's mal so 'rum.

Ich finde den Ansatz der GG-SENKUNG (jawoll!) für Analoganschlüsse echt toll.

-Antinoos
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[2.4.1] Keks antwortet auf Antinoos
24.02.2005 15:10
Benutzer Antinoos schrieb:
Wer bisher das "Komfortpaket" hatte (z.B. wegen der CLIP-Funktion auch im Analognetz!), der zahlt WENIGER Grundgebühr (ca. 2,70 €/Monat).
[...]
Sieh's mal so 'rum.

Ich finde den Ansatz der GG-SENKUNG (jawoll!) für Analoganschlüsse echt toll.

Darum ging's doch gar nicht. Ich habe mich auf die Verfügung bezogen und versucht, sie nachzuvollziehen.

Liebe Grüße, Keks
www.blitztarif.de