Thread
Menü

Auf Minutenpreise drängen


10.02.2006 00:35 - Gestartet von Thunder115
Es ist ja üblich, daß für Telefongespräche die Preise je Minute angegeben werden.
Wenn dann also eine Ansage kommt "Es kostet sie nur supergünstige 1,74 je Minute" schreckt das sicher mehr Leute ab, als wenn sie 2,9 ct je Sekunde hören. Die Sekunde überhört man eh schon, da man sich nur auf den Wert konzentriert.

Laut dem Rechtsverdreher mag auch alles korrekt sein, nur halte ich es trotzdem ein wenig sittenwidrig.
Für mich sind die R-Gespräche kein Service sondern geplante Abzocke von Ahnungslosen.

Menü
[1] zbsi antwortet auf Thunder115
10.02.2006 07:18
Ausserdem bin ich dafuer, das Woertchen "nur" aus dem Duden zu streichen ;-) Was damit nicht alles fuer Schindluder getrieben wird ...
Menü
[1.1] GKr antwortet auf zbsi
19.03.2006 17:56
Benutzer zbsi schrieb:
Ausserdem bin ich dafuer, das Woertchen "nur" aus dem Duden zu streichen ;-) Was damit nicht alles fuer Schindluder getrieben wird ...

Das geht nur temporär.
Denn der Duden wird abgeschafft durch Wikipedia.
Dort kann wenigstens jeder SEINE Wahrheit reinschreiben.
Bis der nächste sie überschreibt..

GKr
Menü
[2] berndpfe antwortet auf Thunder115
15.02.2006 00:38
HAllo

Auch ich bin für eine EINHEITLICHE Sprachregelung.

1) ausschliesslich MINUTENPREISE. (2.9 ct. x 60 sind übrigens
nämlich die bekannten 1,74 Euro einer Mehrwertdienstleistung,
die damit schon überhaupt nicht 'kostenlos' ist (klar, damit
werden Anrufer natürlich geködert, sogenannte '0190-Opfer'
aber nun mal doch im Namen der Telefongesellschaft zu verursachen).
Einfacher gesagt: die Telefongesellschaft will den 'schwarzen
Peter' schlichtweg aus der Hand geben und dem Anrufer aufdrücken,
falls dieser allzu hohe Beträge bei Angerufenen verursacht.
Aber soo einfach sollte man es den TK-Anbieter nun aber wirklich
nicht machen.

2) Annahme von R-Gesprächen durch Minderjährige ohne Beisein UND
ohne Wissen bzw. Einverständnis der Eltern über die Existenz solcher
Gespräche MÜSSEN zu Lasten der TK-Anbieter gehen, weil schlicht kein
Vertrag mit dem Angerufenen zustandegekommen ist. Das ist Risiko
des Anbieters, irgendwelche Leute zu teuren Gebühren irgendwo
abheben zu lassen ohne tatsächlich zu wissen wie es denn mit der
altersgemäßen Rechtsstellung des Angerufenen aussieht. Lediglich
der Anrufer weiss es ggf., aber dem wird ja gesagt 'Du zahlst nichts'.
Pech für die TK-Gesellschaft wenn am anderen Ende ein/e Minderjähri-
ge sehnsüchtig immer auf den möglicherweise auch noch minderjährigen
anrufenden Freund wartet und dann es aber zumindest versteht wie das
Gespräch anzunehmen ist. Es kommt hier einfach kein Rechtsgeschäft
zustande, auch wenn der Zielanschluss einer volljährigen Person oder
Rechtsperson gehört. Einzige Vorbeugung ist das Abschliessen/Abschalten
des Telefons wenn man als Anschlussinhaber abwesend ist, auch für
ankommende Gespräche (wenn sich Kinder bzw. Minderjährige im Haus
aufhalten. Die Tasten 1, 2 und 0 müssen aber erstens immer bedienbar
bleiben und abgehende Gespräche zu diesen Nummern sind auch dann
möglich in der Regel, sonst ist die Apparatesperre anderweitig nämlich
- versicherungstechnisch - bedenklich). Im Grunde ist das aber
sturer Blödsinn, der nicht durch ein falsches Gerichtsurteil notwendig
gemacht werden sollte.

Bernd
Menü
[2.1] Marvin Adams antwortet auf berndpfe
19.03.2006 17:51
Hallo Bernd,

2) Annahme von R-Gesprächen durch Minderjährige ohne Beisein UND ohne Wissen bzw. Einverständnis der Eltern über die Existenz solcher Gespräche MÜSSEN zu Lasten der TK-Anbieter gehen, weil schlicht kein Vertrag mit dem Angerufenen zustandegekommen ist. Das ist Risiko des Anbieters, irgendwelche Leute zu teuren Gebühren irgendwo abheben zu lassen ohne tatsächlich zu wissen wie es denn mit
der altersgemäßen Rechtsstellung des Angerufenen aussieht.
Lediglich der Anrufer weiss es ggf., aber dem wird ja gesagt 'Du
zahlst nichts'.
Pech für die TK-Gesellschaft wenn am anderen Ende ein/e Minderjähri- ge sehnsüchtig immer auf den möglicherweise auch noch minderjährigen anrufenden Freund wartet und dann es aber zumindest versteht wie das Gespräch anzunehmen ist. Es kommt hier einfach kein Rechtsgeschäft zustande, auch wenn der Zielanschluss einer volljährigen Person oder
Rechtsperson gehört.

Ich bin gegen die Abzocke der Telekommunikationsanbieter und gegen das Konzept des R-Gesprächs gegen überhöhte Gebühren. Dennoch denke ich nicht, dass es so einfach ist, wie du es hier darlegst. Denn das würde bedeuten, ich könnte mein Schnurlostelefon irgendwo außerhalb meines Hauses hinlegen (innerhalb der Reichweite) und wäre dann nicht für etwaige Gespräche verantwortlich. So ist es ja nicht. Auch innerhalb der Familie nicht. Es gilt schon noch der Spruch "Eigentum verpflichtet" bzw. die Prinzipien der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht sowie der Fahrlässigkeit. Wer einen Telefonanschluss besitzt, der ist für diesen auch verantwortlich und hat auch sicherzustellen, dass er nicht von unautorisierten Personen verwendet wird.
Wahrscheinlich hat die Mutter dem Kind aus dem oben dargelegten Fall erlaubt, das Telefon zu benutzen. Damit kommt dann schon ein rechtsgültiger Vertrag zustande. Allein die Frage nach dem Ausmaß dieser Erlaubsnis ist nicht geklärt. Und überteuerte R-Gespräche würde die Mutter mit Sicherheit ablehnen. Und demnach liegt keine Erlaubnis vor. Diese Zwei- bzw. Undeutigkeit macht den Fall doch erst so brisant. Aber wie gesagt: Es ist nicht damit getan, das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrages einfach zu abzustreiten.

Gruß
Marvin
Menü
[3] GKr antwortet auf Thunder115
19.03.2006 17:55
Benutzer Thunder115 schrieb:
Es ist ja üblich, daß für Telefongespräche die Preise je Minute angegeben werden.
Wenn dann also eine Ansage kommt "Es kostet sie nur supergünstige 1,74 je Minute" schreckt das sicher mehr Leute ab, als wenn sie 2,9 ct je Sekunde hören. Die Sekunde überhört man eh schon, da man sich nur auf den Wert konzentriert.

Laut dem Rechtsverdreher mag auch alles korrekt sein, nur halte ich es trotzdem ein wenig sittenwidrig.
Für mich sind die R-Gespräche kein Service sondern geplante Abzocke von Ahnungslosen.


Und was ist mit den Festnetz-Anbietern, die brav ihre Minutenpreise nennen, aber dann im 5-Min.-Takt abrechnen?

GKr

Menü
[3.1] toco antwortet auf GKr
19.03.2006 18:05
Benutzer GKr schrieb:
Benutzer Thunder115 schrieb:
Es ist ja üblich, daß für Telefongespräche die Preise je Minute
angegeben werden.
Wenn dann also eine Ansage kommt "Es kostet sie nur supergünstige 1,74 je Minute" schreckt das sicher mehr Leute ab, als wenn sie 2,9 ct je Sekunde hören. Die Sekunde überhört man eh schon, da man sich nur auf den Wert konzentriert.

Laut dem Rechtsverdreher mag auch alles korrekt sein, nur halte
ich es trotzdem ein wenig sittenwidrig.
Für mich sind die R-Gespräche kein Service sondern geplante Abzocke von Ahnungslosen.


Und was ist mit den Festnetz-Anbietern, die brav ihre Minutenpreise nennen, aber dann im 5-Min.-Takt abrechnen?

Volle Zustimmung.
Diese Ansage finde auch auch irreführend. Neulich meinte eine Bekannte zu mir: Ich nehm jetzt immer die 01056, das kostet nur zwei Cent alle vier Minuten.

Ja - wer sollte sich nun an den Kopf fassen?
Der, der den Takt nicht deuten kann oder der, der durch den Tarifdschungel schon so verdorben ist, daß er quasi überall mit Abzocke rechnet und solche Tricks durchschaut?

Seriös ist das nicht.

Gruß,
toco