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Finanzamt - Nachweis? Onlinerechnung


15.12.2004 14:30 - Gestartet von eini
Was sagt denn das Finanzamt zu der ganzen Onlinerechnungs-Geschichte?

Soweit ich weiß, erkennt das Finanzamt keine elektronischen Dokumente an, da diese abänderbar sind. Auch Eplus weist darauf hin: "...(rechtlich unverbindlich, gesetzliche Anforderungen an Beweis, Aufbewahrung, Dokumentation u.ä. werden nicht erfüllt werden)..."

Offensichtlich entwickelt sich die aber Online-Rechnung zum Normalfall.

- In Arcor-Rechnungen muss man ein extra Kreuz machen, wenn man eine Papierrechnung möchte (samt Mehrkosten).

- Eplus verschenkt mal eben 150SMS/Monat für die Umstellung.

- Und die Telekom arbeitet auch schon lange aktiv daran, Ihre Kunden zu überreden.

Ist da eine Lösung in Form einer Signatur oder ähnlichem in Sicht?
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[1] telefon.mh antwortet auf eini
09.01.2005 15:48
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV B 7 - S 7280 - 19/04 - <http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.
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[1.1] westsurf antwortet auf telefon.mh
09.01.2005 17:16
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
B 7 - S 7280 - 19/04 -
>
<http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.

Herr Finanzbeamter!

Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!

Hallo,
so schwer fand ich den Artikel von telefon.mh nicht. Aber in einfachen Worten, wer eine Rechnung absetzen will, sprich alle Firmen und Freiberufler, welche die Umsatzsteuer geltend machen möchten, benötigen eine vom Verkäufer gedruckte Rechnung.
Wir die Rechnung per Email zugestellt, so sagt das Finanzamt, könnte man vor dem Ausdrucken die Rechnung manipulieren. Somit muss irgendwie sichergestellt werden, dass die Rechnung nicht verändert wurde. Dies braucht man bei der Buchprüfung.
Folglich muss bei Rechnung Online, die gedruckte Rechnung, die Emailrechnung und die Signatur aufgehoben werden. Und das für viele Jahre. Da möchte ich doch lieber die gedruckte Rechnung und spar mir den Ärger.

MfG
Sash
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[1.1.1] klaussc antwortet auf westsurf
09.01.2005 17:37
Benutzer westsurf schrieb:
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
B 7 - S 7280 - 19/04 -
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<http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.

Herr Finanzbeamter!

Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!

Hallo,
so schwer fand ich den Artikel von telefon.mh nicht. Aber in einfachen Worten, wer eine Rechnung absetzen will, sprich alle Firmen und Freiberufler, welche die Umsatzsteuer geltend machen möchten, benötigen eine vom Verkäufer gedruckte Rechnung. Wir die Rechnung per Email zugestellt, so sagt das Finanzamt, könnte man vor dem Ausdrucken die Rechnung manipulieren. Somit muss irgendwie sichergestellt werden, dass die Rechnung nicht verändert wurde. Dies braucht man bei der Buchprüfung. Folglich muss bei Rechnung Online, die gedruckte Rechnung, die Emailrechnung und die Signatur aufgehoben werden. Und das für viele Jahre. Da möchte ich doch lieber die gedruckte Rechnung und spar mir den Ärger.

Wie bemerkt das Finanzamt ob ich eine Rechnung (z.B. von GMX als PDF) selber ausgedruckt habe, oder ob diese von GMX geschickt wurde?

Gruß

Klaus
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[1.1.2] tcsmoers antwortet auf westsurf
09.01.2005 18:37
Benutzer westsurf schrieb:
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
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<http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.

Herr Finanzbeamter!

Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!

Hallo,
so schwer fand ich den Artikel von telefon.mh nicht. Aber in einfachen Worten, wer eine Rechnung absetzen will, sprich alle Firmen und Freiberufler, welche die Umsatzsteuer geltend machen möchten, benötigen eine vom Verkäufer gedruckte Rechnung. Wir die Rechnung per Email zugestellt, so sagt das Finanzamt, könnte man vor dem Ausdrucken die Rechnung manipulieren. Somit muss irgendwie sichergestellt werden, dass die Rechnung nicht verändert wurde. Dies braucht man bei der Buchprüfung. Folglich muss bei Rechnung Online, die gedruckte Rechnung, die Emailrechnung und die Signatur aufgehoben werden. Und das für viele Jahre. Da möchte ich doch lieber die gedruckte Rechnung und spar mir den Ärger.

MfG
Sash

T-Mobile erfüllt diese Voraussetzungen.

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[1.1.3] tcsmoers antwortet auf westsurf
09.01.2005 18:39
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer westsurf schrieb:
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
B 7 - S 7280 - 19/04 -
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<http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.

Herr Finanzbeamter!

Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!

Hallo,
so schwer fand ich den Artikel von telefon.mh nicht. Aber in einfachen Worten, wer eine Rechnung absetzen will, sprich alle Firmen und Freiberufler, welche die Umsatzsteuer geltend machen möchten, benötigen eine vom Verkäufer gedruckte Rechnung. Wir die Rechnung per Email zugestellt, so sagt das Finanzamt, könnte man vor dem Ausdrucken die Rechnung manipulieren.
Somit muss irgendwie sichergestellt werden, dass die Rechnung nicht verändert wurde. Dies braucht man bei der Buchprüfung. Folglich muss bei Rechnung Online, die gedruckte Rechnung, die Emailrechnung und die Signatur aufgehoben werden. Und das für
viele Jahre. Da möchte ich doch lieber die gedruckte Rechnung
und spar mir den Ärger.

MfG
Sash

Ich glaube, das hat jetzt jeder verstanden!

Einfach Ausdruckweise und sachlich richtig!

Solche Beiträge bringen dem Forum etwas.

Aber nicht dieses geschwollene Gesülze von dem Finanzbeamten!

Gruss

staatsminister

Das geschwollene Gesülze ist aber nachvollziehbar und richtig. Auch das hier ansonsten übliche Geschwätz kann man
dagegen gut verzichten.
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[1.1.4] jos antwortet auf westsurf
09.01.2005 19:54
Benutzer staatsminister schrieb:

Aber nicht dieses geschwollene Gesülze von dem Finanzbeamten!

So ein Quatsch.
Halbgare Informationen, die auf Hörensagen beruhen, findet man in Internetforen zu Hauf.

Da sind Informationen mit seriösen Quellenangaben sehr viel lehrreicher. Wenn Dir das zu kompliziert ist, dann kauf bitte eine BILD Zeitung, da sind sinnlose Informationen kompakt und leichtverständlich zusammengefasst.
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[1.1.5] VariusC antwortet auf westsurf
09.01.2005 21:56
Benutzer westsurf schrieb:
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
B 7 - S 7280 - 19/04 -
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<http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.

Herr Finanzbeamter!

Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!

Hallo,
so schwer fand ich den Artikel von telefon.mh nicht. Aber in einfachen Worten, wer eine Rechnung absetzen will, sprich alle Firmen und Freiberufler, welche die Umsatzsteuer geltend machen möchten, benötigen eine vom Verkäufer gedruckte Rechnung. Wir die Rechnung per Email zugestellt, so sagt das Finanzamt, könnte man vor dem Ausdrucken die Rechnung manipulieren. Somit muss irgendwie sichergestellt werden, dass die Rechnung nicht verändert wurde. Dies braucht man bei der Buchprüfung. Folglich muss bei Rechnung Online, die gedruckte Rechnung, die Emailrechnung und die Signatur aufgehoben werden. Und das für viele Jahre. Da möchte ich doch lieber die gedruckte Rechnung und spar mir den Ärger.

MfG
Sash

Umso merkwürdiger erscheint in diesem Zusammenhang die Akzeptanz von Rechnungen für Prepaid-Auflade-Karten. Ich kenne jedenfalls einige Freiberufler und auch diverse Firmen, bei denen eine Abrechnung dieser Nachweise seit Jahren kein Problem darstellt.

Gruß
VariusC
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[1.1.5.1] tcsmoers antwortet auf VariusC
09.01.2005 22:24
Benutzer VariusC schrieb:
Benutzer westsurf schrieb:
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
B 7 - S 7280 - 19/04 -
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<http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.

Herr Finanzbeamter!

Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!

Hallo,
so schwer fand ich den Artikel von telefon.mh nicht. Aber in einfachen Worten, wer eine Rechnung absetzen will, sprich alle Firmen und Freiberufler, welche die Umsatzsteuer geltend machen möchten, benötigen eine vom Verkäufer gedruckte Rechnung. Wir die Rechnung per Email zugestellt, so sagt das Finanzamt, könnte man vor dem Ausdrucken die Rechnung manipulieren.
Somit muss irgendwie sichergestellt werden, dass die Rechnung nicht verändert wurde. Dies braucht man bei der Buchprüfung. Folglich muss bei Rechnung Online, die gedruckte Rechnung, die Emailrechnung und die Signatur aufgehoben werden. Und das für
viele Jahre. Da möchte ich doch lieber die gedruckte Rechnung
und spar mir den Ärger.

MfG
Sash

Umso merkwürdiger erscheint in diesem Zusammenhang die Akzeptanz von Rechnungen für Prepaid-Auflade-Karten. Ich kenne jedenfalls einige Freiberufler und auch diverse Firmen, bei denen eine Abrechnung dieser Nachweise seit Jahren kein Problem darstellt.

Gruß
VariusC

warte mal die erste steuerprüfung ab. prepaidkarten sind eine ganz haarige sache.

peso
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[1.1.5.2] telefon.mh antwortet auf VariusC
10.01.2005 07:14
Benutzer VariusC schrieb:

Umso merkwürdiger erscheint in diesem Zusammenhang die Akzeptanz von Rechnungen für Prepaid-Auflade-Karten. Ich kenne jedenfalls einige Freiberufler und auch diverse Firmen, bei denen eine Abrechnung dieser Nachweise seit Jahren kein Problem darstellt.

Gruß
VariusC

Bei der Aufladung von PrePaid-Karten über eine Cash-Card aus dem Supermarkt erhält man einen Beleg des Verkäufers. Wird PrePaid direkt über eine Kontoabbuchung aufgeladen, dann steht auf dem Bankauszug meist der Betrag und auch ein Mehrwertsteuerhinweis drauf. Da der Kontoauszug ein "amtliches" Dokument ist, wird dort der Vorsteuerabzug anerkannt.

M.H.
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[1.2] tcsmoers antwortet auf telefon.mh
09.01.2005 18:36
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
B 7 - S 7280 - 19/04 -
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<http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.

Herr Finanzbeamter!

Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!

Das ist dummes Zeug. Mich z.B. interessiert das und viele andere User auch. Es ist mir unerklärlich, warum Du hier eine qualifizierte Äusserung herabwürdigst.

peso
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[1.3] paulilausi antwortet auf telefon.mh
09.01.2005 19:03
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:

Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
B 7 - S 7280 - 19/04 -
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<http://www.bundesfinan­zministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.

Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.

Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)

Best wishes

M.H.

Herr Finanzbeamter!

Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!

Seit wann sprichst du hier für alle?
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[1.4] eini antwortet auf telefon.mh
10.01.2005 00:37
Genau so habe ich es vermutet. Dem Finanzamt geht es grundsätzlich darum, dass die Daten nicht geändert werden können. Dass eine Signatur in diesem Fall erforderlich und ausreichend sein dürfte, habe ich auch bereits spekuliert.

Da aber E-Eplus z.B. direkt im Kleingedruckten angibt, dass die Anforderungen an "Nachweis.." nicht erfüllt werden, und der Mechanismus meist bei allen Anbietern derselbe ist, sehe ich da einige Probleme auf uns zu kommen.

Arcor und E-Plus weisen etwa deutlich darauf hin, dass man seine Abrechnung regelmässig abrufen muss. Soweit ich das deuten kann, bedeutet das per Webinterface. Also keine E-Mail, keine Signatur. Nur eine Aufstellung, die im Fall von Arcor alle kostenlosen Gespräche erst garnicht enthält (zwar unbedeutend, aber auch unvollständig).

Praktisch ist das weniger ein Problem, da dem Finanzamt bei der Steuererklärung in der Regel die einfache Plausibilität der angegebenen Zahlen reicht. Normalerweise reicht man erst gar keine Rechnungen mit ein, und zeigt diese erst auf Anfrage vor.

In diesem Fall wird die ausgedruckte PDF-Datei wohl auch noch nicht als solche erkannt. Im Falle der Steuerprüfung wird es aber problematisch, sofern die Prüfer auf dem Laufenden sind. Im Zweifelsfall darf man dann zurück bezahlen.

Schlimmeres erwarte ich aber kaum, da man keine Falschangaben gemacht hat, sondern lediglich untaugliche Zeugnisse der richtigen Angaben überreicht hat.
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[1.4.1] tcsmoers antwortet auf eini
10.01.2005 00:49
Benutzer eini schrieb:
Genau so habe ich es vermutet. Dem Finanzamt geht es grundsätzlich darum, dass die Daten nicht geändert werden können. Dass eine Signatur in diesem Fall erforderlich und ausreichend sein dürfte, habe ich auch bereits spekuliert.

Da aber E-Eplus z.B. direkt im Kleingedruckten angibt, dass die Anforderungen an "Nachweis.." nicht erfüllt werden, und der Mechanismus meist bei allen Anbietern derselbe ist, sehe ich da einige Probleme auf uns zu kommen.

Arcor und E-Plus weisen etwa deutlich darauf hin, dass man seine Abrechnung regelmässig abrufen muss. Soweit ich das deuten kann, bedeutet das per Webinterface. Also keine E-Mail, keine Signatur. Nur eine Aufstellung, die im Fall von Arcor alle kostenlosen Gespräche erst garnicht enthält (zwar unbedeutend, aber auch unvollständig).

Praktisch ist das weniger ein Problem, da dem Finanzamt bei der Steuererklärung in der Regel die einfache Plausibilität der angegebenen Zahlen reicht. Normalerweise reicht man erst gar keine Rechnungen mit ein, und zeigt diese erst auf Anfrage vor.

In diesem Fall wird die ausgedruckte PDF-Datei wohl auch noch nicht als solche erkannt. Im Falle der Steuerprüfung wird es aber problematisch, sofern die Prüfer auf dem Laufenden sind. Im Zweifelsfall darf man dann zurück bezahlen.

Schlimmeres erwarte ich aber kaum, da man keine Falschangaben gemacht hat, sondern lediglich untaugliche Zeugnisse der richtigen Angaben überreicht hat.

interessant wird die sache wieder, wenn die alte karamelle mit dem geldwerten vorteil wieder ausgegraben wird.

die finanzfahndungstruppen lauern überall. egal. ob deutschland pleite geht. hauptsache man bezahlt seine steuern.

peso
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[1.5] telefon.mh antwortet auf telefon.mh
10.01.2005 07:24
Hallo liebe Forumsleser und -schreiber!

Da habe ich ja mit meinem Beitrag, der hier als "Fachchinesisch" angetan wurde, ganz schön was losgetreten.

Um es gleich vorweg zu nehmen, ich bin KEIN Finanzbeamter. Im Gegenteil, ich arbeite in einem Steuerberaterbüro und daher FÜR den Steuerzahler und nicht gegen ihn.
Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass es mit Online-Rechnungen wie z.B. eBay, e-Plus, der Telekom und anderer Unternehmen schon mehrfach Probleme bei Betriebsprüfungen im Zusammenhang mit dem Vorsteuerabzug gab und dies auch noch geben wird.

Mit dem Verweis auf die Seite des BMF wollte ich meine Argumentation nur beweisen. Und wenn es jemanden nicht interessiert, der braucht sich ja die Texte auch nicht durchzulesen. Aber wehe es meckert dann einer, wenn der Steuerprüfung die gezogene Vorsteuer der ganzen Jahre rückwirkend ablehnt.

Und noch etwas zum Forum allgemein: Hier sollten alle Zusammenhänge mit Telefon etc. diskutiert werden. Dazu gehören auch solche steuerliche Dinge. Das ist meiner Meinung besser als manch anderer Meckerschwachsinn.

Danke und eine schöne Woche.

M.H.
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[2] hdontour antwortet auf eini
10.01.2005 01:49
Macht Euch mal da nicht zuviele Gedanken.

W e n n es jemals ein Problem ginb, dann nur mit Rechnungen in der Kasse, also Barzahlungen.

Kein Steuerprüfer dieser Welt wird irgendeine ausgedruckte Rechnung anzweifeln, wenn diese mit dem selben Betrag in der Bank bzw. auf dem Kontoauszug nachzuvollziehen ist.

Was will er denn dann anzweifeln?


Benutzer eini schrieb:
Was sagt denn das Finanzamt zu der ganzen Onlinerechnungs-Geschichte?

Soweit ich weiß, erkennt das Finanzamt keine elektronischen Dokumente an, da diese abänderbar sind. Auch Eplus weist darauf hin: "...(rechtlich unverbindlich, gesetzliche Anforderungen an Beweis, Aufbewahrung, Dokumentation u.ä. werden nicht erfüllt werden)..."

Offensichtlich entwickelt sich die aber Online-Rechnung zum Normalfall.

- In Arcor-Rechnungen muss man ein extra Kreuz machen, wenn man eine Papierrechnung möchte (samt Mehrkosten).

- Eplus verschenkt mal eben 150SMS/Monat für die Umstellung.

- Und die Telekom arbeitet auch schon lange aktiv daran, Ihre Kunden zu überreden.

Ist da eine Lösung in Form einer Signatur oder ähnlichem in
Sicht?
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[2.1] klaussc antwortet auf hdontour
10.01.2005 09:05
Benutzer hdontour schrieb:
Macht Euch mal da nicht zuviele Gedanken.

W e n n es jemals ein Problem ginb, dann nur mit Rechnungen in
der Kasse, also Barzahlungen.

Kein Steuerprüfer dieser Welt wird irgendeine ausgedruckte Rechnung anzweifeln, wenn diese mit dem selben Betrag in der Bank bzw. auf dem Kontoauszug nachzuvollziehen ist.

Was will er denn dann anzweifeln?

Das könnte ich mir auch vorstellen.

Bisher hat "mein" Steuerberater (soweit ich weiß) noch keine Probleme gehabt, z.B. über ebay gekaufte Waren "abzusetzen" natürlich benötigt man für die MwSt einen Nachweis sonst fällt dieser Teil eben weg.

Aber wenn die Auktion über das Firmenkonto bezahlt wurde, dürfte der Vorgang jederzeit von den Finanzbehörden nachpüfbar sein.

Außerdem sind auch andere Rechnungen manipulierbar, dafür muss ich kein "PDF-Dokument" editieren, der Betrug wäre anhand der Auszüge viel leichter nachweisbar als eine "Wald und Wiesenrechnung" die Bar bezahlt wurde.

Gruß

Klaus