Benutzer VariusC schrieb:
Benutzer westsurf schrieb:
Benutzer staatsminister schrieb:
Benutzer telefon.mh schrieb:
Es gibt hierzu vom Finanzministerium eine ganz eindeutige Rechtssprechung, die leider von fast keiner Firma, die eine Online-Rechnung anbietet, angeboten bzw. eingehalten wird:
Entsprechend dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 - Umsetzung der Richtlinie 2001/115/EG (Rechnungsrichtlinie) und der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum unrichtigen und unberechtigten Steuerausweis durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) - Gesch.-zeichen IV
B 7 - S 7280 - 19/04 -
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<http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22503/BMF-Schreiben-vom-29.-Januar-2004-IV-B-7-S-7280-19/04-Adobe-Acrobat-5.0.pdf> müssen nach Punkt 2.2.1 auf Seite 5 f. elektronisch übermittelte Rechnung mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur versehen werden.
Aus Erfahrung weiß ich, dass z.B. die Firma 1und1 auf Anfrage des Kunden von der elektronischen auf die Papierrechnung umstellt. Allerdings ist dies nur bei Firmenkunden kostenfrei.
Das gleiche Problem in Bezug auf Online-Dokumente stellt sich natürlich auch bei Kontoauszügen der Bank - immer mehr Banken gehen dazu über, den Kontoauszug ausschließlich Online anzubieten (DiBa, DKB etc.)
Best wishes
M.H.
Herr Finanzbeamter!
Mit Ihrem Beamtenchinesisch und Angeberei mit Paragraphen und Gesetzen können sie morgen in Ihrem Amt wieder Eindruck schinden!
Hier ist jedenfall ein Forum für Telekommunikation und das interessiert hier niemanden!
Hallo,
so schwer fand ich den Artikel von telefon.mh nicht. Aber in einfachen Worten, wer eine Rechnung absetzen will, sprich alle Firmen und Freiberufler, welche die Umsatzsteuer geltend machen möchten, benötigen eine vom Verkäufer gedruckte Rechnung. Wir die Rechnung per Email zugestellt, so sagt das Finanzamt, könnte man vor dem Ausdrucken die Rechnung manipulieren.
Somit muss irgendwie sichergestellt werden, dass die Rechnung nicht verändert wurde. Dies braucht man bei der Buchprüfung. Folglich muss bei Rechnung Online, die gedruckte Rechnung, die Emailrechnung und die Signatur aufgehoben werden. Und das für
viele Jahre. Da möchte ich doch lieber die gedruckte Rechnung
und spar mir den Ärger.
MfG
Sash
Umso merkwürdiger erscheint in diesem Zusammenhang die Akzeptanz von Rechnungen für Prepaid-Auflade-Karten. Ich kenne jedenfalls einige Freiberufler und auch diverse Firmen, bei denen eine Abrechnung dieser Nachweise seit Jahren kein Problem darstellt.
Gruß
VariusC
warte mal die erste steuerprüfung ab. prepaidkarten sind eine ganz haarige sache.
peso