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Neuabschluß und Sonderkündigung


31.10.2004 07:54 - Gestartet von GSM-Zapper
Hallo,

wie sieht es aus, wenn ich jetzt noch schnell nen Neuvertrag mit dem Laden abschließe (am besten dann natürlich Genion Duo) und ihn einen Tag später mit Hinweis auf die Vertragverschlechterungen zum 1.12. außerordentlich kündige? Wer weiß von Euch, ob die Einstellung der kostenlosen SMS-Benachrichtigung bereits jetzt im Vertragstext formuliert wurde?

P.S.: Wie viele Verträge kann man pro Person bei O2 abschließen? ;)

Gruß Z.
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[1] oxygen antwortet auf GSM-Zapper
31.10.2004 08:16
Was soll denn immer dieser Blödsinn? Jedesmal wenn ein Anbieter was an den Verträgen ändert versuchen viele wie die Aasgeier noch ein paar Verträge abzuschliessen damit sie ein neues Handy für lau bekommen. Mache doch morgen gleich noch 5 Verträge und ich garantiere dir, dass du für jeden Vertrag 2 Jahre zahlen musst. So blöd wird o² nicht sein und jemanden wegen den Email Benachrichtigungen kündigen lassen. Entweder stellen sie diesen Dienst nur für Neukunden ein oder jeder der kündigen möchte kann diese Benachrichtigungen kostenlos behalten.
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[1.1] boeserbert antwortet auf oxygen
31.10.2004 08:58
Benutzer oxygen schrieb:
Was soll denn immer dieser Blödsinn? Jedesmal wenn ein Anbieter was an den Verträgen ändert versuchen viele wie die Aasgeier noch ein paar Verträge abzuschliessen damit sie ein neues Handy für lau bekommen. Mache doch morgen gleich noch 5 Verträge und ich garantiere dir, dass du für jeden Vertrag 2 Jahre zahlen musst. So blöd wird o² nicht sein und jemanden wegen den Email Benachrichtigungen kündigen lassen. Entweder stellen sie diesen Dienst nur für Neukunden ein oder jeder der kündigen möchte kann diese Benachrichtigungen kostenlos behalten.

Was für Pappköppe, echt!
frank
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[1.2] top2004 antwortet auf oxygen
31.10.2004 10:25
Benutzer oxygen schrieb:
Was soll denn immer dieser Blödsinn? Jedesmal wenn ein Anbieter was an den Verträgen ändert versuchen viele wie die Aasgeier noch ein paar Verträge abzuschliessen damit sie ein neues Handy für lau bekommen. Mache doch morgen gleich noch 5 Verträge und ich garantiere dir, dass du für jeden Vertrag 2 Jahre zahlen musst. So blöd wird o² nicht sein und jemanden wegen den Email Benachrichtigungen kündigen lassen. Entweder stellen sie diesen Dienst nur für Neukunden ein oder jeder der kündigen möchte kann diese Benachrichtigungen kostenlos behalten.



Genau so is es!
Das is schon immer wieder verwunderlich, welch kriminelle Energie in vielen steckt. Diese Freibier-Mentalität kotzt mich in Deutschland echt langsam an.
Die solln doch alle zu T-Mobile und Vodafone gehn, da gibts gar keine Frei-SMS.
Sorry...
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[1.2.1] jambo antwortet auf top2004
31.10.2004 10:42
Benutzer top2004 schrieb:

Genau so is es!
Das is schon immer wieder verwunderlich, welch kriminelle Energie in vielen steckt. Diese Freibier-Mentalität kotzt mich in Deutschland echt langsam an.
Die solln doch alle zu T-Mobile und Vodafone gehn, da gibts gar keine Frei-SMS.
Sorry...

Andererseits: Warum macht O2 so' Scheixxx? An den paar SMS noch verdienen zu wollen? Und um Vertagsbedingungen zu ändern war denen schon nie was "heilig". Das da nutzer auf "lustige" Ideen kommen kann man in dem Zusammenhang dann irgendwie verstehen. Einer bescheixxxt den Anderen. Fair ist da von beiden Seiten nix mehr.....

jambo
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[1.2.1.1] Mmmmh antwortet auf jambo
31.10.2004 10:57
Die Situation ist genauso wie bei D1, D2, Eplus vor einiger Zeit. Es wird der Kunde an nette Features gewöhnt und plötzlich wird aus dem "kostenlosem Testbetrieb" ein kostenpflichtiger Service.
Man erinere sich an die GSM-Anfangsjahre - da war SMS vollständig kostenlos!!!

Damit muß man bei einigermaßen Lebenserfahrung rechnen. Unfair wäre es nur, wenn man wegen genau diesem Merkmal einen 24-Monatsvertrag abgeschlossen hat. Aber die Provider sind bestimmt nicht so blöd dieses Merkmal als kostenlosen Bestandteil zugesichert zu haben.
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[1.2.1.1.1] joernga antwortet auf Mmmmh
31.10.2004 15:21
Benutzer Mmmmh schrieb:
[...]

Damit muß man bei einigermaßen Lebenserfahrung rechnen. Unfair wäre es nur, wenn man wegen genau diesem Merkmal einen 24-Monatsvertrag abgeschlossen hat. Aber die Provider sind bestimmt nicht so blöd dieses Merkmal als kostenlosen Bestandteil zugesichert zu haben.

Genau das steht in der Produktbeschreibung die man online runterladen kann!!
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[1.2.1.1.2] handyfunky antwortet auf Mmmmh
01.11.2004 09:13
Benutzer Mmmmh schrieb:
Die Situation ist genauso wie bei D1, D2, Eplus vor einiger Zeit. Es wird der Kunde an nette Features gewöhnt und plötzlich wird aus dem "kostenlosem Testbetrieb" ein kostenpflichtiger Service.
Man erinere sich an die GSM-Anfangsjahre - da war SMS vollständig kostenlos!!!

Damit muß man bei einigermaßen Lebenserfahrung rechnen. Unfair wäre es nur, wenn man wegen genau diesem Merkmal einen 24-Monatsvertrag abgeschlossen hat.
wer macht denn bitte so was?So blöd kann man doch gar nicht sein.Ich nutze ein Handy doch um zu telefonieren und nicht um vielleicht 5 sms Benachrichtigungen am Tag zu bekommen.Gut,ich hab bei eplus noch diese Benachrichtigungen.Aber selbst wenn die nicht mehr wären,kein Grund zum kündigen.

Aber die Provider sind
bestimmt nicht so blöd dieses Merkmal als kostenlosen
Bestandteil zugesichert zu haben.
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[1.2.1.1.2.1] schnorfel antwortet auf handyfunky
03.11.2004 01:27
ob die zusicherung eines merkmals "blöd" ist, ob sie der hauptgrund ist für den vertragsschluss oder auch nicht, ist nicht entscheidend. die frage ist: welche leistungen muss der betreiber nach dem geschlossenen vertrag erbringen? kann der betreiber von den einmal getroffenen vereinbarungen abweichende leistungen erbringen? wenn ja, in welcher höhe kann er sie ändern? in der regel ist es so, dass der kunde keine verschlechterungen hinnehmen muss, es sei denn, er hat sich damit schon bei vertragsschluss einverstanden erklärt. meist wird es für altkunden ohnehin keine verschlechterung geben, aber das ist eine frage des einzelfalls.
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[1.2.1.1.2.1.1] grafkrolock antwortet auf schnorfel
03.11.2004 11:07
meist wird es für altkunden ohnehin keine verschlechterung geben, aber das ist eine frage des einzelfalls.
Das ist ja eben der Knackpunkt, der hier im Forum schon zur Sprache kam.
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[1.2.1.2] klaussc antwortet auf jambo
31.10.2004 19:11
Benutzer jambo schrieb:
Benutzer top2004 schrieb:

Genau so is es!
Das is schon immer wieder verwunderlich, welch kriminelle Energie in vielen steckt. Diese Freibier-Mentalität kotzt mich
in Deutschland echt langsam an.
Die solln doch alle zu T-Mobile und Vodafone gehn, da gibts gar
keine Frei-SMS.
Sorry...

Andererseits: Warum macht O2 so' Scheixxx? An den paar SMS noch verdienen zu wollen? Und um Vertagsbedingungen zu ändern war denen schon nie was "heilig". Das da nutzer auf "lustige" Ideen kommen kann man in dem Zusammenhang dann irgendwie verstehen. Einer bescheixxxt den Anderen. Fair ist da von beiden Seiten nix mehr.....

Genau da liegt das Problem, sicherlich hätte O2 dies auch "nur" bei Neuverträge ändern können, aber so bleibt unterm Strich noch etwas mehr Kohle übrig.

Fair finde ich ein solches Verhalten wirklich nicht, genau so wenig, wie den Abschluss neuer Verträge, einzig mit dem Ziel einer (geringen) Aussicht auf eine umfangreiche "Ersparnis".

Habe mich eigens wg der geplanten Änderung beim O2-Newsletter angemeldet und dort an einer Befragung teilgenommen, auch hier die Frage, welche Dienste ich zukünftig (gegen Aufpreis) nutzen würde, speichern von SMS im WWW, backup der Telefonbucheinträge im www usw. Preise Z.T. 2 EUR monatlich... (irgendsowas...) Beträge die m.E. einfach nicht gerechtfertigt sind.

Jedoch werde ich meinen Duo-Vertrag sofort kündigen, wenn mir die Änderung bekannt gemacht wird. Sicher wird man mir dann weiterhin SMS senden, oder ich habe 10 Monate "Beitrag" gespart, so oder so...

Ein schlechtes Gewissen habe ich wg. meiner Verträge (EPlus u. O2) mit "Auszahlung" allerdings auch nicht. Wenn der Alte gekündigt ist, kommt eben ein Neuer.

Wenn ich alleine an die 19Cent/SMS denke, die man möglichst bald auch meinen Kindern (im Rahmen der Pubertät) abknöpfen will, bekomme ich sooo einen Hals!

Die Zeche zahlen heute meist die, die sich nicht wehren (können) - leider.

Gruß

Klaus
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[1.2.2] handyfunky antwortet auf top2004
01.11.2004 09:08
Benutzer top2004 schrieb:
Benutzer oxygen schrieb:
Was soll denn immer dieser Blödsinn? Jedesmal wenn ein Anbieter was an den Verträgen ändert versuchen viele wie die Aasgeier noch ein paar Verträge abzuschliessen damit sie ein neues Handy für lau bekommen. Mache doch morgen gleich noch 5 Verträge und ich garantiere dir, dass du für jeden Vertrag 2 Jahre zahlen musst. So blöd wird o² nicht sein und jemanden wegen den Email Benachrichtigungen kündigen lassen. Entweder stellen sie diesen Dienst nur für Neukunden ein oder jeder der kündigen möchte kann diese Benachrichtigungen kostenlos behalten.



Genau so is es!
Das is schon immer wieder verwunderlich, welch kriminelle Energie in vielen steckt. Diese Freibier-Mentalität kotzt mich in Deutschland echt langsam an.
Die solln doch alle zu T-Mobile und Vodafone gehn, da gibts gar keine Frei-SMS.

stimmt nicht ganz.Auch bei t->Mobile gibts jetzt bei Rechnung Online Frei sms.
Nur ,wer bei o2 seinen Vertrag kündigen will .nur weil die 5 kostenlosen sms Benachrichtigungen weg fallen,der war schon vorher nicht mit dem Laden zufrieden.
Sorry...
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[2] grafkrolock antwortet auf GSM-Zapper
31.10.2004 14:48
Ich hab auch mal irgendwo läuten hören, daß eine Sonderkündigung unwirksam ist, wenn man - wie hier z.B. - einen Vertrag bereits in Kenntnis der geplanten AGB-Änderungen abschließt. Das sei dann sowas wie eine automatische Anerkennung.
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[2.1] Shadowman antwortet auf grafkrolock
31.10.2004 18:55
Benutzer grafkrolock schrieb:
Ich hab auch mal irgendwo läuten hören, daß eine Sonderkündigung unwirksam ist, wenn man - wie hier z.B. - einen Vertrag bereits in Kenntnis der geplanten AGB-Änderungen abschließt. Das sei dann sowas wie eine automatische Anerkennung.

Soweit ich mich erinnern kann, gelten für Online-Dienste wie Emailaccount und SMS zusätzlich AGB.
Damit ist eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages ausgeschlossen. Man kann dann nur die Zusatzdienstleistung Email unter Verweis auf die Vertragsverschlechterung kündigen. Damit hat man dann nur eine kostenfreie Zusatzdienstleistung gekündigt, nicht aber den eigentlichen Mobilfunkvertrag.
Oder irre ich mich da??

Mike
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[2.1.1] grafkrolock antwortet auf Shadowman
31.10.2004 18:59
Soweit ich mich erinnern kann, gelten für Online-Dienste wie Emailaccount und SMS zusätzlich AGB. Damit ist eine Sonderkündigung des Mobilfunkvertrages ausgeschlossen. Man kann dann nur die Zusatzdienstleistung Email unter Verweis auf die Vertragsverschlechterung kündigen. Damit hat man dann nur eine kostenfreie Zusatzdienstleistung gekündigt, nicht aber den eigentlichen Mobilfunkvertrag. Oder irre ich mich da??

Ich fürchte es auch.
Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, daß bei Abschluß meines Vetrages irgendwo was von E-Mail stand. AFAIK gabs das Angebot damals noch überhaupt nicht :)
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[2.1.1.1] Shadowman antwortet auf grafkrolock
31.10.2004 19:09

Ich fürchte es auch. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, daß bei Abschluß meines Vetrages irgendwo was von E-Mail stand. AFAIK gabs das Angebot damals noch überhaupt nicht :)

Es ist auch so. Hab grad mal auf der Homepage von O2 nachgeschaut. Es gibt jede Menge zusätzlicher AGB für Zusatzdienstleistungen...u.a. auch Email.
Diese bestätigt man, wenn man sich für Email anmeldet.
Man hat dort ohnehin eine Kündigungsfrist von nur einem Monat. Aber eben nur für diesen Online-Dienst.
In den AGB für die Mobilfunkdienstleistung wird Email garnicht erwähnt. Ist eigentlich auch irgendwie auch logisch, weil eine Emailadresse ja kein wesentlicher Bestandteil eines Mobilfunkvertrages ist...

Mike
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[2.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf Shadowman
31.10.2004 19:12
In den AGB für die Mobilfunkdienstleistung wird Email garnicht erwähnt. Ist eigentlich auch irgendwie auch logisch, weil eine Emailadresse ja kein wesentlicher Bestandteil eines Mobilfunkvertrages ist...

...darüberhinaus könnte sie theoretisch auch für Kunden anderer Mobilfunkprovider angeboten werden.
Eine Kopplung an den O2-Mobilfunkvertrag ist für mich nicht ersichtlich. Dieser dient hier nur zur Authentifizierung. Und dafür, das Angebot finanzieren zu können.
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[2.1.1.1.2] klaussc antwortet auf Shadowman
31.10.2004 19:14
Benutzer Shadowman schrieb:

Ich fürchte es auch. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, daß bei Abschluß meines Vetrages irgendwo was von E-Mail stand. AFAIK gabs das Angebot damals noch überhaupt nicht :)

Es ist auch so. Hab grad mal auf der Homepage von O2 nachgeschaut. Es gibt jede Menge zusätzlicher AGB für Zusatzdienstleistungen...u.a. auch Email.
Diese bestätigt man, wenn man sich für Email anmeldet. Man hat dort ohnehin eine Kündigungsfrist von nur einem Monat.
Aber eben nur für diesen Online-Dienst.
In den AGB für die Mobilfunkdienstleistung wird Email garnicht erwähnt.

Das wäre aber schade....

Ist eigentlich auch irgendwie auch logisch, weil eine
Emailadresse ja kein wesentlicher Bestandteil eines Mobilfunkvertrages ist...

Aber logisch ist das nicht unbedingt, ein Paket ist eben ein Paket...

Gruß

Klaus

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[2.1.1.1.2.1] grafkrolock antwortet auf klaussc
31.10.2004 19:17
Aber logisch ist das nicht unbedingt, ein Paket ist eben ein Paket...
Aber um ein solches handelt es sich hier nicht. Wenn Du einen Mobilfunkvertrag abschließt, hast Du noch KEINE E-Mail bei O2. Du mußt Dich ja erst separat dafür anmelden, und dabei auch die (E-Mail-)AGB anerkennen.
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[2.1.1.1.2.1.1] Shadowman antwortet auf grafkrolock
31.10.2004 19:34
Benutzer grafkrolock schrieb:
Aber logisch ist das nicht unbedingt, ein Paket ist eben ein Paket...
Aber um ein solches handelt es sich hier nicht. Wenn Du einen Mobilfunkvertrag abschließt, hast Du noch KEINE E-Mail bei O2. Du mußt Dich ja erst separat dafür anmelden, und dabei auch die (E-Mail-)AGB anerkennen.

So ist es. O2 macht ja nicht mal aktiv Werbung für dieses spezielle Online-Angebot und eben auch nicht passiv.
Das ist eine Zusatzdienstleistung und demnach kein Bestandteil des Mobilfunkvertrages. Und wo sollte O2 eigentlich ein solches "Paket" anbieten??

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[2.1.1.1.2.1.1.1] joernga antwortet auf Shadowman
31.10.2004 19:55

So ist es. O2 macht ja nicht mal aktiv Werbung für dieses spezielle Online-Angebot und eben auch nicht passiv. Das ist eine Zusatzdienstleistung und demnach kein Bestandteil des Mobilfunkvertrages. Und wo sollte O2 eigentlich ein solches "Paket" anbieten??


Ich habe in meinem Vertrag unter Punkt 7.1 (Leistungen) folgendes stehen:
"O2 erbringt die Mobilfunkleistungen im Rahmen des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und der in produktspezifischen Leistungsbeschreibung (!!!!), Produktbroschüren (!!!!) und Preislisten aufgeführten technischen und betrieblichen Möglichkeiten."

Daraus folgt:
- Da in der Produktbroschüre der Empfang von 5 SMS kostenlos ist, ist das Bestandteil des Vertrags
- Die betrieblichen Möglichkeiten bestehen weiter und man müßte diese auch erfüllen

Irgendwelche Fragen?
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[2.1.1.1.2.1.1.1.1] grafkrolock antwortet auf joernga
31.10.2004 20:20
Daraus folgt:
- Da in der Produktbroschüre der Empfang von 5 SMS kostenlos ist, ist das Bestandteil des Vertrags
- Die betrieblichen Möglichkeiten bestehen weiter und man müßte diese auch erfüllen

Irgendwelche Fragen?
Nein, aber eine Anmerkung: Die 5 SMS stehen aber nicht in der Produktbeschreibung Deines Mobilfunkvertrages.
Wenn Du eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließt, ist auch das Vorhandensein eines Autos Voraussetzung. Das heißt aber nicht, daß Änderungen an dieser Versicherung irgendeinen Einfluß auf etwaige Verpflichtungen in Bezug auf Dein Auto haben, z.B. die KFZ-Steuer.
Das E-Mail-Angebot ist eine kostenlose Dienstleistung seitens O2 mit eigenen AGB. Voraussetzung für die Nutzung ist lediglich das Vorhandensein eines Mobilfunkvertrages. Das bedeutet aber im Umkehrschluß keineswegs, daß sich Änderungen an diesem Angebot auf Deinen Mobilfunkvertrag auswirken, außer in den DORTIGEN AGB ist ausdrücklich auf erweiterte Angebote Bezug genommen, womit deren AGB Bestandteil der Mobilfunk-AGB wären.
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[2.1.1.1.2.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf grafkrolock
31.10.2004 20:55

Nein, aber eine Anmerkung: Die 5 SMS stehen aber nicht in der Produktbeschreibung Deines Mobilfunkvertrages.

Doch stehen sie. (http://www.o2online.de/o2/interessenten/infocenter/downloads/index.html)
Im Inhaltsverzeichnis steht:"Mobile Services in allen Tarifen"
-->steht in der Produktbeschreibung -->Produktbeschreibung teil des Vertrags.

Denke O2 kann dieser Argumentation nur folgen oder den Service für alte Kunden beibehalten.
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[2.1.1.1.2.1.1.1.1.2] Jacques antwortet auf grafkrolock
31.10.2004 22:51
Also die 5 SMS haben nix (direkt) mit irgendwelchen Mobilfunkverträgen zu tun, denn bei PrePaid gibt es die 5 SMS auch. Und einen Prepaidvertrag gibt es nicht in dem Sinne, was ich unter einem Mobilfunkvertrag verstehe. Wenn mein Guthaben alle ist telefonier ich eben nicht mehr, und das währe in dem Fall die Kündigung.
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[2.1.1.1.2.1.1.1.1.2.1] grafkrolock antwortet auf Jacques
01.11.2004 12:19
Also die 5 SMS haben nix (direkt) mit irgendwelchen Mobilfunkverträgen zu tun, denn bei PrePaid gibt es die 5 SMS auch. Und einen Prepaidvertrag gibt es nicht in dem Sinne, was ich unter einem Mobilfunkvertrag verstehe. Wenn mein Guthaben alle ist telefonier ich eben nicht mehr, und das währe in dem Fall die Kündigung.

AFAIK hast Du auch als Prepaid-Benutzer einen Vertrag mit Deinem Netzanbieter.
Z.B. hast Du mit dem Kauf der Karte ja auch unterschrieben, daß Du die AGB anerkennst. Genauso haftest Du bei Mißbrauch, nämlich keineswegs nur mit dem Prepaid-Guthaben.
Allerdings kannst Du hier ohne große Kündigungsfrist aussteigen.
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[2.1.1.1.2.1.1.1.2] imi antwortet auf joernga
24.11.2004 09:42
Benutzer joernga schrieb:
Irgendwelche Fragen?

Ja - ich!

Auf welcher Rechtsgrundlage ist der Dienstanbieter verpflichtet, bei Preiserhöhungen dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen?

Ich frage nur weil - TKV §28 Abs. 3 wurde am 22.6.2004 abgeschafft...

(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/gesamt.pdf)
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[2.1.1.1.2.1.2] Preisliste eindeutig!
klaussc antwortet auf grafkrolock
01.11.2004 09:52
Benutzer grafkrolock schrieb:
Aber logisch ist das nicht unbedingt, ein Paket ist eben ein Paket...
Aber um ein solches handelt es sich hier nicht. Wenn Du einen Mobilfunkvertrag abschließt, hast Du noch KEINE E-Mail bei O2. Du mußt Dich ja erst separat dafür anmelden, und dabei auch die (E-Mail-)AGB anerkennen.


Zitat aus der "Info-Broschüre für Vertragskunden" (Preisliste SMS, Seite 43/44:

" Einfache Benachrichtigung über eingehende E-Mail
auf Ihrem Account von O2Germany (max. 5 SMS/Tag) kostenlos"

Bitte nachlesen.

Diese Produktbeschreibungen sind Teil des Vertrages, die Preisliste kann auch nicht einfach über "zusätzliche AGB" die ja dann dieser Aussage wiedersprechen müssten, revidiert werden.

Denn auch das Ändern aller anderen Preise der Preislisten zu ungunsten des Kunden können zur außerordentlichen Kündigung führen. Könnte man dies durch AGB´s verhindern, wäre kein Preis mehr sicher, oder?

Gruß

Klaus
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[2.1.1.1.2.1.2.1] joernga antwortet auf klaussc
01.11.2004 10:10
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer grafkrolock schrieb:
Aber logisch ist das nicht unbedingt, ein Paket ist eben ein Paket...
Aber um ein solches handelt es sich hier nicht. Wenn Du einen Mobilfunkvertrag abschließt, hast Du noch KEINE E-Mail bei O2.
Du mußt Dich ja erst separat dafür anmelden, und dabei auch die (E-Mail-)AGB anerkennen.


Zitat aus der "Info-Broschüre für Vertragskunden" (Preisliste SMS, Seite 43/44:

" Einfache Benachrichtigung über eingehende E-Mail auf Ihrem Account von O2Germany (max. 5 SMS/Tag) kostenlos"

Bitte nachlesen.

Diese Produktbeschreibungen sind Teil des Vertrages, die Preisliste kann auch nicht einfach über "zusätzliche AGB" die ja dann dieser Aussage wiedersprechen müssten, revidiert werden.

Genau so ist es und so habe ich das hier schon 3 mal geschrieben. Leider hat wohl keinder Lust, dass zu lesen und sich mal die Produktbeschreibung anzusehen. Zumindest bin ich jetzt nicht mehr alleine mit der Ansicht den Vertrag kündigen zu können ;-)
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1] boeserbert antwortet auf joernga
01.11.2004 10:19
Benutzer joernga schrieb:
Benutzer klaussc schrieb:
Benutzer grafkrolock schrieb:
Aber logisch ist das nicht unbedingt, ein Paket ist eben ein Paket...
Aber um ein solches handelt es sich hier nicht. Wenn Du einen Mobilfunkvertrag abschließt, hast Du noch KEINE E-Mail bei O2.
Du mußt Dich ja erst separat dafür anmelden, und dabei auch die (E-Mail-)AGB anerkennen.


Zitat aus der "Info-Broschüre für Vertragskunden" (Preisliste
SMS, Seite 43/44:

" Einfache Benachrichtigung über eingehende E-Mail auf Ihrem Account von O2Germany (max. 5 SMS/Tag) kostenlos"

Bitte nachlesen.

Diese Produktbeschreibungen sind Teil des Vertrages, die Preisliste kann auch nicht einfach über "zusätzliche AGB" die ja dann dieser Aussage wiedersprechen müssten, revidiert werden.

Genau so ist es und so habe ich das hier schon 3 mal geschrieben. Leider hat wohl keinder Lust, dass zu lesen und sich mal die Produktbeschreibung anzusehen. Zumindest bin ich jetzt nicht mehr alleine mit der Ansicht den Vertrag kündigen zu können ;-)


Mensch dann macht es doch! :-)
Aber nicht vergessen, besser schon vorher nen neuen abschließen... (Und zur Vorsicht noch einen bei E-Plus)
Vielleicht verschlechtern sie den ja nächste Woche(?) ,
und IHR seid wieder die ganz großen GEWINNER.... ;-))))))

Schönen Feiertag
frank
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1] joernga antwortet auf boeserbert
01.11.2004 10:28

Mensch dann macht es doch! :-) Aber nicht vergessen, besser schon vorher nen neuen abschließen... (Und zur Vorsicht noch einen bei E-Plus) Vielleicht verschlechtern sie den ja nächste Woche(?) , und IHR seid wieder die ganz großen GEWINNER.... ;-))))))

Schönen Feiertag
frank

Ich hab nicht vor, o2 noch groß abzuzocken nur weil die zu doof sind ihren Service konstant zu halten. Vielmehr geht es darum den Vertrag zu kündigen, weil ich mit O2 unzufrieden bin.

Leute die neutral über eine Sache disktuieren sterben wohl auch aus. Immer dieses "Ihr Schweine nehmt O2 aus", "Schließt noch 100 Verträge ab damit ihr mehr Gewinn habt". (Hab die :-)) gesehen Frank)
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1] boeserbert antwortet auf joernga
01.11.2004 10:35
Benutzer joernga schrieb:

Mensch dann macht es doch! :-) Aber nicht vergessen, besser schon vorher nen neuen abschließen... (Und zur Vorsicht noch einen bei E-Plus) Vielleicht verschlechtern sie den ja nächste Woche(?) , und IHR seid wieder die ganz großen GEWINNER.... ;-))))))

Schönen Feiertag
frank

Ich hab nicht vor, o2 noch groß abzuzocken nur weil die zu doof sind ihren Service konstant zu halten. Vielmehr geht es darum den Vertrag zu kündigen, weil ich mit O2 unzufrieden bin.

Leute die neutral über eine Sache disktuieren sterben wohl auch aus. Immer dieses "Ihr Schweine nehmt O2 aus", "Schließt noch 100 Verträge ab damit ihr mehr Gewinn habt". (Hab die :-))
gesehen Frank)

Hallo,
habe schon Diskussionen gelesen die damit begonnen haben das Leute fragten ob es sich lohnt jetzt noch einen Vertrag abzuschließen, und wie die Chancen stehn ihn dann sofort wieder los zu werden...
Da fällt es schonmal schwer zu differenzieren, sorry!
Aber was kostet es schon in Deinem Fall?
Ein Einschreiben und Du wirst Klarheit haben...
Gruß
frank
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.1.1] joernga antwortet auf boeserbert
01.11.2004 10:43

Hallo, habe schon Diskussionen gelesen die damit begonnen haben das Leute fragten ob es sich lohnt jetzt noch einen Vertrag abzuschließen, und wie die Chancen stehn ihn dann sofort wieder los zu werden...
Da fällt es schonmal schwer zu differenzieren, sorry!
Aber was kostet es schon in Deinem Fall?
Ein Einschreiben und Du wirst Klarheit haben...
Gruß
frank

Die Leute die so eine Diskussion anfangen sind asozial und sollten mal lieber arbeiten gehen! Wer unzufrieden mit O2 ist kann(sollte) diese Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung nutzen.
Was weiter unklar ist, betrifft ja die Informationspolitik von O2. Werden sie jedem das auf die Nase binden? Wann werden sie es tun?
Ich kann ja noch gar nicht kündigen, nur weil es auf Teltarif stand. Wird der Service vielleicht für Altkunden weitergeführt, weil man sonst kündigen kann?Bis zum 1. Dezember fließt noch viel Wasser die Ruhr runter ;-)
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.2] grafkrolock antwortet auf joernga
01.11.2004 12:17
Ich hab nicht vor, o2 noch groß abzuzocken nur weil die zu doof sind ihren Service konstant zu halten. Vielmehr geht es darum den Vertrag zu kündigen, weil ich mit O2 unzufrieden bin.

Leute die neutral über eine Sache disktuieren sterben wohl auch aus. Immer dieses "Ihr Schweine nehmt O2 aus", "Schließt noch 100 Verträge ab damit ihr mehr Gewinn habt". (Hab die :-))
gesehen Frank)

Ich finde es auch nicht richtig, einen Vertrag nur mit der Aussicht abzuschließen, ihn dann gleich wieder kündigen.
Allerdings muß man es an der Stelle auch mal einfach aufs Geld reduzieren. Warum sollte ich über die Monate/Jahre effektiv mehr Geld ausgeben, weil O2 ganz dreist ein bislang kostenloses Feature abschafft, um vom Bestandskunden mehr Geld abzuzocken? Sowas gehört nunmal bestraft, und die Konsequenz wird/würde sein, daß ein bestimmter Kundenkreis vorzeitig aus dem Vertrag aussteigt.
Das kann O2 einfach verhindern, indem es auf solche Preiserhöhungen verzichtet.
Im Übrigen ist das Nutzungsverhalten eines Mobiltelefonbenutzers höchst unterschiedlich. Ich z.B. kann mich gar nicht mehr dran erinnern, wann ich das letzte Mal privat über das Teil telefoniert habe. Für mich ist das Teil SMS- und E-Mail-Center ;o)
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.2.1] larsh antwortet auf grafkrolock
02.11.2004 15:02
Tagchen!
Mal an die Meckerköppe hier im Board, dass es ja nur um 5 SMS geht: 5x 0,19= 0,95 Euro x 30= 28,50 Euro x 12 = 342 Euro im Jahr. hab ich nen Denkfehler oder ihr zuviel Geld? Ich geb Euch gern meine Bankverbindung.

Gruß, Lars
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.2.2] schnorfel antwortet auf grafkrolock
03.11.2004 01:38


Ich finde es auch nicht richtig, einen Vertrag nur mit der Aussicht abzuschließen, ihn dann gleich wieder kündigen. Allerdings muß man es an der Stelle auch mal einfach aufs Geld reduzieren.

--> wie bereits angemerkt, kann man sich nicht auf ein Recht zur außerordentlichen Kündigung berufen, wenn man vorher den später zur Kündigung berechtigenden Grund kennt. Das ist die Rechtslage.
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[2.1.1.1.2.1.2.1.1.1.2.3] Burkip antwortet auf grafkrolock
03.11.2004 09:35
>Für mich ist das Teil
>SMS- und E-Mail-Center ;o)

Nu komm mal hervor unter Deiner Bettdecke ;-)
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[…1.1.1.2.1.2.1.1.1.2.3.1] RE: Preisliste eindeutig! - Wer hat schon erfolgreich gekündigt?
cabal antwortet auf Burkip
04.11.2004 13:01
Bei mir stehen die 5 benachrichtigung-sms bei email auf der SEite 34/35 (Sms service)

Die Sache ist wohl klar, mit der Grundgebühr bezahle ich für diesen (lt. Preisliste vereinbarten) "kostenlosen Service".

Folglich handelt es sich um eine Veränderung der Preisliste, die meines Wissens zum Sonderkündigen berechtigt.

Hat schonmal wer die Verbraucherschutzzentrale kontaktiert?
Teltarif traut sich vermutlich nicht nachhaken.

Nächstes Monat fällt ihnen ein die Grundgebühr um 10 Euro zu erhöhen, nene so darf das nicht laufen.

Zum Glück habe ich auch noch meine alte Loop Karte.
Da scheint der Service ja weiter zu laufen?!





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[3] schnorfel antwortet auf GSM-Zapper
03.11.2004 01:22
wie das aussieht, kommt drauf an. es sind verschiedene szenarien denkbar:

1) o2 behält sich Preisänderungen, gleich in welche Richtung, bis zu einem gewissen prozentsatz vor, ohne dass der kunde ein sonderkündigungsrecht hat. dann gibts keinen kündigungsgrund.

2) der verkäufer sagt es, dass ab demnächst eine preisänderung kommen kann - auch dann gibt es kein sonderkündigungsrecht.

3) sagt niemand was, kann man ein sonderkündigungsrecht nicht ausschließen, für wahrscheinlich halte ich es jedoch nicht, denn vielleicht hat sich ja o2 für diesen fall vorbehalten, dass dann für die kunden, die aufgrund einer preiserhöhung kündigen, die alten preise gelten sollen.

4) im übrigen sei darauf hingewiesen, dass in dem von ihnen geschilderten fall das kündigungsrecht wegen § 242 BGB (treu und glauben) ausgeschlossen ist, weil sie von der geplanten preiserhöhung wussten.

zusammengefasst: lassen sie's. oder freuen sie sich über einen neuen o2-vertrag, den sie dann zwei jahre an der backe haben.

schnorfel
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[3.1] grafkrolock antwortet auf schnorfel
03.11.2004 11:06
zusammengefasst: lassen sie's. oder freuen sie sich über einen neuen o2-vertrag, den sie dann zwei jahre an der backe haben.
Also, die Frage in meinem Fall ist eher, ob ich aus meinem ein halbes Jahr alten Vertrag, an dem ich keineswegs hänge, vorzeitig rauskomme.