Benutzer nilpok schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies
auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg. arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.
Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen -->
Handy aus
Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?
Geh zurück zur Telekom.
Die Telekom ist viel zu teuer die wollen alleine 60€!!! einrichtungsgebühr und dann noch fast 16€ pro monat dsehalb hab ich mir ja genion geholt weils am günstigsten ist. Meint ihr ich könnte mir einfach einen neuen o2 genion vertrag
holen? oder könnte es da probleme geben?
Naja hab mein handy auf jeden fall aus und warte jetzt schon
seit 2 wochen auf antwort von o2.
Mal schaun...
Und jetzt erklär mir mal, warum du eine Sonderkündigung willst????
Du regst dich über eine Leistung auf, die du zukünftig nicht mehr bekommst.
Du willst den vertrag darum außerordentlich kündigen und dann eben einen solchen Vertrag abschließen. Sorry aber das ist doch völlig daneben.
Aber wie immer gehts vermutlich ums prinzip.
Mir gehts um die Leistung. Das mit der Sonderkündigung verstehe ich auch nicht, soweit ich das übersehe gibt es nach der letzten TelekomKundenSchutzVerordnungsNovelle (oder wie man das auch immer nennen möchte) kein Recht der TK-Unternehmen mehr, einseitig Preise oder Leistungen zu ändern, auch nicht wenn sie dafür ein Kündigungsrecht einräumen würden.
Ich werde meine Grundgebühr entsprechend mindern und außerdem ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe von 300% des Wertes der nicht geleisteten, aber geschuldeten Leistung geltend machen. Wenn die mir den Anschluss sperren gehe ich schell in den einstweiligen Rechtsschutz - irgendwo ist Schluss mit lustig!
Wie seht ihr das?
Beste Grüße
pistazienfresser