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Mitstreiter


30.11.2004 14:57 - Gestartet von markusm
Da es sich, wie so oft besprochen, immer nur schwer für einen Rechtsanwalt lohnt, sich wegen des relativ kleinen Betrages in die sache einzuarbeiten, wäre es doch sinnvoll, sich einen gemeinsamen Anwalt zu suchen.

Dann sinken auch die Kosten.

Falls also jemand Interesse hat, am besten aus dem Raum München, so würd ich mich freuen, wenn er sich bei mir meldet. Ich würde das dann auch organisieren.

Meine Email (für diese Sache :-): o2ist@abwesend.de
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[1] joernga antwortet auf markusm
30.11.2004 15:14
Benutzer markusm schrieb:
Da es sich, wie so oft besprochen, immer nur schwer für einen Rechtsanwalt lohnt, sich wegen des relativ kleinen Betrages in die sache einzuarbeiten, wäre es doch sinnvoll, sich einen gemeinsamen Anwalt zu suchen.

Dann sinken auch die Kosten.

Falls also jemand Interesse hat, am besten aus dem Raum München, so würd ich mich freuen, wenn er sich bei mir meldet.
Ich würde das dann auch organisieren.

Meine Email (für diese Sache :-): o2ist@abwesend.de

Ich könnte einen Anwalt aus Bochum anbieten. Er hat bereits 3 Mandanten bzgl. dieser Änderung.
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[1.1] markusm antwortet auf joernga
30.11.2004 16:02
Ja gerne.

Was hat dieser Anwalt denn bisher empfohlen bzw. unternommen?

Benutzer joernga schrieb:
Benutzer markusm schrieb:
Da es sich, wie so oft besprochen, immer nur schwer für einen Rechtsanwalt lohnt, sich wegen des relativ kleinen Betrages in die sache einzuarbeiten, wäre es doch sinnvoll, sich einen gemeinsamen Anwalt zu suchen.

Dann sinken auch die Kosten.

Falls also jemand Interesse hat, am besten aus dem Raum München, so würd ich mich freuen, wenn er sich bei mir meldet.
Ich würde das dann auch organisieren.

Meine Email (für diese Sache :-): o2ist@abwesend.de

Ich könnte einen Anwalt aus Bochum anbieten. Er hat bereits 3
Mandanten bzgl. dieser Änderung.
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[1.1.1] joernga antwortet auf markusm
30.11.2004 16:08
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg. arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.

Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen --> Handy aus




Benutzer markusm schrieb:
Ja gerne.

Was hat dieser Anwalt denn bisher empfohlen bzw. unternommen?

Benutzer joernga schrieb:
Benutzer markusm schrieb:
Da es sich, wie so oft besprochen, immer nur schwer für einen Rechtsanwalt lohnt, sich wegen des relativ kleinen Betrages in die sache einzuarbeiten, wäre es doch sinnvoll, sich einen gemeinsamen Anwalt zu suchen.

Dann sinken auch die Kosten.

Falls also jemand Interesse hat, am besten aus dem Raum München, so würd ich mich freuen, wenn er sich bei mir meldet.
Ich würde das dann auch organisieren.

Meine Email (für diese Sache :-): o2ist@abwesend.de

Ich könnte einen Anwalt aus Bochum anbieten. Er hat bereits 3
Mandanten bzgl. dieser Änderung.
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[1.1.1.1] handytim antwortet auf joernga
30.11.2004 16:10
Benutzer joernga schrieb:
Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen --> Handy aus

Und die SIM nach München schicken ;-)

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.1] joernga antwortet auf handytim
30.11.2004 16:12
Benutzer handytim schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen -->
Handy aus

Und die SIM nach München schicken ;-)
O2 ist doch in Nürnberg *fg*


Ciao
Tim
Warst du (Tim) auch beim Anwalt?
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[1.1.1.1.1.1] handytim antwortet auf joernga
08.12.2004 00:32
Benutzer joernga schrieb:
O2 ist doch in Nürnberg *fg*

Nö, da ist nur die Kundenbetreuung.

Ciao
Tim
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[1.1.1.1.2] markusm antwortet auf handytim
30.11.2004 20:41

Und die SIM nach München schicken ;-)

Warum ich München gesagt habe: Da ich gerne die Leute (auch Anwälte) persönlich sehe. :-)
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[1.1.1.2] Blub antwortet auf joernga
30.11.2004 18:37
Benutzer joernga schrieb:
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg. arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.

Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen --> Handy aus

Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?
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[1.1.1.2.1] joernga antwortet auf Blub
30.11.2004 20:12
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies
auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg.
arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal
daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.

Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen -->
Handy aus

Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?

Na wenn du zum 1.12. gekündigt hast, wie kannst du dann danach noch Leistung verlangen/beziehen? Ist doch ein Widerspruch. Den Anspruch auf Sonderkündigung haste ja dann selbst zurückgenommen.
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[1.1.1.2.2] markusm antwortet auf Blub
30.11.2004 20:40
Wenn Du kündigen willst, solltest Du dasHandy nicht mehr benutzen und einen neuen Vertrag abschließen - bei wem auch immer ...

Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges
telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?
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[1.1.1.2.3] hANDYLAUSI antwortet auf Blub
30.11.2004 21:37
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies
auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg.
arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal
daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.

Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen -->
Handy aus

Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?

Geh zurück zur Telekom.
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[1.1.1.2.3.1] Blub antwortet auf hANDYLAUSI
01.12.2004 13:21
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies
auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg.
arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal
daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.

Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen -->
Handy aus

Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?

Geh zurück zur Telekom.
Die Telekom ist viel zu teuer die wollen alleine 60€!!! einrichtungsgebühr und dann noch fast 16€ pro monat dsehalb hab ich mir ja genion geholt weils am günstigsten ist.
Meint ihr ich könnte mir einfach einen neuen o2 genion vertrag holen? oder könnte es da probleme geben?
Naja hab mein handy auf jeden fall aus und warte jetzt schon seit 2 wochen auf antwort von o2.
Mal schaun...
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[1.1.1.2.3.1.1] joernga antwortet auf Blub
01.12.2004 13:30
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies
auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg. arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.

Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen -->
Handy aus

Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?

Geh zurück zur Telekom.
Die Telekom ist viel zu teuer die wollen alleine 60€!!! einrichtungsgebühr und dann noch fast 16€ pro monat dsehalb hab ich mir ja genion geholt weils am günstigsten ist. Meint ihr ich könnte mir einfach einen neuen o2 genion vertrag holen? oder könnte es da probleme geben?
Naja hab mein handy auf jeden fall aus und warte jetzt schon seit 2 wochen auf antwort von o2.
Mal schaun...

Ich denke O2 wird es nichtmal merken, wenn man noch mal einen Vertrag macht. Allerdings wäre es taktisch klüger ein anderes Familienmitglied vorzuschicken. Wenn es vor Gericht geht, hat man nix zu verheimlichen und der Grund, dass es für dich ein Nachteil ist, wenn die SMS Benachrichtigung wegfällt, bleibt bestehen.

Komisch ist, dass jetzt recht wenige Beiträge gepostet werden. Fallen jetzt die Blender und Stimmungsmacher weg?Vielleicht würde dann ein Blender so nett sein und schreiben ob er noch SMS Benachrichtigungen bekommt ,-)
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[1.1.1.2.3.1.2] nilpok antwortet auf Blub
08.12.2004 03:24
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies
auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg. arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.

Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen -->
Handy aus

Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?

Geh zurück zur Telekom.
Die Telekom ist viel zu teuer die wollen alleine 60€!!! einrichtungsgebühr und dann noch fast 16€ pro monat dsehalb hab ich mir ja genion geholt weils am günstigsten ist. Meint ihr ich könnte mir einfach einen neuen o2 genion vertrag holen? oder könnte es da probleme geben?
Naja hab mein handy auf jeden fall aus und warte jetzt schon seit 2 wochen auf antwort von o2.
Mal schaun...



Und jetzt erklär mir mal, warum du eine Sonderkündigung willst????
Du regst dich über eine Leistung auf, die du zukünftig nicht mehr bekommst.
Du willst den vertrag darum außerordentlich kündigen und dann eben einen solchen Vertrag abschließen. Sorry aber das ist doch völlig daneben.
Aber wie immer gehts vermutlich ums prinzip.
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[1.1.1.2.3.1.2.1] pistazienfresser antwortet auf nilpok
08.12.2004 11:35
Benutzer nilpok schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer hANDYLAUSI schrieb:
Benutzer Blub schrieb:
Benutzer joernga schrieb:
Unternommen: Mit seinem Briefkopf daraufhingewiesen, dass ich sehr wohl nach §§ .. aus den AGBs kündigen darf und dies
auch rechtens ist. Sollte O2 der Meinung sein, die Benachrichtigung wäre nicht Bestandteil der Vertrags, werde ich ihn wg. arglistiger Täuschung anfechten. Nochmal daraufhingewiesen, dass alle Fristen eingehalten wurden. usw.

Empfehlung: Ab 1.12 keine Leistung mehr von O2 beziehen -->
Handy aus

Das heist, dass ich wenn ich mein handy weiterhin benutzte den anspruch auf mein sonderkuendigungsrecht verliere? oder wie darf ich das verstehen?
Und wenn ja was soll ich dann machen ist naemlich mein einziges telefon, halt genion.neuen vertrag abschliessen?

Geh zurück zur Telekom.
Die Telekom ist viel zu teuer die wollen alleine 60€!!! einrichtungsgebühr und dann noch fast 16€ pro monat dsehalb hab ich mir ja genion geholt weils am günstigsten ist. Meint ihr ich könnte mir einfach einen neuen o2 genion vertrag
holen? oder könnte es da probleme geben?
Naja hab mein handy auf jeden fall aus und warte jetzt schon
seit 2 wochen auf antwort von o2.
Mal schaun...



Und jetzt erklär mir mal, warum du eine Sonderkündigung willst????
Du regst dich über eine Leistung auf, die du zukünftig nicht mehr bekommst.
Du willst den vertrag darum außerordentlich kündigen und dann eben einen solchen Vertrag abschließen. Sorry aber das ist doch völlig daneben.
Aber wie immer gehts vermutlich ums prinzip.

Mir gehts um die Leistung. Das mit der Sonderkündigung verstehe ich auch nicht, soweit ich das übersehe gibt es nach der letzten TelekomKundenSchut­zVerordnungsNovelle (oder wie man das auch immer nennen möchte) kein Recht der TK-Unternehmen mehr, einseitig Preise oder Leistungen zu ändern, auch nicht wenn sie dafür ein Kündigungsrecht einräumen würden.

Ich werde meine Grundgebühr entsprechend mindern und außerdem ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe von 300% des Wertes der nicht geleisteten, aber geschuldeten Leistung geltend machen. Wenn die mir den Anschluss sperren gehe ich schell in den einstweiligen Rechtsschutz - irgendwo ist Schluss mit lustig!

Wie seht ihr das?

Beste Grüße
pistazienfresser
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[1.1.1.2.3.1.2.1.1] markusm antwortet auf pistazienfresser
08.12.2004 13:59

geleisteten, aber geschuldeten Leistung geltend machen. Wenn die mir den Anschluss sperren gehe ich schell in den einstweiligen Rechtsschutz - irgendwo ist Schluss mit lustig!

Was meinst Du mit "gehe in den einstweiligen Rechtschutz" ?
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[1.1.1.2.3.1.2.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf markusm
10.12.2004 11:14
Benutzer markusm schrieb:

geleisteten, aber geschuldeten Leistung geltend machen. Wenn die mir den Anschluss sperren gehe ich schnell in den einstweiligen Rechtsschutz - irgendwo ist Schluss mit lustig!

Was meinst Du mit "gehe in den einstweiligen Rechtschutz" ?
Das Vorgehen per einstweiliger Verfügung gem. § 935 ZPO.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zpo/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zpo/__935.html
Viel Erfolg
pistzienfresser
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[1.1.1.2.3.1.2.1.1.1.1] markusm antwortet auf pistazienfresser
16.12.2004 15:16
Benutzer pistazienfresser schrieb:
Benutzer markusm schrieb:

geleisteten, aber geschuldeten Leistung geltend machen. Wenn die mir den Anschluss sperren gehe ich schnell in den einstweiligen Rechtsschutz - irgendwo ist Schluss mit lustig!

Was meinst Du mit "gehe in den einstweiligen Rechtschutz" ?
Das Vorgehen per einstweiliger Verfügung gem. § 935 ZPO. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zpo/index.html http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/zpo/__935.html
Viel Erfolg
pistzienfresser

Werde ich mir gleich mal ansehen. Vielleicht hilft das ja auch gegen die Problme mit der Nummer.
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[1.1.1.2.3.1.2.2] markusm antwortet auf nilpok
08.12.2004 13:57

Und jetzt erklär mir mal, warum du eine Sonderkündigung willst????
Du regst dich über eine Leistung auf, die du zukünftig nicht mehr bekommst.
Du willst den vertrag darum außerordentlich kündigen und dann eben einen solchen Vertrag abschließen. Sorry aber das ist doch völlig daneben.
Aber wie immer gehts vermutlich ums prinzip.

Natürlich geht es hier um das Prinzip. Das ist aber auch nichts schlechtes. Denn wenn sich niemand mehr wegen Kleinigkeiten (oder aus Prinzip) wehrt, dann wäre Firmen wie o2 Tür und Tor für kleine Schummeleien geöffnet.

Und das würde dann natürlich weitere Schummler anziehen, mit voraussehbarem Ergebnis.

Oder würdest Du es Dir gefallen lassen, wenn Dir Deine Bank täglich 0,01 EUR abzieht - ohne Vertrag oder andere Grundlage.

Das tut Dir doch sicher nicht weh, aber lässt Du trotzdem einfach geschehen ?

und wenn Du wirklich 0,01 EUR pro Tag zu wenig findest, um sich zu beschweren: Wo liegt denn Deine Grenze?
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[1.1.1.2.3.1.2.2.1] nilpok antwortet auf markusm
08.12.2004 23:56
Benutzer markusm schrieb:

Und jetzt erklär mir mal, warum du eine Sonderkündigung willst????
Du regst dich über eine Leistung auf, die du zukünftig nicht
mehr bekommst.
Du willst den vertrag darum außerordentlich kündigen und dann eben einen solchen Vertrag abschließen. Sorry aber das ist doch
völlig daneben.
Aber wie immer gehts vermutlich ums prinzip.

Natürlich geht es hier um das Prinzip. Das ist aber auch nichts schlechtes. Denn wenn sich niemand mehr wegen Kleinigkeiten (oder aus Prinzip) wehrt, dann wäre Firmen wie o2 Tür und Tor für kleine Schummeleien geöffnet.

Und das würde dann natürlich weitere Schummler anziehen, mit voraussehbarem Ergebnis.

Oder würdest Du es Dir gefallen lassen, wenn Dir Deine Bank täglich 0,01 EUR abzieht - ohne Vertrag oder andere Grundlage.

Das tut Dir doch sicher nicht weh, aber lässt Du trotzdem einfach geschehen ?

und wenn Du wirklich 0,01 EUR pro Tag zu wenig findest, um sich zu beschweren: Wo liegt denn Deine Grenze?

Du scheinst mich nicht ganz verstanden zu haben. Sicherlich wäre ich da sauer und würde meine Konsequenzen ziehen. Aber die Konsequenz wäre dann, das Kreditinstitut zu wechsel und nicht mittels Rechtsstreit zu versuchen mein Konto dort zu kündigen (ja ich weiß es wäre bei einem Konto nicht nötig) um dann eben dieses selbe Konto bei der selben Bank wieder abzuschließen mit dem Wissen, das mir dieser eine Cent weiter abgebucht wird. (um bei deinem Beispiel zu bleiben)
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[1.1.1.2.3.1.2.2.1.1] CHEFE antwortet auf nilpok
09.12.2004 07:27
Du scheinst mich nicht ganz verstanden zu haben. Sicherlich wäre ich da sauer und würde meine Konsequenzen ziehen. Aber die Konsequenz wäre dann, das Kreditinstitut zu wechsel und nicht mittels Rechtsstreit zu versuchen mein Konto dort zu kündigen (ja ich weiß es wäre bei einem Konto nicht nötig) um dann eben dieses selbe Konto bei der selben Bank wieder abzuschließen mit dem Wissen, das mir dieser eine Cent weiter abgebucht wird. (um bei deinem Beispiel zu bleiben)

Auch nicht, wenn Du dann Deine Bankcard des vorigen Kontos behalten dürftest... ;-)
Gott sei Dank hat dieses Sonderkündigungsgeraffel wegen Hardwaresubventionen etwas abgenommen - aber es mag immernoch viele geben, bei denen es vorallem darum geht aus dem Vertrag rauszukommen. Vielleicht weil sie schon einen weiteren haben?

Zum Thema: Ich bin auch der Meinung, dass es Dinge gibt und geben sollte um die man aus Prinzip streitet. Und auch "wehret den Anfängen".
Aber um was für Pipifax in Deutschland manchmal gestritten wird und dann auch noch vor Gericht... Manchmal sollte man auch mal den gesunden Menschenverstand einschalten und im Notfall auch mal was schlucken, wenn es wirklich ne Kleinigkeit ist.
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[1.1.1.2.3.1.2.2.1.1.1] joernga antwortet auf CHEFE
09.12.2004 11:25
Benutzer CHEFE schrieb:
Du scheinst mich nicht ganz verstanden zu haben. Sicherlich wäre ich da sauer und würde meine Konsequenzen ziehen.
Aber die Konsequenz wäre dann, das Kreditinstitut zu wechsel und nicht mittels Rechtsstreit zu versuchen mein Konto dort zu kündigen (ja ich weiß es wäre bei einem Konto nicht nötig) um dann eben dieses selbe Konto bei der selben Bank wieder abzuschließen mit dem Wissen, das mir dieser eine Cent weiter abgebucht wird. (um
bei deinem Beispiel zu bleiben)

Auch nicht, wenn Du dann Deine Bankcard des vorigen Kontos behalten dürftest... ;-)
Gott sei Dank hat dieses Sonderkündigungsgeraffel wegen Hardwaresubventionen etwas abgenommen - aber es mag immernoch viele geben, bei denen es vorallem darum geht aus dem Vertrag rauszukommen. Vielleicht weil sie schon einen weiteren haben?

Zum Thema: Ich bin auch der Meinung, dass es Dinge gibt und geben sollte um die man aus Prinzip streitet. Und auch "wehret den Anfängen".
Aber um was für Pipifax in Deutschland manchmal gestritten wird und dann auch noch vor Gericht... Manchmal sollte man auch mal den gesunden Menschenverstand einschalten und im Notfall auch mal was schlucken, wenn es wirklich ne Kleinigkeit ist.

a) Warum schluckt O2 dann nicht einfach und sagt, ihr könnt kündigen?
b) Warum behält O2 nicht einfach die SMS Benachrichtigung für Altkunden bei?
c) Bei dieser Behandlung von O2 (nur Standardbriefe, keine bzw. falsche Auskunft) finde ich schon, dass es seine Pflicht ist, darüber zu informieren und O2 zu zeigen "So nicht"

Klar, jeder kann das sehen wie er möchte, aber man sollte fair sein und auch sagen, O2 verletzt Verträge.
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[1.1.1.2.3.1.2.2.1.2] markusm antwortet auf nilpok
09.12.2004 13:01
Du scheinst mich nicht ganz verstanden zu haben. Sicherlich wäre ich da sauer und würde meine Konsequenzen ziehen. Aber die Konsequenz wäre dann, das Kreditinstitut zu wechsel und nicht mittels Rechtsstreit zu versuchen mein Konto dort zu kündigen (ja ich weiß es wäre bei einem Konto nicht nötig) um dann eben dieses selbe Konto bei der selben Bank wieder abzuschließen mit dem Wissen, das mir dieser eine Cent weiter abgebucht wird. (um bei deinem Beispiel zu bleiben)

Natürlich ist es wenig sinnvoll, sich aus diesem grund dann wieder an das selbe Unternehmen zu binden. Ich für meinen Teil will unbedingt weg bzw. meinen nicht mehr genutzten Vertrag auch nicht mehr bezahlen.

Wenn das jemand anders macht, dann vielleicht deshalb, weil er aus aktuellem Grund (schlechte Information etc.) oder aus vorangegangenen Gründen sich einen legalen Vorteil (neues Handy) zu Lasten des Unternehmensm, welches ihn schlecht behandelt hat, verschaffen.