Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer marbri schrieb:
Um in BRD keine Einkommenssteuer mehr zahlen zu müssen,reicht es m.W. aus, sich 181 Tage im Ausland aufzuhalten.
Das ist nicht richtig. Es reicht bereits aus, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. einen zweiten oder dritten Wohnsitz hier hat. Auch wenn man nur zwei Wochen im Jahr hier ist, das aber regelmäßig und in eigener Wohnung, ist man unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Naja, mit einem 2. oder gar 3. Wohnsitz braucht man sich ja
hier nicht anzumelden. Es reicht ja wohl aus, wenn man sich im
Ausland mit dem 1. Wohnsitz anmeldet, dann hat man ja einen
Wohnsitz! Und wer will schon kontrollieren, wo man gewohnt hat,
wenn man dann mal in Old Germany zu Besuch war? Man kann ja
auch bei Freunden oder Verwandten gewohnt haben. Vater Staat
kann ja wohl kaum hinter jeden Besucher aus dem Ausland einen
Detektiv stellen, der kontrolliert, ob man in der eigenen Wohnung oder bei Freunden war!
Gruß Marbri