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GEZ-Gebühr ganz abschaffen


19.12.2010 16:18 - Gestartet von chickolino
ich lebe seit einige Jahren in Thailand.

in meiner detuschen wohnung steht kein PC, kein Radio und kein fernseher.

Warum soll ich bitte mit einer GEZ-Gebühr nach Wohnung einverstanden sein ?

Ich frage mich sowieso, ob das ganze nicht ein Minus-geschäft für die öffentlich rechtlichen werden wird, weil in vielen haushalten derzeit mehrere Zahler vorhanden sind (z.B. die kinder die noch im haushalt leben und mittlerweile über eigenes Einkommen verfügen oder aber WG`s).

Die Mindereinnahmen wegen der durch die Haushaltsabgabe wegfallenden doppelabgaben sollen dann jetzt Haushalte tragen die keine Empfangsgeräte haben - ich halte das für mehr als fragwürdig.

Warum sollen z.b. Vermieter für eine leerstehende Wohnung die Haushaltsabgabe zahlen wenn dort niemand wohnt - nur weil es eben eine Wohnung ist ? Das kann doch so nicht richtig sein !
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[1] peso antwortet auf chickolino
19.12.2010 16:26
Benutzer chickolino schrieb:
ich lebe seit einige Jahren in Thailand.

in meiner detuschen wohnung steht kein PC, kein Radio und kein fernseher.

Das ist ein rechtliches Problem und wird wohl zu einem Urteil führen.


Warum soll ich bitte mit einer GEZ-Gebühr nach Wohnung einverstanden sein ?

Danach fragt diese Bande doch nicht.


Ich frage mich sowieso, ob das ganze nicht ein Minus-geschäft für die öffentlich rechtlichen werden wird, weil in vielen haushalten derzeit mehrere Zahler vorhanden sind (z.B. die kinder die noch im haushalt leben und mittlerweile über eigenes Einkommen verfügen oder aber WG`s).

Mit Sicherheit nicht. Die bekommen jetzt, ohne weitere Bemühungen noch mehr Zwangsmitglieder. Ich habe eine Holzhütte in den Bergen ohne Stromanschluss und nutze diese nur sporadisch. Dort ist weder Radio noch Fernsehen.


Die Mindereinnahmen wegen der durch die Haushaltsabgabe wegfallenden doppelabgaben sollen dann jetzt Haushalte tragen die keine Empfangsgeräte haben - ich halte das für mehr als fragwürdig.

Ob Du das fragwürdig siehst, interessiert diese Lauschepper nicht. Das ist genauso wie die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK.
Es ist nichts anderes, als eine neue Steuer.



Warum sollen z.b. Vermieter für eine leerstehende Wohnung die Haushaltsabgabe zahlen wenn dort niemand wohnt - nur weil es
eben eine Wohnung ist ? Das kann doch so nicht richtig sein !
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[1.1] chickolino antwortet auf peso
19.12.2010 16:35
Für mich ist das jetzt also nur ein Grund mehr, meine in Deutschland vorrätig gehaltene Wohnung zu verkaufen und deutschland als wohnsitz komplett aufzugeben. Dann hat Deutschland von mir auch keinerlei Steuern mehr zu erwarten.

Dazu kommt noch die Frage warum überhaupt GEZ-Gebühr bezahlt werden muss. Andere (nicht öffentlich rechtliche) Fernsehsender schaffen es ja auch ohne eine GEZ-Gebühr Fernsehen zum Konsumenten zu bringen - warum kann das ein öffentlich rechtlicher Sender nicht auch - das ist doch ein "Armutszeugnis" wenn es andere schaffen und die öffentlich rechtlichen eben nicht. Meiner Meinung nach müssen sie bei den öffentlich rechtlichen Sendern erstmal von der Konkurenz lernen und dann die Gebühren (von mir aus auch staffelweise) in spätestens 3 Jahren komplett abgeschafft haben.

Letztenendes geht sowieso von den Gebühren ein Grossteil für Verwaltungsaufwand der GEZ drauf. Auch das (der verwaltungsaufwand) könnte bei einer Abschaffung der GEZ-Gebühr komplett eingespart werden. Aber dann würden ja wieder ein paar Beamte (oder gleichgestellte Angestellte) der GEZ freigestellt und müßten anderweitig im Staatsdienst untergebracht werden.

Aber selbst dafür gäbe es lösungsmöglichkeiten. Nachdem sie jahreland die Haushalte abgeklapptert haben um sich (nebenberuflich) eine Provision der GEZ zu verdienen wenn sie frisch eingezogene Privatpersonen "traktiert" haben , swären sie Freiberuflichen GEZ-Mitarbeiter geradezu dazu predistiniert den Postbeamten "auszuhelfen" die Post auszutragen die mittlerweile immer später am Tag kommt. Die Hauptberuflichen Mitarbeiter der GEZ könnten nach der Freistellung von der GEZ (wegen auflösung der GEZ) genausogut die Strasse fegen im sommer im Herbst die Blätter von den Strassen kehren und im Winter den schnee schieben. Es gibt genug aufgaben wo mangel an öffentlichen Kräften herscht.
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[1.1.1] marbri antwortet auf chickolino
19.12.2010 21:28
Benutzer chickolino schrieb:
Für mich ist das jetzt also nur ein Grund mehr, meine in Deutschland vorrätig gehaltene Wohnung zu verkaufen und deutschland als wohnsitz komplett aufzugeben. Dann hat Deutschland von mir auch keinerlei Steuern mehr zu erwarten.


Du kannst ja Deinen Wohnsitz in Deutschland abmelden, aber die Wohnung dennoch behalten. Es ist ja nicht verboten, seinen Erst-
wohnsitz im Ausland zu haben und trotzdem Wohneigentum zu besitzen. Um in BRD keine Einkommenssteuer mehr zahlen zu müssen,reicht es m.W. aus, sich 181 Tage im Ausland aufzuhalten. Außerdem ist eine leerstehende Wohnung ja schließlich kein Haushalt. In einem Haushalt leben Menschen. Ich denke auch nicht, dass Vermieter künftig für leerstehende Wohnungen zwischen Mieterwechsel zahlen müssen, denn diese sind ebenfalls kein Haushalt. Der Vermieter hat seinen eigenen Haushalt wo er lebt und der ausgezogene Mieter seinen Haushalt in seiner neuen Wohnung.
Schließlich heißt die neue Gebühr ja auch Haushaltsabgabe und nicht Wohnungsabgabe!


Gruß Marbri
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[1.1.1.1] 123fred antwortet auf marbri
19.12.2010 21:47
Benutzer marbri schrieb:
Um in BRD keine Einkommenssteuer mehr zahlen zu müssen,reicht es m.W. aus, sich 181 Tage im Ausland aufzuhalten.

Das ist nicht richtig. Es reicht bereits aus, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. einen zweiten oder dritten Wohnsitz hier hat. Auch wenn man nur zwei Wochen im Jahr hier ist, das aber regelmäßig und in eigener Wohnung, ist man unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
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[1.1.1.1.1] Telly antwortet auf 123fred
19.12.2010 22:17
Das ist nicht richtig. Es reicht bereits aus, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. einen zweiten oder dritten Wohnsitz hier hat. Auch wenn man nur zwei Wochen im Jahr hier ist, das aber regelmäßig und in eigener Wohnung, ist man unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Dann wäre man ja in mehreren Ländern gleichzeitig unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Mmh. Und was ist, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt?

Telly
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[1.1.1.1.1.1] 123fred antwortet auf Telly
19.12.2010 22:25

einmal geändert am 19.12.2010 22:26
Benutzer Telly schrieb:
Dann wäre man ja in mehreren Ländern gleichzeitig unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Mmh. Und was ist, wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt?

Ja, dann wäre man in mehreren Ländern gleichzeitig unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und das gewöhnlich mit dem Welteinkommen. Wenn es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) gibt, hat der Steuerpflichtige Glück gehabt. Denn das DBA weist jeweils einem Staat das Besteuerungsrecht an den unterschiedlichen Einkünften zu. Der andere Staat rechnet dann meist die im Ausland gezahlte Steuer an oder stellt die im Ausland besteuerten Einkünfte ganz frei. Gibt es kein DBA, hat der Steuerpflichtige in der Regel PEch gehabt, dann muss er seine Welteinkünfte in beiden Staaten voll versteuern.
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[1.1.1.1.2] marbri antwortet auf 123fred
20.12.2010 00:20
Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer marbri schrieb:
Um in BRD keine Einkommenssteuer mehr zahlen zu müssen,reicht es m.W. aus, sich 181 Tage im Ausland aufzuhalten.

Das ist nicht richtig. Es reicht bereits aus, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. einen zweiten oder dritten Wohnsitz hier hat. Auch wenn man nur zwei Wochen im Jahr hier ist, das aber regelmäßig und in eigener Wohnung, ist man unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Naja, mit einem 2. oder gar 3. Wohnsitz braucht man sich ja
hier nicht anzumelden. Es reicht ja wohl aus, wenn man sich im
Ausland mit dem 1. Wohnsitz anmeldet, dann hat man ja einen
Wohnsitz! Und wer will schon kontrollieren, wo man gewohnt hat,
wenn man dann mal in Old Germany zu Besuch war? Man kann ja
auch bei Freunden oder Verwandten gewohnt haben. Vater Staat
kann ja wohl kaum hinter jeden Besucher aus dem Ausland einen
Detektiv stellen, der kontrolliert, ob man in der eigenen Wohnung oder bei Freunden war!

Gruß Marbri
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[1.1.1.1.2.1] 123fred antwortet auf marbri
20.12.2010 06:32

einmal geändert am 20.12.2010 06:33
Benutzer marbri schrieb:
Naja, mit einem 2. oder gar 3. Wohnsitz braucht man sich ja hier nicht anzumelden. Es reicht ja wohl aus, wenn man sich im Ausland mit dem 1. Wohnsitz anmeldet, dann hat man ja einen Wohnsitz!

Wenn man nur bei Freunden zu Besuch ist, mag das richtig sein. Aber wenn man weiterhin eine Wohnung hat, spielt es keine Rolle, ob man sich anmeldet oder nicht. Einen Wohnsitz hat man dann auch weiterhin, wenn man die Wohnung regelmäßig (auch nur ein, zwei Mal im Jahr) nutzt. Auf die Meldesituation kommt es nicht an. Wie gesagt, die objektiven Begleitumstände entscheiden darüber, man kann das selbst du eine An-/Abmeldung beim Amt nicht steuern. Wäre dem so, würde sich niemand mehr anmelden und keiner wäre unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
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[1.2] chickolino antwortet auf peso
19.12.2010 16:46
@peso
Es ist nichts anderes, als eine neue Steuer.

nicht ganz - es ist keine Steuer sondern eine öffentlich-rechliche Abgabe.

Aber das Grundproblem ist dasselbe wie bei den Steuern.

Wenn der Staat Geld braucht kann er einfach die Steuern (oder hier für die GEZ eben die öffentlich-rechliche Abgabe) erhöhen.

Ein Privates Unternehmen dagegen kann natürlich auch versuchen einen höheren Preis zu erzielen, wied dann aber immer abwägen müssen ob ein höherer Preis nicht zu einem Verlust an Kunden und damit einem Umsatzverlust (bzw. letztendlich Gewinnverlust) führt. Der Staat dagegen braucht das mit diesen Zwangsabgeben (Steuern und abgaben) nicht zu befürchten.

Genau da liegt das Problem meines erachtens.

Der Staat erhöht die Steuer, statt vorher mal zu schauen woran es liegt das mehr benötigt wird und zu versuchen das irgendwie anders zu "kompensieren".

Jedes Unternehmen würde erstmal schauen, woran die Mehrkosten liegen, in welchen bereichen diese anfallen und ob nicht irgendwo eingespart werden kann. Die GEZ dageben gibt einfach mehr aus (wofür auch immer und wenn es nur die Provision denr freien GEZ-Mitarbeiter sind) und sagt hinterher: " DAS GELD REICHT NICHT - WIR BRAUCHEN EINE GEBÜHRENERHÖHUNG " !

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[1.3] RE: GEZ (und GEZ-Gebühr) ganz abschaffen
chickolino antwortet auf peso
19.12.2010 16:51

2x geändert, zuletzt am 19.12.2010 16:55
Benutzer peso schrieb:
Benutzer chickolino schrieb:

Ich frage mich sowieso, ob das ganze nicht ein Minus-geschäft für die öffentlich rechtlichen werden wird, weil in vielen haushalten derzeit mehrere Zahler vorhanden sind (z.B. die kinder die noch im haushalt leben und mittlerweile über eigenes Einkommen verfügen oder aber WG`s).

Mit Sicherheit nicht. Die bekommen jetzt, ohne weitere Bemühungen noch mehr Zwangsmitglieder. Ich habe eine Holzhütte in den Bergen ohne Stromanschluss und nutze diese nur sporadisch. Dort ist weder Radio noch Fernsehen.

Genau das will ich einfach mal bezweifeln.

Ich denke das weniger "Holzhütten in den Bergen" und "leerstehende Wohnungen von Vermietern die auf neue Mieter warten" Geld in die Kasse der GEZ spülen werden als auf der anderen Seite von Mehrfachzahlenden Haushalten wegfällt.

Der GEZ ist das ziemlich egal - denn wenn sie nach einem Jahr Haushaltsabgebe merken das es weniger ist als zuvor ist das ein Willkommener Grund für die nächste GEZ-Gebührenerhöhung.

sollte es dagegen mehr sein als vorher - wird wohl niemand eine Gebührensenkung erwarten dürfen, das wird dann einfach "totgeschwiegen" und für irgendwelche sinnlosen "Programmeinkäufe" der GEZ verbraten.
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[1.3.1] jos antwortet auf chickolino
19.12.2010 22:54
Benutzer chickolino schrieb:

Genau das will ich einfach mal bezweifeln.

Ich denke das weniger "Holzhütten in den Bergen" und "leerstehende Wohnungen von Vermietern die auf neue Mieter warten" Geld in die Kasse der GEZ spülen werden als auf der anderen Seite von Mehrfachzahlenden Haushalten wegfällt.

Beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk ist ziemlich genau bekannt, was durch die Änderung an Mehreinnahmen kommt.
Die wissen ja recht genau, wie viele Haushalte derzeit nicht zahlen (weil sie entweder keine Geräte haben oder die Geräte eben nicht angemeldet haben).

Es gibt eine Menge Leute, die keinen Fernseher haben (mich eingeschlossen). Und ich kenne auch etliche Leute, die zwar Geräte haben, aber nicht zahlen.
Die werden demnächst alle zur Kasse gebeten.
Die Fälle, in denen derzeit tatsächlich in einem Haushalt mehrere Zahler vorhanden sind, die jetzt wegfallen, dürften sich an einer Hand abzählen lassen.
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[1.4] marbri antwortet auf peso
19.12.2010 21:41
Benutzer peso schrieb:
Ich habe eine Holzhütte
in den Bergen ohne Stromanschluss und nutze diese nur sporadisch. Dort ist weder Radio noch Fernsehen.

Eine Holzhütte in den Bergen ist weder eine Wohnung noch ein
Haushalt. Es dürfte dort wohl auch niemand seinen Wohnsitz gemeldet haben. Von daher würde ich mir wegen einer Haushaltsabgabe keine Gedanken machen.

Gruß Marbri


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[1.4.1] 123fred antwortet auf marbri
19.12.2010 21:55
Benutzer marbri schrieb:
Eine Holzhütte in den Bergen ist weder eine Wohnung noch ein Haushalt. Es dürfte dort wohl auch niemand seinen Wohnsitz gemeldet haben. Von daher würde ich mir wegen einer Haushaltsabgabe keine Gedanken machen.

Es kommt nicht drauf an, ob man eine Wohnung als Wohnsitz gemeldet hat. Vielmehr ist ein Wohnsitz nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Auch eine Berghütte kann eine Wohnung sein. Es genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit. Allerdings könnte die mangelnde Stromversorgung als Argument gegen eine Wohnung genutzt werden.
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[1.4.1.1] marbri antwortet auf 123fred
20.12.2010 00:42
Benutzer 123fred schrieb:
Benutzer marbri schrieb:
Eine Holzhütte in den Bergen ist weder eine Wohnung noch ein Haushalt. Es dürfte dort wohl auch niemand seinen Wohnsitz gemeldet haben. Von daher würde ich mir wegen einer Haushaltsabgabe keine Gedanken machen.

Es kommt nicht drauf an, ob man eine Wohnung als Wohnsitz gemeldet hat. Vielmehr ist ein Wohnsitz nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Auch eine Berghütte kann eine Wohnung sein. Es genügt eine bescheidene Bleibe. Nicht erforderlich ist eine abgeschlossene Wohnung mit Küche und separater Waschgelegenheit. Allerdings könnte die mangelnde Stromversorgung als Argument gegen eine Wohnung genutzt werden.

Ja, und die fehlende Kanalisation für die Toilette ebenfalls.
Wahrscheinlich wird die Gemeindeverwaltung deshalb sogar verbieten, dass solch eine Hütte dauerhaft als Wohnung genutzt wird und eine Anmeldung als Wohnsitz sogar ablehnen!

Gruß Marbri
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[1.4.1.1.1] Hohes Niveau antwortet auf marbri
20.12.2010 00:53
Benutzer marbri schrieb:
Ja, und die fehlende Kanalisation für die Toilette ebenfalls. Wahrscheinlich wird die Gemeindeverwaltung deshalb sogar verbieten, dass solch eine Hütte dauerhaft als Wohnung genutzt wird und eine Anmeldung als Wohnsitz sogar ablehnen!

Gruß Marbri

Ich bin schon ganz gespannt, ob mobile ethnische Minderheiten pro Wohnwagen Rundfunkgebühren zahlen müssen, oder ob da ein kompletter Parkplatz als ein Haushalt gilt.
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[1.4.1.1.1.1] myselfme antwortet auf Hohes Niveau
20.12.2010 01:19

einmal geändert am 20.12.2010 01:21
ich finde ja, die Haushaltsabgabe geht noch nicht weit genug ! Schließlich hört man den öR ja auch mittels Fremdradio in U-Bahnen, Geschäften und auf öffentlichen Wegen.
Ich schlage deswegen eine Augen- und Ohrenabgabe vor. Pro funktionalem Ohr / Auge 5 € monatlich.
Vor Allem würde eine solche Regelung die wirklich sozial Schwachen in unserem Land vor wirklich nicht gerechtfertigten Gebühren schützen - und im Gegenzug alle Seher und Hörer erreichen. Mono ist billiger, 3D teurer...

P.S.: Ich vergaß: SATIRE
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[1.4.1.1.1.2] marbri antwortet auf Hohes Niveau
20.12.2010 01:27
Benutzer Hohes Niveau schrieb:


Ich bin schon ganz gespannt, ob mobile ethnische Minderheiten pro Wohnwagen Rundfunkgebühren zahlen müssen, oder ob da ein kompletter Parkplatz als ein Haushalt gilt.

Na klar, gilt der als Haushalt :-)

Gruß Marbri
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[1.4.1.1.1.2.1] Hohes Niveau antwortet auf marbri
20.12.2010 09:45
Benutzer marbri schrieb:
Benutzer Hohes Niveau schrieb:


Ich bin schon ganz gespannt, ob mobile ethnische Minderheiten pro Wohnwagen Rundfunkgebühren zahlen müssen, oder ob da ein kompletter Parkplatz als ein Haushalt gilt.

Na klar, gilt der als Haushalt :-)

Gruß Marbri

Da hätte ich ein tolles Sparkonstrukt:
Ich stelle mein Auto auf den Parplatz des ortsansässigen Zirkuswinterquartiers und melde mein Haus als ermäßigten Zweitwohnsitz.
;-)