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Schweigen ist keine Willenserklärung


10.06.2004 16:38 - Gestartet von kalle
Sowas ist m.E. rechtlich nicht haltbar!

Durch die bloße Äußerung des Anbieters (VF), ein Tarif werde umgestellt, ist der Kunde nicht verpflichtet, irgendwelchen Widerspruch einzulegen, und schon gar nicht, den unrechtmäßig zuviel in Rechnung gestellten Betrag einer überhöhten Rechnung zu bezahlen.

Besser die nächste Rechnung abwarten, dagegen Widerspruch einlegen, und von VF verlangen, dass der richtige Tarif zugrunde gelegt wird. Angemessene Frist hierzu setzen, zwei Wochen sollten reichen.

Dann sollte auch VF die Berechnung des richtigen Rechnungsbetrags vornehmen, weil die falsche REchnungsstellung deren Fehler ist. Es kann ja nicht sein, dass der Kunde ohne eigenes VErschulden sich hinsetzt und mühsam jeden einzelnen Posten seiner Rechnung überprüft.

Sollte VF sich nach Ablauf der angemessenen Frist nicht rühren, dann ist VF im Verzug und die Kosten für anwaltliche Beratung des Kunden sind Teil des Verzugsschadens, also von VF zu zahlen.

Bitte um Eure Meinung, falls ich mit meiner Ansicht daneben liegen sollte.
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[1] tector antwortet auf kalle
10.06.2004 16:44
... und vor allem besteht dann - bei Überschreiten der Frist - ein Sonderkündigungsrecht, von dem alle Betroffenen auch Gebrauch machen sollten!

tector