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Also lügt 1&1


13.11.2005 22:48 - Gestartet von blubbla
Schade das ich die Mails nicht mehr habe. Als der letzte Bericht von Heise und Teltarif wegen diesem 100 Euro Angebot puplitziert wurde, habe ich mehrfach bei 1&1 nachgefragt ob die "Volumengrenze" auch bei den neuen Flatrate Angeboten gilt. Mir wurde mit jeder Mail versichert, dass Heise und Teltarif lügen (es wurde nur etwas anders beschrieben) und es keine Begrenzung und auch kein 100 Euro Angebot gibt. Da bleib ich lieber bei T-Online. Auch wenn die die teuersten sind, halten die sich wenigstens an Ihren eigenen Vertrag.
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[1] legin antwortet auf blubbla
13.11.2005 22:53
Benutzer blubbla schrieb:
Schade das ich die Mails nicht mehr habe. Als der letzte Bericht von Heise und Teltarif wegen diesem 100 Euro Angebot puplitziert wurde, habe ich mehrfach bei 1&1 nachgefragt ob die "Volumengrenze" auch bei den neuen Flatrate Angeboten gilt. Mir wurde mit jeder Mail versichert, dass Heise und Teltarif lügen (es wurde nur etwas anders beschrieben) und es keine Begrenzung und auch kein 100 Euro Angebot gibt. Da bleib ich lieber bei T-Online. Auch wenn die die teuersten sind, halten die sich wenigstens an Ihren eigenen Vertrag.

womit wieder bewiesen wäre, daß teuer gleich gut ist?!?
D1 und D2 werden sich freuen...
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[1.1] blubbla antwortet auf legin
13.11.2005 22:58
womit wieder bewiesen wäre, daß teuer gleich gut ist?!? D1 und D2 werden sich freuen...

naja, t-mobile hat ja auch das beste netz :)

nein, mal im ernst. du hast doch bei sovielen "billig" anbietern in den agb´s stehen, dass die flatrate eigentlich nur ein volumentarif ist. alleine so eine wortverdrehung ist für mich unseriös. und 1&1 versichert neukunden sogar, dass es keine volumenbegrenzung gibt. aber solche berichte sagen gleich wieder was ganz anderes.
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[2] Bodenseemann antwortet auf blubbla
14.11.2005 02:24
Benutzer blubbla schrieb:
Schade das ich die Mails nicht mehr habe. Als der letzte Bericht von Heise und Teltarif wegen diesem 100 Euro Angebot puplitziert wurde, habe ich mehrfach bei 1&1 nachgefragt ob die "Volumengrenze" auch bei den neuen Flatrate Angeboten gilt. Mir wurde mit jeder Mail versichert, dass Heise und Teltarif lügen (es wurde nur etwas anders beschrieben) und es keine Begrenzung und auch kein 100 Euro Angebot gibt. Da bleib ich lieber bei T-Online. Auch wenn die die teuersten sind, halten die sich wenigstens an Ihren eigenen Vertrag.

Die lügen ja schon bei den Datenschutzrichtlinen! (Siehe meinen Beitrag vorher)
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[2.1] blubbla antwortet auf Bodenseemann
14.11.2005 09:51
Die lügen ja schon bei den Datenschutzrichtlinen! (Siehe meinen Beitrag vorher)

hehe, stimmt. hab ich vorher nicht gelesen.

was mich aber jetzt verwundert: das ist doch keine kleine firma. haben die keine rechtsberater? wenn die jetzt schon in zwei fällen gegen ihre eigenen aussagen bzw agb´s verstoßen, machen die sich doch strafbar? oder dürfen firmen sowas?
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[2.1.1] SL55 antwortet auf blubbla
14.11.2005 15:17
Die AGB weisst eindeutig darauf hin wann 1&1 kündigen kann. Es ist nicht strafbar einen Tarif als Flatrate zu beschreiben und nicht gerne gesehne Kunden zu kündigen. Kein Anbieter/Geschäft verpflichtet sich via AGB jedem seine Leistung/Ware zu verkaufen. Nicht umsonst bietet 1&1 100€ um aus den Verträgen mit Powerusern zu kommen. Auch die "gewerbliche Nutzung" ist untersagt. Ab einem gewissen Datenvolumen wir 1&1 wohl diesen Punkt als Kündigungsgrund gebrauchen.

Eben weil sie rechlich Informiert sind, wissen sie wie man Verträge/AGB formuliert.
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[2.1.1.1] blubbla antwortet auf SL55
14.11.2005 15:32
wie gesagt: leider hab ich meinen mailverkehr mit 1&1 gelöscht. wenn dir 5 mal garantiert wird, es gibt keine begrenzung für privatkunden, dann kann in den agb´s nicht was anderes stehen.
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[2.1.1.1.1] Gerko antwortet auf blubbla
14.11.2005 15:59
Benutzer blubbla schrieb:
wie gesagt: leider hab ich meinen mailverkehr mit 1&1 gelöscht. wenn dir 5 mal garantiert wird, es gibt keine begrenzung für privatkunden, dann kann in den agb´s nicht was anderes stehen.

Auf der Webseite von 1&1 steht "Echte Flatrate"! Ok, ich weiß, daß das nur Werbung ist, aber echt bedeutet echt.
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[2.1.1.2] Bodenseemann antwortet auf SL55
14.11.2005 16:16
Benutzer SL55 schrieb:
Die AGB weisst eindeutig darauf hin wann 1&1 kündigen kann. Es ist nicht strafbar einen Tarif als Flatrate zu beschreiben und nicht gerne gesehne Kunden zu kündigen. Kein Anbieter/Geschäft verpflichtet sich via AGB jedem seine Leistung/Ware zu verkaufen. Nicht umsonst bietet 1&1 100€ um aus den Verträgen mit Powerusern zu kommen. Auch die "gewerbliche Nutzung" ist untersagt. Ab einem gewissen Datenvolumen wir 1&1 wohl diesen Punkt als Kündigungsgrund gebrauchen.

Eben weil sie rechlich Informiert sind, wissen sie wie man Verträge/AGB formuliert.

Um die AGB geht es ja nicht.
In den Datenschutzrichlinen wird gelogen.
Es wird nämlich nicht geschrieben, daß entgegen der gesetzlichen Regelungen Datenvolumen auch dann erhoben werden, wenn diese NICHT für die Abrechnung notwendig ist.
Die Datenschutzrichtlinen sind die Lüge. Nicht die AGB.
Und mich wundert es, daß keiner dagegen vorgeht.

Um es nochmals zu sagen: Datenübertragunsvolumen dürfen lt. Gesetz NUR dann ohne explizite Zustimmung des Kunden (welche mittels AGB nicht vorliegt) nicht erhoben werden.
Alles andere ist total egal.

Rechtsberatung haben die natürlich. Die wissen, daß sie sich illegalen Bereich befinden, und das schlimmste, was Ihnen passieren kann wohl eine Unterlassungsklage ist. Da aber derzeit 100% der Medien und 100% der Kunden sich nicht gegen die Gesetzesbrecher wehren, kann es munter weiter gehen.
Tele2 wusste mit Sicherheit auch, daß Ihre Belästigungsanrufe (gibt es die noch) gegen geltendes Recht verstossen.

Die gesetzlichen Sanktionen für Datenschutzverbrecher sind leider viel zu gering.

BM

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[2.1.1.2.1] Bodenseemann antwortet auf Bodenseemann
14.11.2005 16:20

Um es nochmals zu sagen: Datenübertragunsvolumen dürfen lt. Gesetz NUR dann ohne explizite Zustimmung des Kunden (welche mittels AGB nicht vorliegt) nicht erhoben werden.
Alles andere ist total egal.


Ups! Der Satz ist keiner.

Sollte heißen:

Um es nochmals zu sagen: Datenübertragunsvolumen dürfen lt.
Gesetz NUR dann ohne explizite Zustimmung des Kunden (welche
mittels AGB nicht vorliegt) erhoben werden, wenn sie für die Abrechnung notwendig sind.
(Siehe TKG)
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[2.1.1.2.1.1] spl antwortet auf Bodenseemann
14.11.2005 17:51
Benutzer Bodenseemann schrieb:
Um es nochmals zu sagen: Datenübertragunsvolumen dürfen lt. Gesetz NUR dann ohne explizite Zustimmung des Kunden (welche mittels AGB nicht vorliegt) erhoben werden, wenn sie für die Abrechnung notwendig sind.
(Siehe TKG)

So trivial ist das auch wieder nicht. Einwilligungen per AGB werden anerkannt, wenn sie optisch hervorgehoben sind (§ 4a Abs. 1 BDSG analog).

Inwieweit andere Verkehrsdaten als IPs auch in einem Flatrate-Tarif erforderlich sein sollen, ist so eindeutig offenbar nicht und wurde nicht nur von diversen Datenschutzaufsichtsbehörden, sondern beispielsweise auch im Fall Voss ./. T-Online vom AG Darmstadt bejaht. Allerdings halte ich das Urteil insoweit auch für verfehlt, und es wurde Berufung eingelegt.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind sich selbst nach Jahre langer Diskussion noch nicht mal einig, welches Gesetz für Internet Access gilt (TKG oder TDG) und wer folglich überhaupt für die Datenschutzaufsicht zuständig ist (Bund oder Länder). Derzeit gehen die Datenschutzbehörden (noch) davon aus, dass das TDG einschlägig ist, so dass jede Landesbehörde ihr eigenes Süppchen kocht.

Aber versuch doch mal an die zuständige ADD Trier (www.add.rlp.de) zu schreiben, was die meint. Zu verlieren hast du nichts.

spl