Benutzer SL55 schrieb:
Die AGB weisst eindeutig darauf hin wann 1&1 kündigen kann. Es ist nicht strafbar einen Tarif als Flatrate zu beschreiben und nicht gerne gesehne Kunden zu kündigen. Kein Anbieter/Geschäft verpflichtet sich via AGB jedem seine Leistung/Ware zu verkaufen. Nicht umsonst bietet 1&1 100€ um aus den Verträgen mit Powerusern zu kommen. Auch die "gewerbliche Nutzung" ist untersagt. Ab einem gewissen Datenvolumen wir 1&1 wohl diesen Punkt als Kündigungsgrund gebrauchen.
Eben weil sie rechlich Informiert sind, wissen sie wie man Verträge/AGB formuliert.
Um die AGB geht es ja nicht.
In den Datenschutzrichlinen wird gelogen.
Es wird nämlich nicht geschrieben, daß entgegen der gesetzlichen Regelungen Datenvolumen auch dann erhoben werden, wenn diese NICHT für die Abrechnung notwendig ist.
Die Datenschutzrichtlinen sind die Lüge. Nicht die AGB.
Und mich wundert es, daß keiner dagegen vorgeht.
Um es nochmals zu sagen: Datenübertragunsvolumen dürfen lt. Gesetz NUR dann ohne explizite Zustimmung des Kunden (welche mittels AGB nicht vorliegt) nicht erhoben werden.
Alles andere ist total egal.
Rechtsberatung haben die natürlich. Die wissen, daß sie sich illegalen Bereich befinden, und das schlimmste, was Ihnen passieren kann wohl eine Unterlassungsklage ist. Da aber derzeit 100% der Medien und 100% der Kunden sich nicht gegen die Gesetzesbrecher wehren, kann es munter weiter gehen.
Tele2 wusste mit Sicherheit auch, daß Ihre Belästigungsanrufe (gibt es die noch) gegen geltendes Recht verstossen.
Die gesetzlichen Sanktionen für Datenschutzverbrecher sind leider viel zu gering.
BM