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E Plus und die 00800


01.12.2003 19:51 - Gestartet von tcsmoers
Die RegTP ist der Auffassung, dass die Berechnung der 00800 unzulässig ist, sieht sich aber ausserinstande, was zu unternehmen. Man bittet um Mitteilung, wenn jemand ein Verfahren geführt hat.

Genau dies ist der Punkt, warum ein "Volkanwalt" erforderlich wäre. Kein Mensch klagt wegen dieserm geringen Betrag und wer es einfach nicht bezahlt, bekommt eine Gutschrift.

Es gibt ja leider genug Trottel, die einfach bezahlen (O-Ton eine Hotlinemitarbeiterin bei E -).

peso
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[1] RE:Beispiel
domforce antwortet auf tcsmoers
02.12.2003 00:06
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hallo Peso!

[...]
Genau dies ist der Punkt, warum ein "Volkanwalt" erforderlich wäre. Kein Mensch klagt wegen dieserm geringen Betrag und wer es einfach nicht bezahlt, bekommt eine Gutschrift.

Wie muss ich mir das denn praktisch vorstellen:
Habe bei meinem E+ Vertrag eine Einzugsermächtigung erteilt. Sollte ich schriftlich?, mündlich?, bei E+ reklamieren mit Verweis auf was?, nach einiger Zeit den unstrittigen Betrag überweisen und zum Schluss den eingezogenen Betrag bei der Bank zurückgehen lassen..?
Gangbare vorgehensweise?
Es gibt ja leider genug Trottel, die einfach bezahlen (O-Ton eine Hotlinemitarbeiterin bei E -).

...dazu möchte ich natürlich nicht gehören &-)
Hatte neulich die 00800-Nummer der T-Card (ja: es war ein versehen) gewählt und dann noch dummerweise einige Zeit telefoniert...

peso

gruss
domforce
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[1.1] tcsmoers antwortet auf domforce
02.12.2003 00:10
Benutzer domforce schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hallo Peso!

[...]
Genau dies ist der Punkt, warum ein "Volkanwalt" erforderlich wäre. Kein Mensch klagt wegen dieserm geringen Betrag und wer es einfach nicht bezahlt, bekommt eine Gutschrift.

Wie muss ich mir das denn praktisch vorstellen: Habe bei meinem E+ Vertrag eine Einzugsermächtigung erteilt. Sollte ich schriftlich?, mündlich?, bei E+ reklamieren mit Verweis auf was?, nach einiger Zeit den unstrittigen Betrag überweisen und zum Schluss den eingezogenen Betrag bei der Bank zurückgehen lassen..?
Gangbare vorgehensweise?
Es gibt ja leider genug Trottel, die einfach bezahlen (O-Ton
eine Hotlinemitarbeiterin bei E -).

...dazu möchte ich natürlich nicht gehören &-) Hatte neulich die 00800-Nummer der T-Card (ja: es war ein versehen) gewählt und dann noch dummerweise einige Zeit telefoniert...

peso

gruss
domforce

Ich meine ganz einfach, dass die RegTP ermächtigt wird die Interessen von Geschädigten durchzusetzen. Wenn sich z.B. 100 Leute über fehlerhafte Abrechnungen im Roamingbereich beschweren, sollte die RegTP diesen Anbieter gezielt abmahnen dürfen oder sogar verklagen können.

So ist die RegTP nur ein Papiertiger, der den ganzen Kostenaufwand nicht wert ist.

peso
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[1.2] tcsmoers antwortet auf domforce
02.12.2003 00:16
Benutzer domforce schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Hallo Peso!

[...]
Genau dies ist der Punkt, warum ein "Volkanwalt" erforderlich wäre. Kein Mensch klagt wegen dieserm geringen Betrag und wer es einfach nicht bezahlt, bekommt eine Gutschrift.

Wie muss ich mir das denn praktisch vorstellen: Habe bei meinem E+ Vertrag eine Einzugsermächtigung erteilt. Sollte ich schriftlich?, mündlich?, bei E+ reklamieren mit Verweis auf was?, nach einiger Zeit den unstrittigen Betrag überweisen und zum Schluss den eingezogenen Betrag bei der Bank zurückgehen lassen..?
Gangbare vorgehensweise?

Entschuldigung:

Mit Hinweis auf die ganze Bewerbung von 00800 (international Freephone) die Zahlung verweigern. Als Anrufer darf man davon ausgehen, dass der Angerufene den Betrag bezahlt. Letztendlich kostet das auch richtig Geld für den Angerufenen. Das Problem ist, dass bei 00800 jeweils ein Vertrag mit dem Dienstleister abgeschlossen wird. Da z.B. kein vernünftiger Mensch bei DX einen derartigen Vertrag abschliessen würde, kann der Durchleitende vom Angerufenen nichts kassieren. Also hält er sich an den Anrufer.

Ich bin der Meinung, dass FreePhone = FreePhone bedeutet und der Anrufer nicht mit Kosten rechnen muss. Entweder ist es kostenlos oder die Anwahl ist gesperrt. Jedenfalls dürfte die Verhaltensweise von E - kaum einer rechtlichen Prüfung standhalten.

peso
Es gibt ja leider genug Trottel, die einfach bezahlen (O-Ton
eine Hotlinemitarbeiterin bei E -).

...dazu möchte ich natürlich nicht gehören &-) Hatte neulich die 00800-Nummer der T-Card (ja: es war ein versehen) gewählt und dann noch dummerweise einige Zeit telefoniert...

peso

gruss
domforce
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[2] Eplus-00800-Howto
Alexda antwortet auf tcsmoers
02.12.2003 10:53
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die RegTP ist der Auffassung, dass die Berechnung der 00800 unzulässig ist, sieht sich aber ausserinstande, was zu unternehmen. Man bittet um Mitteilung, wenn jemand ein Verfahren geführt hat.

Genau dies ist der Punkt, warum ein "Volkanwalt" erforderlich wäre. Kein Mensch klagt wegen dieserm geringen Betrag und wer es einfach nicht bezahlt, bekommt eine Gutschrift.

Es gibt ja leider genug Trottel, die einfach bezahlen (O-Ton eine Hotlinemitarbeiterin bei E -).

Frechheit!

Dem sollte man mal öffentlich mit einem "Howto" begegnen. Mit "Howto" meine ich eine schrittweise exakte Anleitung, wie man mit möglichst wenig Aufwand der Rechnung widerspricht und den Betrag dann nicht bezahlen muss.

Wer hat das schon gemacht?

Würde es so funktionieren:

- Nach Erhalt der Rechnung mit der unberechtigten 00800-Berechnung ein Fax an Eplus.

- Inhalt: Ich widerspreche der Berechnung von Gebühren zur Nummer 00800-XXX, da es sich hierbei um eine FreeCall-Nummer handelt, bei der der Angerufene für die Kosten aufkommt.

- Wenn Eplus nach N1 Tagen keine korrigierte Rechnung schickt, ein Einwurf-Einschreiben schicken:

- Inhalt: Wie oben + Androhung der Rückbuchung

- Wenn nach N2 Tagen keine Reaktion, aber Eplus bucht ab, Hotline anrufen, Bank rückbuchen lassen, unstrittigen Betrag überweisen.

Bleiben noch die Wahl von N1 und N2...
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[2.1] tcsmoers antwortet auf Alexda
02.12.2003 11:19
Benutzer Alexda schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die RegTP ist der Auffassung, dass die Berechnung der 00800 unzulässig ist, sieht sich aber ausserinstande, was zu unternehmen. Man bittet um Mitteilung, wenn jemand ein Verfahren geführt hat.

Genau dies ist der Punkt, warum ein "Volkanwalt" erforderlich wäre. Kein Mensch klagt wegen dieserm geringen Betrag und wer es einfach nicht bezahlt, bekommt eine Gutschrift.

Es gibt ja leider genug Trottel, die einfach bezahlen (O-Ton
eine Hotlinemitarbeiterin bei E -).

Frechheit!

Dem sollte man mal öffentlich mit einem "Howto" begegnen. Mit "Howto" meine ich eine schrittweise exakte Anleitung, wie man mit möglichst wenig Aufwand der Rechnung widerspricht und den Betrag dann nicht bezahlen muss.

Wer hat das schon gemacht?

Würde es so funktionieren:

- Nach Erhalt der Rechnung mit der unberechtigten 00800-Berechnung ein Fax an Eplus.

- Inhalt: Ich widerspreche der Berechnung von Gebühren zur Nummer 00800-XXX, da es sich hierbei um eine FreeCall-Nummer handelt, bei der der Angerufene für die Kosten aufkommt.

- Wenn Eplus nach N1 Tagen keine korrigierte Rechnung schickt, ein Einwurf-Einschreiben schicken:

- Inhalt: Wie oben + Androhung der Rückbuchung

- Wenn nach N2 Tagen keine Reaktion, aber Eplus bucht ab, Hotline anrufen, Bank rückbuchen lassen, unstrittigen Betrag überweisen.

Bleiben noch die Wahl von N1 und N2...

So habe ich mir das vorgestellt. Dazu solltest Du Dir noch die Werbeunterlagen von T über die Einrichtung von 0800 und 00800 ausdrucken. Dort sind auch klare Bewerbungsaussagen über diese Dienstleistung enthalten. Kein Mensch muss damit rechnen, dass er eine als Freephone-Nummer beworbene Nutzung (doppelt) bezahlen muss.

peso
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[3] b-a antwortet auf tcsmoers
02.12.2003 12:26
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die RegTP ist der Auffassung, dass die Berechnung der 00800 unzulässig ist, sieht sich aber ausserinstande, was zu unternehmen. Man bittet um Mitteilung, wenn jemand ein Verfahren geführt hat.

Wo steht das denn? Dass 00800er Nummern kostenlos sind, ist AFAIK nirgends verbrieft.

Und bei E-Plus werden sie nun mal in den AGBs/Preislisten als nicht kostenlos aufgeführt. Das hat man ja bei Vertragsabschluss anerkannt.

Worauf sollte sich also die Klage stützen? Auf Smalltalk mit einem RegTP-Mitarbeiter?
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[3.1] tcsmoers antwortet auf b-a
02.12.2003 12:30
Benutzer b-a schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Die RegTP ist der Auffassung, dass die Berechnung der 00800 unzulässig ist, sieht sich aber ausserinstande, was zu unternehmen. Man bittet um Mitteilung, wenn jemand ein Verfahren geführt hat.

Wo steht das denn? Dass 00800er Nummern kostenlos sind, ist AFAIK nirgends verbrieft.

Und bei E-Plus werden sie nun mal in den AGBs/Preislisten als nicht kostenlos aufgeführt. Das hat man ja bei Vertragsabschluss anerkannt.

Worauf sollte sich also die Klage stützen? Auf Smalltalk mit einem RegTP-Mitarbeiter?

Es gibt ein Gewohnheits- und Informationsrecht. Es handelt sich grundsätzlich um ein Problem zwischen "Transporteur" und Auftraggeber.

Wenn ich einen Vertrag über die kostenlose Nutzung von 00800 mit B abgeschlossen habe, kann nicht C diese Gespräche ohne Vertragsgrundlage "transportieren" und dafür Geld vom unbeteiligten Dritten verlangen.

Entweder sperrt man den Zugang oder er ist kostenlos.

peso