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Hilfe über Dialer eingewählt


08.09.2003 22:57 - Gestartet von leinus
Hi!
Leider hat es mich gestern auch erwischt. Ich war auf einer Seite um ein Programm runterzuladen und es sah auch so aus, als ob es sich dabei einfach um das Programm handelt. Leider hab ich mir damit aber einen Dialer eingefangen. Es handelte sich hierbei um die Universal Boards GmbH & Co KG. Sie verlangen 30 Euro pro Einwahl (ja ich weiß es gibt noch wesentlich teurere!). Im Moment weiß ich noch nicht um welche Nr es sich dabei handelte und ich weiß auch nicht ob die sich bei der Reg Behörde angemeldet haben, aber das spielt ja wahrscheinlich sowieso keine Rolle, weil ja noch Übergangsfristen gelten, oder?
Kann mir jemand sagen, ob ich die nun bezahlen muss? Dummerweise weist die Firma auf ihrer Internetseite ganz unten daraufhin dass die 30 Euro pro Download berechnet werden. Spielt das dann überhaupt noch eine Rolle ob die sich bei der Reg angemeldet haben oder nicht?
Ich kenn mich mit der Thematik einfach nicht so aus. Und ich wäre euch sehr dankbar, wenn sich die Antworten nicht darauf beziehen, wie dumm es von mir war einfach was zu downloaden etc. Das weiß ich nämlich mittlerweile selbst.

Danke,
Leinus
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[1] himmelblau antwortet auf leinus
09.09.2003 00:49
tipp: behalte das nächste mal ein kühlen kopf wenn es dich überkommt :-))



Benutzer leinus schrieb:
Hi!
Leider hat es mich gestern auch erwischt. Ich war auf einer Seite um ein Programm runterzuladen und es sah auch so aus, als ob es sich dabei einfach um das Programm handelt. Leider hab ich mir damit aber einen Dialer eingefangen. Es handelte sich hierbei um die Universal Boards GmbH & Co KG. Sie verlangen 30 Euro pro Einwahl (ja ich weiß es gibt noch wesentlich teurere!). Im Moment weiß ich noch nicht um welche Nr es sich dabei handelte und ich weiß auch nicht ob die sich bei der Reg Behörde angemeldet haben, aber das spielt ja wahrscheinlich sowieso keine Rolle, weil ja noch Übergangsfristen gelten, oder? Kann mir jemand sagen, ob ich die nun bezahlen muss? Dummerweise weist die Firma auf ihrer Internetseite ganz unten daraufhin dass die 30 Euro pro Download berechnet werden. Spielt das dann überhaupt noch eine Rolle ob die sich bei der Reg angemeldet haben oder nicht?
Ich kenn mich mit der Thematik einfach nicht so aus. Und ich wäre euch sehr dankbar, wenn sich die Antworten nicht darauf beziehen, wie dumm es von mir war einfach was zu downloaden etc. Das weiß ich nämlich mittlerweile selbst.

Danke,
Leinus
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[2] VariusC antwortet auf leinus
09.09.2003 10:03
Benutzer leinus schrieb:
Hi!
Leider hat es mich gestern auch erwischt. Ich war auf einer Seite um ein Programm runterzuladen und es sah auch so aus, als ob es sich dabei einfach um das Programm handelt. Leider hab ich mir damit aber einen Dialer eingefangen. Es handelte sich hierbei um die Universal Boards GmbH & Co KG. Sie verlangen 30 Euro pro Einwahl (ja ich weiß es gibt noch wesentlich teurere!). Im Moment weiß ich noch nicht um welche Nr es sich dabei handelte und ich weiß auch nicht ob die sich bei der Reg Behörde angemeldet haben, aber das spielt ja wahrscheinlich sowieso keine Rolle, weil ja noch Übergangsfristen gelten, oder? Kann mir jemand sagen, ob ich die nun bezahlen muss? Dummerweise weist die Firma auf ihrer Internetseite ganz unten daraufhin dass die 30 Euro pro Download berechnet werden. Spielt das dann überhaupt noch eine Rolle ob die sich bei der Reg angemeldet haben oder nicht?
Ich kenn mich mit der Thematik einfach nicht so aus. Und ich wäre euch sehr dankbar, wenn sich die Antworten nicht darauf beziehen, wie dumm es von mir war einfach was zu downloaden etc. Das weiß ich nämlich mittlerweile selbst.

Danke,
Leinus

Zitat aus teltarif-Artikel:
"Bei allen anderen Einwahlprogrammen, die seit dem 15. August auf dem deutschen Markt kursieren, besteht im Moment kein Zahlungsanspruch".

Also ich finde das ziemlich eindeutig, oder aws meinst Du?

Gruß
VariusC
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[2.1] Puscheltiger antwortet auf VariusC
09.09.2003 12:19
Hallo,

lege gegen die Rechnung deines Telefonanbieters gegen 0190/0900er Nummer die Du durch diesen Dialer gewählt hast unbedingt Widerspruch per Einschreiben und Rückschein ein und zahle die Rechnung ohne 0190/0900er Nummer. Beachte auch dabei das Du bei der Überweisung als Vermerk angiebst "ohne 0190/0900er Nummern" damit die Buchhaltung der Telefongesellschaft auch Bescheid weis.

Ich Rate dir 0190/0900er Nummern durch deine Telefongesellschaft sperren zu lassen.

Ausserdem drohe nicht gleich mit Rechtsanwalt oder so, sondern sei erstmal freundlich.

Ich hatte auch Probleme und habe diese dadurch gemeistert. Die 0190 Nummern die auf meiner Rechnung waren wurden ausgebucht, nachdem ich freundlich Einspruch gegen die Rechnung einlegte.

Also viel Glück.

Puscheltiger
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[2.1.1] leinus antwortet auf Puscheltiger
09.09.2003 12:47
Hi Puscheltiger,
und die Telekom hat es mit dem Einspruch auf sich beruhen lassen? Die wollen doch auch bezahlt werden. Welche Begründung hast du den angegeben?
Schreibst du mir bitte noch ein wenig mehr Hintergrundinformationen? War es auch ein Internet-Dialer? Wurde auf die Gebühren hingewiesen? Hast du einem Vertrag zugestimmt?
Vielen Dank,
Leinus


Benutzer Puscheltiger schrieb:
Hallo,

lege gegen die Rechnung deines Telefonanbieters gegen 0190/0900er Nummer die Du durch diesen Dialer gewählt hast unbedingt Widerspruch per Einschreiben und Rückschein ein und zahle die Rechnung ohne 0190/0900er Nummer. Beachte auch dabei das Du bei der Überweisung als Vermerk angiebst "ohne 0190/0900er Nummern" damit die Buchhaltung der Telefongesellschaft auch Bescheid weis.

Ich Rate dir 0190/0900er Nummern durch deine
Telefongesellschaft sperren zu lassen.

Ausserdem drohe nicht gleich mit Rechtsanwalt oder so, sondern sei erstmal freundlich.

Ich hatte auch Probleme und habe diese dadurch gemeistert. Die 0190 Nummern die auf meiner Rechnung waren wurden ausgebucht, nachdem ich freundlich Einspruch gegen die Rechnung einlegte.

Also viel Glück.

Puscheltiger
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[2.1.1.1] Puscheltiger antwortet auf leinus
11.09.2003 16:12
Hallo,

ich habe einen ISDN XXL Anschluss bei der Telekom. Nachdem ich gegen die Rechnung Einspruch eingelegt habe, kam 3 Wochen später ein Telekom Service Techniker, der meinen Anschluss Prüfte. Danach hörte ich Wochenlang nichts.

Nachdem ich mich nochmals höflichst an die Telekom Rechnungsstelle schriftlich wendete teilte man mir mit, das kein Fehler zu finden war. Ich teilte daraufhin schriftlich der Rechnungsstelle mit, das ich eine ISDN Anlage habe, wo 0190/0900er Nummern gesperrt sind. Auch habe ich bevor die Sache mit der Hohen Rechnung passierte, meinen Rechner durch einen Techniker auf dialer etc. Checken lassen und ohne befund was ich per Rechnung beweisen konnte. Auch habe ich ebenfalls nochmals danach nachdem die Rechnung kam eine überprüfung machen lassen. Ebenfalls ohne befund.

Auch daraufhin hat sich die Telekom wieder Wochenlang nicht gemeldet, nur kamen immer und immer wieder Mahnungen etc. gegen die ich ebenfalls per Telefax mit Sendebestätigung Einspruch einlegte. Nachdem ich mit einem Rechtsanwalt nach Wochenlangem Warten gedroht habe, bekam ich einen Anruf von der Rechnungsstelle. Dort erzählte ich nochmals alles was passiert ist, und die freundliche Mitarbeiterin war sehr nett. Danach vergingen wieder 3 Wochen, und ich bekam ein Schreiben wo die 0190/0900er Nummern und die Kosten die dadurch entstanden sind meinem Buchungskonto gutgeschrieben wurden. Die Sache war damit erledigt.

Ich habe daraufhin Telefonisch beim Kundenservice beauftragt 0190/0900er Sperren zu lassen. Kostet knapp 8,- Euro einmalig. Man kann aber immer noch mit z.b. web.de SmartSurfer ins Internet gehen.

Also lege gegen die Rechnung Einspruch ein per Einschreiben+Rückschein und überweise unbedingt die Rechnung vollständig ohne die Kosten 0190/0900er Nummern oder dialer. Auch bei der Überweisung Vermerke "Zahlung ohne 0190/0900/Dialer Kosten" damit die Buchhaltung Bescheid weis. Die Telefongesellschaft darf deinen Anschluss nicht Sperren lassen, solange du gezahlt hast. Wenn doch kann dieses sehr Teuer werden für die Telefongesellschaft. Kommen Mahnungen lege dagegen ebenfalls per Telefax mit Sendebestätigung Einspruch ein. Vergiss nicht jede weitere Rechnung genau Kontrollieren, und vollständig überweisen ausser es sind wieder Kosten darauf die Du nicht verursacht hast. Dann geht es wieder von vorne Los.

Halte durch und lass dich nicht drängeln von deiner Telefongesellschaft. Erst wenn wirklich nichts mehr geht, dann würde ich mit Anwalt und anderen konsequenzen Drohen.

Also viel Glück.......
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[2.1.2] onlinewerkstatt antwortet auf Puscheltiger
20.09.2003 21:11
Benutzer Puscheltiger schrieb:

Hallo,

lege gegen die Rechnung deines Telefonanbieters gegen 0190/0900er Nummer die Du durch diesen Dialer gewählt hast unbedingt Widerspruch per Einschreiben und Rückschein ein und zahle die Rechnung ohne 0190/0900er Nummer.


Hallo,

wieso eigentlich immer per Einschreiben mit Rückschein? Wieso überhaupt per Einschreiben? Das sagt doch nichts aus. Es ist vielleicht rechtlich anerkannt, aber es gab schon Leute, die ein leeres Blatt per Einschreiben verschickt haben. Was soll das also??!

Ich verschicke meine wichtigen Sachen immer per Fax. Da habe ich auch einen Nachweis, aber fälschen kann man auch das.

Eine einfache Postkarte (vielleicht mit einem schönen Motiv) würde also auch für einen Widerspruch gegen einen Rechnungsposten ausreichen, was meint ihr?

Gruß
Robert
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[2.1.2.1] Einschreiben...
helltwin antwortet auf onlinewerkstatt
05.02.2004 15:09
Hallo,

wieso eigentlich immer per Einschreiben mit Rückschein? Wieso überhaupt per Einschreiben? Das sagt doch nichts aus. Es ist vielleicht rechtlich anerkannt, aber es gab schon Leute, die ein leeres Blatt per Einschreiben verschickt haben. Was soll das also??!

Ich verschicke meine wichtigen Sachen immer per Fax. Da habe ich auch einen Nachweis, aber fälschen kann man auch das.

Eine einfache Postkarte (vielleicht mit einem schönen Motiv) würde also auch für einen Widerspruch gegen einen Rechnungsposten ausreichen, was meint ihr?

Gruß
Robert


Natürlich kann man leere Seiten im Einschreiben schicken. Deswegen müßtest Du konsequenterweise auch einen Zeugen haben, daß Du wirklich die betreffenden Seiten in den Briefumschlag gelegt und diesen ordnungsgemäß der Post übergeben hast. Am besten einen neutralen Zeugen, also das Schreiben sinnvollerweise in Gegenwart des Schaltermitarbeiters bei der Post in den Umschlag legen und verschließen.

Aber ganz ernsthaft: Das Einschreiben mit Rückschein dient eigentlich mehr dem Nachweis, daß Du überhaupt mit dem Unternehmen in Kontakt getreten bist. Prinzipiell reicht dazu heutzutage auch ein Einwurf-Einschreiben, bei dem der Zusteller bestätigt, daß er den Brief in den Kasten des Empfängers geworfen hat (Gefahrenübergang).

Letzendlich läuft alles auf Beweislast-Fragen hinaus: wenn sich das gesammelte Sekrtäinnen-Corps des Empfängers hinstellt und beschwört, daß in Deinem Brief ein leeres Blatt war, hast Du halt Pech gehabt. Anders sieht es bei einem Fax aus: Wenn Du das Fax dem ersten Anschein nach verschickt hast (Sendebestätigung) und das Fax des Empfängers Dein Schreiben verschluckt hat (weil der Toner alle war, der Speicher abgestürzt ist oder...) hat er im Normalfall erstmal Pech gehabt.

Zu diesem Thema gibt es viel Rechtsprechung, aber im Normalfall wird wohl keine Seite ein großes Interesse daran haben, Prozesse mit vielen Kosten und zweifelhafter Beweislage darum zu führen, ob und wie eine Kontaktaufnahme nun stattgefunden hat oder nicht.

Und für die einfache Nachricht reicht eine schöne Motivpostkarte (die Du auch per Einschreiben schicken kannst) natürlich aus. Wirkungsvoll sind meistens Fristsetzungen ('wenn ich bis zum ... von Ihnen nichts gegenteiliges höre, gehe ich davon aus, daß...'), denn wenn die Gegenseite sich dann in irgendeiner Form äußert, bestätigt sie ja Dein Schreiben von selbst.

Gruß, Carsten
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[2.1.2.1.1] Hightower antwortet auf helltwin
05.02.2004 15:23
Benutzer helltwin schrieb:
Hallo,

wieso eigentlich immer per Einschreiben mit Rückschein?
Wieso überhaupt per Einschreiben? Das sagt doch nichts aus. Es ist vielleicht rechtlich anerkannt, aber es gab schon Leute, die ein leeres Blatt per Einschreiben verschickt haben. Was soll das also??!

Natürlich kann man leere Seiten im Einschreiben schicken. Deswegen müßtest Du konsequenterweise auch einen Zeugen haben, daß Du wirklich die betreffenden Seiten in den Briefumschlag gelegt und diesen ordnungsgemäß der Post übergeben hast. Am besten einen neutralen Zeugen, also das Schreiben sinnvollerweise in Gegenwart des Schaltermitarbeiters bei der Post in den Umschlag legen und verschließen.

Aber ganz ernsthaft: Das Einschreiben mit Rückschein dient eigentlich mehr dem Nachweis, daß Du überhaupt mit dem Unternehmen in Kontakt getreten bist. Prinzipiell reicht dazu heutzutage auch ein Einwurf-Einschreiben, bei dem der Zusteller bestätigt, daß er den Brief in den Kasten des Empfängers geworfen hat (Gefahrenübergang).

Eine Dame von der Verbraucherberatung sagt auf meine ähnlich angelegte Frage sinngemäß: Es wird kaum jemanden geben, der viel Geld dafür ausgibt ein leeres Blatt zu verschicken. Es wird dann davon ausgegangen, daß eine Kündigung o.ä. in dem Umschlag war.

H
T

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[2.1.2.1.1.1] helltwin antwortet auf Hightower
05.02.2004 15:35
Benutzer Hightower schrieb:
Benutzer helltwin schrieb:
(...)> >
Natürlich kann man leere Seiten im Einschreiben schicken. Deswegen müßtest Du konsequenterweise auch einen Zeugen haben,
daß Du wirklich die betreffenden Seiten in den Briefumschlag gelegt und diesen ordnungsgemäß der Post übergeben hast. Am besten einen neutralen Zeugen, also das Schreiben sinnvollerweise in Gegenwart des Schaltermitarbeiters bei der Post in den Umschlag legen und verschließen.

Aber ganz ernsthaft: Das Einschreiben mit Rückschein dient eigentlich mehr dem Nachweis, daß Du überhaupt mit dem Unternehmen in Kontakt getreten bist. Prinzipiell reicht dazu heutzutage auch ein Einwurf-Einschreiben, bei dem der Zusteller bestätigt, daß er den Brief in den Kasten des Empfängers geworfen hat (Gefahrenübergang).

Eine Dame von der Verbraucherberatung sagt auf meine ähnlich angelegte Frage sinngemäß: Es wird kaum jemanden geben, der viel Geld dafür ausgibt ein leeres Blatt zu verschicken. Es wird dann davon ausgegangen, daß eine Kündigung o.ä. in dem Umschlag war.

H
T


Natürlich. Dann kann man halt versuchen, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. Womit wir bei dem Punkt sind, daß Anwalts- und Gerichtskosten an dieser Stelle sicher auch eine gewisse prohibitive Funktion haben, wenn das Gericht mit normalerweise zweifelhafter Erfolgsaussicht dazu gebracht werden soll, das Gegenteil festzustellen.

Gruß, Carsten.
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[2.2] leinus antwortet auf VariusC
09.09.2003 12:43
Das hab ich auch gedacht und dann hab ich den Artikel zur aktuellen Rechtslage gelesen. Und da standen überall Übergangsfristen. Zumal mir im Moment gar nicht so recht klar, ist, ob es sich dabei um einen Dialer im eigentlichen Sinne handelt, da er auf seiner Seite und in dem Vertrag dem ich zugestimmt habe (den ich Dummdöddel aber nicht gelesen habe, weil ich dachte es ist der übliche Kram von dem Programm)eindeutig darauf hinweist, dass 26 Euro für den Download in Rechnung gestellt werden. Das einzige was mir nicht Rechtens erscheint, ist dass dieser Dialer einfach meine bestehnde Verbindung gegen seine kostenpflichtige getauscht hat, ohne dass das für mich ersichtlich war. Erst nach 12 Minuten ist mir aufgefallen, das in der Taskleiste nicht mehr die Verbindung der Uni stand, sondern eben diese fremde.
Aber ich werd sobald ich die Nummer habe auf jeden Fall mal nachschauen, ob die bei der Reg.behörde registriert sind.

Leinus



Benutzer VariusC schrieb:
Zitat aus teltarif-Artikel:
"Bei allen anderen Einwahlprogrammen, die seit dem 15. August auf dem deutschen Markt kursieren, besteht im Moment kein Zahlungsanspruch".

Also ich finde das ziemlich eindeutig, oder aws meinst Du?

Gruß
VariusC
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[3] Kingschorsch antwortet auf leinus
10.09.2003 23:49
Hallo,
da hast Du aber glück gehabt. Ich habe für ein 2 Sek. "gespräch" oder wie man es nennen soll über 70 Euro Zahlen. Ich habe sofort bei der Telekom angerufen, und dem freudlichen Mitarbeiter gesagt, dass ich die Rechnung über den Dailer nicht zahlen werde. Die Rechnung wurde auch ohne den Betrag abgebucht. Vom "Dailer Anbieter" habe ich noch nichts gehört. werde erst einmal abwarten.
Gruß Georg