Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
So schnell gehts, wenn die Gewinnmargen wider Erwarten bedroht werden: Am 6. Juni hat Talkline das Gesetz noch begrüßt:
Die Mehrwert-Lobby wird sich schon wieder gegen den Verbraucherschutz durchsetzen, da habe ich keine Bedenken - spätestens wegen der Arbeitsplätze.
Das Gesetz ist ja schon jetzt ein zahnloser Tiger. Was nützt es mir überhaupt, wenn ich eine ausländische Anschrift des Mehrwertanbieters habe, der auf Beschwerden nicht hinreichend reagiert, während Talkline mir munter Inkassobüros und Anwälte auf den Hals hetzt und immer wieder auf seine
Nichtverantwortlichkeit pocht?
1. Es muss ein Inkassoverbot für den 0190-Reseller her, wenn gegen eine Forderung Einwendung erhoben wird, das ist meine Meinung. Dann muss der ausländische Mehrwertanbieter sein Geld nämlich selbst eintreiben, und das möchte ich bei den unseriösen Mehrwertanbietern aus Mallorca doch mal sehen. Dann brauchen wir nämlich auch die sinnlose und kontraproduktive Beschränkung auf 2 oder 3 EUR pro Minute nicht, die den seriösen Anbietern schadet, nicht aber den unseriösen. Dann braucht Talkline auch keine Auskunft über den Mehrwertanbieter zu erteilen, der soll sich dann selbst beim Kunden melden.
2. Weitere Maßnahme: Bei jeder rechtswidrigen Verwendung einer 0190-Rufnummer setzt es eine ordentliche Geldbuße für den 0190-Reseller, wenn er nachweislich Bescheid wusste oder hätte Bescheid wissen müssen und dennoch die Nummer nicht unverzüglich abgeschaltet hat. Talkline kann sich ja am mallorquinischen Content Provider schadlos halten. Außerdem werden Gewinne, die auf Grund eines Verstoßes hiergegen erwirtschaftet werden, abgeschöpft. Nur so kann der Anreiz genommen werden, sich an rechtswidrigen 0190-Aktionen zu beteiligen.
3. Dies alles gilt sinngemäß auch für 118xx-Nummern.
Welcher seriöse Reseller soll damit Probleme haben?
Monopoly
Du sagst es. Klageberechtigt dürfte nur der "wirkliche" Dienstenabieter sein.
Aufgrund der vielen Probleme in diesem Bereich gab es mal eine Regelung, dass die Telekom das weiterzuleitende Geld erst auszahlte, wenn die Rechnung "rechtskräftig" war. Hat man Einspruch eingelegt, wurde das Geld nicht ausgezahlt. Ob diese Regelung noch existiert oder überhaupt existierte, ist mir nicht mehr bekannt.
Das war seinerzeit die Auswirkung, als die T das Geld schon auszahlte, bevor die Rechnung vom Endkunden bezahlt war.
Wenn TL so vorgehen würde, wäre ja alles einfacher. Man würde die Nutzung der Leitung bezahlen (normaler Preis) und nur den Mehrwertdienst nicht. Damit wäre TL kein Schaden entstanden und nur der Endganove hätte ein Klagerecht.
So richtig verstehe ich das sowieso alles nicht. Die Telekom ist der Einzieher und leitet das Geld an den völlig überflüssigen Betreiber weiter. Der wiederum leitet das Geld an xx Strohfirmen weiter. Was soll das alles ? Jedem Kaufmann ist bekannt, dass Zwischenhändler den Gewinn schmälern. Und hier wird vorsätzlich mit xxZwischenhändlern gearbeitet ?
Überlegenswert wäre, an TL nur die Gebühren eines Ferngespräches zu überweisen. Bezüglich des Mehrwertdienstes soll TL sich dann mit den anderen Ganoven rumärgern. Die haben letztendlich untereinander auch Verträge.
peso