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HAHAHA


25.07.2003 15:16 - Gestartet von hdontour
Wenn Ek-preis >= VK-Preis: Dienst einstellen ( keiner wird Euch eine Träne nachweinen)

Untervermietung: dann müßt Ihr halt Untervermietungen von Untermietungen untersagen, was im Mietrecht auch gängige Praxis ist.

So einfach ist das
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[1] tcsmoers antwortet auf hdontour
25.07.2003 15:31
Benutzer hdontour schrieb:
Wenn Ek-preis >= VK-Preis: Dienst einstellen ( keiner wird Euch eine Träne nachweinen)

Untervermietung: dann müßt Ihr halt Untervermietungen von Untermietungen untersagen, was im Mietrecht auch gängige Praxis ist.

So einfach ist das

Selbst im Mobilfunk ist dies unzulässig. Schaut mal in Euro AGB !

Wenn Euer Laden vom Markt verschwindet, werden sich nur die Anwälte und Inkassobüros ärgern.

peso


PS: Denkt mal an die Urteilsbegründungen bezüglich Verschleierung des "Endbetrügers".
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[] herrmüller antwortet auf
25.07.2003 19:19
Meine volle Zustimmung. Man soll ja nicht gehässig sein, aber den Gaunern bei Talkline würde ich keine Träne nachweinen. Ich war mal Kunde bei deren mittlerweile nicht mehr existierender Internet-Sparte 'Talknet'. Ich habe ordnungsgemäß gegündigt, weil ich ein halbes Jahr in's Ausland bin, und die haben einfach weiter abgebucht. Ich habe denen dann auch gemailt, um sie auf ihren 'Fehler' (anscheinend gängige Praxis) aufmerksam zu machen --keine Reaktion. Da habe ich mir das Geld per Onlinebanking einfach zurückgeholt. Dachte, damit wäre die Sache erledigt. Als ich schon wieder zuhause bin, flattert mir auf einmal ein Brief einer von Talkline beauftragten Inkasso-Agentur in's Haus. 200 Euro. Für nichts. Bin ich wahrscheinlich insgesamt noch günstig weggekommen.

Gruß
Herr Müller
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[1] onlinewerkstatt antwortet auf herrmüller
25.07.2003 21:45
Benutzer herrmüller schrieb:
Als ich schon wieder zuhause bin, flattert mir auf einmal ein Brief einer von Talkline beauftragten Inkasso-Agentur in's Haus. 200 Euro. Für nichts. Bin ich wahrscheinlich insgesamt noch günstig weggekommen.


Hallo.

Hast Du das etwa bezahlt? Nicht wirklich oder?
Gruß
Robert
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[1.1] herrmüller antwortet auf onlinewerkstatt
27.07.2003 07:17
Benutzer onlinewerkstatt schrieb:
Benutzer herrmüller schrieb:
Als ich schon wieder zuhause bin, flattert mir auf einmal ein Brief einer von Talkline beauftragten Inkasso-Agentur in's Haus. 200 Euro. Für nichts. Bin ich wahrscheinlich insgesamt noch günstig weggekommen.


Hallo.

Hast Du das etwa bezahlt? Nicht wirklich oder?
Gruß
Robert

Leider ja. Habe mich einschüchtern lassen. Naja, ist Schnee von gestern.
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[2] Keks antwortet auf herrmüller
26.07.2003 20:59
Benutzer herrmüller schrieb:
Meine volle Zustimmung.

An Monopoly: Guck mal, auf deutsch geht's auch -- dann stimmt's vor allem. *kicher*
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[] comedian antwortet auf
25.07.2003 22:23
So schnell gehts, wenn die Gewinnmargen wider Erwarten bedroht werden: Am 6. Juni hat Talkline das Gesetz noch begrüßt:

http://www.talkline.de/www_talkline_de/unternehmen/presse/pressearchiv/news06_06_2003/

Gruß
Comedian
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[] tcsmoers antwortet auf
26.07.2003 10:49
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
So schnell gehts, wenn die Gewinnmargen wider Erwarten bedroht werden: Am 6. Juni hat Talkline das Gesetz noch begrüßt:

Die Mehrwert-Lobby wird sich schon wieder gegen den Verbraucherschutz durchsetzen, da habe ich keine Bedenken - spätestens wegen der Arbeitsplätze.

Das Gesetz ist ja schon jetzt ein zahnloser Tiger. Was nützt es mir überhaupt, wenn ich eine ausländische Anschrift des Mehrwertanbieters habe, der auf Beschwerden nicht hinreichend reagiert, während Talkline mir munter Inkassobüros und Anwälte auf den Hals hetzt und immer wieder auf seine
Nichtverantwortlichkeit pocht?

1. Es muss ein Inkassoverbot für den 0190-Reseller her, wenn gegen eine Forderung Einwendung erhoben wird, das ist meine Meinung. Dann muss der ausländische Mehrwertanbieter sein Geld nämlich selbst eintreiben, und das möchte ich bei den unseriösen Mehrwertanbietern aus Mallorca doch mal sehen. Dann brauchen wir nämlich auch die sinnlose und kontraproduktive Beschränkung auf 2 oder 3 EUR pro Minute nicht, die den seriösen Anbietern schadet, nicht aber den unseriösen. Dann braucht Talkline auch keine Auskunft über den Mehrwertanbieter zu erteilen, der soll sich dann selbst beim Kunden melden.

2. Weitere Maßnahme: Bei jeder rechtswidrigen Verwendung einer 0190-Rufnummer setzt es eine ordentliche Geldbuße für den 0190-Reseller, wenn er nachweislich Bescheid wusste oder hätte Bescheid wissen müssen und dennoch die Nummer nicht unverzüglich abgeschaltet hat. Talkline kann sich ja am mallorquinischen Content Provider schadlos halten. Außerdem werden Gewinne, die auf Grund eines Verstoßes hiergegen erwirtschaftet werden, abgeschöpft. Nur so kann der Anreiz genommen werden, sich an rechtswidrigen 0190-Aktionen zu beteiligen.

3. Dies alles gilt sinngemäß auch für 118xx-Nummern.

Welcher seriöse Reseller soll damit Probleme haben?

Monopoly

Du sagst es. Klageberechtigt dürfte nur der "wirkliche" Dienstenabieter sein.

Aufgrund der vielen Probleme in diesem Bereich gab es mal eine Regelung, dass die Telekom das weiterzuleitende Geld erst auszahlte, wenn die Rechnung "rechtskräftig" war. Hat man Einspruch eingelegt, wurde das Geld nicht ausgezahlt. Ob diese Regelung noch existiert oder überhaupt existierte, ist mir nicht mehr bekannt.

Das war seinerzeit die Auswirkung, als die T das Geld schon auszahlte, bevor die Rechnung vom Endkunden bezahlt war.

Wenn TL so vorgehen würde, wäre ja alles einfacher. Man würde die Nutzung der Leitung bezahlen (normaler Preis) und nur den Mehrwertdienst nicht. Damit wäre TL kein Schaden entstanden und nur der Endganove hätte ein Klagerecht.

So richtig verstehe ich das sowieso alles nicht. Die Telekom ist der Einzieher und leitet das Geld an den völlig überflüssigen Betreiber weiter. Der wiederum leitet das Geld an xx Strohfirmen weiter. Was soll das alles ? Jedem Kaufmann ist bekannt, dass Zwischenhändler den Gewinn schmälern. Und hier wird vorsätzlich mit xxZwischenhändlern gearbeitet ?


Überlegenswert wäre, an TL nur die Gebühren eines Ferngespräches zu überweisen. Bezüglich des Mehrwertdienstes soll TL sich dann mit den anderen Ganoven rumärgern. Die haben letztendlich untereinander auch Verträge.

peso
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[1] comedian antwortet auf tcsmoers
28.07.2003 08:16
Benutzer tcsmoers schrieb:
Du sagst es. Klageberechtigt dürfte nur der "wirkliche" Dienstenabieter sein.

FULL ACK. Ich bin prinzipiell Monopolys Meinung.


Das war seinerzeit die Auswirkung, als die T das Geld schon auszahlte, bevor die Rechnung vom Endkunden bezahlt war.

Das genau ist das Problem von TL. Damit man sich mal eine Zahl des Ausmaßes vorstellen kann - TTW verfügte bei TL über 100.000 Premium-Rate-Nummern, von denen nur die wenigsten bedient worden sind. TL ist schön gegenüber TTW in Vorleistung gegangen. Seit April sind die Geschäftsbeziehungen beendet. Folge: Laufende Zahlungen an TTW gibt es nicht mehr: TL kann sich also nicht einfach durch 'Einbehalte' an TTW schadlos halten. Dem Vernehmen nach soll TL die Dänen ja verklagt haben, aber es ist einfacher für TL, sich an deutschen Kunden schadlos zu halten.

Gruß
Comedian
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[] westok antwortet auf
26.07.2003 11:50
hallo,
Vor einem Jahr habe ich hier im Forum wegen den AGB´s gepostet, die zwischen Netzbetreiber und Reseller-Contentanbieter geschlossen werden.
Von Zahlreichen webmasterangeboten habe ich mir die AGB´s heruntergeladen.
Die meisten Netzbetreiber, die Inkasso für Reseller-Contantanbieter mit anbieten, behalten sich vor, im Falle von Kundenstornierungen, den Gebührenanteilswert beim MWD rückzurechnen oder garnicht auszuzahlen. Ist das Inkasso erfolgreich,erhält der Inkassodienstleister und Auftraggeber den größten Anteil der Einnahme.
Zweitens wird, während der Stornierungsfrist, keine Auszahlung der MWD vorgenommen. Sie müssen mindestens vier bis 6 Wochen warten, bis sie an die erwirtschafteten Gebührenanteile kommen.
Da TL sich auch gegen Mißbrauch der Geschäftspartner absicherte, sind mit Sicherheit diese üblichen Klauseln in den Webmasterverträgen zwischen TL und den jeweiligen Anbietern enthalten.
Da in der Vergangenheit Tl sich von vielen Contentanbieter getrennt hat, sind dementsprechend auch viele stornierte Gebührenanteile offen und werden trotz Beendigung der Geschäftsbeziehung weiterhin per Inkasso eingetrieben, was ja meiner Ansicht nach den Tatbestand des Geldwäschebetrugs erfüllt.

Anhand des Gebühren-Rückbehaltungsrechtes der Netzbetreiber gegenüber ihren Resellern, sehe ich kein Problem, als unzufriedener Kunde schlechte- oder ungewollte Leistungen zu stornieren. Der Netzbetreiber könnte auf sein Inkassorecht bei Stornierung verzichten und dem Reseller die Eintreibung seiner Gebühren abtreten.
Da wäre schnell aufgeräumt mit diesen Beschiß-MWD´s.
Tl will ja seine Kunden vor betrügerischen MWD schützen.
Warum geht sie nicht diesen WEG?


Westok
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[1] tcsmoers antwortet auf westok
26.07.2003 11:54
Benutzer westok schrieb:
hallo, Vor einem Jahr habe ich hier im Forum wegen den AGB´s gepostet, die zwischen Netzbetreiber und Reseller-Contentanbieter geschlossen werden.
Von Zahlreichen webmasterangeboten habe ich mir die AGB´s heruntergeladen.
Die meisten Netzbetreiber, die Inkasso für Reseller-Contantanbieter mit anbieten, behalten sich vor, im Falle von Kundenstornierungen, den Gebührenanteilswert beim MWD rückzurechnen oder garnicht auszuzahlen. Ist das Inkasso erfolgreich,erhält der Inkassodienstleister und Auftraggeber den größten Anteil der Einnahme.
Zweitens wird, während der Stornierungsfrist, keine Auszahlung der MWD vorgenommen. Sie müssen mindestens vier bis 6 Wochen warten, bis sie an die erwirtschafteten Gebührenanteile kommen. Da TL sich auch gegen Mißbrauch der Geschäftspartner absicherte, sind mit Sicherheit diese üblichen Klauseln in den Webmasterverträgen zwischen TL und den jeweiligen Anbietern enthalten.
Da in der Vergangenheit Tl sich von vielen Contentanbieter getrennt hat, sind dementsprechend auch viele stornierte Gebührenanteile offen und werden trotz Beendigung der Geschäftsbeziehung weiterhin per Inkasso eingetrieben, was ja meiner Ansicht nach den Tatbestand des Geldwäschebetrugs erfüllt.

Anhand des Gebühren-Rückbehaltungsrechtes der Netzbetreiber gegenüber ihren Resellern, sehe ich kein Problem, als unzufriedener Kunde schlechte- oder ungewollte Leistungen zu stornieren. Der Netzbetreiber könnte auf sein Inkassorecht bei Stornierung verzichten und dem Reseller die Eintreibung seiner Gebühren abtreten.
Da wäre schnell aufgeräumt mit diesen Beschiß-MWD´s. Tl will ja seine Kunden vor betrügerischen MWD schützen. Warum geht sie nicht diesen WEG?

Das was das, was ich meinte.
peso


Westok
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[] Keks antwortet auf
26.07.2003 20:58
Benutzer Monopoly schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
Untervermietung: dann müßt Ihr halt Untervermietungen von Untermietungen untersagen, was im Mietrecht auch gängige Praxis ist.

Full ACK.

Du meinst wohl "AGREE" und nicht "ACK". ;)

(ACK = bestätigen, anerkennen, zugeben
AGREE = beipflichten, zustimmen)

Liebe Grüße, Keks. ;)
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[] Keks antwortet auf
27.07.2003 05:03
Benutzer Monopoly schrieb:
Entgegen deiner Ansicht bedeutet ACK im Internet auch

Ach, im Internet gelten Übersetzungen nicht mehr, sondern werden geändert?

'Zustimmung' bzw. 'sehe ich auch so':

www.volker-gringmuth.de/usenet/begriffe.htm

Naja, solch einem Link folge ich gar nicht erst, denn "Begriffe" ist bereits falsch. Es müsste "Bezeichnungen" heißen. ;)
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[] Contra: HAHAHA
eddel antwortet auf
28.07.2003 10:25
Hallo ihr beiden Schlauberger,
wie alt seid ihr?
Drei (ach nein, dann könntet ihr noch nicht schreiben),
oder schon vier (so benehmt ihr euch zumindest)?
Immerhin ist's lustig, wenn sich zwei schlaue Menschen gepflegt unterhalten...

Ach ja, bevor ich's vergeß (alte Rechtschreibung, bitte nicht näher darauf eingehen): ich benötige so 20 bis 30 links zum Thema "grobe Leberwurst im letzten Jahrhundert", kennt ihr ein paar gute?

Weiter so,
eddel
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[1] Keks antwortet auf eddel
28.07.2003 11:42
Benutzer eddel schrieb:
Hallo ihr beiden Schlauberger, wie alt seid ihr?

Was mischst du dich eigtl. ein, wenn wir beide uns piesacken? Das machen wir gerne und nicht zum ersten Mal. Wir repsektieren uns übrigens beide und die Beiträge des jeweils anderen. Lass uns doch mal unseren Spaß! ;)