Benutzer wm-becklem schrieb:
Benutzer H.ATE schrieb:
Ich telefoniere fast nix ... die Freisprechanlagen sind ja immer noch teurer.
Bekomme sonst keine Punkte also ist auf einen ....
Warum müssen die Handyhersteller auch für jedes Handy sich andere Anschlüsse einfallen lassen?
Traurig ... wenn man sagen könnte einmal gekauft und gut ist
wäre das schön.
Klar, kein Freibrief für den 'Täter' ...
aber Rauchen ist erlaubt. Wo ist da die Logik?
Schau mal unter handyzubehoer.de - die haben FSEs für x verschiedene Handy-Modelle für knapp 100Euro. Verkabelung wird mit passenden Steckern am Radio angeklemmt + Halter ans Armaturenbrett + Antenne aufs Dach ( ist dabei) und das Telefonieren macht 3x so viel Spaß.
Beim Handywechsel kostet die neue spezifische Halterung ca. 35,-Euro.Der Elektronikkasten und alles andere bleibt unangetastet.
Nach 2x erwischt werden bist Du schon im Minus :-) Baust Du - auch eigentlich schuldlos - beim ohne-telefonieren einen Unfall,dann wird`s richtig teuer. Die Teilschuld ist Dir dann zu 100% sicher !!!
nicht unbedingt...
siehe hier:
"Wer während der Fahrt telefoniert und einen Unfall verursacht, ist nach Aussage von Klaus Brandenstein, Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), grundsätzlich durch seine Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob eine Freisprecheinrichtung benutzt wurde oder nicht. Ein Regress gegen den Fahrer, der eine Höhe bis zu 5.000 Euro erreichen kann - zum Beispiel bei Alkohol am Steuer -, ist nach Angaben des GDV-Sprechers nicht zu befürchten.
Andere Sachlage bei Kasko-Versicherung
Bei Voll- und Teilkaskoversicherungen gestaltet sich die Sachlage anders. Hier gilt laut Klaus Brandenstein letztlich das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Das heißt: Entweder zahlt die Versicherungsgesellschaft den vollen Betrag oder der Unfallverursacher muss den Schaden alleine begleichen. Letzteres tritt dann ein, wenn dem Fahrer grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel denkbar, wenn jemand bei schlechten Witterungsverhältnissen (wie dichtem Nebel) und deutlich überhöhter Geschwindigkeit telefoniert.
Schuldlos schuldig
Was passiert, wenn Sie am Steuer telefonieren und in einen Unfall verwickelt werden? Dann kommt es darauf an, inwieweit das Telefonat Einfluss auf das Unfallgeschehen hatte. Wäre der Unfallschaden ohne Telefongespräch nachweislich geringer ausgefallen, trifft Sie eine Teilschuld.
Experten-Tipp
Eine gewisse Gefahr besteht immer: Nach Ansicht des GDV ist die Sicherheit selbst bei hochwertigen Freisprecheinrichtungen nur bedingt gegeben. Deshalb rät Klaus Brandenstein zur Nulllösung. Er empfiehlt, bei Telefongesprächen einfach rechts ranzufahren."