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08.05.2003 21:57 - Gestartet von Telefonexperte
Hi,

ich hab ne Frage zum Artikel:

"Die monatliche Grundgebühr der Telekom gilt als nicht Kosten deckend. Die Regulierungsbehörde hat ein Defizit von 1,40 Euro festgestellt. Doch eine Erhöhung scheut die Telekom wie der Teufel das Weihwasser. "

Warum will die Telekom die Grundgebühr nicht erhöhen? Das verstehe ich überhaupt nicht.
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[1] Bodenseemann antwortet auf Telefonexperte
09.05.2003 00:22
Benutzer Telefonexperte schrieb:
Hi,

ich hab ne Frage zum Artikel:

"Die monatliche Grundgebühr der Telekom gilt als nicht Kosten deckend. Die Regulierungsbehörde hat ein Defizit von 1,40 Euro festgestellt. Doch eine Erhöhung scheut die Telekom wie der Teufel das Weihwasser. "

Warum will die Telekom die Grundgebühr nicht erhöhen? Das verstehe ich überhaupt nicht.

Das ist auch nicht wahr. Der Autor dieses Artikels scheint ein schlechtes Erinnerungsvermögen zu haben.
Die Telekom hat unlängst die Grundgebühr um 33 cent erhöht. Beantragt wurden 99 cent.
Das war die zweite Erhöhung innerhalb eines Jahres.
Und jetzt soll die Telekom Strafe dafür bezahlen, daß die Regulierungsbehörde die Erhöhung nicht genehmigt?
Was für eine kranke Logik steckt eigentlich hinter diesem Gedanken?

Wenn die Kosten für die Leitung mit der Grundgebühr alleine ein Defizit verursachen, dann kann von der Telekom doch nicht verlangt werden die Leitung komplett für einen defizitären Preis zu vermieten, ohne daß dabei eine nutzungsabhängige Komponente bleibt.
Die Telekom soll Strafe dafür bezahlen, daß der fixe Gebührenanteil niedrig ist?
Wer etwas von zweiteiligen Preisen (Grundgebühr und Nutzungsabhängige Komponente) versteht, der kann über diese Ökonomische Unsinnigkeit nur lachen! Ob die zuständigen Richter davon allerdings was verstehen???
Naja, wie es aussieht wollen uns die EU-Kommisare alle dazu nötigen Heavy-user zu werden, die hohe Grundgebühren mit niedrigen Einzelverbindungspreisen wollen.

Ich hoffe, daß die damit nicht durchkommen. Warum soll ich eine höhere Grundgebühr bezahlen??? Die 1,40 Euro bekommt die Telekom ja schließlich über die Gesprächs und IC-Gebühren. In der Regel sogar deutlich mehr. Die variablen Kosten hierfür dürften nur einen geringen Teil dessen ausmachen. Also ist eine Unterdeckung bei den Endkunden faktisch nicht vorhanden. Wenn aber zum gleichen Preis die Leitung kompett vermietet werden soll, dann ist diese Unterdeckung tatsächlich vorhanden.

Mal abwarten, wann die auf die Idee kommen, die Telekom zu verklagen, weil die für Anschlüsse in der Großstadt gleich viel verlangen wie für diejenigen auf dem Einsiedlerhof. Dann muß der Einsiedler im Allgäu bald 100 Euro oder noch viel mehr im Monat zahlen und ich bekomm meinen Anschluß im Studentenwohnheim in der Großstadt (136 Anschlüsse in einem Gebäude, von denen allerdings nicht alle freigeschaltet sein dürften) für einen Bruchteil der jetzigen Grundgebühr.
Wär zwar schön für mich aber ein wahnsinniger Rückschritt, der nicht gutzuheißen wäre.


BM
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[2] rauhfaser antwortet auf Telefonexperte
09.05.2003 08:20
weil sich jeder dann O2 Genion holt und da die Grundgebühr 9.95 Euro ist! Und die Tarife sind ähnlich denen der Telekom und man hat noch dazu ein mobiles Telefon!
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[3] Der_Philosoph antwortet auf Telefonexperte
09.05.2003 10:41
Warum sollte die DeTeAG den einerseits größten Einzelposten uns zweitens direktes Vergleichsmerkmal massiv erhöhen wollen. Das wäre für die lieben Endteilnehmer die gesuchte Begründung zum Wechsel. Generell wird nach Preiserhöhungen verstärkt nach Alternativen gesucht, das ist aber überall so! In der Marktwirtschaft gilt der Preis als ausschlaggebenes Unterscheidungsmerkmal.

Die Deutsche Telekom und die RegTP waren einst ein Laden im Post-Verein. Warum sollten die Leutchen, die sich doch schon so lange kennen und pflegen die Arbeit gegenseitig schwer machen?
Jetzt, wo der Markt immer weiter aufgeteilt wird muss auch langsam die Regulierungsbehörde die Marktwirtschaft zulassen und die Telekom als normalen Netzanbieter zulassen und Sie aber auch uns vor dem riesigem Netzwerksbetreiber schützen. Doch die Telekom muss auch Preise von den Mitwettbewerbern für die beanspruchte Telefonleitung verlangen./

MfG D_P