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Aber was nutzt das ganze Urteil?


22.03.2003 14:24 - Gestartet von hdontour
leider recht wenig, denn ist kein Grundsatzurteil.

Jedes andere Gericht kann wieder ganz anders entscheiden und muss sich nicht an dieses Urteil halten.

Aber es ist ein Signal in die richtige Richtung.

Schönen Nachmittag noch
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[1] bs antwortet auf hdontour
22.03.2003 16:07
Benutzer hdontour schrieb:
leider recht wenig, denn ist kein Grundsatzurteil.

Jedes andere Gericht kann wieder ganz anders entscheiden und muss sich nicht an dieses Urteil halten.

Aber es ist ein Signal in die richtige Richtung.

Sehe ich genauso! Es ist ein Signal in die richtige Richtung! ( MEHR NICHT!!!) Die Juristen bzw. Gesetzgeber reden sich ja damit raus, daß es bereits ein Gesetz gibt welche die user schützt. Wenn halt ein dialer ohne Wisssn bzw. 'Zusage' des users auf die festplatte aufgespielt wird, dann ist es rechtswidrig! Nur leider haben die juristen vergessen, daß man dies gar nicht beweisen kann, es sei denn man filmt jede online session mit, so daß man vor Gericht beweisen kann, daß der dialer ohne wissen und zusage des users auf die festplatte kam! Also praktisch und faktisch nicht von der seite des users zu beweisen und deshalb programmieren die Leute auch fleissig weiterhin dialer! Diese Art von Abzocke ist nun einmal legal hier in Deutschland ( und das sollte jeder wissen, dialer SIND LEGAL und juristisch keine Abzocke bzw. Betrug !!! )

Grüße
bs
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[1.1] comedian antwortet auf bs
22.03.2003 18:22
Benutzer bs schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:
leider recht wenig, denn ist kein Grundsatzurteil.

Jedes andere Gericht kann wieder ganz anders entscheiden und muss sich nicht an dieses Urteil halten.

Aber es ist ein Signal in die richtige Richtung.

Sehe ich genauso! Es ist ein Signal in die richtige Richtung! ( MEHR NICHT!!!) Die Juristen bzw. Gesetzgeber reden sich ja damit raus, daß es bereits ein Gesetz gibt welche die user schützt. Wenn halt ein dialer ohne Wisssn bzw. 'Zusage' des users auf die festplatte aufgespielt wird, dann ist es rechtswidrig! Nur leider haben die juristen vergessen, daß man dies gar nicht beweisen kann, es sei denn man filmt jede online session mit, so daß man vor Gericht beweisen kann, daß der dialer ohne wissen und zusage des users auf die festplatte kam! Also praktisch und faktisch nicht von der seite des users zu beweisen und deshalb programmieren die Leute auch fleissig weiterhin dialer! Diese Art von Abzocke ist nun einmal legal hier in Deutschland ( und das sollte jeder wissen, dialer SIND LEGAL und juristisch keine Abzocke bzw. Betrug !!! )

Grüße
bs

Das ist nicht richtig. Viren, Dialer und ähnlichen Müll kann man durch Anfertigung einer bitgenauen Kopie der Festplatte nachweisen.

Gruß
Comedian
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[1.1.1] bs antwortet auf comedian
24.03.2003 21:40
Benutzer comedian schrieb:
Das ist nicht richtig. Viren, Dialer und ähnlichen Müll kann man durch Anfertigung einer bitgenauen Kopie der Festplatte nachweisen.

Gruß
Comedian

Aber kann man mit der bitgenauen Kopie der Festplatte auch nachweisen, daß die dialer ohne Wissen/Zustimmung des users auf die Festplatte gekommen ist? Tja, denn nur dann und in diesem Fall gilt eben, daß die dialer illegal bzw. der user die Summe nicht bezahlen muß. Ich frage mich nur, ob dies beweißbar ist mit einer Kopie der Festplatte.

Grüße
bs
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[1.1.1.1] comedian antwortet auf bs
25.03.2003 20:45
Benutzer bs schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Das ist nicht richtig. Viren, Dialer und ähnlichen Müll kann man durch Anfertigung einer bitgenauen Kopie der Festplatte nachweisen.

Gruß
Comedian

Aber kann man mit der bitgenauen Kopie der Festplatte auch nachweisen, daß die dialer ohne Wissen/Zustimmung des users auf die Festplatte gekommen ist? Tja, denn nur dann und in diesem Fall gilt eben, daß die dialer illegal bzw. der user die Summe nicht bezahlen muß. Ich frage mich nur, ob dies beweißbar ist mit einer Kopie der Festplatte.

Grüße
bs

Das ist schon beweisbar.

Die zwei häufigsten Einfallstore für Dialer sind:

1. Mail Client
2. Browser

Die E-Mails sind in einer Datenbank lokal gespeichert, die besuchten Webseiten werden vom Browser ebenso lokal heruntergeladen, wie die Skripten, durch die der Dialer installiert und gestartet wird.

Hast du eine bitgenaue Sicherung, dann kannst du

1. Den HTML Code der Website analysieren lassen
2. Die Skripte analysieren lassen
3. Den Dialer analysieren lassen
4. Die Registry analysieren lassen

Ein Sachverständiger kann mit diesen Daten die Vorgänge vom ersten Click auf die Webseite über Download, Veränderung der Registry bis hin zur Anwahl nachvollziehen.

Gruß
Comedian