Benutzer bs schrieb:
Benutzer comedian schrieb:
Das ist nicht richtig. Viren, Dialer und ähnlichen Müll kann man durch Anfertigung einer bitgenauen Kopie der Festplatte nachweisen.
Gruß
Comedian
Aber kann man mit der bitgenauen Kopie der Festplatte auch nachweisen, daß die dialer ohne Wissen/Zustimmung des users auf die Festplatte gekommen ist? Tja, denn nur dann und in diesem Fall gilt eben, daß die dialer illegal bzw. der user die Summe nicht bezahlen muß. Ich frage mich nur, ob dies beweißbar ist mit einer Kopie der Festplatte.
Grüße
bs
Das ist schon beweisbar.
Die zwei häufigsten Einfallstore für Dialer sind:
1. Mail Client
2. Browser
Die E-Mails sind in einer Datenbank lokal gespeichert, die besuchten Webseiten werden vom Browser ebenso lokal heruntergeladen, wie die Skripten, durch die der Dialer installiert und gestartet wird.
Hast du eine bitgenaue Sicherung, dann kannst du
1. Den HTML Code der Website analysieren lassen
2. Die Skripte analysieren lassen
3. Den Dialer analysieren lassen
4. Die Registry analysieren lassen
Ein Sachverständiger kann mit diesen Daten die Vorgänge vom ersten Click auf die Webseite über Download, Veränderung der Registry bis hin zur Anwahl nachvollziehen.
Gruß
Comedian