In der Frage um die leidigen Sperr- und Entsperrgebühren gibt eigentlich einen ganz klaren Rechtsrahmen: Eine Sperrung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die in der sog. Telekommunikationskundenschutzverfügung § 19 aufgeführt werden (auch online zu haben). Das Gebahren der Anbieter weicht in der Regel allerdings von diesem verbindlichen Rechtsrahmen ab. O2 ist in diesem Zusammenhang extra bissig und gewohnt unkooperativ. Konkret wars mir irgendwann wie Euch auch zu bunt, dass mal wieder aus einer Forderung von ursprünglich Euro 20,- durch Lastschriftrückgabesch*isse und Entsperrgebühren Euro 37,- werden, bloß weil ich zum Stichtag kein gedecktes Konto hatte. In o.g. konnte ich u.a. lesen, dass eine solche (zumal kostenpflichtige) Sperre erst ab einem Gesamtbetrag von Euro 75,- (und gemeint sind damit Entgelte für die Leistungen, nicht auch bereits zu unrecht erhobene Sperrkosten) erhoben werden darf.
D.h., im Falle der Sperrkostengebühren bei einem Minus von unter Euro 75,- handelt O2 zwar gemäß der eigenen Allg. Geschäftsbedingungen, nicht aber in Einklang mit der Rahmengesetzgebung. Im Zweifelsfall ist zweitere entscheidend.
Ich hatte O2 diesen Sachverhalt dargelegt und gleichzeitig meine Zahlungen bis zur erbetenen Klärung des Sachverhaltes eingestellt. Die Sache hat sich über drei Monate hingezogen. O2 hat sich in diesen drei Monaten vorbildlich engagiert, allerdings nur im Hinblick darauf, dass Sie ihr Geld sehen. Inhaltlich wurde mir nur mitgeteilt, dass O2 eine außerordentlich kompetente Rechtsabteilung habe, a la "die Jungs wissen schon, was Recht ist". Als ich beharrlich zu bleiben versucht habe, hat O2 relativ schnell mit einem Inkasso-Büro gedroht. Also was den Inhalt angeht: drastisches Desinteresse! Der umgekehrte Witz ist allerdings der, dass ich in den drei Monaten nicht einen Cent Mahngebühren bezahlt habe (komisch, wenn ihre Forderung doch berechtigt war).
Für mich war das mit dem Inkasso-Büro dann der Exit-Point, fürs Gericht habe ich finanziell noch nicht den hinreichend langen Atem.
Eine Rechtsberatung habe ich dann aber doch noch in Anspruch genommen. Der Anwalt hat mir bestätigt, dass Recht in der Regel doch logisch ist: Wenn O2 in seinem Geschäftgebahren von der Rahmengesetzgebung abweicht, dann tut es das ohne Rechtsgrundlage - den humanistischen Sch*iss mit "wir sind dazu im Sinne des Kundenschutzes verpflichtet" können sich die Jungs von O2 also sparen. Kundenschutz beginnt erst ab Euro 75,- und was unterhalb dieses Grenzwertes liegt, ist Abzocke. Das Problem ist laut Anwalt: Wenn man O2 nun einfach Geld vorenthält, dann ist man selbst in der Beweispflicht, dass das eigene Verhalten rechtens ist. Ist es ja, aber: Nehmen wir an, wir haben drei Mal die Euro 11,- zu unrecht bezahlt und bezahlen deshalb eine Rechnung nicht. Wenn wir das durchziehen, dann kündigt O2 den Vertrag und es wird eine Schadensersatzzahlung wegen vorzeitiger Kündigung fällig (Handy). Die wollen wir natürlich nicht zahlen, weil wir uns ja nicht abzocken lassen wollen. Die Sache landet vor Gericht. Der Richter gut sich die Zahlen an: Ist der von uns zurückbehaltene Rechnungsbetrag höher als die zu unrecht gezahlten Gebühren, dann sind wir erledigt; die außerordentlich Kündigung war rechtens, und damit ist es auch der Schadensersatz. D.h., man muss genau rechnen, wenn man sich auf dieses Spiel einlässt. Außerdem ist es schon ganz schön viel Stress für Euro 33,-.
Aber es gibt noch eine elegantere Variante an sein Geld zu kommen. Die erfordert Geduld. Und rechnen muss man leider auch: Ich hebe mir nun jede Rechnung auf, auf der eine dieser Sperrgebühren vermerkt ist. Laut Anwalt soll ich das dann mit der letzten Rechnung verrechnen, d.h. nicht zahlen. Dann muss O2 dem Geld hinterher rennen, was sie nur halbherzig tun werden, da sie hinter Geld herrennen, das Ihnen nicht zusteht. Ich persönliche werde allerdings ausrechnen, wieviele Gründgebühren ich in Form von Sperrgebühren bereits gezahlt habe. Wenn ich die Rechnungen noch alle zusammen bekommen, dann komme ich auf ein gutes halbes Jahr. D.h., ein halbes Jahr vor Auslauf meines Vertrages schreibe ich der Firma einen Brief (nicht verlängern, keine Kohle mehr), knicke meine Karte und kauf mir ein halbes Jahr eher ohne Zusatzbelastung ein neues Handy bei einem Anbieter, der auf dem Boden des Gesetzes handelt. Auf die Briefe, die die potente Rechtsabteilung von O2 mir dann schreibt, freut sich dann mein Papierkorb.
Ich denke mal, das ist eine ganz nützliche Strategie. Wir könnten allerdings auch eine Sammelklage einreichen - wenn jemand einen guten Anwalt etwas näher kennt: da steckt doch eigentlich eine Menge Kohle drin - diese Gebühr wird nahezu jeder O2-Kunde schon mind. einmal bezahlt haben. Das gibt eine hübsche Streitsumme ;)
CU
Rabenfels
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer federico schrieb:
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Wenn du gesperrt wirst, weil du die Rechnung nicht bezahlt hast, musst du die Sperre bezahlen, obwohl du sie nicht selbst veranlasst hast.
Diese Sperrung ist jedenfalls keine Leistung zur Vertragserfüllung, für die demnach kein vertragliches Entgelt verlangt werden kann. Und weshalb soll für diese Sperrung Aufwendungsersatz verlangt werden können?
Weil es in der Preisliste so steht. Die Preisliste ist Vertragsbestandteil.
Es können nur solche Leistungen anhand dieser Preisliste berechnet werden, die zur Vertragserfüllung erbracht werden.
Mit der Sperre der Karte bei Nichtzahlen der Rechnung wird keine Dienstleistung erbracht. Die Zahlung kann auch nicht wirksam vereinbart worden sein.
Ich gebe dir insofern Recht, dass der Netzbetreiber den Anschluss bei Zahlungsverzug in erster Linie im eigenen Interesse sperrt und weniger als Dienstleistung dem Kunden gegenüber. Deshalb gelten hier für die Zulässigkeit einer 'Sperrgebühr' strengere Maßstäbe als für echte Vertragsleistungen. Die 'Sperrgebühr' kann in AGBs nur dann wirksam vereinbart werden, wenn der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
Aus Sicht des Anbieters ist die Sperre (neben einer Mahnung) oft die einzige vernünftige Reaktion auf den Zahlungsverzug. Als säumiger Zahler muss ich also mit einer Anschlusssperre durchaus rechnen. Da dem Anbieter durch die Sperre tatsächlich Aufwendungen entstehen, die der Kunde letztendlich selbst verursacht hat, halte ich die 'Sperrgebühr' als Ersatz dieser Aufwendungen für zulässig.
Das ist meine persönliche Rechtsauffassung. Wenn du brauchbare Quellen hast, die etwas anderes sagen, wäre ich sehr daran
interessiert.