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Telekom-Inkasso


18.09.2002 08:40 - Gestartet von r2d2
Hallo!

Ich bin auf der Suche nach Leuten, denen ähnliches passiert ist:
Erhielt kürzlich einen Brief einer Anwaltskanzlei mit einer "letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung" für eine Forderung der Deutschen Telekom aus dem Oktober letzten Jahres.

Nun habe ich aber schon seit drei Jahren keinen Festanschluss mehr, weshalb diese Zahlungsaufforderung absolut unbegründet ist.

Ein Rückruf bei der Anwaltskanzelei (welcher seitens der Kanzlei absolut unprofessionel gehandhabt wurde) ergab, dass diese von der Dt. Telekom beauftragt wurde, die Forderung gegen eine Person meines Namens und meines Geburtstages durchzusetzen.

Leider bin ich nicht die richtige Person ...

Meine Fragen nun:
1. Wie soll ich mich verhalten?
2. Wer ersetzt mir die Kostzen, die entstehen um zu beweisen, dass ich die falsche Person bin?
3. Soll ich einen Anwalt einschalten (dessen Kosten den Betrag der Zahlungsaufforderung wahrscheinlich übersteigen würden)?

Vielleicht ist ja jemand ähnliches passiert ...

Grüße
R2D2
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[1] guts antwortet auf r2d2
18.09.2002 09:02
Einem Bekannten von mir ist ähnliches passiert. Allerdings nicht mit der Telekom selber sondern mit deren Mobilfunktochter.

Die Sache ist aber noch ein wenig vertrackter, denn die Mobilfunker haben tatsächlich eine Kopie von seinem Personalausweis, der bei Vertragsabschluß von wem auch immer vorgelegt wurde. Der Kunde muß entweder meinem Bekannten verdammt ähnlich gesehen haben, oder der Verkäufer hat gepennt, jedenfalls stimmt die Unterschrift unter dem Vertrag nicht mal annähernd überein.

Die Sache hat aber noch kein Ende gefunden, da der Streitwert erheblich ist. Wahrscheinlich wird über die Unterschrift ein Gutachten erstellt werden.

Aber hier sieht es nicht einfach nach einem dummen Irrtum seitens des Netzbetreibers aus, sondern eher nach einem vorsätzlichen Betrug eines Individuums, das Sicherheitslücken im System ausgenutzt hat. Wer wie an eine Kopie des Persos gekommen ist, wissen wir leider nicht, aber es gibt ja reihenweise Menschen, die Umgang mit solchen Unterlagen haben bzw. sich diesen verschaffen können, ohne daß man dem unwissenden Persoinhaber einen Vorwurf machen kann (z. B. Vermieter, Arbeitgeber, Meldestelle und alle dort arbeitenden Menschen bis hin zu Handwerkern oder Putzkräften).

Langer Rede kurzer Sinn: Hast Du schon mit der Telekom abgeklärt, ob Dich nicht auch jemand mit einem gefälschten oder kopierten Perso als Strohmann benutzt?
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[2] trebo antwortet auf r2d2
18.09.2002 09:39
also mir ist sowas nicht passiert, aber:

wenn du von oktober rechnungen offen hättest, dann lass dir doch dies mal vorlegen,denn die hätten dich ja auch erreichen müssen! oder nicht?
es ist ja unlogisch, dass rechnungen,mahnungen usw. dich nicht erreichen,aber die anwaltspost kommt problenmlos an.
der geburtstag ist ja nett, aber die adresse ist das merkmal!
ansonsten sche den weg nicht, nimm anwaltschaftliche hilfe und fechte es durch,notfalls mit dem armenrecht.
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[3] birdyy antwortet auf r2d2
18.09.2002 09:40
Benutzer r2d2 schrieb:

Hallo,

Ich bin auf der Suche nach Leuten, denen ähnliches passiert ist: Erhielt kürzlich einen Brief einer Anwaltskanzlei mit einer "letzten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung" für eine Forderung der Deutschen Telekom aus dem Oktober letzten Jahres.
Meine Fragen nun:
1. Wie soll ich mich verhalten?
2. Wer ersetzt mir die Kostzen, die entstehen um zu beweisen, dass ich die falsche Person bin?
3. Soll ich einen Anwalt einschalten (dessen Kosten den Betrag der Zahlungsaufforderung wahrscheinlich übersteigen würden)?

Vielleicht ist ja jemand ähnliches passiert ...

Mir ist sowas noch nicht passiert, aber ich empfehle Dir folgendes Vorgehen (habe einmal eine Weile aushilfsweise
in der Mahnabteilung einer Bank gearbeitet, weiss deshalb
ein Wenig ueber die Materie):

1. Gehe GANZ sicher, dass die Forderung unbegründet ist.
Falls sich am Schluss (vor Gericht) herausstellen sollte,
dass die Forderung doch begründet ist, wird es sehr teuer
fuer Dich
2. Teile der Anwaltskanzlei nocheinmal mit, dass die Forderung unbegruendet ist.
3. Warte ab. Irgendwann wird ein Mahnbescheid kommen.
4. Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Ich bin nicht
sicher, ob man das gleich bei Zustellung machen kann oder
später erklären muss - diesen Fall gab es in der Bank sehr
selten.
5. Entweder gibt die Telekom auf, oder aber es kommt früher oder
später zur Gerichtsverhandlung. Überlege Dir gut, ob Du auch
zweifelsfrei beweisen kannst, nichts zahlen zu muessen.

Um welchen Betrag geht es denn ?

Gruss
Birdy
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[3.1] r2d2 antwortet auf birdyy
18.09.2002 09:52
Danke für die Hinweise.

Es geht nur um einen zweistelligen Betrag ..., aber a) kanns ja trotzdem teuer werden wenn der Rechtsweg eingeschlagen ist, b) kostet es mich Zeit und Geld, und c) halte ich die Vorgehensweise für fahrlässig.

Zum Glück bin ich 100% sicher, dass die Forderung unbegründet ist.

Grüße
R2D2
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[3.1.1] trebo antwortet auf r2d2
18.09.2002 10:40
aber jetzt doch bitte mal klartext!
hast du im oktober rechnungen erhalten?????
das ist doch die kardinalfrage.
alles andere ist doch wischi waschi,wenn du hier postest,dass du probleme hast, dann erwarte ich auch klare ansagen.
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[3.1.1.1] r2d2 antwortet auf trebo
18.09.2002 11:38
Habe weder Rechnungen, noch Zahlungfsaufforderungen, noch Mahnungen erhalten. Habe bis vor kurzem ja garnicht in dieser Stadt gewohnt!
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[3.1.2] rtpj antwortet auf r2d2
18.09.2002 11:10
Benutzer r2d2 schrieb:

Es geht nur um einen zweistelligen Betrag ..., aber

a) kanns ja trotzdem teuer werden wenn der Rechtsweg eingeschlagen ist,

Ganz sicher sogar ;-)

b) kostet es mich Zeit und Geld,

Deine Auslagen erhältst Du bei einem evtl. gewonnenen Prozeß erstattet.

Deinen Zeitaufwand (leider) nicht ...

und c) halte ich die Vorgehensweise für fahrlässig.

?

Zum Glück bin ich 100% sicher, dass die Forderung unbegründet ist.

Na dann: Laß sie klagen. Aber widerspreche nochmal, am Besten schriftlich.

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[3.2] rtpj antwortet auf birdyy
18.09.2002 11:04
Benutzer birdyy schrieb:

Mir ist sowas noch nicht passiert, aber ich empfehle Dir folgendes Vorgehen [...]

Mit Punkt 1-5 stimme ich überein.

Nur ...

5. Entweder gibt die Telekom auf, oder aber es kommt früher oder später zur Gerichtsverhandlung. Überlege Dir gut, ob Du auch zweifelsfrei beweisen kannst, nichts zahlen zu muessen.

... muß die Telekom beweisen, daß die Forderung berechtigt ist. Nicht umgekehrt.