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Mahnung von Ventelo für zu hoch tarifierte Gespräche


18.01.2004 21:55 - Gestartet von Andreas Schwarz
Hallo miteinander,

mal wieder ein neuer Fall der doch recht eigenwilligen Art von Ventelo (bzw. hier der Tochtergesellschaft Smart79), Gespräche zu tarifieren.

Im September 2002 hatte Smart 79 bei vielen Kunden, u.a. bei mir und bei meinen Eltern, Gespräche völlig überteuert abgerechnet (siehe Beiträge im Smart79-Forum von damals: https://www.teltarif.de/forum/a-smart79/4-...). Auf Reklamationen hin wurden die Gespräche dann mit dem richtigen Minutenpreis abgerechnet. So weit so gut. Aber jetzt kommt's:

Ende der Woche haben meine Eltern eine Mahnung über die Gespräche vom September 2002 bekommen, inklusive Mahngebühr und vorbereitetem Überweisungsträger - ich denke, ich bekomm in den nächsten Tagen auch einen solchen Brief.

Sind solche Mahnungen auch bei Euch angekommen? Wie geht man denn am besten damit um? Ignorieren? Zurückschreiben/-faxen und den Sachverhalt darlegen? (oder ist die Geschichte inzwischen eh schon verjährt?)

Bin mal gespannt, was die Buchungsabteilung von Ventelo sich als nächstes einfallen lässt... ;-)

Viele Grüße
Andreas
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[1] Andreas_tcb antwortet auf Andreas Schwarz
21.03.2004 20:01
Du bist nicht allein... ;-(
Ich habe im Januar einen Brief gesendet in dem ich eine korrekte Rechnung mit EINZELVERBINDUNGSNACHWEIS (EVN) fordere!
Den EVN dürfte Ventelo im Normalfall nicht mehr liefern können...
(Wichtig: ich hatte damals schon der Rechung widersprochen!)
Seit dem nichts wieder gehört... ;-)
Inhalt des Briefes nachfolgend:
'...hiermit widerspreche ich Ihrer Mahnung vom ***, die meine Kundennummer *** betrifft.
Die Höhe Ihrer Forderung ist fehlerhaft. Wie Sie aus der Anlage entnehmen können, habe ich diesen Betrag schon am 02.10.2002 per email bei Ihnen reklamiert. Bis heute habe ich jedoch keine Antwort darauf erhalten. Deshalb ist auch die Mahngebühr nicht rechtens.
Ich fordere Sie daher auf, mir erst eine korrekte Rechnung mit EVN inklusiv detaillierter Tarifangaben zu senden. Vorher kann keine Zahlung erfolgen...'