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Guthaben verfällt bei verspäteteer Aufladung


20.04.2006 20:08 - Gestartet von deister
Guthaben aufladen
Nachricht:
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Warum geht das alte Guthaben bei einer verspäteten Aufladung verloren. Hierzu gibt es doch Urteile in Deutschland.

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Am 13.04.2006 hatten Sie uns angeschrieben und auf eine Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 7. Februar 2006 hingewiesen. In dieser Mitteilung heißt es, der Verfall von Guthaben bei Prepaid-Karten ohne Aufladung innerhalb eines bestimmten Zeitraums sei unzulässig. Hierzu möchten wir Ihnen Mitteilen, dass uns dieses Urteil nicht vorliegt und wir dazu im Einzelnen nicht Stellung nehmen können. Allerdings müssen wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass dieses Urteil noch nicht
endgültig, d.h. rechtskräftig ist, da Rechtsmittel gegen das Urteil möglich sind. Aus diesem Grund werden wir nicht vorschnell handeln, bevor die Rechtslage nicht endgültig und verbindlich geklärt ist. Wir werden das weitere Verfahren sorgfältig beobachten und nach sorgfältiger Analyse gegebenenfalls notwendige Entscheidungen treffen. Wir bedauern,
dass wir Anfragen nach Aussetzung eines Guthabenverfalls jedenfalls zur Zeit nicht entsprechen können. Wir werden Sie selbstverständlich unterrichten, wenn sich in diesem Punkt etwas ändern sollte.
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[1] toco antwortet auf deister
20.04.2006 21:26
Benutzer deister schrieb:
Guthaben aufladen Nachricht:
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Warum geht das alte Guthaben bei einer verspäteten Aufladung verloren. Hierzu gibt es doch Urteile in Deutschland.

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Am 13.04.2006 hatten Sie uns angeschrieben und auf eine Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 7. Februar 2006 hingewiesen. In dieser Mitteilung heißt es, der Verfall von Guthaben bei Prepaid-Karten ohne Aufladung innerhalb eines bestimmten Zeitraums sei unzulässig. Hierzu möchten wir Ihnen Mitteilen, dass uns dieses Urteil nicht vorliegt und wir dazu im Einzelnen nicht Stellung nehmen können. Allerdings müssen wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass dieses Urteil noch nicht endgültig, d.h. rechtskräftig ist, da Rechtsmittel gegen das Urteil möglich sind. Aus diesem Grund werden wir nicht vorschnell handeln, bevor die Rechtslage nicht endgültig und verbindlich geklärt ist. Wir werden das weitere Verfahren sorgfältig beobachten und nach sorgfältiger Analyse gegebenenfalls notwendige Entscheidungen treffen. Wir bedauern, dass wir Anfragen nach Aussetzung eines Guthabenverfalls jedenfalls zur Zeit nicht entsprechen können. Wir werden Sie selbstverständlich unterrichten, wenn sich in diesem Punkt etwas ändern sollte.

Interessant daran ist, daß o2 das Guthaben seit diesem Urteil bei verspäteter Aufladung nicht mehr verfallen läßt (mehrfach getestet) - also müßte das Utreil doch eine gewisse Rechtskraft haben.
(ich kann mir schlecht vorstellen, daß o2 dies freiwillig umgestellt hat).

Auffällig ist übrigens auch die Aussage, simyo läge das Urteil nicht vor - und gleichzeitig weiß man darum, daß es nicht rechtskräftig ist?
Wirkt wenig glaubwürdig.
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[1.1] K U N D E -BEI-TELTARIF antwortet auf toco
21.04.2006 21:40

einmal geändert am 21.04.2006 21:40
Benutzer toco schrieb:
Benutzer deister schrieb:
Guthaben aufladen Nachricht:
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Warum geht das alte Guthaben bei einer verspäteten Aufladung verloren. Hierzu gibt es doch Urteile in Deutschland.

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Am 13.04.2006 hatten Sie uns angeschrieben und auf eine Pressemitteilung des Landgerichts München I vom 7. Februar 2006 hingewiesen. In dieser Mitteilung heißt es, der Verfall von Guthaben bei Prepaid-Karten ohne Aufladung innerhalb eines bestimmten Zeitraums sei unzulässig. Hierzu möchten wir Ihnen Mitteilen, dass uns dieses Urteil nicht vorliegt und wir dazu im Einzelnen nicht Stellung nehmen können. Allerdings müssen wir bereits jetzt darauf hinweisen, dass dieses Urteil noch nicht endgültig, d.h. rechtskräftig ist, da Rechtsmittel gegen das Urteil möglich sind. Aus diesem Grund werden wir nicht vorschnell handeln, bevor die Rechtslage nicht endgültig und verbindlich geklärt ist. Wir werden das weitere Verfahren sorgfältig beobachten und nach sorgfältiger Analyse gegebenenfalls notwendige Entscheidungen treffen. Wir bedauern, dass wir Anfragen nach Aussetzung eines Guthabenverfalls jedenfalls zur Zeit nicht entsprechen können. Wir werden Sie selbstverständlich unterrichten, wenn sich in diesem Punkt etwas ändern sollte.

Interessant daran ist, daß o2 das Guthaben seit diesem Urteil bei verspäteter Aufladung nicht mehr verfallen läßt (mehrfach getestet) - also müßte das Utreil doch eine gewisse Rechtskraft haben.
(ich kann mir schlecht vorstellen, daß o2 dies freiwillig umgestellt hat).

Auffällig ist übrigens auch die Aussage, simyo läge das Urteil nicht vor - und gleichzeitig weiß man darum, daß es nicht rechtskräftig ist?

Wirkt wenig glaubwürdig.
Du meinst bestimmt 'Wirkt ein wenig unglaubwürdig'.


Das finde ich auch und würde simyo die Mail mit dem Hinweis zurückschicken, das ihre e-Mail unglaubwürdig weil[...Begründung...] ist.