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Geldhaie - Quam bucht Grundgebühr ab ohne zugesandte GSM-card oder Rechnungen


22.08.2002 19:39 - Gestartet von thomas-m
Im Juni habe ich über die Frima faircom bei QUAM eine Mobilfunkvertrag 3star beantragt (einschließlich Handy). Ich erhielt von QUAM bzw. von der Firma faircom aber nie die Mobilfunkkarte oder das Handy zugesandt. Mehrfach habe ich gegenüber von faircom die Lieferung angemahnt, bzw. mit e-mails vom 11.07. und 15.07. die Rückbelastung der widerrechtlich abgebuchten Rechnungsbeträge angekündigt (am 5.Juli wurden nämlich schon Anschluß & 1. Monatsgrundgebühr abgebucht).
Mit e-mail vom 25.07. teilte ich faircom mit, dass ich nunmehr die Beträge rückbelasten werde. Seitdem erhielt ich keine Anwort mehr.
Wem ist gleiches passiert - es wird hier ja viel über faircom gemeckert aber die eigentlichen Halunken sitzen doch offenbar bei QUAM. Kein Handy, keine GSM Karten, keine Rechnungen aber vom Konto abbuchen das können die.
Ach so, und jetzt bekomme ich dauernd Mahnungen für die Rückbelastungen und dann soll man zur Klärung eine Servicenummer 0180 5 (0.12 € á Minute) anrufen, wo man auch nur hingehalten wird und keine Klärung erreicht - ist ja klar bei 0180 5 verdient QUAM an jeder Minute min. 7 cent, davon betreiben die offensichtlich ihr derzeitiges "operatives Geschäft".
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[1] tcsmoers antwortet auf thomas-m
22.08.2002 20:21
Benutzer thomas-m schrieb:
Im Juni habe ich über die Frima faircom bei QUAM eine Mobilfunkvertrag 3star beantragt (einschließlich Handy). Ich erhielt von QUAM bzw. von der Firma faircom aber nie die Mobilfunkkarte oder das Handy zugesandt. Mehrfach habe ich gegenüber von faircom die Lieferung angemahnt, bzw. mit e-mails vom 11.07. und 15.07. die Rückbelastung der widerrechtlich abgebuchten Rechnungsbeträge angekündigt (am 5.Juli wurden nämlich schon Anschluß & 1. Monatsgrundgebühr abgebucht). Mit e-mail vom 25.07. teilte ich faircom mit, dass ich nunmehr die Beträge rückbelasten werde. Seitdem erhielt ich keine Anwort mehr.
Wem ist gleiches passiert - es wird hier ja viel über faircom gemeckert aber die eigentlichen Halunken sitzen doch offenbar bei QUAM. Kein Handy, keine GSM Karten, keine Rechnungen aber vom Konto abbuchen das können die.

Bei genügender Sorgfalt und Lektüre der unterschriebenen Verträge, würdest auch Du zu der Lösung kommen, dass alleine Faircom der "Problemer" ist. Aber, wie so oft, wurde etwas unterschreiben, ohne den Sinn zu begreifen. Hauptsache man bekommt etwas, dass man zwar nicht braucht aber kostenlos ist. Eine gewisse Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.

peso


Ach so, und jetzt bekomme ich dauernd Mahnungen für die Rückbelastungen und dann soll man zur Klärung eine Servicenummer 0180 5 (0.12 € á Minute) anrufen, wo man auch nur hingehalten wird und keine Klärung erreicht - ist ja klar bei 0180 5 verdient QUAM an jeder Minute min. 7 cent, davon betreiben die offensichtlich ihr derzeitiges "operatives Geschäft".
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[1.1] thomas-m antwortet auf tcsmoers
22.08.2002 23:33
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:
Im Juni habe ich über die Frima faircom bei QUAM eine Mobilfunkvertrag 3star beantragt (einschließlich Handy). Ich erhielt von QUAM bzw. von der Firma faircom aber nie die Mobilfunkkarte oder das Handy zugesandt. Mehrfach habe ich gegenüber von faircom die Lieferung angemahnt, bzw. mit e-mails
vom 11.07. und 15.07. die Rückbelastung der widerrechtlich abgebuchten Rechnungsbeträge angekündigt (am 5.Juli wurden nämlich schon Anschluß & 1. Monatsgrundgebühr abgebucht). Mit e-mail vom 25.07. teilte ich faircom mit, dass ich nunmehr die Beträge rückbelasten werde. Seitdem erhielt ich keine Anwort mehr.
Wem ist gleiches passiert - es wird hier ja viel über faircom gemeckert aber die eigentlichen Halunken sitzen doch offenbar bei QUAM. Kein Handy, keine GSM Karten, keine Rechnungen aber vom Konto abbuchen das können die.

Bei genügender Sorgfalt und Lektüre der unterschriebenen Verträge, würdest auch Du zu der Lösung kommen, dass alleine Faircom der "Problemer" ist. Aber, wie so oft, wurde etwas unterschreiben, ohne den Sinn zu begreifen. Hauptsache man bekommt etwas, dass man zwar nicht braucht aber kostenlos ist. Eine gewisse Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.

peso

Ich weiß nicht was soll es bedeuten ???
Ich habe ein Handy mit Karte bestellt, weder Handy noch Karte, noch irgendeine Rechnung seitens QUAM kam - es wurde nur abgebucht. Die FA Faircom ist mir eigentlcih vollkommen gleichgültig (ob die nun gut oder schlecht sind). Das Problem hier liegt aber ganz offensichtlich bei QUAM.



Ach so, und jetzt bekomme ich dauernd Mahnungen für die Rückbelastungen und dann soll man zur Klärung eine Servicenummer 0180 5 (0.12 € á Minute) anrufen, wo man auch nur hingehalten wird und keine Klärung erreicht - ist ja klar bei 0180 5 verdient QUAM an jeder Minute min. 7 cent, davon betreiben die offensichtlich ihr derzeitiges "operatives Geschäft".
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[1.1.1] tcsmoers antwortet auf thomas-m
22.08.2002 23:38
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:
Im Juni habe ich über die Frima faircom bei QUAM eine Mobilfunkvertrag 3star beantragt (einschließlich Handy). Ich
erhielt von QUAM bzw. von der Firma faircom aber nie die Mobilfunkkarte oder das Handy zugesandt. Mehrfach habe ich gegenüber von faircom die Lieferung angemahnt, bzw. mit e-mails
vom 11.07. und 15.07. die Rückbelastung der widerrechtlich abgebuchten Rechnungsbeträge angekündigt (am 5.Juli wurden nämlich schon Anschluß & 1. Monatsgrundgebühr abgebucht).
Mit e-mail vom 25.07. teilte ich faircom mit, dass ich nunmehr die Beträge rückbelasten werde. Seitdem erhielt ich keine
Anwort mehr.
Wem ist gleiches passiert - es wird hier ja viel über faircom gemeckert aber die eigentlichen Halunken sitzen doch offenbar bei QUAM. Kein Handy, keine GSM Karten, keine Rechnungen aber vom Konto abbuchen das können die.

Bei genügender Sorgfalt und Lektüre der unterschriebenen Verträge, würdest auch Du zu der Lösung kommen, dass alleine Faircom der "Problemer" ist. Aber, wie so oft, wurde etwas unterschreiben, ohne den Sinn zu begreifen. Hauptsache man bekommt etwas, dass man zwar nicht braucht aber kostenlos ist.
Eine gewisse Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.

peso

Ich weiß nicht was soll es bedeuten ??? Ich habe ein Handy mit Karte bestellt, weder Handy noch Karte, noch irgendeine Rechnung seitens QUAM kam - es wurde nur abgebucht. Die FA Faircom ist mir eigentlcih vollkommen gleichgültig (ob die nun gut oder schlecht sind). Das Problem hier liegt aber ganz offensichtlich bei QUAM.

Wo hast Du bestellt ? Direkt bei Quam ? Du hast zwei rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Somit hast Du zwei getrennte Vorgänge.



peso



Ach so, und jetzt bekomme ich dauernd Mahnungen für die Rückbelastungen und dann soll man zur Klärung eine Servicenummer 0180 5 (0.12 € á Minute) anrufen, wo man auch
nur hingehalten wird und keine Klärung erreicht - ist ja klar bei 0180 5 verdient QUAM an jeder Minute min. 7 cent, davon betreiben die offensichtlich ihr derzeitiges "operatives Geschäft".
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[1.1.1.1] thomas-m antwortet auf tcsmoers
23.08.2002 00:01
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:
Im Juni habe ich über die Frima faircom bei QUAM eine Mobilfunkvertrag 3star beantragt (einschließlich Handy). Ich
erhielt von QUAM bzw. von der Firma faircom aber nie die Mobilfunkkarte oder das Handy zugesandt. Mehrfach habe
ich gegenüber von faircom die Lieferung angemahnt, bzw. mit
e-mails
vom 11.07. und 15.07. die Rückbelastung der widerrechtlich abgebuchten Rechnungsbeträge angekündigt (am 5.Juli wurden nämlich schon Anschluß & 1. Monatsgrundgebühr abgebucht).
Mit e-mail vom 25.07. teilte ich faircom mit, dass ich
nunmehr die Beträge rückbelasten werde. Seitdem erhielt ich keine
Anwort mehr.
Wem ist gleiches passiert - es wird hier ja viel über
faircom gemeckert aber die eigentlichen Halunken sitzen doch
offenbar bei QUAM. Kein Handy, keine GSM Karten, keine Rechnungen aber vom Konto abbuchen das können die.

Bei genügender Sorgfalt und Lektüre der unterschriebenen Verträge, würdest auch Du zu der Lösung kommen, dass alleine Faircom der "Problemer" ist. Aber, wie so oft, wurde etwas unterschreiben, ohne den Sinn zu begreifen. Hauptsache man bekommt etwas, dass man zwar nicht braucht aber kostenlos
ist.
Eine gewisse Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.

peso

Ich weiß nicht was soll es bedeuten ??? Ich habe ein Handy mit Karte bestellt, weder Handy noch Karte,
noch irgendeine Rechnung seitens QUAM kam - es wurde nur abgebucht. Die FA Faircom ist mir eigentlcih vollkommen gleichgültig (ob die nun gut oder schlecht sind). Das Problem hier liegt aber ganz offensichtlich bei QUAM.

Wo hast Du bestellt ? Direkt bei Quam ? Du hast zwei rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Somit hast Du zwei getrennte Vorgänge.

Ist ja genau richtig & weiß ich auch ! Aber sowohl Faircom hat seinen Teil nicht erfüllt - also kein Handy gesandt (ist mir aber relativ gleichgültig, da dieses ohnehin kostenlos war), als auch QUAM hat seinen Vertrag nicht erfüllt (keine Karte & auch keine Rechnung gesandt) - die opern aber auf meinem Konto rum.
Für mich liegt hier das Hauptproblem bei QUAM !


peso



Ach so, und jetzt bekomme ich dauernd Mahnungen für die Rückbelastungen und dann soll man zur Klärung eine Servicenummer 0180 5 (0.12 € á Minute) anrufen, wo man
auch
nur hingehalten wird und keine Klärung erreicht - ist ja
klar bei 0180 5 verdient QUAM an jeder Minute min. 7 cent, davon betreiben die offensichtlich ihr derzeitiges "operatives Geschäft".
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[1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf thomas-m
23.08.2002 00:04
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:
Im Juni habe ich über die Frima faircom bei QUAM
eine
Mobilfunkvertrag 3star beantragt
(einschließlich
Handy). Ich
erhielt von QUAM bzw. von der Firma faircom aber
nie die Mobilfunkkarte oder das Handy zugesandt.
Mehrfach
habe
ich gegenüber von faircom die Lieferung angemahnt, bzw. mit
e-mails
vom 11.07. und 15.07. die Rückbelastung der widerrechtlich abgebuchten Rechnungsbeträge angekündigt (am 5.Juli
wurden
nämlich schon Anschluß & 1.
Monatsgrundgebühr
abgebucht).
Mit e-mail vom 25.07. teilte ich faircom mit, dass
ich
nunmehr die Beträge rückbelasten werde. Seitdem erhielt ich
keine
Anwort mehr.
Wem ist gleiches passiert - es wird hier ja viel
über
faircom gemeckert aber die eigentlichen Halunken sitzen
doch
offenbar bei QUAM. Kein Handy, keine GSM Karten, keine Rechnungen aber vom Konto abbuchen das können die.

Bei genügender Sorgfalt und Lektüre der
unterschriebenen Verträge, würdest auch Du zu der Lösung kommen, dass
alleine Faircom der "Problemer" ist. Aber, wie so oft, wurde
etwas unterschreiben, ohne den Sinn zu begreifen.
Hauptsache
man bekommt etwas, dass man zwar nicht braucht aber kostenlos
ist.
Eine gewisse Schadenfreude kann ich mir nicht verkneifen.

peso

Ich weiß nicht was soll es bedeuten ??? Ich habe ein Handy mit Karte bestellt, weder Handy noch Karte,
noch irgendeine Rechnung seitens QUAM kam - es wurde nur abgebucht. Die FA Faircom ist mir eigentlcih vollkommen gleichgültig (ob die nun gut oder schlecht sind). Das Problem hier liegt aber ganz offensichtlich bei QUAM.

Wo hast Du bestellt ? Direkt bei Quam ? Du hast zwei
rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Somit hast Du zwei getrennte Vorgänge.

Ist ja genau richtig & weiß ich auch ! Aber sowohl Faircom hat seinen Teil nicht erfüllt - also kein Handy gesandt (ist mir aber relativ gleichgültig, da dieses ohnehin kostenlos war), als auch QUAM hat seinen Vertrag nicht erfüllt (keine Karte & auch keine Rechnung gesandt)

Die Karte kommt auch von Faircom (Rufe doch die Nummer mal an.)
- die opern aber auf
meinem Konto rum.

Stimmt. Hier ist Quam dran.


Für mich liegt hier das Hauptproblem bei QUAM !

Für mich nicht.




peso



Ach so, und jetzt bekomme ich dauernd Mahnungen
für die Rückbelastungen und dann soll man zur Klärung eine
Servicenummer 0180 5 (0.12 € á Minute)
anrufen, wo
man
auch
nur hingehalten wird und keine Klärung erreicht - ist
ja
klar bei 0180 5 verdient QUAM an jeder Minute min. 7 cent,
davon betreiben die offensichtlich ihr derzeitiges "operatives Geschäft".
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[1.1.1.1.1.1] tcsmoers antwortet auf tcsmoers
23.08.2002 00:06
Was bucht man Dir eigentlich ab ? Sind die Verträge nicht zumindest zeitweise GG-befreit ?

peso
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[1.1.1.1.1.1.1] thomas-m antwortet auf tcsmoers
23.08.2002 00:17
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was bucht man Dir eigentlich ab ? Sind die Verträge nicht zumindest zeitweise GG-befreit ?

peso
Anschlußgebühr Anfang Juli & Grundgebühr Mitte Juli!
(Grundgebühr & Anschlußgebühr sollte von Faircom erstattet werden). - Laut Faircom haben die massive Probleme mit Quam und wenn Faircom so unseriös sein sollte, dann kann ich allerdings nicht verstehen, wieso o2 und andere Große der Branche (Talkline, Cellway, Victor Vox) mit denen zusammenarbeiten.

Übrigens die Nummer anrufen - ist ja schön und gut - nur müßte man Sie dazu wissen !
und wie schon gesagt, QUAM hat noch keine einzige Rechnung an mich gesandt, bucht aber auf meinem Konto. ...und ohne Rechnung gibts zumindest bei halbwegs korrekt arbeitenden Firmen keine Abbuchung.
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[1.1.1.1.1.1.1.1] sascha.beverung antwortet auf thomas-m
23.08.2002 08:40
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Was bucht man Dir eigentlich ab ? Sind die Verträge nicht zumindest zeitweise GG-befreit ?

peso
Anschlußgebühr Anfang Juli & Grundgebühr Mitte Juli! (Grundgebühr & Anschlußgebühr sollte von Faircom erstattet werden). - Laut Faircom haben die massive Probleme mit Quam und wenn Faircom so unseriös sein sollte, dann kann ich allerdings nicht verstehen, wieso o2 und andere Große der Branche (Talkline, Cellway, Victor Vox) mit denen zusammenarbeiten.

Übrigens die Nummer anrufen - ist ja schön und gut - nur müßte man Sie dazu wissen !
und wie schon gesagt, QUAM hat noch keine einzige Rechnung an mich gesandt, bucht aber auf meinem Konto. ...und ohne Rechnung gibts zumindest bei halbwegs korrekt arbeitenden Firmen keine Abbuchung.

Ich denke auch, daß das alles an QUAM liegt und DLC wie FAIRCOM und TELTEX keine Schuld trifft. Ich glaude den Händlern insoweit, daß sie nicht leisten, weil keine Provisionen fließen. Bei den Mengen ist klar, daß der Händler am A... ist. In Sachen O2 Genion Duo völlig gratis plus 1 Gratis-Handy hat FAIRCOM nämlich geliefert, inkl. Scheck über Anschlußgebühr und Entschuldigung für lange Bearbeitungszeit (lang ? vergleicht man mit der QUAM-Aktion, waren die ca. 6 Wochen O2 Express-Service!). Habe daher QUAM angemahnt, TELTEX die Provision zu zahlen, sonst würde ich gegen QUAM mehrere Strafanzeigen starten.

P.S.: Bevor wieder einer schlauscheißt: Ich habe mir nicht 1000 Handys unter den Nagel reißen wollen, O2 habe nicht ich abgeschlossen und auch kein anderer für mich.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] rtpj antwortet auf sascha.beverung
23.08.2002 09:03
Benutzer sascha.beverung schrieb:

[...]
Habe daher QUAM angemahnt, TELTEX die Provision zu zahlen, sonst würde ich gegen QUAM mehrere Strafanzeigen starten.
[...]

Du weißt aber schon, daß _Du_ mit Strafanzeigen gegen Quam ziemlich auf die Nase fallen kannst ?
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sascha.beverung antwortet auf rtpj
23.08.2002 09:26
Du weißt aber schon, daß _Du_ mit Strafanzeigen gegen Quam ziemlich auf die Nase fallen kannst ?

Wieso dieses ? Ich schildere einen Sachverhalt ganz neutral: Was QUAM-Mitarbeiter mir gesagt haben, was die Händler sagen etc. Die rechtliche Würdigung überlasse ich dann der Staatsanwaltschaft. Ich werde ja nicht konkret behaupten, DASS sie betrügen oder so...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] gauli antwortet auf sascha.beverung
23.08.2002 10:54
Jetzt muss ich auch mal wieder meinen Senf dazugeben:

1. Du hast einen Vertrag bei faircom eingereicht, weil faircom Dir versprochen hat, dafür Sim-Karten und Handy zu liefern, also musst Du Dich schon an faircom halten. Die müssen nämlich diesen Vertrag erfüllen. Woher sie die Handys und Sim-Karten nehmen ist deren Sache.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat faircom wie dlc Blanko-Simkarten von Quam erhalten, die sie nachträglich freischalten ließen. Also hat faircom die Simkarten, die ja in Deinem Fall auch freigeschaltet sind. Wenn dies nicht stimmt, muss faircom trotzdem dafür sorgen, dass die Simkarten von Quam zu Dir kommen.

2. Wenn Quam Geld von Deinem Konto abbucht und Dir das nicht passt, dann musst Du Einspruch bei Quam erheben. Ich geh mal davon aus, dass Du diese 3Star-online-Aktion gemacht hast. Da die Grundgebührenbefreiung bis 31.12. gilt, kannst Du auf Rückerstattung pochen. Da liegt sicherlich nur ein Fehler von der Buchhaltung vor.

3. Strafanzeigen gegen Quam wegen nichtgezahlter Provision an faircom bringen gar nichts. Schließlich ist die Provision Vertragsbestandteil zwischen faircom und Quam. Es sei denn faircom hat die Provisionsforderung auf Dich übertragen. Was ich allerdings nicht glaube.


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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sascha.beverung antwortet auf gauli
23.08.2002 11:31
SIM - Karten wurden vom Händler ja auch geliefert, sind freigeschaltet, QUAM-Rechnungen stimmen auch bis dato.

Handy fehlt nur (Erstattungen seitens des Händlers sind ja noch nicht akut). Klar habe ich diesen Vertrag mit dem Händler, Ich habe diesbezüglich mit QUAM nichts am Hut. Gleichwohl ist QUAMs Verhalten unmöglich, wenn sie ihren vertraglichen Pflichten gegenüber dem Händler wirklich nicht nachkommen. Somit bin ich indirekt betroffen.

Es steht mir in unserem schönen Land zudem frei, sogar dann Strafanzeigen zu stellen, wenn ich gar nicht betroffen bin. Wenn ich z. B. sehe, wie mein Nachbar seiner Frau die Hucke vollhaut, dann kann ich auch den anzeigen. Wenn das dann möglicherweise "Spaßkloppe" war, wird das Verfahren eben eingestellt. Solange ich sachlich berichte, was ich sah, kann mir keiner was. Könnte ja auch echt gewesen sein... ?! Banales Beispiel, aber in der Sache...
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] gauli antwortet auf sascha.beverung
23.08.2002 12:57
Benutzer sascha.beverung schrieb:
SIM - Karten wurden vom Händler ja auch geliefert, sind freigeschaltet, QUAM-Rechnungen stimmen auch bis dato.

Handy fehlt nur (Erstattungen seitens des Händlers sind ja noch nicht akut). Klar habe ich diesen Vertrag mit dem Händler, Ich habe diesbezüglich mit QUAM nichts am Hut. Gleichwohl ist QUAMs Verhalten unmöglich, wenn sie ihren vertraglichen Pflichten gegenüber dem Händler wirklich nicht nachkommen. Somit bin ich indirekt betroffen.

Es steht mir in unserem schönen Land zudem frei, sogar dann Strafanzeigen zu stellen, wenn ich gar nicht betroffen bin. Wenn ich z. B. sehe, wie mein Nachbar seiner Frau die Hucke vollhaut, dann kann ich auch den anzeigen. Wenn das dann möglicherweise "Spaßkloppe" war, wird das Verfahren eben eingestellt. Solange ich sachlich berichte, was ich sah, kann mir keiner was. Könnte ja auch echt gewesen sein... ?! Banales Beispiel, aber in der Sache...

Meine Antwort bezog sich hauptsächlich auf thomas-m, der hat nämlich noch keine Simkarten und er hat das Thema hier angefangen.

@sascha.beverung
Du kannst natürlich Anzeige erstatten, mehr als eingestellt werden kann sie nicht. Ich glaube auch, dass faircom eigene Anwälte hat, die sich um die Sache kümmern.
Du solltest im übrigen erst mal, um die Dinge kümmern die Dich betreffen - nämlich dass faircom die Handys herausrückt. Da sind sie nämlich auf jeden Fall zu verpflichtet. Ob die dann die Provision von Quam bekommen oder nicht kann Dir doch egal sein.


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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] sascha.beverung antwortet auf gauli
23.08.2002 14:33
Meine Antwort bezog sich hauptsächlich auf thomas-m, der hat nämlich noch keine Simkarten und er hat das Thema hier angefangen.

Sorry, hatte nur auf die email in meinem Account geantwortet. Habe mir nicht alle Beiträge angeschaut und dachte daher, es sei auch an mich gerichtet...:-))

@sascha.beverung Du kannst natürlich Anzeige erstatten, mehr als eingestellt werden kann sie nicht.

Eben.

Ich glaube auch, dass faircom eigene Anwälte hat, die sich um die Sache kümmern.

Stimmt wohl, aber die Menge macht's manchmal...

Du solltest im übrigen erst mal, um die Dinge kümmern die Dich betreffen - nämlich dass faircom die Handys herausrückt. Da sind sie nämlich auf jeden Fall zu verpflichtet. Ob die dann die Provision von Quam bekommen oder nicht kann Dir doch egal sein.

Wenn QUAM die Provision zahlt, geschieht das andere automatisch. Bei mir geht es auch nicht um Faircom, mit der Fa. bin ich bis dato sehr zufrieden.
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] USS STALINGRAD antwortet auf gauli
23.08.2002 15:17
Hier noch etwas Saft, auf das Quam HÖREN UND SEHEN VERGEHEN MÖGE

1. Wenn Quam nicht das OK (nicht freischaltet) an faircom gibt und auch keine Provision zahlt, darf faircom nicht einfach nichtfreigeschaltete sim Karten versenden.
Außerdem beruht die Willenerklärung (Vertagsunterschrift des Quamvertages) auf die Lieferung eines Handys auch wenn dies nicht im Quamvertag extra drinsteht, hat der Unterschreibende nur mit dem Wissen auf eine Handylieferung im Zusammenhang mit der Freischaltung auch unterschrieben.
Ohne Lieferung des Handys wird die Willenserklärung unwirksam und die Unterschrift unter den Quamvertag ist nicht mehr rechtsgültig und daher rückwickend Unwirksam geworden.

2.Ich würde das Geld einfach bei meiner Bank zurückbuchen lassen. Du wirst doch wohl nicht Quam warten und vertrauen, dass die Geld Rücküberweisen.

3.Eine Stafanzeige muss sich doch nicht auf die Provision zu stützen, sondern auf mutmaßlich betrügerische Absichten von Quam.

Die Leute die Quam immer in Schutz nehmen sind entweder Mitarbeiter von Quam oder Leute die wiklich unter jeglichen Realitätsverlust leiden und sicht vielleicht schon in einem pathologischen Zustand befinden.
Mein Rat an die Quam Leute einfach mal von einem Spezialisten untersuchen lassen und zum eigenen und zum Schutz der Allgemeinheit einweisen lassen.

USS STALINGRAG
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] masterwilliam antwortet auf USS STALINGRAD
23.08.2002 16:01
Benutzer USS STALINGRAD schrieb:
Hier noch etwas Saft, auf das Quam HÖREN UND SEHEN VERGEHEN MÖGE

1. Wenn Quam nicht das OK (nicht freischaltet) an faircom gibt und auch keine Provision zahlt, darf faircom nicht einfach nichtfreigeschaltete sim Karten versenden.
Außerdem beruht die Willenerklärung (Vertagsunterschrift des Quamvertages) auf die Lieferung eines Handys auch wenn dies nicht im Quamvertag extra drinsteht, hat der Unterschreibende nur mit dem Wissen auf eine Handylieferung im Zusammenhang mit der Freischaltung auch unterschrieben.

Die Motivation zur Abgabe einer Willenserklärung interessiert im deutschen Recht niemand, ergo ist die Willenserklärung nicht nichtig.
Motivationsirrtum ist kein Irrtum im Sinne des BGBs!!

(meiner Meinung nach, kann auch falsch sein!!)


Ohne Lieferung des Handys wird die Willenserklärung unwirksam und die Unterschrift unter den Quamvertag ist nicht mehr rechtsgültig und daher rückwickend Unwirksam geworden.

2.Ich würde das Geld einfach bei meiner Bank zurückbuchen lassen. Du wirst doch wohl nicht Quam warten und vertrauen, dass die Geld Rücküberweisen.

3.Eine Stafanzeige muss sich doch nicht auf die Provision zu stützen, sondern auf mutmaßlich betrügerische Absichten von Quam.

Die Leute die Quam immer in Schutz nehmen sind entweder Mitarbeiter von Quam oder Leute die wiklich unter jeglichen Realitätsverlust leiden und sicht vielleicht schon in einem pathologischen Zustand befinden.
Mein Rat an die Quam Leute einfach mal von einem Spezialisten untersuchen lassen und zum eigenen und zum Schutz der Allgemeinheit einweisen lassen.

USS STALINGRAG
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2] rtpj antwortet auf sascha.beverung
23.08.2002 12:54
Benutzer sascha.beverung schrieb:

Wieso dieses ? Ich schildere einen Sachverhalt ganz neutral: Was QUAM-Mitarbeiter mir gesagt haben, was die Händler sagen etc. Die rechtliche Würdigung überlasse ich dann der Staatsanwaltschaft. Ich werde ja nicht konkret behaupten, DASS sie betrügen oder so...

_Dann_ kann Dir tatsächlich wenig passieren.

_Dann_ ist aber die Darstellung von Dir als Dritten für den Staatsanwalt so wertlos, daß er Dir ein Aktenzeichen gibt und Deine Geschichte abheftet.

Wie sagte mir ein Staatsanwalt erst gestern: "Am liebsten würde ich bei 95 % aller Anzeigen noch nicht einmal ein Aktenzeichen vergeben (lassen)" ...
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] milchbroetchen antwortet auf rtpj
23.08.2002 15:55


_Dann_ kann Dir tatsächlich wenig passieren.

_Dann_ ist aber die Darstellung von Dir als Dritten für den Staatsanwalt so wertlos, daß er Dir ein Aktenzeichen gibt und Deine Geschichte abheftet.

Wie sagte mir ein Staatsanwalt erst gestern: "Am liebsten würde ich bei 95 % aller Anzeigen noch nicht einmal ein Aktenzeichen vergeben (lassen)" ...


Bei so einer unmotivierten und unqualifizierten Aussage gehört normalerweise dem tollen Staatsanwalt erst mal das Gehalt gekürzt bis er endlich begreift, wer ihn bezahlt und in wessen Auftrag er handelt......
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] masterwilliam antwortet auf milchbroetchen
23.08.2002 15:59
Benutzer milchbroetchen schrieb:


_Dann_ kann Dir tatsächlich wenig passieren.

_Dann_ ist aber die Darstellung von Dir als Dritten für den Staatsanwalt so wertlos, daß er Dir ein Aktenzeichen gibt und Deine Geschichte abheftet.

Wie sagte mir ein Staatsanwalt erst gestern: "Am liebsten würde ich bei 95 % aller Anzeigen noch nicht einmal ein Aktenzeichen vergeben (lassen)" ...


Bei so einer unmotivierten und unqualifizierten Aussage gehört normalerweise dem tollen Staatsanwalt erst mal das Gehalt gekürzt bis er endlich begreift, wer ihn bezahlt und in wessen Auftrag er handelt......

Wieso dass denn?!?
Das wird er wohl sagen, weil 95 % der Strafanzeigen reiner Bullshit sind und sowieso keine Aussicht auf Erfolg haben.

Es gibt doch schon massenhaft Klagen ohen Anspruchsgrundlage!! Aber erst mal klagen, das ist immer gut!!
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] milchbroetchen antwortet auf masterwilliam
23.08.2002 16:07
Benutzer masterwilliam schrieb:

Wieso dass denn?!?
Das wird er wohl sagen, weil 95 % der Strafanzeigen reiner Bullshit sind und sowieso keine Aussicht auf Erfolg haben.

Es gibt doch schon massenhaft Klagen ohen Anspruchsgrundlage!! Aber erst mal klagen, das ist immer gut!!

Das sehe ich anders: Grade Firmen wie Quam & Co. legen Gesetze oft aus wie's ihnen passt. Versuche doch mal, eine ungerechtfertigte Rechnung von Vodafone zu beanstanden. Glaubst Du, da reagiert jemand auf Dein Anliegen, bevor nicht der Brief vom Anwalt oder Staatsanwalt auf dem Tisch ist?

Also mit mir nicht - ich gehe momentan gegen Quam und DLC rechtlich vor.

Gruß
mb
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[…1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf milchbroetchen
23.08.2002 17:08
Benutzer milchbroetchen schrieb:
Benutzer masterwilliam schrieb:

Wieso dass denn?!?
Das wird er wohl sagen, weil 95 % der Strafanzeigen reiner Bullshit sind und sowieso keine Aussicht auf Erfolg haben.

Es gibt doch schon massenhaft Klagen ohen
Anspruchsgrundlage!!
Aber erst mal klagen, das ist immer gut!!

Das sehe ich anders: Grade Firmen wie Quam & Co. legen Gesetze oft aus wie's ihnen passt. Versuche doch mal, eine ungerechtfertigte Rechnung von Vodafone zu beanstanden. Glaubst Du, da reagiert jemand auf Dein Anliegen, bevor nicht der Brief vom Anwalt oder Staatsanwalt auf dem Tisch ist?

Also mit mir nicht - ich gehe momentan gegen Quam und DLC rechtlich vor.

Gruß
mb

Meine Aussage beruht ja auch nicht auf die ganzen Quam/DLC/Faircom-Anzeigen Klagen was weiß ich was, sondern auf Alles. Und da kann ich mir schon vorstellen, dass das meiste ohne Erfolgsaussicht aus unterschiedlichen Gründen ist!
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[…1.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.2] rtpj antwortet auf milchbroetchen
24.08.2002 01:21
Benutzer milchbroetchen schrieb:

Wie sagte mir ein Staatsanwalt erst gestern: "Am liebsten würde ich bei 95 % aller Anzeigen noch nicht einmal ein Aktenzeichen vergeben (lassen)" ...

Bei so einer unmotivierten und unqualifizierten Aussage gehört normalerweise dem tollen Staatsanwalt erst mal das Gehalt gekürzt bis er endlich begreift, wer ihn bezahlt und in wessen Auftrag er handelt......

Du hast meine Aussage nicht verstanden.

Nochmal:

Wie sagte mir ein Staatsanwalt erst gestern: "Am liebsten würde ich bei 95 % aller Anzeigen noch nicht einmal ein Aktenzeichen vergeben (lassen)" ...

Verstanden?

Vielleicht doch noch eine Erklärung:

Es gibt eine exorbitant hohe Anzahl von Strafanzeigen (u.ä.), die schlicht und ergreifend keine rechtliche Grundlage haben. Beispiel: U.a. beim Bundeswehr-Kosovoeinsatz bzw. beim Afganistan-Einsatz wurde der Bundeskanzler, der Außenminister, der Verteidigungsminister insgesamt -zigtausend mal wegen Mord, Völkermord, Vorbereitung eines Angriffskrieges u.v.a.m. angezeigt. Ein durchschnittlicher Gerichtsvollzieher wird gut 10 mal pro Monat wegen diverser "Delikte" angezeigt....

In der Regel bekommt Quam von derartigen Anzeigespielchen noch nicht einmal etwas mit, weil der Vorgang bereits im Vorfeld abgelegt wird.

Und bezahlt wird der ganze Aufwand vom Steuerzahler.
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[1.1.1.1.1.1.1.2] News_gmbh antwortet auf thomas-m
23.08.2002 10:41
Hallöchen "thomas-m"!

Nummern findest Du auf der Faircom-Homepage! Wenn nicht, dann dürfte es dennoch kein Problem sein, sie durch einen anderen Teltarif-User, welche auch Faircom-Kunde ist, mitgeteilt zu bekommen!

Zum anderen, die SIM-Karten werden von Faircom ausgeliefert! Wenn die Firma dies nicht tut, liegt die Schuld nicht bei Quam! Auch sind sie berechtigt, von Dir Anschlussgebühr und Grundgebühren abzubuchen!

Ruf doch Quam an wegen der Rechnung! Vielleicht ist die Rechnung ja verschollen? Glaube ich eher weniger, aber weiß man das?

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1] Rechnungen von Quam
1438949 antwortet auf News_gmbh
23.08.2002 13:57
Hallo,

ich habe von Quam für meine 3 Verträge bislang für die letzten 2 Monate auch keinerlei Rechnung bekommen (war hier auch schonmal diskutiert worden). Normalerweise bekomme ich pro Vertrag eine getrennte Rechnung. Ich ahbe daraufhin vor gut 2 Wochen bei Quam angerufen, dort wurde mir gesagt das mir eine Kopie (Duplikat) hiervon schnellstmöglich zugehen soll. Bis heute habe ich jedoch weder Original noch Kopie erhalten. Auch sind die Rechnungen nicht bei der Post verschwunden - QUAM ist einfach zur Zeit nicht in der Lage, Rechnungen zu verschicken.
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] masterwilliam antwortet auf 1438949
23.08.2002 14:29
Bei mir das selbe. Mir fehlt die Juli Rechnung, die mir dann als Duplikat zugehen sollte. Das wurde auch vor über zwei zugesagt und bis jetzt nichts. Die August Rechnung müsste ja theoretisch erst jetzt kommen.
Auf jeden Fall soll id eJuli Rechnung auf Papier kommen, also nichts mit nur Online o.ä.


Benutzer 1438949 schrieb:
Hallo,

ich habe von Quam für meine 3 Verträge bislang für die letzten 2 Monate auch keinerlei Rechnung bekommen (war hier auch schonmal diskutiert worden). Normalerweise bekomme ich pro Vertrag eine getrennte Rechnung. Ich ahbe daraufhin vor gut 2 Wochen bei Quam angerufen, dort wurde mir gesagt das mir eine Kopie (Duplikat) hiervon schnellstmöglich zugehen soll. Bis heute habe ich jedoch weder Original noch Kopie erhalten. Auch sind die Rechnungen nicht bei der Post verschwunden - QUAM ist
einfach zur Zeit nicht in der Lage, Rechnungen zu verschicken.
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[1.1.1.1.1.1.1.2.1.1.1] 1438949 antwortet auf masterwilliam
24.08.2002 10:22
Hallo,

die angefordere Kopie der Rechnung wurde mir von Quam heute morgen per Post zugeschcikt (und das OHNE zusätzliche Kosten, den normal Kosten Rechnungsduplikate ja Geld). Daher gehe ich davon aus, dass es Quam bekannt ist, dass die Kunden zur Zeit keine Rechnung bekommen (aber nichts dagegen untenehmen).
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[1.1.1.1.1.1.1.2.2] thomas-m antwortet auf News_gmbh
23.08.2002 15:32
Benutzer News_gmbh schrieb:
Hallöchen "thomas-m"!


Nummern findest Du auf der Faircom-Homepage! Wenn nicht, dann dürfte es dennoch kein Problem sein, sie durch einen anderen Teltarif-User, welche auch Faircom-Kunde ist, mitgeteilt zu bekommen!
Es geht hier um meine eigene Quam Mobilfunknummer und die weiß außer Quam vielleicht noch max. Faircom

Zum anderen, die SIM-Karten werden von Faircom ausgeliefert! Wenn die Firma dies nicht tut, liegt die Schuld nicht bei Quam! Auch sind sie berechtigt, von Dir Anschlussgebühr und Grundgebühren abzubuchen!
1. aber nur gegen Rechnung
2. nur wenn die Ihren Vertragsteil erfüllt haben & das haben die nicht.

Ruf doch Quam an wegen der Rechnung!
Habe ich - keine Klärung und ewig in der Warteschleife für 12 cent á min. da verdient Quam wenigstens damit etwas. - siehe thread !

Vielleicht ist die
Rechnung ja verschollen? Glaube ich eher weniger, aber weiß man das?

Bekommen habe ich jedenfalls nie eine Rechnung ! Ist jedenfalls sehr komisch, denn Mahnungen konnte QUAM versenden und die sind auch angekommen.
Mit freundlichen Grüßen NGH

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[1.1.1.1.2] Geldhaie - Quam bucht Grundgebühr ab ohne zugesandte GSM-card oder Rechnungen
cora antwortet auf thomas-m
23.08.2002 14:59
Benutzer thomas-m schrieb:

Ist ja genau richtig & weiß ich auch ! Aber sowohl Faircom hat seinen Teil nicht erfüllt - also kein Handy gesandt (ist mir aber relativ gleichgültig, da dieses ohnehin kostenlos war), als auch QUAM hat seinen Vertrag nicht erfüllt (keine Karte & auch keine Rechnung gesandt) - die opern aber auf meinem Konto rum.
Für mich liegt hier das Hauptproblem bei QUAM !
Zu den Karten:
Quam muß von den Angaben der Händler auf dem Vertrag ausgehen: Der Händler trägt dort die Kartennummer ein, die er dir "übergeben" (in diesem Fall wohl eher "reserviert") hat, und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Quam hat die Karten geliefert, für Weitergabe an dich ist der Händler zuständig.
Zur Provision:
Quam zahlt normalerweise Provisionen erst 1 bis 2 Monate nach Vertragsfreischaltung (habe ich irgendwo gelesen). Wird mit den Karten nicht telefoniert, muß Quam nicht(!!) zahlen.
=> Wenn du die Karten nicht vom Händler erhältst, kannst du nicht telefonieren. Wenn du nicht telefonierst, muß Quam keine Provision zahlen. Teufelskreis!
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[1.1.1.1.2.1] News_gmbh antwortet auf cora
23.08.2002 15:16
Hallöchen "cora"!

Mit dem Problem der Nicht-Generierung von Airtime, muss der Händler den Kopf hinhalten! Schließlich haben die Händler und Firmen die attraktiven Prämien-Bundles ausgearbeitet und müssen wissen, dass dieses Angebot auch viele andere Leute anziehen wird, die beabsichtigen, diese neuen Karten nicht zu nutzen auf Grund eines bestehenden Vertrages!

Von daher ist es nicht das Problem des Kunden! Allerdings hat es die Nebeneffekte, dass die Händler und Firmen dann in Notstand geraten und keine Geräte und sonstiges, nicht rausschicken bzw. Ihre Versprechungen nicht halten können!

Mit freundlichen Grüßen
NGH
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[1.1.1.1.2.2] thomas-m antwortet auf cora
23.08.2002 16:50
Benutzer cora schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:

Ist ja genau richtig & weiß ich auch ! Aber sowohl Faircom hat seinen Teil nicht erfüllt - also kein Handy gesandt (ist mir aber relativ gleichgültig, da dieses ohnehin kostenlos war), als auch QUAM hat seinen Vertrag nicht erfüllt (keine Karte & auch keine Rechnung gesandt) - die opern aber auf meinem Konto rum.
Für mich liegt hier das Hauptproblem bei QUAM !
Zu den Karten: Quam muß von den Angaben der Händler auf dem Vertrag ausgehen: Der Händler trägt dort die Kartennummer ein, die er dir "übergeben" (in diesem Fall wohl eher "reserviert") hat, und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Quam hat die Karten geliefert, für Weitergabe an dich ist der Händler zuständig.
Zur Provision:
Quam zahlt normalerweise Provisionen erst 1 bis 2 Monate nach Vertragsfreischaltung (habe ich irgendwo gelesen). Wird mit den Karten nicht telefoniert, muß Quam nicht(!!) zahlen.
=> Wenn du die Karten nicht vom Händler erhältst, kannst du nicht telefonieren. Wenn du nicht telefonierst, muß Quam keine Provision zahlen. Teufelskreis!
Kann ich so nicht richtig glauben, dass wäre ja für die kleinen Händler an der Ecke (die Dir das Telefon gleich mitgeben) mit über 50%iger Wahrscheinlichkeit das aus. (á Tag 1 Telefon mit 250 EUR subventioniert -> macht in 2 Monaten 10000 EUR; ich glaube nicht, das die kleinen Händler soviel vorfinazieren können und auch wollen).
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[1.1.1.1.2.2.1] cora antwortet auf thomas-m
23.08.2002 18:15
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer cora schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:

Ist ja genau richtig & weiß ich auch ! Aber sowohl Faircom hat seinen Teil nicht erfüllt - also kein Handy gesandt (ist
mir aber relativ gleichgültig, da dieses ohnehin kostenlos war), als auch QUAM hat seinen Vertrag nicht erfüllt (keine
Karte & auch keine Rechnung gesandt) - die opern aber auf
meinem Konto rum.
Für mich liegt hier das Hauptproblem bei QUAM !
Zu den Karten: Quam muß von den Angaben der Händler auf dem Vertrag ausgehen:
Der Händler trägt dort die Kartennummer ein, die er dir "übergeben" (in diesem Fall wohl eher "reserviert") hat, und bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Quam hat die Karten geliefert, für Weitergabe an dich ist der Händler zuständig.
Zur Provision:
Quam zahlt normalerweise Provisionen erst 1 bis 2 Monate nach Vertragsfreischaltung (habe ich irgendwo gelesen). Wird mit den Karten nicht telefoniert, muß Quam nicht(!!) zahlen.
=> Wenn du die Karten nicht vom Händler erhältst, kannst du nicht telefonieren. Wenn du nicht telefonierst, muß Quam keine Provision zahlen. Teufelskreis!
Kann ich so nicht richtig glauben, dass wäre ja für die kleinen Händler an der Ecke (die Dir das Telefon gleich mitgeben) mit über 50%iger Wahrscheinlichkeit das aus. (á Tag 1 Telefon mit 250 EUR subventioniert -> macht in 2 Monaten 10000 EUR; ich glaube nicht, das die kleinen Händler soviel vorfinazieren können und auch wollen).


Zur Vorfinanzierung:
Habe die Originalaussage nicht mehr gefunden, aber es hieß dort, daß Provisionen vom Quam grundsätzlich erst Ende des Monats nach der Freischaltung gezahlt werden. Hab aber eine eMail gefunden, die dieses Vorgehen Quams ersichtlich macht
eMail von DLC (Quelle: http://www.ciao.de/testberichte/2376338.html)
„Die zugesagte Scheckzahlung erfolgt nach Provisionseingang von Quam, da nunmehr alle Karten erst im Juni aktiviert werden, erhalten die unsere Provision Ende Juli und machen dann sofort zügig die Abrechnungen fertig.“

Zur Nichtauszahlung bei nichtnutzung der Verträge:
Diese Klausel ist im Vertrag zwischen Quam und den Händlern enthalten. Siehe dazu: http://www.obocom.de/forum/thread.php?threadid=75&boardid=3&sid=2d27ca11a40eee17a0992005d9241055&page=5
(Beitrag "mober" vom 14.8.2002)
Hier bestätigt Obocom auf Nachfrage, daß bei Nichtnutzung der Verträge die Provision nicht gezahlt/zurückgefordert wird. (Allderdings haben bei Obocom alle bereits die Provision erhalten, obwohl Quam noch nicht alle Provisionen dort bezahlt hat)
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[1.1.1.2] ezc antwortet auf tcsmoers
26.08.2002 17:12
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wo hast Du bestellt ? Direkt bei Quam ? Du hast zwei rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Somit hast Du zwei getrennte Vorgänge.


Du hast wahrscheinlich recht. Aber vergessen wir mal den Vertrag mit faircom und das Handy. Dann bleibt immer noch ein Vertrag mit Quam, bei dem es zwei Probleme gibt:
1. Der Kunde kann nicht telefonieren, d.h. Quam erbringt seine Leistung nicht. Dass die mit der Zusendung der Karten faircom beauftragt haben, ist ein anderes Kapitel. Grundsätzlich sollte doch klar sein: Der Kunde hat keine Leistung (Möglichkeit, zu telefonieren) erhalten, drum hat er auch nichts zu bezahlen.
2. Die Sache mit der fehlenden Rechnung: Der Kunde weiß gar nicht, wofür ihm Geld abgeknöpft wird. Das ist, soweit ich weiß, rechtlich auch nicht in Ordnung.

Fazit: Eine Fristsetzung und ggf. Rückbuchung halte ich durchaus für angemessen.
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[1.1.1.2.1] tcsmoers antwortet auf ezc
26.08.2002 18:09
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wo hast Du bestellt ? Direkt bei Quam ? Du hast zwei
rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Somit hast Du zwei getrennte Vorgänge.


Du hast wahrscheinlich recht. Aber vergessen wir mal den Vertrag mit faircom und das Handy. Dann bleibt immer noch ein Vertrag mit Quam, bei dem es zwei Probleme gibt: 1. Der Kunde kann nicht telefonieren, d.h. Quam erbringt seine Leistung nicht. Dass die mit der Zusendung der Karten faircom beauftragt haben, ist ein anderes Kapitel. Grundsätzlich sollte doch klar sein: Der Kunde hat keine Leistung (Möglichkeit, zu telefonieren) erhalten, drum hat er auch nichts zu bezahlen.

Das ist uninteressant. Vergleichbar mit einer verlorenen Karte.

2. Die Sache mit der fehlenden Rechnung: Der Kunde weiß gar nicht, wofür ihm Geld abgeknöpft wird. Das ist, soweit ich weiß, rechtlich auch nicht in Ordnung.


Hier gebe ich Dir Recht.


Fazit: Eine Fristsetzung und ggf. Rückbuchung halte ich durchaus für angemessen.

Ich auch.

peso
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[1.1.1.2.1.1] thomas-m antwortet auf tcsmoers
26.08.2002 22:32
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wo hast Du bestellt ? Direkt bei Quam ? Du hast zwei
rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Somit hast Du zwei getrennte Vorgänge.


Du hast wahrscheinlich recht. Aber vergessen wir mal den Vertrag mit faircom und das Handy. Dann bleibt immer noch ein Vertrag mit Quam, bei dem es zwei Probleme gibt: 1. Der Kunde kann nicht telefonieren, d.h. Quam erbringt seine Leistung nicht. Dass die mit der Zusendung der Karten faircom beauftragt haben, ist ein anderes Kapitel. Grundsätzlich sollte doch klar sein: Der Kunde hat keine Leistung (Möglichkeit, zu telefonieren) erhalten, drum hat er auch nichts zu bezahlen.

Das ist uninteressant. Vergleichbar mit einer verlorenen Karte.
Wieso uninteressant ???; Der "Erfüllungsgehilfe" des Vertragspartners (FAIRCOM) erbringt eine Teilleistung nicht (IM KUNDENINTERESSE !!!) - nämlich Zusendung der Karte, also hat der Vertragspartner (QUAM) die Leistung gar nicht erbracht. Das ist auch der bedeutende Unterschied zu DLC, die haben nämlich Karten versandt ohne ihren Vertragsbestandteil (Handylieferung) zu erfüllen und hier hat der Kunde auf jeden Fall deutlich schlechtere "Karten" !

2. Die Sache mit der fehlenden Rechnung: Der Kunde weiß gar nicht, wofür ihm Geld abgeknöpft wird. Das ist, soweit ich weiß, rechtlich auch nicht in Ordnung.


Hier gebe ich Dir Recht.


Fazit: Eine Fristsetzung und ggf. Rückbuchung halte ich durchaus für angemessen.

Ich auch.
Geld habe ich sofort zurückgebucht ! und ich denke mal QUAM sollte zumindest ein halbwegs vernünftige Rechtsabteilung haben - vom Rest der Firma möchte ich nicht mehr reden ...

peso
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[1.1.1.2.1.1.1] zosel antwortet auf thomas-m
27.08.2002 23:06
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wo hast Du bestellt ? Direkt bei Quam ? Du hast
zwei
rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Somit hast Du zwei
getrennte Vorgänge.


Du hast wahrscheinlich recht. Aber vergessen wir mal den Vertrag mit faircom und das Handy. Dann bleibt immer noch ein Vertrag mit Quam, bei dem es zwei Probleme gibt: 1. Der Kunde kann nicht telefonieren, d.h. Quam erbringt seine Leistung nicht. Dass die mit der Zusendung der Karten faircom beauftragt haben, ist ein anderes Kapitel. Grundsätzlich sollte doch klar sein: Der Kunde hat keine Leistung (Möglichkeit, zu
telefonieren) erhalten, drum hat er auch nichts zu bezahlen.

Das ist uninteressant. Vergleichbar mit einer verlorenen Karte.
Wieso uninteressant ???; Der 'Erfüllungsgehilfe' des Vertragspartners (FAIRCOM) erbringt eine Teilleistung nicht (IM KUNDENINTERESSE !!!) - nämlich Zusendung der Karte, also hat der Vertragspartner (QUAM) die Leistung gar nicht erbracht. Das ist auch der bedeutende Unterschied zu DLC, die haben nämlich Karten versandt ohne ihren Vertragsbestandteil (Handylieferung) zu erfüllen und hier hat der Kunde auf jeden Fall deutlich schlechtere 'Karten' !

Da DLC die Karten per normalem Brief verschickt hat, können die nicht nachweisen, daß sie die Karten ausgeliefert haben bzw. das die Karten angekommen sind.



2. Die Sache mit der fehlenden Rechnung: Der Kunde weiß gar nicht, wofür ihm Geld abgeknöpft wird. Das ist, soweit ich
weiß, rechtlich auch nicht in Ordnung.


Hier gebe ich Dir Recht.


Fazit: Eine Fristsetzung und ggf. Rückbuchung halte ich durchaus für angemessen.

Ich auch.
Geld habe ich sofort zurückgebucht ! und ich denke mal QUAM sollte zumindest ein halbwegs vernünftige Rechtsabteilung haben
- vom Rest der Firma möchte ich nicht mehr reden ...

peso
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[1.1.1.2.1.1.1.1] thomas-m antwortet auf zosel
28.08.2002 10:15
Benutzer zosel schrieb:
Benutzer thomas-m schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:
Benutzer ezc schrieb:
Benutzer tcsmoers schrieb:

Wo hast Du bestellt ? Direkt bei Quam ? Du
hast
zwei
rechtlich selbständige Verträge abgeschlossen. Somit hast Du
zwei
getrennte Vorgänge.


Du hast wahrscheinlich recht. Aber vergessen wir mal den Vertrag mit faircom und das Handy. Dann bleibt immer
noch ein Vertrag mit Quam, bei dem es zwei Probleme gibt: 1. Der Kunde kann nicht telefonieren, d.h. Quam erbringt
seine Leistung nicht. Dass die mit der Zusendung der Karten
faircom beauftragt haben, ist ein anderes Kapitel.
Grundsätzlich
sollte doch klar sein: Der Kunde hat keine Leistung (Möglichkeit, zu
telefonieren) erhalten, drum hat er auch nichts zu bezahlen.

Das ist uninteressant. Vergleichbar mit einer verlorenen Karte.
Wieso uninteressant ???; Der 'Erfüllungsgehilfe' des Vertragspartners (FAIRCOM) erbringt eine Teilleistung nicht (IM
KUNDENINTERESSE !!!) - nämlich Zusendung der Karte, also hat der Vertragspartner (QUAM) die Leistung gar nicht erbracht.
Das ist auch der bedeutende Unterschied zu DLC, die haben nämlich Karten versandt ohne ihren Vertragsbestandteil (Handylieferung)
zu erfüllen und hier hat der Kunde auf jeden Fall deutlich schlechtere 'Karten' !

Da DLC die Karten per normalem Brief verschickt hat, können die nicht nachweisen, daß sie die Karten ausgeliefert haben bzw. das die Karten angekommen sind.

Ist richtig, den Ärger hat man aber trotzdem ! Besser wäre auf jeden Fall das auch DLC die Karten zurückbehalten hätte (wie Faircom), denn da hat QUAM das Nachsehen.




2. Die Sache mit der fehlenden Rechnung: Der Kunde weiß
gar nicht, wofür ihm Geld abgeknöpft wird. Das ist, soweit
ich
weiß, rechtlich auch nicht in Ordnung.


Hier gebe ich Dir Recht.


Fazit: Eine Fristsetzung und ggf. Rückbuchung halte ich durchaus für angemessen.

Ich auch.
Geld habe ich sofort zurückgebucht ! und ich denke mal QUAM sollte zumindest ein halbwegs vernünftige Rechtsabteilung haben
- vom Rest der Firma möchte ich nicht mehr reden ...

peso
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[1.1.1.2.1.2] ezc antwortet auf tcsmoers
03.09.2002 16:17
Benutzer tcsmoers schrieb:

Das ist uninteressant. Vergleichbar mit einer verlorenen Karte.


Verliert der Kunde eine Karte, die er mal hatte, dann ist das seine eigene Verantwortung. Wenn er sie gar nicht bekommt, ist das was anderes. Allerdings liegt es natürlich in der Verantwortung des Kunden, auf das Fehlen der Karte ggf. den Vertragspartner hinzuweisen, so dass der diesem Problem abhelfen kann.

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[2] Nik3 antwortet auf thomas-m
24.08.2002 02:28
an 01805 verdient quam keinen einzigen cent...nur die telekom.
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[2.1] rtpj antwortet auf Nik3
24.08.2002 09:17
Benutzer Nik3 schrieb:

an 01805 verdient quam keinen einzigen cent...nur die telekom.

Nicht ganz: Quam bekommt, je nach Vertrag, einen gewissen Teil.

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[2.1.1] Nik3 antwortet auf rtpj
24.08.2002 12:11
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer Nik3 schrieb:

an 01805 verdient quam keinen einzigen cent...nur die telekom.

Nicht ganz: Quam bekommt, je nach Vertrag, einen gewissen Teil.

ich weiss nicht ob grosse firmen da spezielle verträge bekommen aber im normalfall bekommen die bei 01805-nummern gar nix. siehe hierzu z.b.:
http://www.itcv.de/start.htm?servicenr/index.html
oder
http://www.0190-servicerufnummer.de/0180/0180.html

es gibt firmen die zahlen nen werbekostenzuschuss, wenn man z.b. in der fernsehwerbung dastehen hat, dass die 0180 oder 0190-nummer von dieser firma angeboten wird. dieser zuschuss wird dann in form von 1 pfennig pro anrufminute o.ä. ausgezahlt. was anderes hab ich bisher nicht gesehen.
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[2.1.1.1] rtpj antwortet auf Nik3
24.08.2002 19:32
Benutzer Nik3 schrieb:

ich weiss nicht ob grosse firmen da spezielle verträge bekommen

Sie bekommen. Wie gesagt, je nachdem, wo ... sie ihre 0180-Nr. schalten lassen sind durchaus recht beachtliche Ausschüttungen drin. Nicht nur 0,005 EUR.
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[2.1.1.1.1] thomas-m antwortet auf rtpj
25.08.2002 13:46
Hallo, Hallo,
jetzt muss ich hier noch mal meinen Senf dazu geben;
Einige hier im Forum behaupten allen Ernstes, dass QUAM Gebühren abbuchen kann, ohne das der Endkunde die GSM-SIM Karte je bekommen hat, denn dafür wären dann die bei der QUAM Aktion betroffenen Firmen wie Faircom, DLC, obocom u.a. zuständig (Zusendung der Karte).
Es mag ja sein, dass die Karten von den Zwischenhändlern zugesandt werden, aber diese Händler sind vertraglich gesehen nur "ERFÜLLUNGSGEHILFEN" von QUAM und QUAM hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde seine Karte bekommen hat, bevor eine Rechnungslegung oder Abbuchung von irgend einen Konto erfolgen kann!
Wenn QUAM nun gegenüber seinen "ERFÜLLUNGSGEHILFEN" vertraglich untreu wird, so steht es dem "ERFÜLLUNGSGEHILFEN" frei seinerseits vom Gesamtvertrag zurückzutreten, da das Geschäft (Handy + Karte) egal von welcher Seite man es betrachten mag ein klassisches KOPPELGESCHÄFT aus Kaufvertrag und Dienstleistungsverag (hier Mobilfunkvertrag) ist. Es ist im übrigen sogar im ausdrücklichen Interesse des Endkunden, wenn der "ERFÜLLUNGSGEHILFEN" die GSM-SIM Karte nicht ausliefert, bevor der eigentliche Vertragspartner (QUAM) seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, denn wenn der Endkunde die Karte nachweislich nicht erhalten hat, kann QUAM auch keine Ansprüche gegenüber dem Endkunden geltend machen. Ich kann allen Betroffenen nur raten von QUAM abgebuchte Gebühren, welche vor Zusendung der GSM-SIM Karte abgrufen wurden zurück zu fordern. QUAM hat auf diese Gebühren keinen Rechtsanspruch (egal ob die Gebühren eventuell später von Faircom, DLC, obocom o.a. erstattet worden sind).

Ich kann in dem Zusammenhang auch nicht verstehen, dass offensichtlich (jedenfalls nach Aussagen hier im Forum) einige Verbraucherschutzorganisatione der Meinung sein können, dass Faircom, DLC, obocom u.a. das Handy egal wie liefern müssten. Wer hier vor Gericht geht, bleibt meiner Meinung nach mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen.
Wenn QUAM sich nicht überlegt hat, dass die so angebotenen Verträge Fässer ohne Boden sind, so sind die selbst dran Schuld und keinesfalls die Zwischenhändler, die in erster Linie den Stress mit den zurecht verärgerten Kunden auszubaden haben.
Gruß
thomas-m
Menü
[2.1.1.1.1.1] masterwilliam antwortet auf thomas-m
25.08.2002 14:17
Benutzer thomas-m schrieb:
Hallo, Hallo, jetzt muss ich hier noch mal meinen Senf dazu geben; Einige hier im Forum behaupten allen Ernstes, dass QUAM Gebühren abbuchen kann, ohne das der Endkunde die GSM-SIM Karte je bekommen hat, denn dafür wären dann die bei der QUAM Aktion betroffenen Firmen wie Faircom, DLC, obocom u.a. zuständig (Zusendung der Karte).
Es mag ja sein, dass die Karten von den Zwischenhändlern zugesandt werden, aber diese Händler sind vertraglich gesehen nur "ERFÜLLUNGSGEHILFEN" von QUAM und QUAM hat dafür Sorge zu tragen, dass der Kunde seine Karte bekommen hat, bevor eine Rechnungslegung oder Abbuchung von irgend einen Konto erfolgen kann!
Wenn QUAM nun gegenüber seinen "ERFÜLLUNGSGEHILFEN" vertraglich untreu wird, so steht es dem "ERFÜLLUNGSGEHILFEN" frei seinerseits vom Gesamtvertrag zurückzutreten, da das Geschäft (Handy + Karte) egal von welcher Seite man es betrachten mag ein klassisches KOPPELGESCHÄFT aus Kaufvertrag und Dienstleistungsverag (hier Mobilfunkvertrag) ist. Es ist im übrigen sogar im ausdrücklichen Interesse des Endkunden, wenn der "ERFÜLLUNGSGEHILFEN" die GSM-SIM Karte nicht ausliefert, bevor der eigentliche Vertragspartner (QUAM) seinen Verpflichtungen nachgekommen ist, denn wenn der Endkunde die Karte nachweislich nicht erhalten hat, kann QUAM auch keine Ansprüche gegenüber dem Endkunden geltend machen. Ich kann allen Betroffenen nur raten von QUAM abgebuchte Gebühren, welche vor Zusendung der GSM-SIM Karte abgrufen wurden zurück zu fordern. QUAM hat auf diese Gebühren keinen Rechtsanspruch (egal ob die Gebühren eventuell später von Faircom, DLC, obocom o.a. erstattet worden sind).

Ich kann in dem Zusammenhang auch nicht verstehen, dass offensichtlich (jedenfalls nach Aussagen hier im Forum) einige Verbraucherschutzorganisatione der Meinung sein können, dass Faircom, DLC, obocom u.a. das Handy egal wie liefern müssten. Wer hier vor Gericht geht, bleibt meiner Meinung nach mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auf den Kosten sitzen. Wenn QUAM sich nicht überlegt hat, dass die so angebotenen Verträge Fässer ohne Boden sind, so sind die selbst dran Schuld und keinesfalls die Zwischenhändler, die in erster Linie den Stress mit den zurecht verärgerten Kunden auszubaden haben.
Gruß
thomas-m
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[2.1.1.1.1.2] cora antwortet auf thomas-m
25.08.2002 14:57
Hallo,

das Problem ist aber der Vertrag zw. Quam und Händler, der eine Auszahlung der Provision nur vorsieht, wenn mit den Karten telefoniert wurde, habe dazu etwas hier geschrieben:
https://www.teltarif.de/forum/a-quam/152-...

Wenn der Händler die Karten nicht ausliefert und folglich nicht telefoniert wird, so muß scheinbar Quam auch die Provision nicht zahlen (die anscheinend von Quam ohnehin erst am Ende des 2. Nutzungsmonats ausgezahlt wird). Da der Händler (unter "Vertriebs(!)-Angaben" unterschreibt, welche Karten den Kunden zur Verfügung gestellt wurden, geht Quam wohl davon aus, damit ihre Verpflichtung erfüllt zu haben. Im Vertrag (4.1) heißt es allerdings, daß Quam die SIM-Karte zur alleinigen Nutzung dem Kunden überläßt. Wie das juristisch aussieht - keine Ahnung.
Obocom hat die Grundgebührbefreiung und Handys ausgeliefert und z.T. aus eigener Tasche bezahlt, weist aber in ihrem Forum darauf hin, daß Quam ausgezahlte Provisionen zurückfordern kann, wenn Kunden die Karten nicht nutzen, und erklärt außerdem, daß dies ihr Risiko und nicht das der Kunden ist. Also gibt es diese Klausel wohl wirklich. Sollte sich Quam auf diese berufen, dann haben die Händler wohl auch ein Problem: Im Zusatzvertrag zwischen Kunde und Händler ist die Provisionszahlung seitens Quam nicht als Voraussetzung aufgeführt.
Die Frage ist wohl auch, ob Telefonica/Sonera weiterhin Mittel an Quam zur Verfügung stellen, wenn nicht, werden auch die ein Problem haben.

cora

[Anmerkung: habe bei obocom bestellt und Auszahlung/Handy im Juni erhalten und nutze die Karten auch, die Tarife sind eigentlich ganz gut. Hätte ich - wie ich erst vorhatte - bei faircom bestellt, würde ich wohl auch noch warten. Da die jedoch weder telefonisch, noch per Fax auf Fragen, die ich noch zum Vertrag hatte, geantwortet haben, habe ich obocom gewählt, was sich jetzt als "Glücksgriff" herausstellt.]

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[2.1.1.1.1.2.1] thomas-m antwortet auf cora
25.08.2002 15:45
Hallo cora,
auch ich hätte gern mit der Karte telefoniert (so sie mir zugestellt worden wäre), den der 3star tarif war wirklich O.K. und vermutlich hätte QUAM an mit sogar ein wenig verdient, aber da QUAM ganz offensichtlich den Händlern nicht einmal die Handys zu den abgesprochenen Konditionen zur Verfügung gestellt hat, kann QUAM ja wohl nicht erwarten, dass der Kunde mit einer nicht in seinem Besitz befindlichen Karte telefoniert.
Also der Kunde (ICH) habe hier zwar das Nachsehen, rein rechtlich, hat aber QUAM den ganzen Schlamassel an Hals. Ich gehe allerdings davon aus, dass man hier möglicherweise rein juristisch gesehen sogar Recht bekäme, dieses aber gegen eine insolvente Firma ja nicht durchsetzen kann, ergo -> Klage zwecklos - verursacht nur vermeitbare Kosten & o2 ist ja gerade dabei ein ähnliches Ei zu legen (Genion Partner Duo -> mal sehen was hierbei am Ende rauskommen wird).

Gruß
thomas-m