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Alice&KSP


17.03.2010 19:00 - Gestartet von mamichen
Hallo Zusammen,
kann mir vielleicht jemand Tipps geben,wie ich mich verhalten soll?

Folgende Situation:
Im Februar 2010 wollte ich das Alice-Angebot Alice-Fun(19,95 in den ersten 12 Monaten) wahrnehmen.
Habe am 22.02.10 online alles ausgefüllt und abgeschickt(online).
Am 25.02.10 bekam ich auch einen Anruf von einem Mitarbeiter,der mit mir nochmals alle Daten verglich, wegen der Rufnummerimportierung.
Ich würde dann in den nächsten Tagen schriftlich(per Post) den Termin für die Leitungsumschaltung und natürlich die bestellte Hardware(W-Lan-Router) zugesendet bekommen.
Nun ist Mitte März,nichts von Alice,
aber von KSP-Rechtsanwälte.
Eine Forderung von Alice über 3 Monatsbeiträge,insgesamt 20,68 plus vorgerichtliche Kosten und gebühren für Auslagenpauschale, gesamt 63,30
Das Datum für die Monatsbeiträge war 21.12.07-22.03.08

Ich dachte nach,was das sein könnte,denn ich bin seit März 06 bei Netcologne.
Wollte aber immer wieder zu AOL,jetzt Alice,weil die Mailbox viel größer ist als meine jetzigen 50MB.Und weil es auch günstiger ist.
Im Dezember 2007 hatte Alice auch ein Angebot,was ich damals nutzen wollte.
Online füllte ich,wie jetzt im Februar, alles aus und sendete.
Einige Tage später bekam ich von Netcologne einen Anruf, mit der Frage ,warum ich zu Alice wechseln möchte.Ich erklärte natürlich ,wegen dem günstigeren Angebot.
Daraufhin machte Netcologne mir ein Gegenangebot,wie das dann immer so ist.
Ich willigte ein und blieb bei Netcologne.
Ich hatte aber danach nie Post oder eine Email bezüglich des nicht ausgeführten Auftrages von Alice bekommen.Ich hatte mir nur im nachhinein gedacht,das Netcologne an Alice weitergeleitet hat,das ich bei Netcologne bleibe.
Lange Rede,kurzer Sinn:
Es ging in diesem Schreiben von KSP um diesen Auftrag.
Ich sprach mit einer Frau von der Hotline,die mir sagte,es hätte eine Kündigung erfolgen müssen.ich erwiderte,das ich nichts kündigen kann,was nicht ausgeführt wurde.
Weder die Schaltung noch die Hardware.Nichts hatte ich von Alice.
Auch keine Rechnung über diese 3 Monate.
Die gute Frau am Telefon bot mir einen Vergleich von 35,- an.
Ich bat um Bedenkzeit,weil ich das ganze überprüfen wollte.
Heute rief ich die Hotline von KSP zurück.
Eine andere Frau übernahm heute das Gespräch,da meine letzte Ansprechpartnerin nicht zugegen war.
Sie fragte mich kurz und schnippisch,ob ich dem vergleich zustimme.
Ich erklärte ihr,das ich mich erkundigt hätte bei der Verbraucherzentrale ;-).
Da ich keine Rechnung,keine Hardware oder sonst was bekommen habe,wäre diese Rechnung unwirksam.
Sie antwortete,das die Rechnung digital erfolgt wäre.
Ich habe aber nie eine email von Alice damals bekommen.
Daraufhin sagte sie,jetzt aufmerksam lesen:Das hätte ich im Forum abfragen müssen.

BITTE SCHÖN;WELCHES FORUM?
Ich habe sie gefragt,ob ich im richtigen Film bin.
Daraufhin fragte sie nur nochmals,ob ich die 35,- bezahle.
Ich verneinte,sie antwortete,das das Verfahren nun eingeleitet wird.

Ich kann nicht glauben,was hier abgeht.
Deshalb hat Alice sich bestimmt auch nicht mehr gemeldet.
Die wollen bestimmt abwarten,ob ich das zahle und dann erst entscheiden,ob sie mich als Neukunden nehmen.
Wie soll ich mich verhalten?
Habe schon überlegt,an die SOKO-Express zu gehen.

LG mamichen
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[1] niknuk antwortet auf mamichen
18.03.2010 00:21
Benutzer mamichen schrieb:

Im Dezember 2007 hatte Alice auch ein Angebot,was ich damals nutzen wollte.
Online füllte ich,wie jetzt im Februar, alles aus und sendete. Einige Tage später bekam ich von Netcologne einen Anruf, mit der Frage ,warum ich zu Alice wechseln möchte.Ich erklärte natürlich ,wegen dem günstigeren Angebot.
Daraufhin machte Netcologne mir ein Gegenangebot,wie das dann immer so ist.
Ich willigte ein und blieb bei Netcologne.

Das beendet aber nicht wirksam den Vertrag mit Hansenet. Den hättest du separat kündigen oder widerrufen müssen. Da du das nicht getan hast, ist der Vertrag gültig und Hansenet hat einen Anspruch auf die vereinbarten Entgelte. Du wirst also vermutlich zahlen müssen.

Sorry, aber wer in Vertragsdingen so nachlässig ist, der muss eben die Konsequenzen tragen.

Gruß

niknuk
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[1.1] mamichen antwortet auf niknuk
18.03.2010 18:00
Da ich bei Netcologne geblieben bin,bin ich davon ausgegangen,das Netcologne an Alice eine nachricht gesendet hat,weil Netcologne ja auch nicht meine Telefonnummern freigegeben hat.Und ich hatte ja auch keine Nachricht von Alice bezgl. meines Auftrages bekommen.Deshalb hielt ich ja die Sache für gegenstandslos.
Doch die können doch nicht 2 Jahre später aufeinmal mit Anwalt kommen,wo ich doch vorher weder Rechnung noch Mahnung bekommen habe.
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[1.2] stefeise antwortet auf niknuk
21.03.2010 19:04
Benutzer niknuk schrieb:

Das beendet aber nicht wirksam den Vertrag mit Hansenet. Den hättest du separat kündigen oder widerrufen müssen. Da du das nicht getan hast, ist der Vertrag gültig und Hansenet hat einen Anspruch auf die vereinbarten Entgelte. Du wirst also vermutlich zahlen müssen.

Sorry, aber wer in Vertragsdingen so nachlässig ist, der muss eben die Konsequenzen tragen.

Gruß

niknuk

Och niknuk,
Was soll TE denn kündigen, wenn keine Vertragsbestandteile seitens "Alice" erhalten werden?

Man(n) kann erst etwas kündigen, wenn Vertrag schriftlich vh ist!

Vertrag = Zugangsdaten, KD-Nummer, Hardware (für nicht von Hansenet ausbebaute Gebiete)
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[1.2.1] niknuk antwortet auf stefeise
21.03.2010 19:49
Benutzer stefeise schrieb:

Och niknuk, Was soll TE denn kündigen, wenn keine Vertragsbestandteile seitens "Alice" erhalten werden?

Ganz einfach: "Hiermit kündige ich, Otto Ex-Alice-Kunde, wohnhaft ABC-Straße 123 in 01234 X-Stadt den mit Ihnen am xx.yy.zz geschlossenen Vertrag über die Bereitstellung eines Alice DSL-Anschlusses an der Adresse abc zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Das ist eine rechtskräftige und den AGB entsprechende Kündigung, die ohne irgendwelche Informationen seitens Hansenet auskommt. Man braucht dazu weder Kundennummer noch andere Vertragsdaten. Wenn man den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen möchte, muss man die o. g. Formulierung eben entsprechend anpassen. Vorteil einer solchen Kündigung: man ist bei späteren Nachforderungen aus dem Schneider, wenn man nachweisen kann, auf AGB-gerechte Weise gekündigt zu haben und die Kündigung somit den Vertrag rechtskräftig beendet hat.

Man(n) kann erst etwas kündigen, wenn Vertrag schriftlich vh ist!

Nein. Sonst könnte man beispielsweise mündliche Verträge überhaupt nicht kündigen. Außerdem könnte es ein böswilliger Anbieter auf die Idee kommen, einen Kunden an der Kündigung zu hindern, indem er es einfach unterlässt, dem Kunden irgendwelche Auftragsbestätigungen etc. zukommen zu lassen. Auch das klappt natürlich nicht.

Vertrag = Zugangsdaten, KD-Nummer, Hardware (für nicht von Hansenet ausbebaute Gebiete)

Die Angabe dieser Daten erleichtert zwar die Zuordnung, ist aber für eine rechtswirksame Kündigung nicht unbedingt erforderlich.

Gruß

niknuk
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[2] stefeise antwortet auf mamichen
21.03.2010 18:55
>>Die gute Frau am Telefon bot mir einen Vergleich von 35,- an.

Na siehste...

Wenn eine Forderung "zu Recht" bestehen würde, gäbe es keinen Vergleich...

aber KSP will halt austesten, inwieweit Du es denen ermöglichst, nicht bestehende Foderungen durchzusetzen
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[2.1] mamichen antwortet auf stefeise
22.03.2010 11:48
Danke,stefeise,sehe das genau so.Warum melden die sich erst jetzt,nach 2 Jahren?
Nur weil ich jetzt nochmal Kunde werden möchte,haben die sich alte Vorgänge rausgesucht.
Ich warte jetzt besser erstmal ab,ob da wirklich was kommt.
Mein Auftrag vom 22.02.10 wird wohl deshalb nicht weiter verarbeitet.Traurig.
Ich gehe sowieso damit an die Medien, je nach dem,was da raus kommt.Ich finde das ein Unding,was da abgeht.
Durch das heutige digitale Zeitalter macht jeder was er will,keiner was er soll und alle machen mit.
Man hat keinen kompetenten Ansprechpartner,egal um was es geht.
Das wird immer schlimmer.