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Eingeschlafen......was soll ich nur tun?


11.01.2003 12:40 - Gestartet von von_Krolock
Hallo,
ich glaube ich habe ein ganz grosses Problem. Ich hab gestern abend meine Freundin vom Festnetz der dt. Telekom auf ihr Handy (eplus) angerufen. Am Ende des Gesprächs sind wir dann beide eingeschlafen, als ich heute morgen dann völlig überrascht auf mein Telefon schaute, zeigte es mir eine offene Leitung für 8 1/2 Stunden an. Ich rief natürlich sofort meine Freundin an und sagte sioe solle an ihrem Handy nachschauen, wielange wir telefoniert haben. Ihr Handy war aus (Akku leer) und zeigte eine Gesprächszeit von 2 1/2 Stunden an. Zählen jetzt die Gebühren auch nachdem ihr Akku leergegangen ist (also ein Gesprächspartner weggefallen ist und der andere nur nich aufgelegt hat) oder muss ich volle 8 1/2 Stunden bezahlen? Das wäre immerhin ein Unterschied von 46 € zu 156 €.
Bitte helft mir und schreibt, ob ich eventuell gegen die Rechnung klagen kann....
Viele Grüße

Philipp
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[1] 555alex antwortet auf von_Krolock
11.01.2003 15:29
verbindungen werden immer getrennt auch wenn nur ein gesprächspartner auflegt.
in deinem fall hat wohl deine freundin nach 2,5h augelegt (bewusst oder unbewusst) und du hast es nicht mitbekommen. also hättest du 60sek das besetztzeichen gehört und dann nichts mehr. da du t-net hast läuft dein zähler natürlich weiter. isdn würde das beenden einer verbindung erkennen und automatisch "auflegen".

ps: 0190er (0900er) werden jetzt nach einer stunde automatisch getrennt *fg*

Benutzer von_Krolock schrieb:
Hallo, ich glaube ich habe ein ganz grosses Problem. Ich hab gestern abend meine Freundin vom Festnetz der dt. Telekom auf ihr Handy (eplus) angerufen. Am Ende des Gesprächs sind wir dann beide eingeschlafen, als ich heute morgen dann völlig überrascht auf mein Telefon schaute, zeigte es mir eine offene Leitung für 8 1/2 Stunden an. Ich rief natürlich sofort meine Freundin an und sagte sioe solle an ihrem Handy nachschauen, wielange wir telefoniert haben. Ihr Handy war aus (Akku leer) und zeigte eine Gesprächszeit von 2 1/2 Stunden an. Zählen jetzt die Gebühren auch nachdem ihr Akku leergegangen ist (also ein Gesprächspartner weggefallen ist und der andere nur nich aufgelegt hat) oder muss ich volle 8 1/2 Stunden bezahlen? Das wäre immerhin ein Unterschied von 46 € zu 156 €. Bitte helft mir und schreibt, ob ich eventuell gegen die Rechnung klagen kann....
Viele Grüße

Philipp
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[1.1] ma.loehr antwortet auf 555alex
11.01.2003 22:44
Ahoi,

was der Kollege Alex hier soeben textlich verbrochen hat,
ist natürlich Blödsinn. Sobald die Verbindung von einem
Gesprächspartner, wie auch immer, beendet wird, entstehen
auch für den Anrufer keine weiteren Kosten.
Natürlich spielt es keine Rolle ob ISDN oder anlalog.
Die Idee mit dem Klagen, vergiss lieber schnell...
Grüße

ma.loehr

Benutzer 555alex schrieb:
verbindungen werden immer getrennt auch wenn nur ein gesprächspartner auflegt.
in deinem fall hat wohl deine freundin nach 2,5h augelegt (bewusst oder unbewusst) und du hast es nicht mitbekommen. also hättest du 60sek das besetztzeichen gehört und dann nichts mehr. da du t-net hast läuft dein zähler natürlich weiter. isdn würde das beenden einer verbindung erkennen und automatisch 'auflegen'.

ps: 0190er (0900er) werden jetzt nach einer stunde automatisch getrennt *fg*

Benutzer von_Krolock schrieb:
Hallo, ich glaube ich habe ein ganz grosses Problem. Ich hab gestern abend meine Freundin vom Festnetz der dt. Telekom auf ihr Handy (eplus) angerufen. Am Ende des Gesprächs sind wir dann beide eingeschlafen, als ich heute morgen dann völlig überrascht auf mein Telefon schaute, zeigte es mir eine offene Leitung für 8 1/2 Stunden an. Ich rief natürlich sofort meine Freundin an und sagte sioe solle an ihrem Handy nachschauen, wielange wir telefoniert haben. Ihr Handy war aus (Akku leer) und zeigte eine Gesprächszeit von 2 1/2 Stunden an. Zählen jetzt die Gebühren auch nachdem ihr Akku leergegangen ist (also ein Gesprächspartner weggefallen ist und der andere nur nich aufgelegt hat) oder muss ich volle 8 1/2 Stunden bezahlen? Das wäre immerhin ein Unterschied von 46 € zu 156 €. Bitte helft mir und schreibt, ob ich eventuell gegen die Rechnung klagen kann....
Viele Grüße

Philipp
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[1.1.1] 555alex antwortet auf ma.loehr
12.01.2003 01:07
wer lesen kann ist im vorteil!

hier nochmal damit es auch jeder versteht:

verbindungen werden immer getrennt auch wenn nur ein gesprächspartner auflegt.

da du t-net hast läuft dein zähler natürlich weiter (nur die zeit wird weiter gezählt da ein analoges telefon eben nicht erkennen kann ob der gesprächspartner aufgelegt hat). isdn würde das beenden einer verbindung erkennen und automatisch 'auflegen' (da ein isdn telefon erkennt wenn der gesprächspartner auflegt und somit das gespräch auch nur mit 2,5h angezeigt wird, vorausgesetzt das telefon speichert das).



Benutzer ma.loehr schrieb:
Ahoi,

was der Kollege Alex hier soeben textlich verbrochen hat, ist natürlich Blödsinn. Sobald die Verbindung von einem Gesprächspartner, wie auch immer, beendet wird, entstehen auch für den Anrufer keine weiteren Kosten.
Natürlich spielt es keine Rolle ob ISDN oder anlalog. Die Idee mit dem Klagen, vergiss lieber schnell...
Grüße

ma.loehr

Benutzer 555alex schrieb:
verbindungen werden immer getrennt auch wenn nur ein gesprächspartner auflegt.
in deinem fall hat wohl deine freundin nach 2,5h augelegt (bewusst oder unbewusst) und du hast es nicht mitbekommen. also hättest du 60sek das besetztzeichen gehört und dann nichts mehr. da du t-net hast läuft dein zähler natürlich weiter. isdn würde das beenden einer verbindung erkennen und automatisch 'auflegen'.

ps: 0190er (0900er) werden jetzt nach einer stunde automatisch getrennt *fg*

Benutzer von_Krolock schrieb:
Hallo, ich glaube ich habe ein ganz grosses Problem. Ich hab gestern abend meine Freundin vom Festnetz der dt. Telekom auf ihr Handy (eplus) angerufen. Am Ende des Gesprächs sind wir dann beide eingeschlafen, als ich heute morgen dann völlig überrascht auf mein Telefon schaute, zeigte es mir eine offene Leitung für 8 1/2 Stunden an. Ich rief natürlich sofort meine Freundin an und sagte sioe solle an ihrem Handy nachschauen, wielange wir telefoniert haben. Ihr Handy war aus (Akku leer) und zeigte eine Gesprächszeit von 2 1/2 Stunden an. Zählen jetzt die Gebühren auch nachdem ihr Akku leergegangen ist (also ein Gesprächspartner weggefallen ist und der andere nur nich aufgelegt hat) oder muss ich volle 8 1/2 Stunden bezahlen? Das wäre immerhin ein Unterschied von 46 € zu 156 €. Bitte helft mir und schreibt, ob ich eventuell gegen die Rechnung klagen kann....
Viele Grüße

Philipp
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[2] von_Krolock antwortet auf von_Krolock
12.01.2003 01:44
Danke euch allen, ich hoffe es wird auch so der Fall sein wie es die meisten hier geschrieben haben...
Noch kurz was zu "muss ja ein interessantes Gespräch sein" und ähnlichem: wir waren gestern zusammen auf einer Party und haben beide etwas getrunken (oder etwas mehr ;-). Wir telefonierten un keiner wollte auflegen weil es einfach so schön ist den anderen immer zu hören (und was ist ein größerer Liebesbewei als gemeinsam einschalfen zu können?). Tja und dann ist es halt passiert... Aber waren ja keine schlimmen Beiträge, ok!
Als Beweis für die 2,5 Stunden gibt es übrigens ja auf dem Handy meiner Freundin die Anzeige unter "Gesprächsdauer", daher weiss ich sie ja auch. Gottseidank war das Handy NICHT an einer Ladestation!
Nochmals danke, und wenn meine Telefonrechnung kommt, werde ich schreiben, wie's ausgegangen ist.
Viele Grüße

Philipp