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Kündigung des Mobilfunkvertrages


12.02.2002 17:25 - Gestartet von blacksock
hallo,

habe einen vertrag bei cellway abgeschlossen. hätte ich mich mal eher über diesen laden informiert... jedenfalls warte ich seit 5 tagen, dass meine karte freigeschlatet wird. e-mails werden ja bekanntlich nicht beantwortet und ein anruf brachte auch nichts!

kann ich in den ersten 14 tagen nach vertragsabschluss diesen vertrag auch wieder kündigen? gibt es nicht laut fernabsatzgesetz solch eine regelung?

wer kennt sich da aus und kann mir weiterhelfen? ich habe den vertrag in einem mobilfunkladen abgeschlossen (nicht übers internet).

schonmal danke für eure beiträge!

mfg
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[1] Superkolbi antwortet auf blacksock
12.02.2002 19:04

wer kennt sich da aus und kann mir weiterhelfen? ich habe den vertrag in einem mobilfunkladen abgeschlossen (nicht übers internet).

schonmal danke für eure beiträge!


Wie wäre es mit einem ordentlichen Mobilfunkladen? Wenn der sich nicht darum kümmert, kann der Netzbetreiber auch nichts dazu
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[1.1] blacksock antwortet auf Superkolbi
12.02.2002 20:12
hallo,

der laden ist schon ok. hab selbst gesehen wie er die sachen zu cellway gefaxt hat. da kann der auch nichts zu!
die haben die vertragsdaten ja auch erhalten. alles andere liegt bei denen. sind halt unfähig. fristlose kündigung ist schon geschrieben!

mfg
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[1.1.1] Superkolbi antwortet auf blacksock
13.02.2002 21:21
Normalerweise werden Karten elektronisch aktiviert (der Händler gibt die Daten via Internet an Cellway weiter). Vielleicht liegt es daran :-)

Benutzer blacksock schrieb:
hallo,

der laden ist schon ok. hab selbst gesehen wie er die sachen zu cellway gefaxt hat. da kann der auch nichts zu! die haben die vertragsdaten ja auch erhalten. alles andere liegt bei denen. sind halt unfähig. fristlose kündigung ist schon geschrieben!

mfg
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[2] Bash antwortet auf blacksock
12.02.2002 19:42
Benutzer blacksock schrieb:
kann ich in den ersten 14 tagen nach vertragsabschluss diesen vertrag auch wieder kündigen? gibt es nicht laut fernabsatzgesetz solch eine regelung?

wer kennt sich da aus und kann mir weiterhelfen? ich habe den vertrag in einem mobilfunkladen abgeschlossen (nicht übers internet).

So, dann überlegen wir uns jetzt mal, was das Wort Fernabsatz denn so aussagt. Vielleicht ist damit gemeint, daß Dein Wandlungsrecht davon abhängig ist, wie weit der Mobilfunkladen von Deiner Wohnung entfernt ist?? Lassen wir das...

Infos zu Deinem Problem gibts im BGB, § 361 (glaube ich).