Benutzer blacksock schrieb:
kann ich in den ersten 14 tagen nach vertragsabschluss diesen vertrag auch wieder kündigen? gibt es nicht laut fernabsatzgesetz solch eine regelung?
wer kennt sich da aus und kann mir weiterhelfen? ich habe den vertrag in einem mobilfunkladen abgeschlossen (nicht übers internet).
So, dann überlegen wir uns jetzt mal, was das Wort Fernabsatz denn so aussagt. Vielleicht ist damit gemeint, daß Dein Wandlungsrecht davon abhängig ist, wie weit der Mobilfunkladen von Deiner Wohnung entfernt ist?? Lassen wir das...
Infos zu Deinem Problem gibts im BGB, § 361 (glaube ich).